
Warum eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer zusammen mit ihrem Arbeitgeber für ihren Ruhestand vorsorgen und sich somit eine zusätzliche Rente aufbauen.
Wie der Name bereits verrät, ist die betriebliche Altersvorsorge, an einen Betrieb gebunden und wird deshalb auch als Betriebsrente bezeichnet. Bei der bAV handelt es sich um eine klassische oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung. Mit der bAV können Sie für Ihren Ruhestand vorsorgen und sich somit eine zusätzliche Rente aufbauen.
Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Als Vertragspartner entscheidet Ihr Arbeitgeber, welche Form am besten zu den betriebsindividuellen Bedürfnissen passt.
Da die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden, sparen Sie bei Steuern und Sozialabgaben. Die NÜRNBERGER bietet Ihnen bedarfsorientierte Lösungen und wird dafür bei den bAV-Awards von AssCompact seit Jahren von unabhängigen Vermittlern ausgezeichnet.
Ihre Vorteile der NÜRNBERGER betrieblichen Altersvorsorge
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen
- Flexible Gestaltung der Versorgung dank unserer vielfältigen Produktauswahl
- Besteuerung erst im Rentenalter mit vermutlich geringerer Steuerlast
- Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung möglich
- Arbeitnehmerbindung und -motivation sowie Unternehmensimage erhöhen
Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Es gibt verschiedene Durchführungswege. Der Arbeitgeber kann diejenige Form wählen, welche am besten zu den betriebsindividuellen Bedürfnissen passt.
Direktversicherung
Eignet sich für jeden Mitarbeiter
Unterstützungskasse
Grenzenlos steuerbegünstigt
Pensionszusage
Individuelle Versorgungsmöglichkeiten
Betriebsrente InvestGarant
Unsere chancenreiche, fondsgebundene Rentenversicherung
Mit unserem InvestGarant bieten wir Ihnen einen chancenorientierten Vermögensaufbau mit ausgezeichneten Renditemöglichkeiten.
Sie haben die Wahl zwischen 4 vermögensverwaltete Portfolios: defensiv, dynamisch, offensiv und das Portfolio Nachhaltigkeit. Ausgewählt werden Fonds mit aktuell sehr guten Risiko- und Renditewerten. Darüber hinaus können Sie mit erstklassigen Einzelfonds Ihr Depot selbst zusammenstellen.
Ihre Vorteile:
- Wahl zwischen 3 Garantie-Varianten (80, 80plus und Maximal)
- Kombinieren Sie Flexibilität, Sicherheit sowie Nachhaltigkeit
- Teilkapitalisierung von bis zu 30 % zu Rentenbeginn
- Flexible Möglichkeiten Ihre Beiträge befristet auszusetzen
- Vorverlegen oder Hinausschieben des Rentenbeginns möglich
- Kursorientiertes Ablaufmanagement
Betriebliche DAX®-Rente
Unsere sicherheitsorientierte Altersvorsorge - profitabel ohne Verlustmöglichkeit
Mit der DAX®-Rente entscheiden Sie sich für eine konventionelle Rentenversicherung, die zusätzliche Vorteile bietet. Mit den laufenden Überschüssen und unter Berücksichtigung einer jährlich neu festgelegten Grenze (= Cap) können Sie an der Wertentwicklung des DAX® teilhaben (Indexpartizipation).
Ihre Vorteile:
- Bei laufender Beitragszahlung steigt der Vertragswert immer: Es werden nur positive Werte gutgeschrieben
- Partizipation am DAX®, einem der erfolgreichsten Indizes: Wertzuwachs in den letzten 10 Jahren: 130 %
- Jährliches Wahlrecht bei Beibehaltung der Rechnungsgrundlagen: Indexpartizipation oder sichere Verzinsung
DAX® ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG.
Konzept-Betriebsrente
Unsere Lösung für Ihren Vermögensaufbau mit einer Mischung aus Sicherheit und Chance.
Verbinden Sie Sicherheit mit der Chance auf Wertzuwächse am Kapitalmarkt.
Das Anlagerisiko wird begrenzt, indem 70 % des Sparbeitrags in ein konservatives Portfolio europäischer Staatsanleihen und Pfandbriefe investiert werden. Die Möglichkeit auf höhere Renditen ergibt sich durch eine Anlage von 30 % im deutschen Aktienindex.
Ihre Vorteile:
- Begrenztes Anlagerisiko
- Einschluss einer garantierten Rentensteigerung möglich von 0,5 % bis 3 %
- Einschluss einer erstklassigen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) möglich, auch mit garantierter Rentensteigerung ab 0,5 % bis 3 % in 0,5 %-Stufen

Beispiel: Direktversicherung
Das IT-Unternehmen MicroMacro GmbH führt die betriebliche Altersversorgung mit Versorgungsordnung ein. Dort wird geregelt, dass die Entgeltumwandlung mit 15 % Arbeitgeberzuschuss gefördert und - nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit - ein fixer Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 50 EUR geleistet wird.
Tom ist neu im Unternehmen und wandelt direkt 100 EUR von seinem Bruttogehalt in eine bAV um. Dazu erhält er 15 % Arbeitgeberzuschuss, wodurch insgesamt 115 EUR in den Vertrag eingezahlt werden.
