Im Rahmen einer Pensionszusage sichern Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern finanzielle Leistungen zu, nachdem diese aus dem Unternehmen ausscheiden. Das kann in Deutschland z. B. eine Altersrente oder Berufsunfähigkeitsrente sein. Diese zugesagten Leistungen werden i. d. R. nur über Rückstellungsbildung "angespart" und belasten Ihre Bilanz.
Die tatsächliche Finanzierung ist in Ihrer eigenen Verantwortung. Indem Sie Ihre Pensionsverpflichtungen in einen Pensionsfonds auslagern, müssen Sie nur einen festgelegten Betrag einzahlen. Wenn es später zum Leistungsfall kommt, übernimmt Ihr Pensionsfonds die Auszahlung. Dabei können Sie die bonitätsverschlechternde Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz auflösen und die Auslagerung steuerlich geltend machen. Wenn dann alle Pensionsverpflichtungen erfüllt sind, fließt das nicht verbrauchte Vermögen an Ihr Unternehmen zurück.