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Mann in weißem Hemd sitzt an einem Arbeitsplatz vor einem Laptop

Berufsunfähigkeit in der betrieblichen Altersvorsorge.

Berufsunfähigkeitsschutz clever nutzen.

Berufsunfähigkeit geht uns alle an: Fast 25 % der Erwerbstätigen sind davon betrof­fen - Handwerker ge­nau­so wie Bürokräfte. Niemand ist vor Krankheit gefeit, doch Sie kön­nen sich finanziell vorbereiten - wie, lesen Sie hier.

Die Lösung: Berufsun­fähig­keits­schutz in der betrieblichen Alters­ver­sorgung

Der Berufsunfähigkeitsschutz funk­tio­niert ganz unkompliziert: Sie zahlen für sich bzw. Ihren Mitar­beiter regelmäßig in die betrieb­liche Altersversorgung (bAV) ein. Das geschieht über die soge­nannte Gehaltsumwandlung. Die versi­cherte Person ist an­spruchs­be­rech­tigt und erhält später die vereinbarten Leis­tungen.

Sowohl für Gesellschafter-Geschäfts­­füh­rer (GGF) als auch für Mitarbeiter lässt sich die Berufs­unfähigkeit (BU) in der betrieb­lichen Altersversorgungeffektiv absichern. Der existenzielle Schutz ist schon zu erschwinglichen Beiträgen zu haben und bietet gute Leistungen. Diese sind hoch genug, um das Grund­ein­kommen sicherzustellen. Das be­deutet finanzielle Sicherheit in schwe­ren Zeiten. Die BU ist beson­ders wichtig, wenn Sie keine Leis­tungen aus anderen Quellen erwar­ten können.

Betriebliche Altersvorsorge

Schließen Sie mit einer Betriebsrente Versorgungslücken im Alter.

Der Vorteil für Ihre Angestell­ten

Für Ihre Angestellten ist der BU-Schutz ebenfalls ein wertvoller Baustein, um die Konsequenzen einer Berufsunfähig­keit finanziell abzufedern. So mancher Mitar­bei­ter würde gerne privat eine BU-Versi­che­­rung abschließen, ent­schei­det sich aber wegen der hohen Beiträge dagegen. Läuft der Vertrag statt­dessen über die Firma im Rahmen der bAV, sind die Kosten bei gleich­blei­bender Leistung deutlich gerin­ger.

Die wichtigsten Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV

Vereinfachte Gesundheits­prüfung

Wird der BU-Schutz mit einer bAV verbunden, genügt meist eine vereinfachte Gesund­heits­prüfung. Dazu füllt der Arbeitgeber die sogenannte Dienst­ob­liegenheits­erklärung aus. Darin bestätigt er, dass ihm weder eine schwere Krankheit noch eine Behin­derung des Mitar­bei­ters bekannt sind.

Kosten sparen

Ein weiterer Vorteil der BU in der bAV liegt in der Kostenersparnis. Diese ist für die bAV sogar ge­setzlich festge­schrieben. Im Einkommen­steu­er­gesetz steht, dass die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 lohn­steu­erfrei sind, soweit sie 8 % der Bei­trags­be­mes­sungsgrenze (BBG) in der allge­meinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Die Sozialver­siche­rungs­abgaben entfallen bis zu 4 % der BBG. Der Beitrag "Vorteile der bAV" liefert weitere wissens­werte Details zum Thema.

Mitarbeiterbindung

Die BU in der bAV steigert Ihre Attrak­tivität als Arbeitgeber. Das gilt auch in der Phase der Mit­arbeiter­gewinnung. Hoch quali­fizierte Bewer­ber können sich heute die Arbeit­ge­ber aus­suchen. Sie ver­gleichen die Angebote miteinander und wählen die Firma aus, die ihnen Wert­schät­zung entgegenbringt und ein gutes Leis­tungs­paket schnürt. Junge Talen­te suchen mitar­beiter­orien­tierte Un­ternehmen, die einen modernen Ar­beitsplatz bieten und ein angeneh­mes Betriebsklima pflegen.

Entscheiden Sie sich dafür, eine ar­beit­­geberfinanzierte Alters­versor­­gung mit BU-Schutz als zusätzliche Gehaltsleistung zu bezahlen, sind Sie der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus. Denn damit positionieren Sie sich als verantwortungs­be­wuss­tes, modernes Unternehmen mit Weit­blick.

Steuerfreiheit bei Einzahlung

Die Einzahlungsphase hat den Vorteil, dass sich mit günstigen Beiträgen langfristig gut vorsor­gen lässt. Ver­sicherte sollten aber ein­kalkulieren, dass sie später von den Leistungen Steuern und So­zial­­versicherungs­bei­träge bezah­len müssen.

Die Berufsunfähigkeitsrente im Rah­men der bAV wird genauso besteuert wie die Altersrente. Außerdem wer­den im Leistungs­fall Abgaben zur Kranken- und Pflege­versicherung fällig. Das sollten Sie bei der versi­cher­ten Rentenhöhe berücksich­ti­gen.

Betriebliche Altersvorsorge

  • Mehr Netto vom Brutto: Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungen
  • Versorgung individuell gestalten
  • Flexibel bei Arbeitgeberwechsel

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