Lisa ist seit 7 Jahren ein wichtiger Bestandteil des Marketingteams. Sie wandelt ebenfalls 100 EUR von ihrem Bruttogehalt um. Aufgrund ihrer Betriebszugehörigkeit erhält sie, neben dem Arbeitgeberzuschuss, noch 50 EUR Arbeitgeberbeitrag. Dadurch fließen 165 EUR in ihren Vertrag ein. Zusätzlich profitieren beide von der steuer- und sozialversicherungsfreien Einzahlung in den Vertrag.
Beispiel: Unterstützungskasse
Das in der Baubranche tätige Unternehmen Schmidt Construction GmbH bietet ihren leitenden Angestellten sowie dem Geschäftsführer Klaus eine Versorgung über eine Unterstützungskasse an.
Aufgrund der steuerlich unbegrenzten Versorgungshöhe zahlt die Firma jedem Berechtigtem 500 EUR monatlich zugunsten einer bAV arbeitgeberfinanziert ein.
Für den Betrieb sind die Beiträge steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer
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Gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Ja, den gibt es.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Rente in Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen. Auch geringfügig Beschäftigte haben seit 2013 einen Anspruch darauf.
Finanziert werden können die Beiträge vom Arbeitgeber (arbeitgeberfinanziert), vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder mischfinanziert (als Kombination). Der Arbeitgeber leistet einen verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags, sofern dieser durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
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Wie funktioniert die bAV?
Es gibt mehrere Varianten der Betriebsrente. Die häufigste Form ist die Direktversicherung. Jedoch basieren alle Betriebsrenten auf demselben Grundprinzip:
- Ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers fließt als Beitrag in eine Betriebsrente ein. Das nennt man Entgeltumwandlung. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auch mit zusätzlichen Beiträgen unterstützen.
- Diese Beiträge fließen bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente ein.
- Arbeitgeber erteilen eine sogenannte Versorgungszusage in Höhe des umgewandelten Gehalts.
- Im Ruhestand wird dem Mitarbeiter die Leistung dann in Form einer Betriebsrente ausgezahlt.
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Kann der Vertrag, z. B. wegen Elternzeit oder Krankenstand, unterbrochen werden?
Die betriebliche Altersvorsorge passt sich flexibel Ihren jeweiligen Lebensphasen an. Sollte das Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer Elternzeit oder Krankenstand unterbrochen werden, kann auch der Vertrag angepasst werden.
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Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Sollten Sie Ihren Job wechseln, gehen die gezahlten Beträge nicht verloren. Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge problemlos zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen, die Beiträge privat einzahlen oder Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, wodurch keine weiteren Beiträge mehr anfallen.
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Wie und wann bekomme ich meine betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?
Die Auszahlung ist als lebenslange Rente oder Kapitalzahlung möglich. Frühestens zum Renteneintritt kann eine Auszahlung der Altersleistung erfolgen.
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Wer erhält im Todesfall meine Leistungen?
Haben Sie bei Vertragsabschluss einen Hinterbliebenenschutz vereinbart, erhalten im Todesfall Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, die noch einen Anspruch auf Kindergeld haben, eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente.
Arbeitgeberinformationen
Da die Durchführung der betrieblichen Altersversorge immer im Zusammenspiel mit dem Arbeitgeber erfolgt, sind im Folgenden weitere relevante Informationen aufgeführt.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber
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Eignet sich die bAV für Geschäftsführer oder Inhaber aller Firmen?
Ihre betriebliche Altersvorsorge und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile hängen in erster Linie von Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis ab. Als angestellter Prokurist, Geschäftsführer oder beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben Sie ein solches Arbeitsverhältnis. Deshalb ist die bAV für Sie geeignet.
Falls Sie jedoch z. B. beim Inhaber einer Einzelfirma sind, benötigen Sie eine andere Lösung für Ihre Altersvorsorge.
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Gibt es bei der Absicherung von Geschäftsführern Besonderheiten?
Grundsätzlich funktioniert die sogenannte Chefversorgung genauso wie die Versorgung Ihrer Mitarbeiter. Jedoch gibt es insbesondere bei gesellschaftsnahen Mitarbeitern (z. B. beteiligten Geschäftsführern) einige steuerliche Anforderungen. Diese müssen Sie bei der Einrichtung Ihrer bAV unbedingt beachten.
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Betriebsausgaben
Ihre bAV-Beiträge sind steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig.
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Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse
Für seit dem 01.01.2019 neu getroffene Entgeltumwandlungsvereinbarungen hat der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Entgelts an den Versorgungsträger weiterzugeben, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einspart und tarifvertragliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Für vor 2019 eingerichtete Verträge besteht diese Zuschussverpflichtung ab 01.01.2022.
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Ausscheiden des Arbeitnehmers
Gilt für die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse
Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers als versicherte Person mit unverfallbaren Ansprüchen wird der Arbeitgeber die vom Versicherer auf Grund des Versicherungsvertrages zu erbringende Leistung dem Arbeitnehmer mitgeben - das ist das versicherungsvertragliche Verfahren.
Damit entfällt bei Direktversicherungen mit garantierten Versorgungsleistungen für die Zukunft das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber, da der Arbeitnehmer-Anspruch auf den Wert der Versicherung zum Zeitpunkt des Ausscheidens begrenzt ist.
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Auf dieser Seite finden Arbeitnehmer und Betriebsrentner grundlegende Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bei den in Deutschland ansässigen Gesellschaften der NÜRNBERGER Versicherung.
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