16-Mal die Bestnote
Günstig und leistungsstark
Jeder 4. Erwerbstätige scheidet vor Erreichen des Rentenalters wegen Krankheit oder Unfall aus dem aktiven Berufsleben aus. Gegen dieses Risiko sollten Sie abgesichert sein. Mit der NÜRNBERGER setzen Sie auf einen erfahrenen und finanzstarken Partner. Das bestätigen auch renommierte Ratingagenturen: Franke und Bornberg hat für die NÜRNBERGER Lebensversicherung zum 16. Mal in Folge die Bestnote FFF+ (hervorragend) vergeben, Morgen & Morgen die Bestbewertung "ausgezeichnet".
Außerdem wurde die NÜRNBERGER als erster BU-Versicherer für ihre kundenorientierte Betreuung im BU Leistungsfall vom TÜV NORD CERT zertifiziert.
Einzigartig in Deutschland: BU mit GKV-Check*
Da das Risiko der Berufsunfähigkeit von dem Gesundheitszustand abhängt, müssen bei jedem Versicherer vor dem Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese Gesundheitsfragen beziehen sich größtenteils auf den Zeitraum der letzten 5 Jahre. Und wer weiß denn noch genau, bei welchem Arzt man zu welchem Zeitpunkt welche Diagnose erhalten hat.
Deshalb bietet die NÜRNBERGER Versicherung als erster Versicherer in Deutschland Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen mehr Rechtssicherheit.
Entscheiden Sie sich für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit GKV-Check: Die NÜRNBERGER fordert bei Antragstellung dann Unterlagen von Ihrer Krankenkasse für die letzten 5 Jahre an und prüft diese. Der Krankenkasse fehlen durch die Abrechnungszeiträume der Ärzte eventuell aktuelle Angaben zum Gesundheitszustand. Diese werden deshalb für die letzten 12 Monate bei Ihnen abgefragt - und nur an diesen Zeitraum müssen Sie sich erinnern.
- Macht die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung einfacher für Sie: Sie beantworten nur Gesundheitsfragen zu den vergangenen 12 Monaten
- Rechtssicherheit für Sie, weil Ihr Risiko der Anzeigepflichtverletzung sinkt
- Die relevanten Gesundheitsdaten der vergangenen 5 Jahre rufen wir für Sie bei Ihrer Krankenkasse ab
*GKV: gesetzliche Krankenversicherung
Auf diese Zusatzbausteine können Sie sich bei der NÜRNBERGER verlassen
- Arbeitsunfähigkeits-Schutz: Leistung in Höhe der BU-Rente bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit
- Pflege-Schutz: Sie erhalten bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich zur BU-Rente eine Pflegerente - und diese sogar lebenslang. Oder Sie können zum Ablauf der BU eine Pflegerente ohne Gesundheitsfragen vereinbaren
- Inflations-Schutz: Im Leistungsfall wird Ihre BU-Rente jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz erhöht
- Krankentagegeld: Wenn Sie mehr als 6 Wochen krank sind, sinkt Ihr Einkommen in der Regel deutlich. Um auch hier finanziell abgesichert zu sein, lohnt sich eine Kombination aus Krankentagegeld und BU
- Krankheits-Schutz für finanziellen Freiraum bei schwerer Erkrankung: Sichern Sie sich zusätzlich gegen 50 bestimmte schwere Erkrankungen finanziell ab
Weil jeder anders ist
Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse, Leidenschaften und Mittelpunkte im Leben. Das zeigt sich auch in der Berufswahl. Deshalb gibt es bei uns nicht nur eine Art, die Arbeitskraft abzusichern. Gestalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ganz nach Ihrem Bedarf - mit verschiedenen Bausteinen, die Sie individuell zusammenstellen können. Die NÜRNBERGER macht's möglich.

