Meine NÜRNBERGER
Älterer Mann im Anzug schreibt mit Edding auf eine Tafel

NÜRNBERGER Pensions­fonds.

Einfach gut für Ihre Bilanz.

  • Übertragen Sie unternehmensfremde Risiken
  • Vermeiden Sie Rückstellungen in Ihrer Bilanz
  • Verbessern Sie Ihre Unternehmensratings
Im Überblick

Pensionsfonds als Form der betrieb­lichen Alters­vorsorge

Im Rahmen einer Pensions­zusage sichern Sie als Arbeit­geber Ihren Mit­arbeitern finan­zielle Leistungen zu, nachdem diese aus dem Unter­nehmen aus­scheiden. Das kann in Deutsch­land z. B. eine Alters­rente oder Berufs­unfähig­keits­rente sein. Diese zuge­sagten Leistungen werden i. d. R. nur über Rück­stellungs­bildung "ange­spart" und belasten Ihre Bilanz.

Die tatsächliche Finan­zierung ist in Ihrer eigenen Ver­antwor­tung. Indem Sie Ihre Pensions­verpflich­tungen in einen Pensions­fonds auslagern, müssen Sie nur einen fest­gelegten Betrag ein­zahlen. Wenn es später zum Leistungs­fall kommt, über­nimmt Ihr Pensions­fonds die Aus­zahlung. Dabei können Sie die bonitäts­verschlech­ternde Pensions­rück­stellung in der Handels­bilanz auflösen und die Aus­lagerung steuer­lich geltend machen. Wenn dann alle Pensions­verpflich­tungen erfüllt sind, fließt das nicht ver­brauchte Ver­mögen an Ihr Unter­nehmen zurück.

Warum Sie Pensions­verpflich­tungen nicht auf die lange Bank schieben sollten

Mann im Anzug legt seine Füße auf dem Schreibtisch ab

Pensionszu­sagen sind häufig ein Relikt aus der Ver­gangen­heit. Trotz­dem können sie in der Zukunft enorme Probleme veru­rsachen. Zum Beispiel, wenn Sie Schwierig­keiten haben, Fremd­kapital zu beschaffen. Im schlimmsten Fall könnte gar die In­solvenz Ihres Unter­nehmens drohen. Denken Sie deshalb schon früh­zeitig an die Sanierung bzw. Aus­lagerung Ihrer Pensions­zusagen. Die NÜRNBERGER bietet Ihnen hilf­reiche Optionen, mit denen Sie ganz einfach die Last aus Ihrer Bilanz nehmen.

Sie entscheiden: sanieren oder auslagern?

Statt Ihre Pensions­zusagen auszulagern, können Sie diese auch sanieren. Das heißt: rechtlich prüfen lassen und opti­mieren, um Ihr Risiko zu ver­ringern. Welcher Weg für Sie die sinn­vollere Option darstellt, finden wir ge­mein­sam mit unseren Koope­rations­anwälten heraus. Denn das kommt ganz auf Ihre Pensions­zusage an. Deshalb analy­sieren wir im Vorfeld gemein­sam Ihren Ist-Zustand, legen Ihre Ziele fest und beraten Sie um­fassend.

Ihre Vorteile mit dem NÜRNBERGER Pensions­fonds

  • Unsere Fach­spezia­listen beantworten all Ihre Fragen und beraten Sie indivi­duell
  • Wir über­nehmen Ihre be­stehenden Rück­deckungs­versicherungen - auch von Fremd­versicherern. So bleiben Ihre hoch ver­zinsten Alt­verträge oder Verträge mit einer BU-Ver­sicherung erhalten
  • Profitieren Sie von Ange­boten, die genau auf Ihre Situ­ation zuge­schnitten sind
  • Ziehen Sie im Fall einer Liqui­dation des Unter­nehmens Ihr Fonds­vermögen heran
  • Auf Wunsch betreuen wir Sie im Rahmen unseres Koopera­tions­modells auch rechtlich
  • Sie entscheiden selbst, ob Sie einen Ein­mal­beitrag oder mehrere Raten in Ihren Pensions­fonds einzahlen

Der NÜRNBERGER Pensions­fonds in Zahlen

Bestand
2.585
Versorgungs­verhältnisse

zum 31.12.2020

Höhe der Kapitalanlage
158
Mio. EUR

zum 31.12.2020

Gründung
2005

100%ige Tochter der NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Tarife im Detail

Welcher Kapital­anlage-Typ sind Sie?

