Pensionsfonds als Form der betrieblichen Altersvorsorge
Im Rahmen einer Pensionszusage sichern Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern finanzielle Leistungen zu, nachdem diese aus dem Unternehmen ausscheiden. Das kann in Deutschland z. B. eine Altersrente oder Berufsunfähigkeitsrente sein. Diese zugesagten Leistungen werden i. d. R. nur über Rückstellungsbildung "angespart" und belasten Ihre Bilanz.
Die tatsächliche Finanzierung ist in Ihrer eigenen Verantwortung. Indem Sie Ihre Pensionsverpflichtungen in einen Pensionsfonds auslagern, müssen Sie nur einen festgelegten Betrag einzahlen. Wenn es später zum Leistungsfall kommt, übernimmt Ihr Pensionsfonds die Auszahlung. Dabei können Sie die bonitätsverschlechternde Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz auflösen und die Auslagerung steuerlich geltend machen. Wenn dann alle Pensionsverpflichtungen erfüllt sind, fließt das nicht verbrauchte Vermögen an Ihr Unternehmen zurück.

Warum Sie Pensionsverpflichtungen nicht auf die lange Bank schieben sollten
Pensionszusagen sind häufig ein Relikt aus der Vergangenheit. Trotzdem können sie in der Zukunft enorme Probleme verursachen. Zum Beispiel, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Fremdkapital zu beschaffen. Im schlimmsten Fall könnte gar die Insolvenz Ihres Unternehmens drohen. Denken Sie deshalb schon frühzeitig an die Sanierung bzw. Auslagerung Ihrer Pensionszusagen. Die NÜRNBERGER bietet Ihnen hilfreiche Optionen, mit denen Sie ganz einfach die Last aus Ihrer Bilanz nehmen.
Sie entscheiden: sanieren oder auslagern?
Statt Ihre Pensionszusagen auszulagern, können Sie diese auch sanieren. Das heißt: rechtlich prüfen lassen und optimieren, um Ihr Risiko zu verringern. Welcher Weg für Sie die sinnvollere Option darstellt, finden wir gemeinsam mit unseren Kooperationsanwälten heraus. Denn das kommt ganz auf Ihre Pensionszusage an. Deshalb analysieren wir im Vorfeld gemeinsam Ihren Ist-Zustand, legen Ihre Ziele fest und beraten Sie umfassend.
Ihre Vorteile mit dem NÜRNBERGER Pensionsfonds
- Unsere Fachspezialisten beantworten all Ihre Fragen und beraten Sie individuell
- Wir übernehmen Ihre bestehenden Rückdeckungsversicherungen - auch von Fremdversicherern. So bleiben Ihre hoch verzinsten Altverträge oder Verträge mit einer BU-Versicherung erhalten
- Profitieren Sie von Angeboten, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten sind
- Ziehen Sie im Fall einer Liquidation des Unternehmens Ihr Fondsvermögen heran
- Auf Wunsch betreuen wir Sie im Rahmen unseres Kooperationsmodells auch rechtlich
- Sie entscheiden selbst, ob Sie einen Einmalbeitrag oder mehrere Raten in Ihren Pensionsfonds einzahlen
Welcher Kapitalanlage-Typ sind Sie?
Sie haben die Wahl zwischen 2 Möglichkeiten der Kapitalanlage:
1. Fest definierte Anlageklassen: Sie wählen bei Vertragsabschluss eine von 3 möglichen Kapitalanlagestrategien. So legen Sie insbesondere den Höchstanteil an Aktien fest. Darauf basierend werden die Anlageschwerpunkte fest definiert und vertraglich verankert.
Es kann allerdings zu Nachschussverpflichtungen aufgrund sinkender Renditeerwartungen in einzelnen Assetklassen kommen.
2. Zielrenditesystem: Sie legen Wert auf einen möglichst kontinuierlichen Ertrag in Höhe der Zielrendite? Dann ist das die richtige Option für Sie. Der Anteil an Aktien und aktienähnlichen Anlageklassen kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Der Vorteil ist, dass Nachschussverpflichtungen aufgrund von schwankender Renditeerwartungen einzelner Assetklassen weitestgehend vermieden werden.