*Anerkennung Gesamtbestand NÜRNBERGER Lebensversicherung AG Stand 12.2020

So helfen wir Ihnen
Svenja, 31 Jahre, IT-Kauffrau, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Schutz abgeschlossen. Zum Glück, denn bei einem Fahrradunfall verletzt sie sich schwer an der Wirbelsäule. Zunächst ist nicht klar, wie lange sie ausfällt. Nach 3 Monaten bescheinigt ihr die Orthopädin, dass sie mindestens weitere 3 Monate arbeitsunfähig sein wird. Die Bescheinigung reicht sie bei der NÜRNBERGER ein und bekommt rückwirkend ab dem ersten Monat die Leistung aus dem Arbeitsunfähigkeits-Schutz. Nachdem sich der Genesungsprozess verzögert, kann Svenja auch nach 6 Monaten noch nicht arbeiten. Da auch die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit erfüllt sind, bekommt sie lückenlos die BU-Rente ausbezahlt.
Was kostet mich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? - Rechenbeispiele
*Sie zahlen den hier genannten Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solange die Überschussbeteiligung unverändert bleibt. Bei der NÜRNBERGER Versicherung sind die Nettobeiträge seit fast 30 Jahren konstant.
Bequem: Leistungsantrag online stellen
Ab sofort können Sie über das Kundenportal "Meine NÜRNBERGER" BU-Leistungen beantragen. Sie müssen sich nicht mehr durch den Papier-Fragebogen kämpfen, sondern werden online Schritt für Schritt durch die Fragen geführt und bekommen nur die Passagen angezeigt, die für Sie relevant sind.
Wir sind für Sie da
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten Berater in Ihrer Nähe.
Telefonischer Kontakt
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
oder
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Jeder 4. wird im Lauf seines Arbeitslebens berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER schließt die finanzielle Lücke, die entsteht, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Auf diese Weise sichern Sie sich und Ihre Angehörigen finanziell ab.
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Ab wann brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Hier gilt ganz klar: je früher, desto besser. Denn der Abschluss einer BU-Versicherung ist in jungen Jahren besonders günstig. Die Höhe Ihrer Beiträge richtet sich nämlich unter anderem nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand.
Unsere Einsteiger-BU eignet sich vor allem für Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger. -
In welchem Fall zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die BU-Versicherung zahlt Ihnen Ihre vereinbarte Rente, wenn Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig sein werden oder es 6 Monate lang waren. Dabei gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie z. B. aufgrund von Krankheit oder Unfall weniger als 50 % Ihres bisherigen Arbeitspensums leisten können. Entscheidend ist dabei Ihr zuletzt ausgeübter Beruf in seiner ganz konkreten Ausgestaltung.
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Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?
Ganz vereinfacht gesagt: Können Sie Ihren jetzigen Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben, sind Sie berufsunfähig. Das heißt aber nicht, dass Sie damit auch erwerbsunfähig sind. Erwerbsunfähig ist eine Person erst dann, wenn sie gar nicht (unter 3 Stunden täglich) oder nur sehr eingeschränkt (3 bis 6 Stunden täglich) am Erwerbsleben teilnehmen kann (auch nicht in einem anderen Beruf).
Eine gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Bei allen anderen leistet die Gesetzliche Rentenversicherung erst bei voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit - und zwar nur dann, wenn die geforderte Wartezeit eingehalten und die Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Somit haben Berufsanfänger, Studierende, aber auch Selbstständige keinerlei staatlichen Schutz.
Doch selbst wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie mit hohen Einbußen rechnen. Denn die sogenannte Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Hier ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.
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Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?
Von Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn man zu 100 % außerstande ist eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Arbeitsunfähigkeit ist immer vorübergehend und unabhängig vom Berufsbild.
Von Berufsunfähigkeit ist dann die Rede, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen von einer gewissen Dauerhaftigkeit sind und dazu führen, dass man seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Bei der Berufsunfähigkeit werden sowohl der Beruf, die Erkrankung und ihre Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit geprüft. Dies setzt eine individuelle und umfangreiche Prüfung voraus. -
Welche Leistungen und Voraussetzungen bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung der NÜRNBERGER?
