
Was bringt Ihnen die betriebliche Altersversorgung?
Mit den NÜRNBERGER Betriebsrenten ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern eine effiziente Altersvorsorge. Damit steigern Sie zum einen die Identifikation mit dem Unternehmen und erhöhen zum anderen Ihre Chancen im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte.
Ihre Vorteile mit einer bAV der NÜRNBERGER:
- Bindung und Motivation von qualifizierten Mitarbeitern
- Mehr Chancen im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte
- Imagegewinn für Ihr Unternehmen
- Der Gesamtlohn bleibt weiterhin Betriebsausgabe.
- Ganzheitlicher Ansatz, der auch die längere Lebensarbeitszeit berücksichtigt
- Sie können den Durchführungsweg selbst wählen.
Ihre Varianten für die Mitarbeiterversorgung.
Direktversicherung
Der Klassiker der betrieblichen Altersversorgung
- Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für seine Arbeitnehmer ab.
- Eignet sich vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, da der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering ist.
- Auch für den Arbeitnehmer ist dieser klassische Durchführungsweg sehr attraktiv.
- Die Beiträge können bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der GRV steuerfrei angespart werden. Sozialversicherungsfrei sind dagegen nur 4 %!
- Ab 2018 können Beiträge für einen gewissen Zeitraum steuerfrei eingezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis beendet wird oder ruht.
- Grundsätzlich gibt es verschiedene Varianten. Mehr dazu lesen Sie in den PDFs.
Unterstützungskasse
Profitieren Sie von der unbegrenzten Beitragshöhe.
- Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung.
- Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet - entweder direkt von ihm oder durch Entgeltumwandlung der Mitarbeiter.
- Die Arbeitnehmer sind bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein a. G. (PSV) geschützt. Dafür zahlt der Arbeitgeber auch Beiträge an den PSV.
- Die Beiträge an die Rückdeckungsversicherung sind steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Es erfolgt eine nachgelagerte Besteuerung, d. h. die in der Anwartschaftsphase zu leistenden Zuwendungen sind steuer- und sozialabgabenfrei (bei Entgeltumwandlung ist die Sozialversicherungsfreiheit jährlich auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung West begrenzt).
- Besonders geeignet für Führungskräfte und Besserverdienende, da die Beitragshöhe nach oben hin nicht begrenzt ist und somit hohe Rentenzusagen bilanzneutral abgebildet werden können.
- Grundsätzlich gibt es verschiedene Varianten. Mehr dazu lesen Sie in den PDFs.
Pensionskasse
Sparen Sie sich die Bürokratie, allerdings bei geringeren Renditeerwartungen.
- Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie gewährt Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.
- Die Beitragszahlung erfolgt über den Arbeitgeber.
- Pensionskassen sind vor allem in Großunternehmen und in Branchen verbreitet, in denen die betriebliche Altersversorgung tarifvertraglich geregelt ist.
- Gilt als verwaltungsarmer Durchführungsweg.
- Die Beiträge zur Pensionskasse können bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der GRV steuerfrei angespart werden. Sozialversicherungsfrei sind dagegen nur 4 %!
- Ab 2018 können Beiträge für einen gewissen Zeitraum steuerfrei eingezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis beendet wird oder ruht.
- Die Finanzierung erfolgt über den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung).
- Die Renditeerwartungen sind i. d. R. geringer als in der Direktversicherung.
Das Kooperationsmodell der NÜRNBERGER.
Wir sind für Sie da.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten Berater in Ihrer Nähe.
Telefonischer Kontakt.
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
oder
Unser spezielles Zusatzpaket.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Eine attraktive Option: bAV und BUZ können auch kombiniert werden.
Wie Ihre bAV aussehen könnte.

Entgeltumwandlung mit 20 % Arbeitgeberzuschuss.
Die Kanz GmbH führt die betriebliche Altersversorgung mit Versorgungsordnung ein. Dort wird geregelt, dass die Entgeltumwandlung mit 20 % Arbeitgeberzuschuss gefördert wird. Für die Kanz GmbH entstehen dadurch keine Mehrkosten, da sie in gleicher Höhe Sozialabgaben spart. Die Mitarbeiter fühlen sich durch den Zuschuss jedoch belohnt und wertgeschätzt.

Fixer Arbeitgeberbeitrag nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Die König AG hat die betriebliche Altersversorgung eingeführt, mit der die Mitarbeiter je nach Betriebszugehörigkeit belohnt werden sollen. Das bedeutet, die König AG zahlt bei Mitarbeitern, die bis zu 5 Jahre im Unternehmen sind, einen fixen monatlichen Beitrag von 50 EUR. Ab 5 Jahren erhalten sie 75 EUR und ab 10 Jahren 100 EUR. Das motiviert die Mitarbeiter und stärkt die langfristige Bindung an das Unternehmen.
Gut zu wissen.
Demografischer Wandel und der stetig zunehmende Fachkräftemangel sind kein Zukunftsszenario, sondern bereits Realität. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter von der aktiven Erwerbsphase bis zur Rente umfassend begleiten, sind klar im Vorteil.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter.
-
Was bedeutet Direktversicherung im Zusammenhang mit der bAV?
Mit "Direktversicherung" wird einer der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung bezeichnet. Gemeint ist in diesem Zusammenhang also die Art der Versicherung und nicht, dass sie über einen Onlineversicherer abgeschlossen werden kann.
-
Wie funktioniert die bAV?
Es gibt mehrere Varianten der Betriebsrente. Die häufigste Form ist die Direktversicherung. Jedoch basieren alle Betriebsrenten auf demselben Grundprinzip:
- Ein Teil des Nettogehalts des Arbeitnehmers fließt als Beitrag in eine Betriebsrente ein. Das nennt man Entgeltumwandlung. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiter auch mit zusätzlichen Beiträgen unterstützen.
- Diese Beiträge fließen bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente.
- Als Arbeitgeber erteilen Sie eine sogenannte Versorgungszusage in Höhe des umgewandelten Gehalts.
- Im Ruhestand wird Ihrem Mitarbeiter die Leistung dann in Form einer Betriebsrente ausgezahlt.
-
Wer zahlt in die Betriebsrente ein?
Meist bezahlt der Arbeitnehmer seine Beiträge selbst. Als Arbeitgeber sparen Sie durch die Entgeltumwandlung allerdings Sozialabgaben. Diese Ersparnisse können Sie in Form von Zuschüssen direkt an Ihre Mitarbeiter weitergeben.