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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die NÜRNBERGER Versicherung bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zu ihrem Online-Angebot zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2019/882 vom 07.06.2019 des Europäischen Parlaments und des Rates (European Accessibiloty Act EAA).

Aktueller Stand der Umsetzung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde am 18.06.2025 erstellt. Sie gilt für die Website nuernberger.de. Die technische Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde vom Bereich Marketing der NÜRNBERGER Versicherung durchgeführt.

Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1.

Die digitale Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA wurde im Wesentlichen erreicht.

Wir werden schrittweise die digitale Barrierefreiheit in der technischen und redaktionellen Bearbeitung der Website umsetzen und somit die Zugänglichkeit unseres Online-Angebots weiter verbessern.

Feedback

Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt? Lassen Sie uns das bitte wissen!

Schlichtungsverfahren

Sie können eine Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten der NÜRNBERGER nicht zufrieden sind. Unser gemeinsames Ziel: mit Hilfe der Schlichtungsstelle eine Lösung für ein Problem finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sollten Sie also weitergehende Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) auf.

Information zur Barrierefreiheit gemäß § 14 BFSG i. V. m. Anlage 3

Wir setzen uns für die digitale Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen ein und erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in der jeweils geltenden Fassung.

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Unsere digitalen Dienstleistungen umfassen unter anderem die Angebotsanforderung sowie unsere Antragsstrecken, die Inhalte unserer Website sowie unser Kundenportal. Diese Dienste stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern über unsere Website, unser Kundenportal und mobile Anwendungen zur Verfügung.

2. Gestaltung und Durchführung der Dienstleistung
Die genannten digitalen Angebote wurden unter Berücksichtigung anerkannter Standards zur Barrierefreiheit (z. B. EN 301 549, WCAG 2.1) gestaltet. Dies betrifft insbesondere u. a.:

  • die Tastaturbedienbarkeit aller Formulare,
  • ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen,
  • die Kompatibilität mit Screenreadern.

3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Unsere digitalen Dienstleistungen erfüllen die Anforderungen der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) gemäß § 3 Abs. 2 BFSG. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage harmonisierter europäischer Normen und technischer Spezifikationen, soweit verfügbar.

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist folgende Behörde zuständig: Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)