Sie haben die Wahl zwischen 2 Mög­lich­keiten der Kapital­anlage:

1. Fest definierte Anlage­klassen: Sie wählen bei Ver­trags­abschluss eine von 3 möglichen Kapital­anlage­­strategien. So legen Sie ins­be­sondere den Höchst­anteil an Aktien fest. Darauf ba­sierend werden die An­lage­schwer­punkte fest definiert und ver­traglich ver­ankert.
Es kann aller­dings zu Nach­schuss­verpflichtungen aufgrund sinkender Rendite­erwartungen in einzel­nen Asset­klassen kommen.

2. Zielrendite­system: Sie legen Wert auf einen möglichst konti­nuierli­chen Ertrag in Höhe der Ziel­rendite? Dann ist das die richtige Option für Sie. Der Anteil an Aktien und aktien­ähnlichen Anlage­klassen kann während der Vertrags­lauf­zeit variieren.
Der Vorteil ist, dass Nach­schuss­verpflich­tungen aufgrund von schwan­kenden Rendite­erwartungen einzelner Asset­klassen weitest­gehend ver­mieden werden.

Strategien für die Anlage mit fest defi­nierten Anlage­klassen

Strategie Sicherheit

Für Anleger geeignet, die Schwan­kungs­risiken bei der Kapital­anlage möglichst gering halten oder Leistungs­zusagen von Leistungs­empfängern über­tragen möchten

  • Voraussichtlich geringe bis mittlere Kurs­schwan­kungen. Sie nehmen hier geringe Verlust­risiken aus der Kapital­anlage in Kauf
  • Sie investieren in ein ge­streutes Portfolio von Staats­anleihen und Pfand­briefen sowie Unter­nehmens­anleihen, Aktien o. Ä., Immo­bilien und gemischten Fonds
  • Diese Strategie ist gut zur Über­tragung von Leistungs­empfängern geeignet
  • Das Risiko einer deutlichen nega­tiven Ab­weichung vom prog­nosti­zierten Ergebnis und damit erheb­licher Nach­schüsse ist gering
Strategie Rendite

Für Anleger geeignet, die von einem aus­gewo­genen Verhältnis aus Rendite­chancen und Risiken profi­tieren wollen

  • Mittlere Rendite­erwartungen. Sie nehmen hier ein mitt­leres Schwan­kungs- und Verlust­risiko aus der Kapital­anlage in Kauf
  • Sie investieren in ein ge­streutes Portfolio von Staats­anleihen und Pfand­briefen sowie Aktien o. Ä., Immo­bilien und ge­mischten Fonds
  • Diese Strategie ist gut zur Über­tragung von An­wärtern geeignet
Strategie Rendite Plus

Für Anleger, die in den chancen­reichen welt­weiten Aktien­märkten investieren möchten

  • Sie müssen sich als Anleger der aktien­typischen Risiken be­wusst sein. Die Strategie bietet eine mittlere bis hohe Rendite­erwartung, aber auch ein hohes Verlust­risiko
  • Mindestens 50 % der Anlage werden in Aktien investiert
  • Sie investieren in eine chancen­reiche Anlage, bei der eine hohe Wert­steigerung erreicht werden soll
  • Diese Strategie eignet sich für Kunden, die bereits Er­fahrungen mit Aktien haben und die damit ver­bunde­nen Risiken ein­schätzen können

Details zum Ziel­rendite­system

Mit dieser Variante streben Sie an, im lang­jährigen Mittel eine be­stimmte Ziel­rendite zu erwirt­schaften. Dafür wählen Sie bei Ver­trags­abschluss einen indivi­duellen Kalku­lations­zins. Je nachdem, für welchen Kalku­lations­zins Sie sich ent­scheiden, wählen Sie an­schließend noch eine aktuell mögliche Ziel­rendite. Dabei stellt jede Ziel­rendite eine Kapital­anlage­strategie dar. Wenn Sie einen nied­rigeren Kalku­lations­zins wählen, können Sie sich für eine höhere ange­strebte Ziel­rendite ent­scheiden.