Strategien für die Anlage mit fest definierten Anlageklassen
Strategie Sicherheit
Für Anleger geeignet, die Schwankungsrisiken bei der Kapitalanlage möglichst gering halten oder Leistungszusagen von Leistungsempfängern übertragen möchten
- Voraussichtlich geringe bis mittlere Kursschwankungen. Sie nehmen hier geringe Verlustrisiken aus der Kapitalanlage in Kauf
- Sie investieren in ein gestreutes Portfolio von Staatsanleihen und Pfandbriefen sowie Unternehmensanleihen, Aktien o. Ä., Immobilien und gemischten Fonds
- Diese Strategie ist gut zur Übertragung von Leistungsempfängern geeignet
- Das Risiko einer deutlichen negativen Abweichung vom prognostizierten Ergebnis und damit erheblicher Nachschüsse ist gering
Strategie Rendite
Für Anleger geeignet, die von einem ausgewogenen Verhältnis aus Renditechancen und Risiken profitieren wollen
- Mittlere Renditeerwartungen. Sie nehmen hier ein mittleres Schwankungs- und Verlustrisiko aus der Kapitalanlage in Kauf
- Sie investieren in ein gestreutes Portfolio von Staatsanleihen und Pfandbriefen sowie Aktien o. Ä., Immobilien und gemischten Fonds
- Diese Strategie ist gut zur Übertragung von Anwärtern geeignet
Strategie Rendite Plus
Für Anleger, die in den chancenreichen weltweiten Aktienmärkten investieren möchten
- Sie müssen sich als Anleger der aktientypischen Risiken bewusst sein. Die Strategie bietet eine mittlere bis hohe Renditeerwartung, aber auch ein hohes Verlustrisiko
- Mindestens 50 % der Anlage werden in Aktien investiert
- Sie investieren in eine chancenreiche Anlage, bei der eine hohe Wertsteigerung erreicht werden soll
- Diese Strategie eignet sich für Kunden, die bereits Erfahrungen mit Aktien haben und die damit verbundenen Risiken einschätzen können
Details zum Zielrenditesystem
Mit dieser Variante streben Sie an, im langjährigen Mittel eine bestimmte Zielrendite zu erwirtschaften. Dafür wählen Sie bei Vertragsabschluss einen individuellen Kalkulationszins. Je nachdem, für welchen Kalkulationszins Sie sich entscheiden, wählen Sie anschließend noch eine aktuell mögliche Zielrendite. Dabei stellt jede Zielrendite eine Kapitalanlagestrategie dar. Wenn Sie einen niedrigeren Kalkulationszins wählen, können Sie sich für eine höhere angestrebte Zielrendite entscheiden.
Unser verlässlicher Partner: Fidelity
Für die Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter benötigen Sie verantwortungsbewusste Partner, auf die Sie sich verlassen können. Deshalb arbeitet die NÜRNBERGER mit der Fondsgesellschaft Fidelity zusammen. Wir nutzen im Zielrenditesystem mehrere Fonds von Fidelity für die Anlage Ihres Kapitals. Damit Sie sich entspannt auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können statt sich um die Rendite Ihres Pensionsfonds zu sorgen.
Mit Fidelity sind Sie optimal versorgt
Das inhabergeführte Traditionsunternehmen Fidelity hat es sich als Ziel gesetzt, besser als andere zu sein. Verlassen Sie sich auf Fidelitys Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt im Kontext betrieblicher Altersvorsorge für den Mittelstand und DAX-Unternehmen:
- Altersvorsorge ist eines von Fidelitys Kerngeschäften
- Profitieren Sie von langfristig orientierter Renditeerwartung
- Fidelity genießt einen hohen Bekanntheitsgrad und das Vertrauen vieler zufriedener Kunden

Individuelle Finanzierung Ihres NÜRNBERGER Pensionsfonds

Sie entscheiden: einmalig oder in Raten einzahlen
Leisten Sie Ihren Beitrag zur Übertragung der bereits entstandenen Pensionsansprüche (Past Service) so, wie es Ihnen am besten passt. Sie haben die Wahl zwischen einer einmaligen Zahlung oder einer Ratenzahlung (auf maximal 10 Jahre verteilt) an den NÜRNBERGER Pensionsfonds. Das Beste daran: Sie vermeiden Rückstellungen in Ihrer Bilanz und können die Auslagerung der Verpflichtungen steuerlich geltend machen.

Was passiert mit Ihrer bestehenden Rückdeckungsversicherung?
