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Frau und Mann küssen ihr Kleinkind

Risikolebensversicherung abschließen.

Finanzieller Schutz für Ihre Familie mit viel Flexibilität.

  • Günstig: schon ab 2,35 EUR im Monat
  • Einfach: komplett online abschließbar
  • Flexibel: auch nach Vertragsabschluss anpassbar
Im Überblick

Warum Sie eine Risiko­lebens­versicherung brauchen

Familie läuft über Wiese während die Kinder lachen

Wer kümmert sich um Ihre Liebsten, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte? Fallen Sie als Versorger der Familie aus, reichen die gesetzlichen Leistungen nicht aus, um den Lebensstandard zu halten: Es entsteht eine Versorgungslücke. Hier lohnt es sich, frühzeitig mit einer Risiko­lebens­­versicherung an die Angehörigen zu denken.

Mit der NÜRNBERGER Risiko­lebens­versicherung Digital treffen Sie eine gute Entscheidung. Ob als reine Hinter­bliebenen­vorsorge oder zur Darlehens­absicherung: Wir bieten Ihnen die passende Vorsorgelösung.

Tarife im Detail

Weltweite Todesfallleistung

Wir zahl­en die ver­ein­barte Ver­sicherungs­summe, wenn Sie als Versicherungsnehmer innerhalb der Versicherungslaufzeit sterben. Dieser Versicherungsschutz gilt weltweit. Wenn Sie den Vertragsablauf erleben, erlischt die Ver­sicher­ung ohne An­sprüche.

Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod

Ab Ver­trags­an­nahme bis zum Ver­sicherungs­beginn haben Sie be­reits vor­läufig­en Ver­sicherungs­schutz, der bei Tod infolge ein­es Un­falls greift. So sind Ihre An­gehörig­en auch in dies­er Zwi­schen­pha­se schon mit einem Mi­ndestschutz ver­sorgt.

Erhöhungsgarantie

Mit un­ser­er Er­­höhungs­garan­tie können Sie die Ver­­sicherungs­­­summe inner­halb der er­­sten 3­ Jahre nach Ver­­sicherungs­be­­ginn um bis zu 30.000 EUR er­höh­en - oh­ne An­­­gabe ei­nes Grun­d­­es und oh­ne er­­neu­te Ge­­­sund­heits­­­prü­­fung. Die Er­­höhungs­­garan­­tie kann bis zur Voll­end­ung des 35. Le­bens­jahres in An­spruch ge­nommen werden.

Nachversicherungsgarantie

Im Rahmen unserer Nachversicherungsgarantie können Sie Ihren Versicherungsschutz an veränderte Lebensumstände und den damit gestiegenen Versorgungsbedarf anpassen. Bei bestimmten Ereignissen kann die Versicherungssumme um bis zu insgesamt 100.000 EUR erhöht werden - und das ohne erneute Gesundheitsprüfung!

Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie (Erhöhungsgarantie)
Sie haben das Recht, innerhalb der ersten 3 Jahre nach Versicherungsbeginn und vor Vollendung des 35. Lebensjahres einmalig die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie
Zudem können Sie bei folgenden Ereignissen bis zur Vollendung des 46. Lebensjahres die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen:

  • Heirat
  • Tod des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Einkommenserhöhung bei Nichtselbstständigen um mindestens 10 % (Bruttogehalt)
  • Gewinnsteigerung bei Selbstständigen um mindestens 30 %
  • Finanzierung einer Immobilie (mind. 25.000 EUR Darlehen)

10 % Soforthilfe

Damit im Leistungsfall Ihren Hinterbliebenen finanziell schnellstmöglich geholfen ist, zahlen wir bereits ab unserer Produktlinie "Komfort" eine Soforthilfe. Sie beträgt 10 % Ihrer zum Zeitpunkt des Leistungsfalls vereinbarten Versicherungssumme. Soforthilfe deshalb, weil die Leistung VOR der eigentlichen Leistungsfallprüfung ausgezahlt werden kann. Als Nachweis reicht uns die Kopie der amtlichen Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort der versicherten Person.