Unser verlässlicher Partner: Fidelity

Für die Alters­versorgung Ihrer Mit­arbeiter benötigen Sie verant­wortungs­bewusste Partner, auf die Sie sich verlassen können. Deshalb arbeitet die NÜRNBERGER mit der Fonds­gesell­schaft Fidelity zusammen. Wir nutzen im Ziel­rendite­system mehrere Fonds von Fidelity für die Anlage Ihres Kapitals. Damit Sie sich ent­spannt auf Ihr Tages­geschäft konzen­trieren können statt sich um die Rendite Ihres Pensions­fonds zu sorgen.

Mit Fidelity sind Sie optimal versorgt

Ziel: Besser sein als die anderen.

Das inhaber­geführte Tradition­sunter­nehmen Fidelity hat es sich als Ziel gesetzt, besser als andere zu sein. Verlassen Sie sich auf Fidelitys Kom­petenz, Zu­verlässig­keit und Sorgfalt im Kontext betrieb­licher Alters­vorsorge für den Mittel­stand und DAX-Unter­nehmen:

  • Altersvorsorge ist eines von Fidelitys Kern­geschäften
  • Profitieren Sie von langfristig orien­tierter Rendite­erwartung
  • Fidelity genießt einen hohen Bekannt­heits­grad und das Ver­trauen vieler zu­friedener Kunden

Welche Alternativen Sie für Ihre Pensionsverpflichtungen haben

Rück­deckungs­versicherung

Bringen Sie Ihre Bilanz ins Gleich­gewicht. Mit unserer Rück­deckungs­versorgung

Versorgungs­kasse

Sagen Sie der Bilanz­belastung einfach Lebe­wohl - mit der NÜRNBERGER über­betrieb­lichen Ver­sorgungs­kasse e. V.. Oder richten Sie eine neue bilanz­neutrale Ver­sorgung ein

Biometrie­puffer

Sorgen Sie mit einem zu­sätzli­chen Beitrag dafür, dass Lang­lebig­keit kein Risiko für Sie wird.

*Die Nachschusspflicht können Sie mit einem zusätzlichen Beitrag bei Vertragsabschluss für max. 20 Jahre finanzieren. Rechnerisch wird dabei Ihre Überlebenswahrscheinlichkeit auf 100 % gesetzt und der dann benötigte Mehrbeitrag über einen reduzierten Kalkulationszins abgebildet.

Beispiele

Individuelle Finan­zierung Ihres NÜRNBERGER Pensions­fonds

Mann lehnt an Bürowand und tippt auf sein Tablet

Sie entscheiden: einmalig oder in Raten ein­zahlen

Leisten Sie Ihren Beitrag zur Über­tragung der bereits ent­standenen Pensions­ansprüche (Past Service) so, wie es Ihnen am besten passt. Sie haben die Wahl zwischen einer ein­maligen Zahlung oder einer Raten­zahlung (auf maxi­mal 10 Jahre ver­teilt) an den NÜRNBERGER Pensions­fonds. Das Beste daran: Sie ver­meiden Rück­stellungen in Ihrer Bilanz und können die Aus­lagerung der Ver­pflich­tungen steuer­lich geltend machen.

Mann sitzt am Schreibtisch vor seinem Laptop und nimmt Brillenbügel in den Mund

Was passiert mit Ihrer be­stehen­den Rück­deckungs­­versicherung?

Liegt Ihrer Pensions­zusage bereits eine Rück­deckung zu­grunde? Dann haben Sie Option, den vor­hande­nen Vertrag bei der Finan­zierung des not­wendigen Einmal­beitrags zu berück­sichtigen. Somit müssen Sie weniger Eigen­kapital für die Über­tragung auf­wenden. Gleich­zeitig ver­meiden Sie negative Aus­wirkungen einer vor­zeitigen Auf­lösung der Rück­deckungs­versicherung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum NÜRNBERGER Pensions­fonds

Welche Unter­nehmen sollten über eine Aus­lagerung nach­denken?