- monatliche BU-Rente, deren Höhe garantiert ist und
- Befreiung von den Beiträgen für die BU-Versicherung für die Dauer der Berufsunfähigkeit
- wenn Sie Ihren Beruf aufgrund Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht ausüben können
- BU-Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit bzw. bei Pflegebedürftigkeit ab 1 von 4 ADL-Punkten*
- Je nachdem, wie Sie entstehende Überschüsse verwenden wollen: Bonus-Rente, Beitragsabzug oder Investmentanlage
- Flexibel wie Ihr Leben: Sie können die vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Ereignissen (z. B. Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Karrieresprung) ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb von 12 Monaten erhöhen
- Dauerhafter Verzicht auf abstrakte Verweisung. Das heißt: wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
Sie wollen wieder arbeiten und z. B. eine Umschulung in Anspruch nehmen? Oder als Selbstständiger Ihren Betrieb umorganisieren? Dann unterstützen wir Sie mit einer Wiedereingliederungshilfe bzw. Beteiligung an den Umorganisationskosten in Höhe von 6 Monatsrenten bzw. max. 15.000 EUR.
*Pflegebedürftigkeit wird nach Art und Umfang der Beeinträchtigung der Alltagskompetenz (sogenannter ADL-Score) eingestuft. ADL bedeutet Aktivitäten des täglichen Lebens.
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Was bedeutet Verzicht auf abstrakte Verweisung?
Das bedeutet, dass wir Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
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Was bedeutet die Infektionsklausel?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel leistet auch dann, wenn Sie sich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert haben und aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz Ihren Beruf vollständig nicht mehr ausüben dürfen.
Gut zu wissen: Bei der NÜRNBERGER beschränkt sich die Infektionsklausel nicht nur auf Heilberufe, sondern gilt für alle Berufe.
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Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich nicht berufsunfähig werde?
Unsere Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Das bedeutet, dass die Beiträge ausschließlich zur Absicherung der Berufsunfähigkeit dienen und keinen Sparanteil enthalten. Werden Sie während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, endet Ihr Vertrag ohne weitere Leistungen. So ist es möglich, Ihren Beitrag dauerhaft günstig zu gestalten.
Bei der Investment Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein zusätzlicher Sparanteil im Beitrag enthalten. Das Fondsguthaben wird im Leistungsfall als zusätzliche Rente oder bei Ablauf der Versicherung ausbezahlt.
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Wie flexibel und anpassbar ist die NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung für mich?
Die NÜRNBERGER bietet Ihnen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Möglichkeiten. So finden wir gemeinsam für Sie den passenden Schutz.
- Die Selbstständige BU
Unsere eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das finanzielle Risiko ab, berufsunfähig zu werden. Die Überschüsse werden mit Ihrem Beitrag verrechnet und Ihr Beitrag wird somit günstiger. Diese BU ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige geeignet. Optional können Sie auch Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und/oder Pflegebedürftigkeit absichern. - Die Selbstständige BU mit Dienstunfähigkeitsschutz
Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft - speziell für Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. - Die Einsteiger-BU
Diese Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich hervorragend für junge Menschen, die gerade in das Berufsleben starten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Denn der Beitrag ist in den ersten 10 Jahren besonders günstig. - Die Investment BU
Mit der Investment Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie Anspruch auf eine garantierte Rente bei Berufsunfähigkeit und zusätzlich auf ein Fondsguthaben. Dieses können Sie sich im Leistungsfall sofort oder als regelmäßige Rente auszahlen lassen. Bei Ablauf des Vertrags können Sie sich das Guthaben auszahlen lassen oder in ein Fondsdepot übertragen. Im Todesfall bekommen Ihre Angehörigen das Fondsguthaben.
- Die Selbstständige BU