Ihr Berater in Wiesbaden
Ihre NÜRNBERGER Generalagentur
Eberlein und Steeg OHG
- Ihr Spezialist für Vorsorge- und Versicherungslösungen
- Umfassende, kostenlose Beratung und Bedarfsanalyse
- Passende Angebote für Sie und Ihre Angehörigen

Eberlein & Steeg OHG
Jürgen Eberlein & Frank Steeg
Rheinstr. 97
65185 Wiesbaden
Herzlich willkommen
Wir unterstützen Sie mit individueller Beratung sowie umfassender und dauerhafter Betreuung. Unsere Kompetenz als Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) und gewerbliche Schadenversicherung setzen wir für Ihren optimalen und bedarfsgerechten Schutz ein.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung als eine der größten NÜRNBERGER Agenturen in Deutschland: ob als Privat- oder Gewerbekunde.
Gerne beraten wir Sie persönlich. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Unser Team




Die persönliche Videoberatung der NÜRNBERGER
Macht Ihr Leben etwas einfacher.
Sie erledigen lieber alles vom PC oder Tablet aus?
Kein Problem: Für eine persönliche Beratung müssen Sie keine Extra-Wege mehr auf sich nehmen. Sprechen Sie einfach per Video mit mir – ganz bequem von zuhause aus oder auch von jedem Ort der Welt. Jetzt direkt loslegen oder online einen Termin vereinbaren.

Tattoo- und Piercingstudios einfach rundum abgesichert
Einfach gut für Sie.
So wie Sie eine Leidenschaft für Tattoos und Piercing haben, so haben auch wir eine. Nämlich die bestmögliche Versicherungslösung für Sie und Ihren Betrieb zu erarbeiten.
Wir versprechen Ihnen, dass …
- das Verhältnis von Preis und Leistung bei der NÜRNBERGER stimmt
- im Schadenfall alles für Sie geregelt wird – unbürokratische Soforthilfe inklusive
- wir Sie betreuen, auch wenn nichts passiert – mit vielseitigen Serviceleistungen

Da steckt Ihr Herzblut drin ...
... eine ruhige Hand gefragt.
Jeder Stich muss sitzen, denn Ihr Kunde trägt Ihr Kunstwerk dauerhaft am Körper.
Da sollten Sie sich keine Gedanken um Haftungsfragen oder Schäden machen müssen.
Bei uns erhalten Sie für sich und Ihren Betrieb den passenden Versicherungsschutz – mit vielen Highlights, die für Ihre Branche wichtig sind.
- Haftpflicht
- Sachwerte
- Betriebsunterbrechung
- Einkommen
- Gesundheit
- Altersvorsorge
Falls mal etwas schiefgeht
Eine Betriebshaftpflicht ist bekanntlich unverzicht-bar. Und als Vollprofi wissen Sie, wie schnell etwas passieren kann. Z. B. wenn ein Kunde wegen einer Hautreizung Schmerzensgeld geltend macht. Werden Schadenersatzansprüche an Sie gestellt, prüfen wir diese, bezahlen berechtigte und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Notfalls vor Gericht. Wir setzen Tätowierer und Piercer gleich.
Zudem können Gasttätowierer mitversichert werden!
Sachwerte schützen
Eine Geschäfts-Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für Ihr Studio. Wenn Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel die Einrichtung, Waren und Vorräte zerstören oder Einbrecher am Werk waren, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer.
Bei der NÜRNBERGER sind Sie günstig abgesichert – selbst bei grober Fahrlässigkeit
Existenz-Betriebsunterbrechungsversicherung
Sichern Sie Ihre Betriebskosten und Ihren entgangenen Gewinn, wenn Sie ausfallen. Hier wird bereits nach 21 oder 28 Tagen gezahlt, somit kann der Betrieb eine längere Krankheit oder einen Unfall finanziell überbrücken.
Einkommen absichern
In Ihrem Beruf und im Alltag brauchen Sie ganz bestimmte Fähigkeiten. Was passiert aber, wenn Sie zum Beispiel nicht mehr sitzen, sich bücken oder Ihre Finger richtig bewegen können?
Vom Staat bekommen Sie wenig bis gar keine finanzielle Unterstützung. Und in Ihrem Beruf erhalten Sie meist gar keinen Berufsunfähigkeitsschutz.
Mit der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsver-sicherung sichern Sie genau die Fähigkeiten ab, die für Sie wichtig sind. Unabhängig von einer Berufstätigkeit erhalten Sie im Leistungsfall die versicherte Rente.

Ihre Gesundheit
Sowohl bei unserer Krankenvollversicherung als auch bei unseren Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Tätowierer und Piercer keine Einschränkungen.
Heute Steuern sparen – im Alter gut versorgt
Der Vorteil der Basisrente liegt in der steuerlichen Förderung. Sie können einen jährlich steigenden Beitrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen und mindern Ihr steuerpflichtiges Einkommen.