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Frau mit Brille steht an Tafel und schreibt

Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte.

Die NÜRNBERGER Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung.

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel
  • Dienstanfänger-Schutz möglich: starker Schutz von Anfang an
  • Optionale Absicherung bei Teildienstunfähigkeit

Warum Sie als Beamter den Dienst­­unfähigkeitsschutz brau­chen

Wenn bei Ihnen als Beamter eine dauernde Dienst­unfähigkeit festgestellt wird, haben Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt von Ihrem Dienstherrn - aber in der Regel nur als Be­amter auf Lebenszeit. Die Absicherung durch den Dienstherrn reicht dennoch häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Daher ist eine private Absicherung sinnvoll, um finanzielle Lücken bei Dienstunfähigkeit zu schließen.

Die NÜRNBERGER Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist nicht nur für Beamte auf Lebenszeit geeignet. Auch Beamte auf Widerruf und auf Probe sind für den Fall einer Entlassung aus dem Dienst aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit versichert.

Vorteile des Dienst­unfähigkeits­schutzes bei der NÜRNBERGER

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit folgen wir der Entscheidung des Dienstherrn und nehmen diesbezüglich keine eigene Prüfung vor
  • Dienstanfänger-Schutz zur Absicherung der Versorgungslücke bei Dienstanfängern optional versicherbar
  • Starker Schutz: Versichert bei Berufsunfähigkeit (BU), wenn die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann, oder bei Dienstunfähigkeit (DU), wenn der Dienstherr Sie deshalb in den Ruhestand versetzt bzw. entlässt
  • Teil-Dienstunfähigkeit optional versicherbar
  • AU-Beitragsschutz: Sie zahlen keine Beiträge für Ihren Vertrag, wenn Sie länger als 6 Wochen am Stück krankgeschrieben sind
  • Polizeidienstunfähigkeit (spezielle Dienstunfähigkeit) optional versicherbar

Zusätzlich dabei: Präventive Leistungen im Rahmen unserer DU

Ursachen für eine Dienstunfähigkeit

Balkendiagramm mit Ursachen für eine Dienstunfähigkeit inklusive deren Häufigkeit

Balkengrafik mit dem Titel "Ursachen für eine Dienstunfähigkeit". Psychische Erkrankungen: 44,87 %, Erkrankungen der Wirbelsäule und Gelenke, Rheuma: 18,29 %, Krebserkrankungen: 7,12 %, Unfallverletzungen: 6,87 %, Erkrankungen des Nervensystems: 4,88 %, Herz-/Kreislauferkrankungen: 3,15 %, Schlaganfall: 1,24 % und Sonstige Erkrankungen: 13,58 %. Quelle: NÜRNBERGER Versicherung, Stand 12.2025.

Das Risiko, als Beamter dienstunfähig zu werden, wird häufig unterschätzt. Denn auch für Beamte nehmen der Druck und der Stress in der Arbeitswelt immer mehr zu. Psychische Krankheiten sind mittlerweile der häufigste Grund für eine Dienstunfähigkeit. Es wird also auch für Sie als Beamter immer wichtiger, sich um eine Dienstunfähigkeitsabsicherung zu kümmern.

So sichern Sie Ihr finanzielles Risiko bei Dienst­unfähigkeit mit der NÜRNBERGER ab

Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte

Die NÜRNBERGER Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Echte DU-Klausel für Beamte und Richter: Wenn Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wurden, ist diese Entscheidung des Dienstherrn für uns bindend. Das heißt, wir prüfen dann nicht selbst, ob die Dienstunfähigkeit tatsächlich besteht.
  • Die BU-/DU-Rente können Sie vor dem 50. Geburtstag bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Risikoprüfung erhöhen, z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes, Erhöhung der Besoldung oder Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
  • Alternativ können Sie innerhalb der ers­ten 5 Jahre Ihrer Vertrags­lauf­zeit ohne ein bestimmtes Ereignis Ihren Versiche­rungs­­schutz erhöhen, vor dem 40. Geburtstag und auch ohne erneute Risiko­prüfung
  • Falls Sie dauerhaft oder vorüber­gehend aus dem Dienst­verhältnis ausscheiden und in die Privat­wirtschaft wechseln, haben Sie automatisch Schutz bei Berufsunfähigkeit
  • Außerdem haben Sie die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung sowie außer­planmäßigen Erhöhung (vor dem 50. Geburtstag) der BU-Rente bei Wechsel in die Privatwirtschaft (aus nicht gesund­heitlichen Gründen)
  • Erweitern Sie den Umfang Ihres Versicherungsschutzes mit Zusatzbausteinen: Inflations-Schutz, Dread-Disease-Zusatzversicherung, Dienstanfänger-Schutz, Teil-Dienstunfähigkeit, Polizeidienstunfähigkeit (spezielle Dienstunfähigkeit)

Welche Zusatzleistungen gibt es bei der Dienst­unfähigkeit bei der NÜRNBERGER?