10 % Extra bei Unfalltod

Tritt der Todesfall innerhalb des ersten Versicherungsjahres aufgrund eines Unfalls ein, erhält Ihre bezugsberechtigte Person 10 % zusätzlich zur versicherten Todesfallleistung.

Vorgezogene Todesfall­leistung bei schwerer Krankheit

Bei schweren fortschreitenden und unheilbaren Erkrankungen bekommen Sie bereits vor dem Leistungsfall (Tod) Ihre vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Mit der Zahlung der vorgezogenen Todesfallleistung endet der Versicherungsvertrag.

Verlängerungsoption

Lebensumstände verändern sich schnell. Wir können alle nur schwer abschätzen, wie hoch z. B. in 10 Jahren der Zins bei der Neuverhandlung eines Darlehens für Restverbindlichkeiten sein wird. Oder ob vielleicht noch ein weiteres Kind unsere Lebensplanung bereichert, aber auch unseren Bedarf erhöht.

Die Verlängerungsoption in unserer Produktlinie "Premium" ist genau dafür vorgesehen: So bleiben Sie flexibel und können die Versicherungsdauer Ihre Risikolebensversicherung Digital um bis zu 10 Jahre verlängern - ohne erneute Gesundheitsprüfung!

Kinderschutz-Extra

Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Kinder haben, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen wir zusätzlich zur Versicherungssumme einmalig 2.500 EUR für jedes dieser Kinder aus.

Kinder- und Eigenheim-Bonus

In der Regel steigt der Bedarf an Absicherung, sobald ein Kind das Licht der Welt erblickt oder eine Immobilie zur Selbstnutzung gekauft oder gebaut wird. Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten nach einem dieser Ereignisse versterben, erhöhen wir die vereinbarte Versicherungssumme deshalb um bis zu 30.000 EUR (je nach Höhe der Todesfallleistung).

Preis und Rechenbeispiele

Absicherung der Kinder

Vater lacht junges Kind im Garten an

Martin (30) ist von Beruf Informatiker (Akademiker) und möchte seine 2 Kinder gut absichern für den Fall, dass ihm etwas zustößt. Martin wählt einen Todesfallschutz in Höhe von 100.000 EUR für die Dauer von 20 Jahren.

NÜRNBERGER Risikolebensversicherung
ab 4,09 EUR im Monat*

Absicherung der Darlehens­schuld

Braunhaarige Frau steht mit verschränkten Armen im Flur einer Wohnung

Angelika (30) will ihre Darlehensschulden preisgünstig absichern. Die Diplom-Volkswirtin schließt für die Dauer von 20 Jahren und einen monatlichen Todesfallschutz von 400.000 EUR die Risiko­lebens­versicherung ab.

NÜRNBERGER Risikolebensversicherung
ab 11,57 EUR im Monat*

Absicherung der ganzen Familie

Mann mit Bart hat junges Mädchen und Frau im Arm

Niklas (38), Maschinenbauingenieur, will seine Frau und Kinder gut versorgt wissen, falls ihm etwas passiert. Er wählt die Risikolebens­versicherung mit einem Todesfallschutz von 100.000 EUR und 30 Jahren Dauer.

NÜRNBERGER Risikolebensversicherung
ab 14,05 EUR im Monat*

Absicherung des Ehepartners

Junges Paar liegt im Bett und streichelt 2 Hunde

Tom (35) ist Sanitärinstallateur und möchte seinen Ehemann Michael mit einer Risikolebensversicherung absichern. Er ent­scheidet sich für eine Versicherungs­summe von 100.000 EUR bei einer Dauer von 30 Jahren.

NÜRNBERGER Risikolebensversicherung
ab 15,37 EUR im Monat*

*Sie zahlen den hier genannten Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solange die Überschussbeteiligung unverändert bleibt. Alle Beitragsbeispiele in den oben genannten Fällen beziehen sich auf Nichtraucher.

Häufige Fragen

Über-Kreuz-Versicherung: Warum über Kreuz versichern?

Die Über-Kreuz-Versicherung soll folgendes Problem lösen:
In der Regel versichert der Versicherungsnehmer sein eigenes Ableben, bezahlt die Beiträge für den Vertrag und trägt eine Person als Begünstigten ein. Bei der Auszahlung der Versicherungssumme muss der Begünstigte möglicherweise Erb­schafts­steuer bezahlen. Dabei können je nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker verschiedene Freibeträge berücksichtigt werden.