Sie leiten ein kleines oder mittel­ständisches Unter­nehmen, das seinen Geschäfts­führern eine Pensions­zusage erteilt hat? Dann besteht für Sie Hand­lungs­bedarf. Denn i. d. R. haben Unter­nehmen wie Ihres eine geringe Eigen­kapital­quote.
Weiter­hin ist das Thema Pensions­fonds relevant für Sie, falls Sie über den Ver­kauf bzw. die Weiter­gabe Ihres Unter­nehmens im Familien­verbund nach­denken.

Was ist die Definition des Past Services einer Pensions­zusage?

"Past Service" ist die Be­zeichnung für die Ver­sorgungs­ansprüche eines Gesell­schafter-Geschäfts­führers, die dieser erdient hat. Die Höhe der Ver­sorgungs­leistung wird dabei vom Zeit­punkt der Pensions­zusage bis zum Renten­eintritt be­rechnet.

Stellen Sie sich vor: Ein Gesell­schafter-Geschäfts­führer hat sich eine Alters­rente von mtl. 1.000 EUR zuge­sagt. Ab Zusage­datum bis zum Renten­beginn kann er 20 Jahre arbeiten. Dann hat er sich nach 5 Jahren von den 1.000 EUR Alters­rente 250 EUR erdient, da er bereits 25 % seiner mög­lichen Dienst­zeit zurück­gelegt hat. Dieser er­diente Anteil der Pensions­zusage ist sein Past Service.

Was ist die Definition des Future Services einer Pensions­zusage?

Während der Past Service der erdiente Anteil der Pensions­zusage ist, handelt es sich beim Future Service um den noch nicht er­dienten Anteil.

Stellen Sie sich vor: Ein Gesell­schafter-Geschäfts­führer hat sich eine Alters­rente von mtl. 1.000 EUR zugesagt. Ab Zusage­datum bis zum Renten­beginn kann er 20 Jahre arbeiten. Dann hat er sich nach 5 Jahren von den 1.000 EUR Alters­rente 250 EUR erdient. Die Differenz auf 1.000 EUR, also 750 EUR, ist sein Future Service.

Wie kann ich die Aus­lagerung einer Pensions­zusage steuer­lich berück­sichtigen?

Wenn Sie Ihre Pensions­zusagen aus­lagern möchten, erfordert dies aus steuer­lichen Gründen eine Kombi­nation der Durch­führungs­wege "Pensions­fonds" und "Unter­stützungs­kasse".

Über den Pensions­fonds können Sie den bereits er­dienten Teil der Pensions­zusage (Past Service) steuer­frei und in unbe­grenzter Höhe aus­lagern. Durch die Aus­lagerung der Pensions­verpflich­tungen müssen Sie die Pensions­rück­stellungen, die Sie in der Bilanz für den Past Service ge­bildet haben, ertrags­wirksam auf­lösen. Im Gegen­zug können Sie jedoch den Beitrag an den NÜRNBERGER Pensions­fonds sofort in Höhe der auf den er­dienten Teil ent­fallenden Rück­stellungen als Betrieb­sausgabe abziehen. Somit ist dies zunächst ein Null­summen­spiel. Den Beitrag, der diese Rück­stellungen über­steigt, können Sie in den folgenden 10 Jahren steuer­lich an­setzen. Hierfür müssen Sie beim zu­ständigen Finanz­amt ein Antrag nach §4e Abs. 3 Satz 3 EStG stellen. Wir unter­stützen Sie dabei gerne und lassen Ihnen einen Muster­antrag zu­kommen.

Die Aus­lagerung Ihrer zu­künftigen An­sprüche (Future Service) kann i. d. R. steuer­lich be­gleitet nur gegen laufende Beitrags­zahlung erfolgen. Hierfür bietet sich dann u. a. der Durch­führungs­weg der Unter­stützungs­kasse an.

Welche Versorgungs­leistungen kann ich auf die NÜRNBERGER Pensions­fonds AG aus­lagern?

Pensionszusagen sind häufig sehr indi­vidu­ell gestaltet. Der NÜRNBERGER Pensions­fonds kann eine Viel­zahl der Varianten abdecken. Deshalb können Sie sowohl Renten- als auch Kapita­lzusagen aus­lagern. Auch wenn Ihre Zusage eine Renten­dynamik ent­hält, haben wir die richtige Lösung für Sie. Kommen Sie auf uns zu - wir beraten Sie gerne.

