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Mann rennt eine Treppe hoch

Wechselmöglichkeit in neue Tarife

im Rahmen der Rechnungszinsänderung 01.2025

Wechselmöglichkeit - warum ist das für Sie wichtig?

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Höchstzinssatz gem. § 2 DeckRV (Deckungsrückstellungsverordnung) zum 1. Januar 2025 auf 1,00 % von bisher 0,25 % im Jahr 2024 angehoben.

Um Ihnen diese Änderung weitergeben zu können, hat die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG neue Tarife eingeführt. Bei deren Kalkulation verwenden wir in der Regel den neuen, höheren Zinssatz als Rechnungszins. Das kann für Sie vorteilhaft sein.

In diesem Zusammenhang können wir zudem andere Rechnungsgrundlagen anpassen, wie z. B. Sterblichkeit, Invaliditätswahrscheinlichkeit oder auch Kosten bei einer Neukalkulation der Tarife.

So können Sie in den Nachfolgetarif wechseln

Haben Sie bei uns 2024 eine Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Schulunfähigkeitsversicherung (einschließlich eventueller Zusatzversicherungen) mit Versicherungsbeginn ab dem 1. Juli 2024 abgeschlossen? Dann können Sie Ihren Vertrag aus 2024 bis einschließlich 30. Juni 2025 auf den entsprechenden Nachfolgetarif umstellen. Voraussetzung: Durch den Wechsel Ihres Vertrags würde sich die monatliche Rente bei gleichem Zahlbeitrag um mehr als 2,5 % erhöhen.

Ob das auf Ihren Vertrag zutrifft, können Sie hier direkt bei uns anfragen.