Mit der Über-Kreuz-Versicherung fällt bei der Auszahlung grundsätzlich keine Erbschaftssteuer an (ErbStR 3.7).

Und das funktioniert so:
- 2 Personen schließen 2 Verträge ab
- Pro Vertrag ist eine Person zugleich Beitragszahler und Versicherungsnehmer, versichert jedoch das Leben einer anderen Person
- Stirbt eine Person, bekommt der jeweils andere die Versicherungssumme ausgezahlt. Im juristischen Sinne wird nichts vererbt, sondern man bekommt seine eigene Versicherung ausbezahlt und das ist in der Regel erbschaftssteuerfrei. Der 2. Vertrag kann bestehen bleiben und es können neue Bezugsberechtigte dafür ausgewählt werden.

Bei näheren Fragen zu dem Thema Steuer wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Wo liegt der Unterschied der Risiko­lebens­versicherung zur Kapital­lebens­versicherung?

Sowohl mit der Risikolebensversicherung als auch mit der Kapitallebensversicherung sichern Sie als Versicherungsnehmer Ihre Angehörigen finanziell ab. Der größte Unterschied zwischen beiden Produkten ist die Voraussetzung einer Auszahlung.

Bei der Risikolebensversicherung erfolgt die Auszahlung nur im Todesfall. Dafür bietet die Risikolebensversicherung einen hohen Versicherungsschutz zum günstigen Preis. Bei einer Kapitallebensversicherung hingegen wird Vermögen angespart, das Sie als Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit als Einmalzahlung oder monatliche Rente erhalten.

Ihre häufigsten Fragen zur Risikolebensversicherung

Die Vertragslaufzeit ist ein wichtiger Faktor beim Versicherungsschutz. Ausschlaggebend ist der Grund für den Abschluss einer Risikolebens­versicherung. Wenn Sie eine Familie mit Kindern haben, sollte die Laufzeit so gewählt werden, dass der Nachwuchs auf eigenen Beinen stehen kann. In der Regel sind dies 20 bis 25 Jahre.

Ist der Grund für den Abschluss ein Immobilienkauf, sollte die Laufzeit mindestens genauso lange sein wie die des Darlehens. So sind die Angehörigen im Ernstfall vor einem finanziellen Desaster geschützt.

Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an den im Versicherungsschein genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Das kann eine beliebige natürliche Person sein.

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Das versicherte Risiko ist der Tod der versicherten Person. Tritt der Versicherungs­fall während der Vertragslaufzeit nicht ein, wird auch keine Versicherungsleistung fällig. Die Versicherung endet dann also ohne Auszahlung.

Mit dem Antrag erfolgt eine Prüfung der gesundheitlichen Verhältnisse des Kunden. Die dort gestellten Gesund­heitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Zusätzliche Bescheinigungen oder Untersuchungen sind nur in seltenen Fällen wie z. B. bei Vorerkrankungen oder sehr hohen Versicherungssummen erforderlich.

Bei der Risikolebensversicherung erfolgt der Gesundheits-Check komplett online anhand weniger Fragen. Arztbesuche oder Bescheinigungen sind nicht nötig.

Die Höhe der Absicherung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie der Allein­verdiener einer Familie mit Kindern sind, gilt das 5-fache Jahresbruttogehalt als sinnvoll.

Bei einem bestehenden Darlehen sollten die Restschulden noch dazu addiert werden. Kinderlose (Ehe-)Paare sollten mindestens 3, eventuell auch 4 Jahresbruttoeinkommen absichern.

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind grundsätzlich steuerlich absetzbar als sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Die Leistung aus einer Risikolebensversicherung führt grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Allerdings müssen der Bezugsberechtigte und der Versicherungsnehmer identisch sein.

Nein, bei der Risikolebensversicherung zahlen Sie die Beiträge nur für den Risikoschutz und nicht zum Vermögens­aufbau wie bei der Altersvorsorge.

