Das Bundesministerium der Finanzen hat den Höchstzinssatz gem. § 2 DeckRV (Deckungsrückstellungsverordnung) zum 1. Januar 2025 auf 1,00 % von bisher 0,25 % im Jahr 2024 angehoben.
Um Ihnen diese Änderung weitergeben zu können, hat die NÜRNBERGER Lebensversicherung AG neue Tarife eingeführt. Bei deren Kalkulation verwenden wir in der Regel den neuen, höheren Zinssatz als Rechnungszins. Das kann für Sie vorteilhaft sein.
In diesem Zusammenhang können wir zudem andere Rechnungsgrundlagen anpassen, wie z. B. Sterblichkeit, Invaliditätswahrscheinlichkeit oder auch Kosten bei einer Neukalkulation der Tarife.