Stürme, Hagel und Starkregen verursachen immer wieder Schäden in Millionenhöhe an Gebäuden und Inventar - ein ernstzunehmendes Risiko für Ihr Unternehmen. Wir informieren Sie über Prävention und Versicherungsschutz.
Versicherung bei einem Sturmschaden im Gewerbe.
Welche Versicherung zahlt wirklich bei Sturmschäden an Gewerbeimmobilien?
Die richtige Versicherung gegen einen Sturmschaden im Gewerbe
Eine Betriebsversicherung - speziell für Sturmschäden - gibt es nicht. Was tun? Ihr Unternehmen gegen Schäden durch Sturm zuverlässig abzusichern, ist nicht mit einem einzigen Vertrag getan. Denn eine pauschale Sturmschadenversicherung gibt es nicht. Es sind gleich mehrere Versicherungen, die im Schadenfall greifen. Je nach Ursache und Art des Schadens springt z. B. eine Gebäudeversicherung oder Geschäftsinhaltsversicherung bzw. die Kfz-Kaskoversicherung ein.
Ein Sturm kann nicht nur am Gebäude Schäden hervorrufen, auch auf dem Grundstück gibt es viele Dinge, die unversehens zur Gefahr werden können. Als Besitzer haften Sie nach der Verkehrssicherungspflicht für durch Ihr Eigentum entstandene Sturmschäden. Sie sind verpflichtet, Gefahrenstellen vor einem Sturm zu entschärfen und so Sturmschäden vorzubeugen. Dieser Grundsatz gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende. Machen Sie Ihr Unternehmen wind- und wetterfest. Unsere Tipps helfen Ihnen, Sach- oder gar Personenschäden zu vermeiden.
Sturmschäden an Dächern vermeiden
- Wellblechdächer sollten an der tragenden Konstruktion verschraubt werden. Ansonsten empfiehlt sich die flexible Befestigung der einzelnen Dachelemente bzw. Dachziegel.
- Die Dachkonstruktion sollte im Mauerwerk mithilfe von Mauerankern, Schrauben und Metallbändern verankert werden. Einfache Nägel sind hierfür ungeeignet.
- Gebäude-Aerodynamik: Zu flache oder zu steile Dächer bzw. zu große Dachüberstände sollten generell vermieden werden. So verringern sich auch die Druck- und Sogkräfte des Windes.
- Gestaltung des Außenbereichs: Ausreichender Abstand schützt Dach und Gebäude vor Sturmschäden durch umgeknickte Bäume.
- Sinnvolle Vorratshaltung: Ersatzdachplatten oder Folien ermöglichen im Schadenfall eine schnelle Reparatur und bieten einen (zumindest temporären) Nässeschutz.
Schäden an Außenwänden und an der Fassade
Die Außenwände von Gebäuden werden i. d. R. nur bei besonders starken Sturmereignissen beschädigt. Allerdings häufen sich durch die Verwendung teurer und gleichzeitig sehr empfindlicher Wandverkleidungen auch Schäden an den Außenwänden.
Damit Außenwände und Fassaden jedem Sturm standhalten:
- Stabile Verankerung von Isolierungs- und Fassadenelementen im Tragwerk des Gebäudes
- Bewegliche Teile (Außenleuchten, Werbeschilder, Fahnen ...) sollten vor dem Sturm fixiert oder abmontiert werden.
- Weiche Fassadenmaterialien sollten in hagelgefährdeten Gebieten generell vermieden werden.
- Großflächige Glaselemente müssen stets flexibel aufgehängt sein.
- Das Bauwerk sollte stabil im Fundament verankert sein.
Sturmschäden an Fahrzeugen
Sturmschäden an Fahrzeugen entstehen vor allem durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste, Dachplatten oder Fassadenteile. Denken Sie dabei auch an die Fahrzeuge Ihrer Mitarbeiter. Bei Sturm- oder Unwetterwarnung empfiehlt es sich, Firmenfahrzeuge in Garagen unterzustellen (wenn vorhanden). Auch andere potenzielle "Wurfgeschosse" wie z. B. Mülltonnen oder sonstige bewegliche Elemente auf dem Grundstück sollten im Vorfeld gesichert werden. Und wenn es für alles zu spät war, heißt es: Schäden am Fahrzeug generell schnell reparieren, um Korrosion und andere Folgeschäden zu vermeiden.
Elementargefahren absichern
Neben Stürmen richten vor allem Elementarereignisse wie Hagel, Starkregen oder Überschwemmungen große Schäden an. Für Ihr Unternehmen können Aufräum- und Wiederherstellungskosten schnell zur finanziellen Belastungsprobe werden. Denn der Staat kommt grundsätzlich nur für nicht versicherbare Schäden auf. Mit einer Elementarschadenversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen extremer Witterung schützen.
Häufige Fragen zu Sturmschäden an gewerblichen Gebäuden
Als Elementargefahren bezeichnet man extreme Ereignisse wie Hagel, Starkregen, Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Schutz davor bietet eine Elementarschadenversicherung.
Abgedeckte Dächer: Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden an Ihren gewerblichen Immobilien.
Bei Starkregen: Sturm wird meist von starkem Regen begleitet. Schäden an Ihrem Betriebsinventar zahlt die Elementargefahrenversicherung .
Firmenwagen wird von herabgefallenem Ast beschädigt: Ihre Kaskoversicherung ersetzt Schäden an Firmenfahrzeugen.
Erreicht ein Sturm Windgeschwindigkeiten von 62 km/h (Windstärke 8) oder mehr, leistet die Versicherung. Geringere Windgeschwindigkeiten sind nicht versichert.