Wenn Sie in den vergangenen 12 Monaten vor Antragstellung keine (elektrischen) Zigaretten, (elektrischen) Zigarren, (elektrischen) Zigarillos, (elektrischen) Pfeifen geraucht bzw. kein Nikotin in anderer Form (z. B. Kautabak, Schnupf­tabak) aktiv zu sich genommen haben - gleichgültig in welcher Menge. Als Raucher gelten Sie, wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

Versicherungsleistungen unterliegen der Erbschafts-/Schenkungsteuer, wenn sie nach dem Tod des Versicherungsnehmers ausbezahlt werden, z. B. wegen eines Bezugsrecht oder als Teil des Nachlasses. Das gilt auch für Schenkungen von Versicherungsleistungen, die der Versicherungsnehmer zu Lebenszeiten macht.

Erhält der Versicherungsnehmer bei Tod der versicherten Person die Versicherungsleistung, ist sie nicht erbschaftssteuerpflichtig. Werden Versicherungssummen an einen anderen als den Versicherungsnehmer ausgezahlt, ist die NÜRNBERGER verpflichtet, dies dem Finanzamt anzuzeigen.

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ist es deshalb wichtig zu prüfen, wie die Leistung im Todesfall erfolgen soll.

So kann vermieden werden, dass Hinterbliebene mit einer Erbschaftssteuer belastet werden. Insbesondere für nicht eheliche Lebensgemeinschaften ist eine Vertragsgestaltung wichtig, in der keine Erbschaftssteuer anfällt. Das ist durch eine Über-Kreuz-Versicherung möglich, ein Partner also jeweils den anderen über seinen Vertrag versichert.

Der Beitrag der Risikolebensversicherung hängt von der gewünschten Versicherungssumme, der Versicherungsdauer und dem Alter bei Vertragsschluss ab. Zudem werden gesundheitliche Einschränkungen und Risikofaktoren abgefragt. Gefährliche Hobbys, wie beispielsweise Tiefseetauchen, können den Beitrag erhöhen (Risikozuschlag). Dies gilt auch für gesundheitsschädigende Verhaltensweisen, wie beispielsweise Rauchen.

Der Zahlbeitrag (Nettobeitrag) ist der Betrag, den Sie tatsächlich monatlich an uns überweisen müssen. Dieser ist geringer als der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag), da Überschüsse, die wir erwirtschaften, sofort gutgeschrieben werden und damit den Beitrag reduzieren.

Um die Versicherungsleistung garantieren zu können, müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen im Allgemeinen Überschüsse, an denen der Versicherungsvertrag im Rahmen der Überschussbeteiligung teilhat. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt vor allem vom Risikoverlauf, aber auch von der Entwicklung der Kosten und von unseren langfristig erzielbaren Kapitalerträgen ab. Die daraus resultierenden Ergebnisse unterliegen Schwankungen. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Aufgrund eines ungünstigen Risikoverlaufs kann eine Zuteilung von Überschüssen entfallen. Der ausgewiesene zu zahlende Beitrag entsteht durch Verrechnung der Überschüsse mit dem Tarifbeitrag. Ihren Tarifbeitrag können Sie der Antragsdokumentation (vor Abschluss) und dem Versicherungsschein entnehmen. Auf den ausgewiesenen Zahlbeitrag kann kein Anspruch erhoben werden, falls die vertragsgemäß berechnete Überschussbeteiligung geringer ausfällt.

Sie müssen uns später auftretende Krankheiten nicht nachmelden. Nur bei der Änderung des Raucherstatus müssen Sie uns informieren. Das heißt: Wenn Sie angegeben haben, Nichtraucher zu sein oder schon seit über einem Jahr nicht mehr zu rauchen und nach Abschluss des Vertrags wieder mit dem Rauchen beginnen, müssen Sie uns dies umgehend mitteilen. Ansonsten kann im Leistungsfall gegebenenfalls die Versicherungssumme nicht vollständig ausgezahlt werden.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne auch persönlich

Wenn Sie noch Fragen haben und Ihre Risikolebensversicherung nicht sofort online abschließen möchten, können Sie uns selbstverständlich auch persönlich erreichen. Nutzen Sie dazu gerne unser Angebotsformular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit einem Berater bei Ihnen vor Ort auf.

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