Inflations-Schutz

Passen Sie Ihren Vertrag automa­­tisch an den Geld­wert an.

Dienstanfänger-Schutz

Zur Absicherung der Versorgungslücke von Dienstanfängern

Teil-Dienstunfähigkeit

Leistungen bei begrenzter Dienstfähigkeit

Polizeidienstunfähigkeit (Spezielle Dienstunfähigkeit)

Für die besonderen Anforderungen an den Polizeivollzugsdienst.

Dread-Disease-Zusatzversicherung

Kombination aus Absicherung Ihrer Arbeitskraft und Kapital­zahlung bei schweren Erkrankungen

Was kostet eine Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Lächelnde Frau mit langen dunklen Haaren steht in einem modernen Büroraum mit stilvoller Einrichtung

Lebensstandard erhalten

Kerstin (30) arbeitet als Verwaltungsbeamtin im Bürgeramt. Da bald die Hoch­zeit ansteht und auch ein Hauskauf geplant ist, möchte sie finan­ziell vorsorgen. Die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung mit Leistungen bei Teil-Dienstunfähigkeit si­chert sie bis zu ihrem 67. Lebensjahr ab, falls sie aus gesund­heitlichen Grün­den nicht mehr berufstätig sein kann.

NÜRNBERGER BU-/DU-Rente 900 EUR monatlich
Beitrag 53,47 EUR im Monat*
Verwaltungsbeamtin (mittlerer Dienst), mit Zusatzbaustein Teil-Dienstunfähigkeit

Junger Mann mit Brille steht mit offenem Laptop auf einem Fensterbrett ans Fenster gelehnt

Ein guter Start in das Berufsleben

Florian (25) ist Lehramtsanwärter und Beamter auf Wider­ruf. Im Fall einer Dienst­unfähigkeit hat er momentan noch keine Ver­sorgungsansprüche gegen seinen Dienst­herrn. Er ent­scheidet sich deswegen für eine BU-/DU-Absiche­rung mit Dienstanfänger-Schutz bei der NÜRNBERGER bis zum 65. Lebensjahr. Wird er aufgrund von Dienstunfähigkeit vom Dienstherren entlassen, hat er vorgesorgt.

NÜRNBERGER BU-/DU-Rente inkl. Dienstanfänger-Schutz.
Beitrag 44,26 EUR im Monat*
Referendar (Lehramt Gymnasium), monatliche BU/DU-Rente 1.000 EUR, erhöhte BU/DU-Rente inkl. Dienstanfängerschutz 1.500 EUR

Mann mit Sportoutfit lächelt

Rundum abgesichert

Max (30) arbeitet als Polizeikommissar (A9) im gehobenen Dienst. Wird Max dienstunfähig, richtet sich die Versorgung durch den Dienstherrn stark nach den bisher aufgebauten ruhegehaltfähigen Dienstjahren - in jungen Jahren oft deutlich unter den aktiven Bezügen. Im Polizeivollzugsdienst kommen außerdem besondere gesundheitliche Anforderungen hinzu wie Einsatzdienst rund um die Uhr, körperliche und mentale Belastung. Eine Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung mit dem Zusatzbaustein Polizeidienstunfähigkeit (spezielle Dienstunfähigkeit) ist eine ideale Ergänzung der Absicherung.

NÜRNBERGER BU-/DU-Rente 1.000 EUR monatlich inkl. Polizeidienstunfähigkeit (spezielle Dienstunfähigkeit)
Beitrag 56,34 EUR im Monat*
Polizeikommissar, monatliche BU/DU-Rente 1.000 EUR, Absicherung bis 62 Jahre

*Unverbindliche Rechenbeispiele, Stand 07.2026. Sie zahlen den hier genannten Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solan­ge die Überschussbeteiligung unverändert bleibt. Nichtraucher ohne Gesundheitsrisiken oder risikorelevante Hobbys.

Die häufigsten Fragen zur Dienst­unfähigkeits­versicherung

Dienstunfähigkeit betrifft Beamtinnen und Beamte. Sie liegt vor, wenn die dienstlichen Pflichten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dauerhaft erfüllt werden können. Die Feststellung erfolgt beamtenrechtlich durch den Dienstherrn und kann abhängig vom Beamtenstatus zur Entlassung oder zur Versetzung in den Ruhestand führen. Im Regelfall wird die Entscheidung unter Einbeziehung einer ärztlichen bzw. amtsärztlichen Begutachtung getroffen.

