Wissenswertes rund um den Denkmalschutz.

In Deutschland stehen etwa 1 Mio. Gebäude unter Denkmal­schutz. In der Regel wird ein Gebäude per Gesetz oder Verwaltungsakt unter Denkmal­schutz gestellt, wenn es einen besonders hohen geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaft­lichen Wert für die Öffentlichkeit hat. Ziel dabei ist immer, dass Kulturgüter dauerhaft erhalten, nicht verfälscht oder zerstört werden.

Wer also in einem denkmal­geschütz­ten Gebäude arbeitet, wohnt oder es vermietet, muss bei der Instand­haltung seiner Immobilie einiges berück­sichtigen. Denkmäler können zum Beispiel nicht einfach auf eigene Faust repariert oder renoviert werden. Viele Baumaßnahmen dürfen nämlich nur durchgeführt werden, wenn die Denkmalschutzbehörden zustimmen.

Aber auch bei der Versicherung eines denkmalgeschützten Gebäudes gibt es einiges zu beachten: So müssen Sie zum Beispiel im Rahmen der Gebäude­versicherung bei der Versicherungs­summe nachbessern, um die höheren Kosten bei einem Schaden decken zu können. Außerdem sollten Sie wissen, dass nicht jeder Versicherer denkmal­geschützte Objekte versichert. Bei der NÜRNBERGER können Sie aber auch für Immobilien, die unter Denkmal­schutz stehen, eine Gebäude­ver­sicherung abschließen - privat und gewerblich.

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Und damit auch für die Existenz Ihres Unternehmens. Mit der gewerblichen Gebäudeversicherung der NÜRNBERGER erhalten Sie im Schadenfall schnelle Hilfe rund um die Uhr.

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Stichwort Gebäude­versicherung - welche Auswirkungen hat es, wenn das Betriebsgebäude unter Denkmalschutz steht?

Zunächst einmal müssen Sie Ihren Versicherer darüber informieren, dass Ihr Betriebs­gebäude unter Denkmal­schutz steht. Wenn Sie das nicht tun, kann es passieren, dass im Schadenfall die Kosten nur teilweise übernommen werden.

Ein wichtiges Kriterium, um die Versicherungssumme festzulegen, ist die Wertermittlung des Gebäudes. Bei denkmal­geschützten Häusern ist das aber oft schwierig. Denn Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, können häufig nicht mit den üblichen Baustoffen oder -techniken wieder­hergestellt werden. Daher kommt es in der Praxis zu erheblichen Prob­lemen, wenn es darum geht, für denkmal­geschützte Objekte eine sach- und bedarfs­gerechte Werter­mittlung vorzunehmen. Wird dann bei Antrag­stellung eine falsche Versicherungs­summe ermittelt, kann das zur Unter­versicherung und damit im Schadenfall zu jeder Menge Ärger führen.

Damit das nicht passiert, bietet die NÜRNBERGER Ihnen die Ermittlung des exakten Versicherungs­werts mithilfe eines speziellen Denkmal­schutz-Fragebogens an, der die Besonderheiten berücksichtigt. Bei großen Objekten erhalten Sie sogar ein kostenfreies Gebäude­gutachten (Kategorie A + B).

Wie funktioniert die Wertermittlung denkmalgeschützter Immobilien bei der NÜRNBERGER?

Ähnlich der Einteilung in Bauartklassen bei der Risikoanalyse gibt es auch bei der Bewertung denkmalgeschützter Gebäude verschiedene Kategorien. Dabei wird zwischen den Kategorien A, B und C unterschieden. Je nachdem, wie aufwendig und kostenintensiv die Reparaturarbeiten für Ihr Gebäude im Schadenfall wären, wird Ihre Immobilie einer Kategorie zugeordnet.

Die verschieden Kategorien für denkmalgeschützte Häuser:

  • Kategorie A

    Gebäude, die ohne eine besondere Bauausführung und Handwerks­technik wiederhergestellt werden können.

    Das Bauwerk lässt sich mit handels­üblichen Baustoffen und aktuellen Bautechniken reparieren. Dadurch werden keine Zuschläge bei der Wertermittlung zur Versicherungs­summe fällig.

  • Kategorie B

    Gebäude, die mit besonderer Bauaus­führung und Handwerks­technik in überschaubarem Umfang wiederher­gestellt werden können.

    Zum größten Teil lässt sich das Haus mit handelsüblichen Baustoffen und aktuellen Bautechniken reparieren. Die besonderen Bauausführungen können bei der Wertermittlung durch pauschale Zuschläge auf die Versicherungs­summe berücksichtigt werden.

  • Kategorie C

    Gebäude, die nur mit besonderer Bauausführung und Handwerks­technik in größerem Umfang wiederhergestellt werden können.

    Diese Bauwerke erfordern deutlich mehr Denkmalpflege als jene der anderen beiden Kategorien, was sich auch auf den Versicherungs­schutz auswirkt. Verfügt ein Gebäude zum Beispiel über handgeschnitzte Dekore, aufwendige Stuck­verzierungen oder handgeformte Ziegel, ist eine Wertermittlung über pauschale Zuschläge nicht mehr möglich. Wertermittlungen für solche Objekte sollten daher von einem Bau­sach­verständigen durchgeführt werden.

    Grundsätzlich benötigen wir zusätzlich zum Gutachten immer aktuelle aussagekräftige Fotos sowie eine entsprechende Dokumentation von dem zu versichernden denkmal­geschützten Gebäude.

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Schon gewusst?

Nach dem Brand eines denkmal­geschützten Hauses kann die Denkmal­schutz­behörde den Eigentümer dazu verpflichten, das Gebäude nach ihren Vorstellungen wieder aufzubauen bzw. zu renovieren. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Eigentümer - was dazu führt, dass in der Regel höhere Versicherungs­summen nötig werden.

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