Liegt Ihrer Pensionszusage bereits eine Rückdeckung zugrunde? Dann haben Sie Option, den vorhandenen Vertrag bei der Finanzierung des notwendigen Einmalbeitrags zu berücksichtigen. Somit müssen Sie weniger Eigenkapital für die Übertragung aufwenden. Gleichzeitig vermeiden Sie negative Auswirkungen einer vorzeitigen Auflösung der Rückdeckungsversicherung.
Welche Alternativen Sie für Ihre Pensionsverpflichtungen haben
Sanierung
Rückdeckungsversicherung
Bringen Sie Ihre Bilanz ins Gleichgewicht. Mit unserer Rückdeckungsversorgung
Outsourcing
Versorgungskasse
Sagen Sie der Bilanzbelastung einfach Lebewohl - mit der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V.. Oder richten Sie eine neue bilanzneutrale Versorgung ein
Zusatzbaustein
Biometriepuffer
Sorgen Sie mit einem zusätzlichen Beitrag dafür, dass Langlebigkeit kein Risiko für Sie wird.
*Die Nachschusspflicht können Sie mit einem zusätzlichen Beitrag bei Vertragsabschluss für max. 20 Jahre finanzieren. Rechnerisch wird dabei Ihre Überlebenswahrscheinlichkeit auf 100 % gesetzt und der dann benötigte Mehrbeitrag über einen reduzierten Kalkulationszins abgebildet.
Häufige Fragen zum NÜRNBERGER Pensionsfonds
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Welche Unternehmen sollten über eine Auslagerung nachdenken?
Sie leiten ein kleines oder mittelständisches Unternehmen, das seinen Geschäftsführern eine Pensionszusage erteilt hat? Dann besteht für Sie Handlungsbedarf. Denn i. d. R. haben Unternehmen wie Ihres eine geringe Eigenkapitalquote.
Weiterhin ist das Thema Pensionsfonds relevant für Sie, falls Sie über den Verkauf bzw. die Weitergabe Ihres Unternehmens im Familienverbund nachdenken. -
Was ist die Definition des Past Services einer Pensionszusage?
"Past Service" ist die Bezeichnung für die Versorgungsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers, die dieser erdient hat. Die Höhe der Versorgungsleistung wird dabei vom Zeitpunkt der Pensionszusage bis zum Renteneintritt berechnet.
Stellen Sie sich vor: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hat sich eine Altersrente von mtl. 1.000 EUR zugesagt. Ab Zusagedatum bis zum Rentenbeginn kann er 20 Jahre arbeiten. Dann hat er sich nach 5 Jahren von den 1.000 EUR Altersrente 250 EUR erdient, da er bereits 25 % seiner möglichen Dienstzeit zurückgelegt hat. Dieser erdiente Anteil der Pensionszusage ist sein Past Service. -
Was ist die Definition des Future Services einer Pensionszusage?
Während der Past Service der erdiente Anteil der Pensionszusage ist, handelt es sich beim Future Service um den noch nicht erdienten Anteil.
Stellen Sie sich vor: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hat sich eine Altersrente von mtl. 1.000 EUR zugesagt. Ab Zusagedatum bis zum Rentenbeginn kann er 20 Jahre arbeiten. Dann hat er sich nach 5 Jahren von den 1.000 EUR Altersrente 250 EUR erdient. Die Differenz auf 1.000 EUR, also 750 EUR, ist sein Future Service.
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Wie kann ich die Auslagerung einer Pensionszusage steuerlich berücksichtigen?
Wenn Sie Ihre Pensionszusagen auslagern möchten, erfordert dies aus steuerlichen Gründen eine Kombination der Durchführungswege "Pensionsfonds" und "Unterstützungskasse".
Über den Pensionsfonds können Sie den bereits erdienten Teil der Pensionszusage (Past Service) steuerfrei und in unbegrenzter Höhe auslagern. Durch die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen müssen Sie die Pensionsrückstellungen, die Sie in der Bilanz für den Past Service gebildet haben, ertragswirksam auflösen. Im Gegenzug können Sie jedoch den Beitrag an den NÜRNBERGER Pensionsfonds sofort in Höhe der auf den erdienten Teil entfallenden Rückstellungen als Betriebsausgabe abziehen. Somit ist dies zunächst ein Nullsummenspiel. Den Beitrag, der diese Rückstellungen übersteigt, können Sie in den folgenden 10 Jahren steuerlich ansetzen. Hierfür müssen Sie beim zuständigen Finanzamt ein Antrag nach §4e Abs. 3 Satz 3 EStG stellen. Wir unterstützen Sie dabei gerne und lassen Ihnen einen Musterantrag zukommen.
