Wir setzen uns für die digitale Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen ein und erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in der jeweils geltenden Fassung.
1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Unsere digitalen Dienstleistungen umfassen unter anderem die Angebotsanforderung sowie unsere Antragsstrecken, die Inhalte unserer Website sowie unser Kundenportal. Diese Dienste stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern über unsere Website, unser Kundenportal und mobile Anwendungen zur Verfügung.
2. Gestaltung und Durchführung der Dienstleistung
Die genannten digitalen Angebote wurden unter Berücksichtigung anerkannter Standards zur Barrierefreiheit (z. B. EN 301 549, WCAG 2.1) gestaltet. Dies betrifft insbesondere u. a.:
- die Tastaturbedienbarkeit aller Formulare,
- ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen,
- die Kompatibilität mit Screenreadern.
3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Unsere digitalen Dienstleistungen erfüllen die Anforderungen der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) gemäß § 3 Abs. 2 BFSG. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage harmonisierter europäischer Normen und technischer Spezifikationen, soweit verfügbar.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist folgende Behörde zuständig: Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)