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Frau und Mann küssen ihr Kleinkind

Risikolebensversicherung.

Finanzieller Schutz für Ihre Familie mit viel Flexibilität.

  • 3 Tarife für jede Lebenssituation
  • Jederzeit kündbar
  • Viele optionale Extras
Im Überblick

Warum Sie eine Risiko­lebens­versicherung brauchen

Familie läuft über Wiese während die Kinder lachen

Wer kümmert sich um Ihre Liebsten, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte? Fallen Sie als Versorger der Familie aus, reichen die gesetzlichen Leistungen nicht aus, um den Lebensstandard zu halten: Es entsteht eine Versorgungslücke. Hier lohnt es sich, frühzeitig mit einer Risiko­lebens­­versicherung an die Angehörigen zu denken.

Genau das ermöglichen wir Ihnen zusammen mit unserem Kooperationspartner, der Hannoversche. Ob als reine Hinter­bliebenen­vorsorge oder zur Darlehens­absicherung: Wir bieten Ihnen die passende Vorsorgelösung.

Tarife im Detail

Absicherung im Todesfall

Sollten Sie während der Vertragslaufzeit versterben, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die von Ihnen benannte Person ausgezahlt. Sie entscheiden selbst, wer diese Leistung erhält und können Ihre Wahl jederzeit ändern.

Erhöhungsmöglichkeiten

In den ersten 3 Versicherungsjahren können Sie Ihre Versicherungssumme einmalig ohne Grund erhöhen (max. um 20 % bzw. 50.000 EUR) oder im Laufe der Versicherung jeweils bei Geburt eines Kindes, Heirat oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie. Das ganze ohne erneute Gesundheitsprüfung. Erhöhungen dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen bzw. höchstens 100 % der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme.

Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit

Bei fachärztlich bestätigter schwerer Erkrankung mit einer Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten kann die volle Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten ausgezahlt werden - und zwar zu 100 %.

Dynamik

Eine automatische jährliche Erhöhung Ihrer Versicherung um 2 % bis 5 % (nur bei konstanter Versicherungssumme möglich).

Nachversicherungsgarantie

Mit der Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherungssumme unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 20 % (maximal 50.000 Euro) zu erhöhen - ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Option besteht zusätzlich zur regulären Erhöhungsgarantie und kann einmal ohne ein konkretes Ereignis und bei verschiedenen Lebensereignissen genutzt werden, zum Beispiel:

  • Erhöhung Ihres Einkommens um mehr als 10 %
  • Beginn einer selbstständigen Tätigkeit mit Kammerzugehörigkeit
  • Abschluss von Ausbildung, Studium, Promotion oder Meisterprüfung
  • Erreichen des 18. Lebensjahres
  • Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Der Hinterbliebenenschutz einer betrieblichen Altersversorgung entfällt
  • Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbstständige Handwerker
  • Scheidung
  • Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
  • Finanzierung einer Solaranlage oder energetischen Sanierung
  • Verlust des Ehepartners durch Tod

Die maximale Erhöhung aus Erhöhungs- und Nachversicherungsgarantie beträgt insgesamt 150.000 Euro bzw. höchstens 100 % der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme.

Einmaliger Zuschuss Kindergeld

Für jedes Kind unter 7 Jahren wird im Todesfall der versicherten Person zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 2.400 Euro ausgezahlt.

Mehrleistung bei Heirat, Geburt oder Bau

Nach Eheschließung, Geburt/Adoption eines Kindes oder Bau/Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie erfolgt eine Erhöhung Ihrer Versicherungssumme um 20 % (bei Heirat und Bau/Erwerb maximal 50.000 Euro, bei Geburt/Adoption maximal 100.000 Euro) für einen Zeitraum von 12 Monaten - ganz ohne zusätzliche Beiträge.

Mehrleistung bei Pflege

Wurde vor dem Tod der versicherten Person ein naher Angehöriger gepflegt, wird zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme ein Pflegebonus in Höhe von 10 % ausgezahlt.

Sofortauszahlung bei Vorlage der Sterbeurkunde

Ab dem vierten Versicherungsjahr erfolgt bei Vorlage der Sterbeurkunde eine sofortige Auszahlung von 10 % der vereinbarten Versicherungssumme - bis zu maximal 10.000 Euro. Diese Zahlung erfolgt ohne weitere Leistungsprüfung.

Mehrleistung bei Tod im Ausland

Verstirbt die versicherte Person während einer Reise im Ausland, wird zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme ein Auslandsbonus in Höhe von 5 % ausgezahlt - bis zu maximal 10.000 Euro.

Wechsel von Raucher- in Nichtrauchertarif

Wenn die versicherte Person nachweislich mindestens ein Jahr rauchfrei lebt, besteht die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung vom Raucher- in den Nichtraucher-Tarif zu wechseln.

Zusätzlich Leistung bei Krankheit

Wird während der Vertragslaufzeit eine in den Versicherungsbedingungen definierte Krebserkrankung, ein Herzinfarkt oder Schlaganfall durch eine Fachärztin oder einen Facharzt diagnostiziert, erhalten Sie eine Sofortzahlung in Höhe von 10 % Ihrer vereinbarten Versicherungssumme. Diese Leistung wird bis zu zwei Mal (ein Mal bei Krebs, ein Mal bei Herzinfarkt oder Schlaganfall) zusätzlich zur Todesfallleistung gewährt und nicht von dieser abgezogen.

Absicherungsmöglichkeiten

Unsere Risikolebensversicherung (RLV) lässt sich passend auf Ihre jeweilige Lebenssituation abstimmen.

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