Die Auslagerung Ihrer zukünftigen Ansprüche (Future Service) kann i. d. R. steuerlich begleitet nur gegen laufende Beitragszahlung erfolgen. Hierfür bietet sich dann u. a. der Durchführungsweg der Unterstützungskasse an. -
Welche Versorgungsleistungen kann ich auf die NÜRNBERGER Pensionsfonds AG auslagern?
Pensionszusagen sind häufig sehr individuell gestaltet. Der NÜRNBERGER Pensionsfonds kann eine Vielzahl der Varianten abdecken. Deshalb können Sie sowohl Renten- als auch Kapitalzusagen auslagern. Auch wenn Ihre Zusage eine Rentendynamik enthält, haben wir die richtige Lösung für Sie. Kommen Sie auf uns zu - wir beraten Sie gerne.
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Wie muss ich die Versorgungsleistungen des Pensionsfonds versteuern?
Versorgungsleistungen des Pensionsfonds gelten in Deutschland als Leistungen in der betrieblichen Altersvorsorge. Daher müssen Sie auch diese Versorgungsleistungen nachgelagert im Rentenbezug versteuern und verbeitragen.
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Wie kann ich den NÜRNBERGER Pensionsfonds bezahlen?
Wir möchten die Liquiditätsbelastung Ihres Unternehmens weitestgehend schonen. Deshalb erhalten Sie bei der NÜRNBERGER ein besonderes Angebot für bilanzförmige Auslagerungen: Verteilen Sie den kalkulierten Einmalbeitrag auf bis zu 10 Jahresraten. Angenommen, Ihr Pensionsfonds benötigt zur Finanzierung der übertragenen Verpflichtungen beispielsweise einen Einmalbeitrag in Höhe von 250.000 EUR. Diesen können Sie - unter Berücksichtigung einer Verzinsung - z. B. mit 5 gleichmäßig bemessenen Jahresraten in Höhe von jeweils ca. 53.897 EUR zahlen.
Bei kurzfristigen Liquiditätsschwierigkeiten (z. B. wenn der Rückkaufswert aus einer gekündigten Rückdeckungsversicherung noch nicht zur Verfügung steht) bietet die NÜRNBERGER an, den Einmalbeitrag bzw. die 1. Teilrate auf 2 Teilzahlungen zu verteilen. Die 1. Teilzahlung beträgt 1.000 bis 3.000 EUR und ist zum Vertragsabschluss fällig. Die 2. Teilzahlung ist spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn zu zahlen. -
Kann ich meine bestehende Rückdeckungsversicherung für die Finanzierung des Pensionsfonds berücksichtigen lassen?
Häufig liegt einer Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung zugrunde. Eine Kündigung der Rückdeckungsversicherung vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit führt regelmäßig zu Stornoabschlägen und damit zu Einbußen bei der Rendite. Die NÜRNBERGER Pensionsfonds AG bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit, bestehende Rückdeckungsversicherungen in die Kapitalanlage aufzunehmen.
Wir berücksichtigen den Wert Ihrer Rückdeckungsversicherung gerne, wenn es um die Finanzierung des Einmalbeitrags an Ihren Pensionsfonds geht. Somit schonen Sie Ihre Liquidität. Gleichzeitig vermeiden Sie negative Auswirkungen einer vorzeitigen Auflösung Ihrer Rückdeckungsversicherung.
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Gibt es Alternativen, wenn die komplette Auslagerung für mein Unternehmen nicht infrage kommt?
Sie müssen Ihre Pensionszusagen nicht vollständig auslagern. Wir gestalten auf Wunsch mit Ihnen gemeinsam ein liquiditätsschonendes Teilauslagerungsmodell. Dabei stimmen wir den Auslagerungsvorgang individuell auf die finanziellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens ab. So können Sie z. B. den Future Service auf die Unterstützungskasse übertragen, während der Past Service als unmittelbare Versorgungszusage in Ihrem Unternehmen verbleibt.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Pensionsverpflichtung stufenweise auf externe Versorgungsträger auslagern, kann das zu einer vollständigen Auflösung Ihrer Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz führen. Denn die Finanzverwaltung stellt hier oftmals die Ernsthaftigkeit der Aufrechterhaltung einer unmittelbaren Versorgungszusage infrage. Für diese Fälle empfehlen wir Ihnen, stets eine verbindliche Auskunft beim Betriebsstätten-Finanzamt einzuholen.
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