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Frau sitzt lachend vor einem ebenfalls lachenden Mann mit Brille in der Hand

Die arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung.

Wie Unternehmen mit der Betriebs­rente den "War for Talents" gewinnen.

In Zeiten des Fachkräftemangels ringen viele Firmen um qualifi­zierte Mit­arbeiter. Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung punkten kann.

Win-win mit der arbeit­geber­finanzierten Al­ters­versorgung

Sie sind ein verant­wortungs­bewusster Arbeitgeber. Eine positive, kollegiale Stimmung und ein moderner Arbeits­platz mit flachen Hierarchien sind Ihnen wichtig. Sie fordern und fördern Ihre An­gestellten. Mit dieser Ein­stel­lung haben Sie bereits den Grund­stein für eine erfolgreiche Mitarbeiter­bin­dung gelegt.

Doch in Zeiten des Fachkräftemangels reichen ein gesundes Be­triebsklima, ein breit gefächertes Weiterbildungs­ange­bot und gute Karrierechancen manch­mal nicht aus, um Talente zu binden oder qualifizierte Angestellte zu gewin­nen. Der Nettolohn ist oft das aus­schlag­gebende Kriterium bei der Wahl des Arbeitsplatzes, doch das gilt nicht für alle Mitarbeiter: Gerade hoch qua­lifizierte Fach­kräfte achten sehr wohl auf attraktive Zusatzleistungen wie die arbeit­ge­ber­finanzierte Altersver­sor­gung.

Betriebliche Altersvorsorge

Schließen Sie mit einer Betriebsrente Versorgungslücken im Alter.

Betriebliche Altersversorgung: ein gesetzlicher Anspruch

Seit das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) am 1. Januar 2002 einge­führt wurde, haben pflichtversicherte Arbeitnehmer das Recht auf eine be­triebliche Altersver­sorgung aus Ent­geltumwandlung. Das Gesetz spricht jedem Arbeitnehmer, Arbeiter, Ange­stellten, Auszubildenden, Mitglied des Vor­stands einer AG sowie be­stimmten Gesellschafter-Geschäfts­führern einer GmbH das unumstöß­liche Recht zu, bis zu 4 % ihres monat­lichen Brutto­ein­kom­mens über eine sogenannte Ent­geltumwandlung in eine Betriebsrente einzuzahlen.

Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung für Un­ter­nehmen

  • Die betriebliche Fluktuations­rate senken
  • Qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen binden
  • Neue Fachkräfte anwerben
  • Das Unternehmen als verant­wortungsbewussten, modernen Arbeitgeber positionieren

Kennen Sie die finanziellen Vor­teile einer arbeitge­ber­finanzierten Al­tersversorgung?

Eine bAV hat nicht nur Vorteile für die Mitarbeiterbindung und Ihr Image als Arbeitgeber, sondern über­zeugt auf­grund der staatlichen Förderung auch aus finanzieller Sicht.

Vorteile der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung für Mitarbeiter:

  • Einzahlungen in eine Direktversi­che­rung, Pensionskasse oder einen Pen­sionsfonds sind bis zu 4 % der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) in der ge­setzlichen Ren­ten­versicherung so­zial­­ver­siche­rungs­­frei.
  • Steuer­rechtlich werden 8 % gefördert.
  • Bei Rentenbeginn kann der Arbeit­neh­mer zwischen monatlicher Rente und Teilkapital- oder Einmalzahlung wählen.

Vorteile der arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung für Unternehmen:

  • Steuerersparnis: Die Beiträge zur bAV sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Geringere Lohnnebenkosten: Die Bei­träge sind sozialversicherungsfrei.
  • Geringer Verwaltungsaufwand: Eine Versicherung kann die komplette Ab­wicklung übernehmen.

Betriebliche Altersvorsorge

  • Mehr Netto vom Brutto: Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungen
  • Versorgung individuell gestalten
  • Flexibel bei Arbeitgeberwechsel

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