Wie muss ich die Versorgungs­­leistungen des Pensions­fonds ver­steuern?

Versorgungs­leistungen des Pensions­fonds gelten in Deutsch­land als Leistungen in der betrieb­lichen Alters­vorsorge. Daher müssen Sie auch diese Ver­sorgungs­­leistungen nach­gelagert im Renten­bezug ver­steuern und ver­bei­tragen.

Wie kann ich den NÜRNBERGER Pensions­fonds bezahlen?

Wir möchten die Liquiditäts­belastung Ihres Unter­nehmens weitest­gehend schonen. Deshalb erhalten Sie bei der NÜRNBERGER ein be­sonderes Angebot für bilanz­förmige Aus­lage­rungen: Verteilen Sie den kalku­lierten Einmal­beitrag auf bis zu 10 Jahres­raten. Ange­nommen, Ihr Pensions­fonds benötigt zur Finan­zierung der über­tragenen Ver­pflich­tungen beispiels­weise einen Einmal­beitrag in Höhe von 250.000 EUR. Diesen können Sie - unter Berück­sichti­gung einer Ver­zinsung - z. B. mit 5 gleich­mäßig bemessenen Jahres­raten in Höhe von jeweils ca. 53.897 EUR zahlen.

Bei kurzfristigen Liquidi­täts­schwierig­keiten (z. B. wenn der Rüc­kkaufs­wert aus einer ge­kündig­ten Rück­deckungs­versicherung noch nicht zur Ver­fügung steht) bietet die NÜRNBERGER an, den Einmal­beitrag bzw. die 1. Teil­rate auf 2 Teil­zahlungen zu verteilen. Die 1. Teil­zahlung beträgt 1.000 bis 3.000 EUR und ist zum Ver­trags­abschluss fällig. Die 2. Teil­zahlung ist spätestens 3 Monate nach Vertrags­beginn zu zahlen.

Kann ich meine bestehende Rück­deckungs­versicherung für die Finan­zierung des Pensions­fonds berück­sichtigen lassen?

Häufig liegt einer Pensions­zusage eine Rück­deckungs­versicherung zu­grunde. Eine Kündi­gung der Rück­deckungs­­versicherung vor dem Ende der regu­lären Vertrags­lauf­zeit führt regel­mäßig zu Storno­abschlägen und damit zu Ein­bußen bei der Rendite. Die NÜRNBERGER Pensions­fonds AG bietet Ihnen des­halb die Möglich­keit, beste­hende Rück­deckungs­versicherungen in die Kapital­anlage auf­zu­nehmen.

Wir berück­sichtigen den Wert Ihrer Rück­deckungs­versicherung gerne, wenn es um die Finan­zierung des Einmal­beitrags an Ihren Pensions­fonds geht. Somit schonen Sie Ihre Liqui­dität. Gleich­zeitig vermeiden Sie nega­tive Aus­wirkungen einer vor­zeitigen Auf­lösung Ihrer Rück­deckungs­versicherung.

Gibt es Alternativen, wenn die kom­plette Aus­lagerung für mein Unter­nehmen nicht infrage kommt?

Sie müssen Ihre Pensions­zusagen nicht voll­ständig aus­lagern. Wir gestalten auf Wunsch mit Ihnen ge­meinsam ein liquidi­täts­schonendes Teil­auslage­rungs­modell. Dabei stimmen wir den Aus­lagerungs­vorgang indivi­duell auf die finan­ziellen Gegeben­heiten Ihres Unter­nehmens ab. So können Sie z. B. den Future Service auf die Unter­stützungs­kasse über­tragen, während der Past Service als un­mittel­bare Ver­sorgungs­zusage in Ihrem Unter­nehmen verbleibt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Pen­sions­ver­pflichtung stufen­weise auf externe Ver­sorgungs­träger aus­lagern, kann das zu einer voll­ständigen Auf­lösung Ihrer Pensions­rück­stellung in der Steuer­bilanz führen. Denn die Finanz­verwaltung stellt hier oftmals die Ernst­haftig­keit der Auf­recht­erhaltung einer un­mittel­baren Ver­sorgungs­zusage infrage. Für diese Fälle empfehlen wir Ihnen, stets eine ver­bindliche Auskunft beim Betriebs­stätten-Finan­zamt einzuholen.

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