Vermögensschadenhaftpflicht warum

Warum eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unverzichtbar ist

Jeden Tag vertrauen Klienten oder Vertragspartner auf Ihren Rat und Ihr Wissen. Daher kann gerade in Ihrem Beruf ein kleines Versehen große finanzielle Folgen haben. Angestellte sind für solche Fälle über Ihre Firma abgesichert, Sie als Unternehmer und selbstständiger Berater haften jedoch privat mit Ihrem Vermögen.

Zwar ist die Vermögensschadenhaftpflicht nur für selbstständige Rechtsanwälte, Steuerberater und Versicherungsmakler eine Voraussetzung, um arbeiten zu dürfen. Trotzdem ist sie auch für alle anderen beratenden Berufsgruppen unverzichtbar: Denn die normale Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung reicht im Schadenfall nicht aus. In der Regel decken diese Versicherungen keine Vermögensschäden aufgrund von Fehlern beim Beraten, Verwalten oder Vermitteln. Daher benötigen Sie zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht, um sich für alle Fälle abzusichern.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • Erstattet Vermögensschäden, die aufgrund von Fehlern beim Beraten, Verwalten oder Vermitteln entstehen
  • Begleicht Ansprüche, die nicht mehr geltend gemacht werden können
  • Übernimmt Verbindlichkeiten, die zusätzlich entstehen
  • Trägt die Kosten der Abwicklung und eventuell der Rechtsverteidigung
  • Klare Versicherungsbedingungen mit Leistungsbeschreibungen je nach Berufsart und Tätigkeiten
  • 5 Jahre Spätschadenschutz, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben; 10 Jahre auf Wunsch. Bei Kammerberufen, Hausverwaltern und Immobilienmaklern unbegrenzt

Deckungssumme und Details der Vermögensschadenhaftpflicht

Versicherungs­summe
Vermögens­schäden

100.000/150.000 EUR
250.000 EUR
500.000 EUR
1.000.000 EUR
Höhere Versicherungs­summen auf Anfrage

Leis­tungen
Prüfung der Ansprüche durch erfahrene Juristen, ob und in welcher Höhe Pflicht zum Schaden­ersatz besteht

Bezahlung des Schadens, wenn der Anspruch begründet ist

Spät­schaden­schutz, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wird (bei Kammer­berufen unbegrenzt, bei allen übrigen 5 Jahre)

Abwehr unberech­tigter Schaden­ersatz­ansprüche

Mit branchen­spezi­fischen Leistungs­extras

Schadenbeispiele: Wann die Vermögensschadenhaftpflicht Sie schützt

Vermögensschadenhaftpflicht Fehler bei Beratung

Fehler bei der Beratung einer Firma

Nehmen wir an, Sie arbeiten als Unternehmensberater. Sie empfehlen Ihrem neuen Klienten, einer Logistikfirma, neue Lieferrouten zur Steigerung der Effizienz. Das Unternehmen setzt Ihren Rat um, woraufhin der Zeitaufwand für den Gütertransport enorm steigt. Infolgedessen fordert Ihr Auftraggeber die erhöhten Arbeitskosten sowie Ihr Honorar zurück.

Vermögensschadenhaftpflicht Anwältin

Falsche Rechtsauskunft

Stellen Sie sich vor: Sie sind Rechtsanwältin und beraten einen Ihrer Mandanten in einem großen Zivilprozess. Dabei übersehen Sie einen wichtigen Paragrafen und geben eine falsche Auskunft. Der Mandant verliert daraufhin seine Existenzgrundlage und benötigt eine langjährige Unterstützung, für die Sie privat aufkommen müssen.

Vermögensschadenhaftpflicht Gutachten

Irrtum beim Gutachten

Angenommen, Sie sind als Bausachverständiger tätig und attestieren in einem Gutachten einen Holzwurmbefall. Auf Basis Ihres Gutachtens finden Sanierungsmaßnahmen statt. Diese bringen keinen Erfolg - stattdessen stellt sich heraus, dass die eigentliche Ursache ein Hausschwammbefall ist. Ihr Klient verlangt deshalb, dass Sie ihm die vergeblichen Sanierungskosten erstatten.

Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung

  • Wer sollte eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen?

    Vor allem Berater und konsultierende Firmen/Unternehmer brauchen diesen Schutz, z. B. Immobilienmakler, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Sachverständige.

  • Was versteht man unter einem Vermögensschaden?

    Darunter versteht man eine Einkommenseinbuße, aber auch ein entgangener Gewinn oder anfallende Kosten können einen Vermögensschaden darstellen. Letztlich fällt jede Art von Schaden darunter, die das Vermögen des Geschädigten betrifft.

  • Für welche Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht verpflichtend?

    Ohne eine Vermögensschadenhaftpflicht dürfen selbstständige Rechtsanwälte, Steuerberater oder auch Versicherungsmakler nicht arbeiten. Für diese Berufe handelt es sich um eine Pflichtversicherung.

  • Muss man als Angestellter eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen?

    Arbeitnehmer sind in der Regel über die Versicherung ihrer Firma abgesichert, sie müssen keine eigene Vermögensschadenhaftpflicht abschließen.

  • Wie errechnet sich mein Beitrag?

    Um Ihnen einen optimalen Schutz zu bieten, schauen wir uns Ihre Situation genau an. Welchen Beruf und welche Tätigkeiten üben Sie aus, in welcher Branche arbeiten Sie und wie groß sind Ihre Firma und Ihre Aufträge? Diese Fragen beantworten wir mit Ihnen gemeinsam und erstellen Ihnen einen individuellen Vorschlag.

  • Wie hoch ist die Versicherungssumme?

    Die Versicherungssumme passen wir genau an Ihr individuelles Risiko an. Dazu müssen wir gemeinsam herausfinden, wie hoch ein von Ihnen verursachter Schaden am Vermögen Ihrer Kunden werden kann. Bei überwiegend kleinen Aufträgen kann eine Deckungssumme von 100.000 EUR ausreichen, bei Großaufträgen können Schadensersatzforderungen im Millionenbereich liegen.

  • Was ist im Schadenfall zu tun?

    Melden Sie uns den Schaden sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Ohne Rücksprache mit uns sollten Sie kein Schuldbekenntnis abgeben.

    Telefonische Kontaktaufnahme
    Sie erreichen uns jederzeit und kostenfrei unter: 0800 531-6666 *
    So können wir Ihren Schaden besonders schnell aufnehmen und regulieren.

    *Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kostenpflichtig unter +49 911 531-6666.

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    Unterlagen senden Sie bitte an:
    NÜRNBERGER SofortService AG
    Ostendstraße 100
    90337 Nürnberg

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