Technische Defekte, offenes Feuer, fahrlässiges Verhalten oder Brandstiftung - so vielfältig die Brandursachen in Unternehmen und Betrieben auch sind, das Ergebnis ist meist dasselbe: zerstörte Maschinen oder Büroräume und Schäden in existenzbedrohendem Ausmaß - die nicht selten auch Arbeitsplätze gefährden. Um dieses Risiko zu minimieren, gibt es gesetzliche Brandschutzvorschriften, an die sich Unternehmer halten müssen.
Betrieblicher Brandschutz.
Das ist zu beachten.
Gesetzliche Vorgaben in Sachen Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz wird bereits im Bauordnungsrecht vorgegeben. Demnach sind die Bauherren eines Betriebsgebäudes verpflichtet, bautechnische Mindestanforderungen zur Verhütung von Bränden und zur Vermeidung der Brandausbreitung einzuhalten.
Gesetzlich vorgeschrieben ist auch der Schutz der Beschäftigten vor den Brandgefahren. So muss der Arbeitgeber je nach Art des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit diverse Maßnahmen ergreifen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter notwendig sind. Für das Einhalten der Vorschriften sind Sie als Firmeninhaber verantwortlich. Sie können diese Pflicht aber auch schriftlich an Ihre Führungskräfte übertragen.
Für den Fall, dass trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Feuer ausbricht, springt die sogenannte Geschäfts-Inhaltsversicherung ein. Sie bietet umfassenden Schutz für Betriebseinrichtungen und Vorräte. Ebenso kann eine Gebäudeversicherung sinnvoll sein, die bei Schäden an der Gebäudesubstanz aufkommt.
Nicht zu unterschätzen: Brandschäden und ihre Folgen
Allein in Deutschland wird jedes Jahr Betriebsvermögen von mehreren Milliarden EUR durch Feuer vernichtet. Folgeschäden sind da noch gar nicht mit eingerechnet. Doch gerade die sollten Sie nicht unterschätzen: Denn ist ein Firmengebäude erst einmal zerstört, dauert es oft Monate, bis alles wieder rund läuft. Das führt nicht selten zum Verlust von Kunden oder qualifizierten Arbeitskräften, Marktverdrängung, Prestigeverlust in der Öffentlichkeit oder sogar zum wirtschaftlichen Ruin.
Was können Unternehmer tun, um das Brand- und Schadenrisiko möglichst gering zu halten?
- Feuerwiderstandsfähige Gebäudekonstruktion
- Verzicht auf brennbare Baustoffe
- Einbau von Brandwänden
- Feuerbeständige Abtrennung von Technikräumen
- Sämtliche Brandschutzeinrichtungen und -anlagen von qualifizierten Firmen prüfen und warten lassen
- Feuerlöscher gut sichtbar, leicht zugänglich und funktionsbereit aufhängen
- Löschübungen für die Brandschutzhelfer organisieren
- Notrufnummern (Feuerwehr, Polizei etc.) auf jedem Telefon anbringen
- Fluchtwege und Notausgänge kennzeichnen
- Fluchtwege und Notausgänge immer frei halten
- Flucht- und Rettungswegepläne gut sichtbar aufhängen
- Feuerwehrzufahrten frei halten
- Keine Fahrzeuge auf Unterflurhydranten abstellen
- Brandschutzbeauftragte ernennen und ausbilden
- Brandschutzordnung (Teile A - C) erstellen
- Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter über richtiges Verhalten im Brandfall
- Durch regelmäßige Brandschutzübungen mit den Beschäftigten lässt sich das richtige Verhalten im Brandfall proben.
- Bedienung der Brandmeldeeinrichtungen kenntlich machen
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen überprüfen und warten lassen
- Arbeiten mit Feuer wie Schweißen oder Löten nur von Fachkräften und nur nach vorheriger Genehmigung (Schweißerlaubnisschein) durchführen lassen
- Überhitzen von Maschinen vermeiden
- Rauchverbot im ganzen Gebäude aussprechen und überwachen
- Brennbare Flüssigkeiten nur in dafür bestimmten Räumen lagern
Risiko eines gewerblichen Brandes absichern
Natürlich kann auch trotz der besten Brandschutzmaßnahmen ein Feuer ausbrechen. Für diesen Fall sollten Sie vorsorgen: Mit einer Geschäfts-Inhaltsversicherung sind Ihre Betriebseinrichtungen und Vorräte rundum abgesichert. Denken Sie daran, Ihren Versicherungsvertrag den betrieblichen Verhältnissen anzupassen. Ihre Gebäudeversicherung sollte immer den aktuellen Wiederherstellungskosten entsprechen. Daher sollten Sie Um- oder Anbauten sofort melden.
Bei der Geschäfts-Inhaltsversicherung ist es wichtig, dass bei Neuanschaffung oder Einrichtung von Maschinen sowie bei erhöhten Lagerbeständen die Sachwerte ausreichend hoch berücksichtigt werden.
Übrigens: Auch wenn sich Ihr Betrieb verkleinert, sollten Sie Ihre Versicherungen anpassen. Damit vermeiden Sie eine Überversicherung und sparen letztlich Geld.
Unterstützung durch Brandschutzbeauftragte
Die Anforderungen, die an den Unternehmer gestellt werden, können Sie auch an spezielle Brandschutzbeauftragte in Ihrem Betrieb abgeben. Zu den typischen Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählen unter anderem die Einhaltung des Brandschutzkonzepts, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen sowie die Beseitigung brandschutztechnischer Mängel.
So verhalten Sie sich im Brandfall richtig
- Bewahren Sie Ruhe und beruhigen Sie panisch gewordene Mitarbeiter.
- Melden Sie den Brand umgehend der Feuerwehr. Geben Sie an, wo das Feuer ausgebrochen ist und wie groß es ist. Warten Sie auf Rückfragen.
- Warnen Sie Ihre Kollegen und Mitarbeiter. Möglicherweise bemerken nicht alle sofort, dass es brennt.
- Schließen Sie die Fenster. Schalten Sie Lüftungs- und Heizanlagen ab und schließen Sie den Gashaupthahn.
- Verlassen Sie die Gefahrenbereiche sofort über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege. Benutzen Sie dabei auf keinen Fall den Aufzug!
- Gehen Sie gebückt - denn Rauch und Hitze steigen nach oben und erschweren das Atmen.
- Bevor Sie versuchen, den Brand zu bekämpfen, bringen Sie sich und Ihre Mitarbeiter in Sicherheit. Achten Sie besonders auf körperlich beeinträchtigte Personen.