Berufsunfähigkeit ist davon zu unterscheiden. Sie knüpft an die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit der versicherten Person an und setzt weder ein bestehendes Dienstverhältnis noch einen Beamtenstatus voraus. Die Beurteilung richtet sich nach den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Die DU-Klausel ist wichtig für Beam­te auf Lebens­zeit/Wider­ruf/Pro­be, für Zeit- und Be­rufs­solda­ten sowie für Richter. Aber auch Personen, die noch am Anfang ihrer beruf­lichen Lauf­bahn stehen und sich vorstellen können, später einmal als Beamte in den Staats­dienst zu wechseln, können den Dienstun­fähigkeitsschutz bereits vorab in ihre Berufsunfähig­keits­versicherung integrieren.

Ja, Sie können bei bestimmten Ereig­nissen wie z. B. Beförderung, Heirat oder Geburt eines Kindes vor dem 50. Geburtstag die Ren­ten­summe ohne erneute Gesund­heits­prüfung erhöh­en. Das ist die soge­nannte ereignisabhängige Nach­ver­siche­rungsgarantie. Innerhalb der ersten 5 Jahre Ihrer Vertragslaufzeit (vor dem 40. Geburtstag) können Sie Ihren Versicherungsschutz auch ohne ein bestimmtes Ereignis erhöhen (ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie).

Die Prüfung der Dienstunfähigkeit erfolgt im Regelfall anhand eines ärztlichen oder amtsärztlichen Gutachtens. Auf dieser Grundlage entscheidet der Dienstherr, ob Dienstunfähigkeit vorliegt.

Der Begriff der Dienstunfähigkeit ist als beamtenrechtlicher Begriff im Bundesbeamtengesetz (§§ 44 bis 49) bzw. in den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Laut Definition ist ein Beamter dienstunfähig, wenn die betroffene Person aufgrund körperlicher Gebrechen oder wegen Schwächen der körperlichen oder geistigen Kräfte die dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Oder wenn diese Person innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate wegen Krankheit nicht arbeiten konnte und voraussichtlich auch innerhalb der 6 Folgemonate nicht wieder voll einsatzbereit ist.

Tatsächlich ist die Dienstunfähigkeit in Deutschland der dritthäufigste Grund (15,6 %) für die Pensionierung von Beamten, während 34,3 % der Beamten aufgrund der allgemeinen Antragsaltersgrenze und 21,5 % aufgrund der gesetzlichen Regelaltersgrenze pensioniert werden. (Quelle: www.destatis.de - Versorgungszugänge 2022)

Begrenzte Dienstfähigkeit liegt vor, wenn Beamte ihre Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt erfüllen können, jedoch weiterhin mindestens zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit dienstfähig sind. In diesem Fall soll von einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abgesehen werden. Stattdessen wird die Arbeitszeit durch den Dienstherrn entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabgesetzt.

Weitere Informationen zu unserem Schutz vor Dienstunfähigkeit

Inflations-Schutz

Im Leistungsfall wird Ihre BU-Rente jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht.

Dienstanfänger-Schutz

Werden Dienstanfänger wegen Dienstunfähigkeit entlassen, umfasst der vereinbarte Versicherungsschutz eine Leistung in Höhe von 150 % der vereinbarten Rente. Dienstanfänger sind Beamte auf Widerruf oder Beamte/Richter auf Probe oder auf Lebenszeit ohne versorgungsrechtliche Ansprüche vor dem 30. Geburtstag, deren Dienstverhältnis noch keine 7 Jahre bestanden hat.

Teil-Dienstunfähigkeit

Wird Ihre Arbeitszeit aufgrund begrenzter Dienstfähigkeit um mindestens 20 % reduziert, ist grundsätzlich eine anteilige BU-Rente vorgesehen. Deren Höhe richtet sich nach dem Prozentsatz der Arbeitszeitverkürzung.

Während des Leistungsbezugs befreien wir Sie von der Beitragszahlungspflicht.

Polizeidienstunfähigkeit (Spezielle Dienstunfähigkeit)

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte können sich optional auch für den Fall der Polizeidienstunfähigkeit versichern. Bei Versetzung in den Ruhestand erfolgt im Leistungsfall eine Rentenzahlung längstens bis zum Vertragsablauf. Bei entlassenen Polizeivollzugsbeamten sind Rentenleistungen für bis zu 72 Monate vorgesehen. Über diesen Zeitraum hinausgehende Leistungen setzen das Vorliegen von Berufsunfähigkeit voraus. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Dread-Disease-Zusatzversicherung

Ausgezeichneter Dread-Disease-Schutz von der NÜRNBERGER: Bei der NÜRNBERGER Dread-Disease-Zusatzversicherung sind mehr als 50 schwere Erkrankungen (z. B. Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt etc.) versichert. Im Versicherungsfall erhalten Sie eine Kapitalleistung zur freien Verwendung.