Meine Nürnberger
Junge Frau küsst großen Hund an der Wange

Hundehaftpflicht­­versicherung.

Mit unserer Hundehaftpflicht sind Sie im Schadenfall gut abgesichert.

  • Schäden bis zu 20 Mio. EUR versichert
  • Weltweiter Schutz
  • Mietsachschäden inbegriffen
ab 5,47 EUR monatlich

Hundehaftpflicht-Rechner

Im Überblick

Der starke Partner an der Seite von Hunde­haltern & Hunden

Auch wenn Ihr Hund gut erzogen ist - Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Kurz nicht aufge­passt und schon kann es bei­spiels­weise durch einen Biss oder einen Verkehrs­unfall zu einem Schaden kommen. Werden Personen oder andere Hunde verletzt, können hohe Kosten auf Sie als Hunde­halter zukommen. Anders als Katzen oder andere Kleintiere sind Hunde nicht in der Privat­­haft­­pflicht­­versicherung des Hunde­besitzers mit­versichert. Eine separate Hunde­­haft­pflicht ist daher nicht nur empfehlens­wert, sondern in einigen Bundes­ländern sogar Pflicht.

  • Rundum abgesichert
    Als Hunde­besitzer haften Sie mit Ihrem Privat­­vermögen für Schäden durch das Tier. Mit der Hunde­­haft­­pflicht­­versicherung bleiben Sie nicht auf Schaden­­ersatz­­ansprüchen Dritter sitzen.
  • Leistungsstark
    Verlassen Sie sich auf einen umfassenden Ver­sicherungs­­schutz und profitieren Sie von einer Ab­sicherung auch im Aus­land oder bei Miet­­sach­schäden.
  • Sofortiger Schutz
    Schließen Sie die Hunde­haft­pflicht mit wenigen Klicks online ab und genießen Sie das gute Gefühl, sofort abge­sichert zu sein.

Leistungen: Ihre Vorteile mit der NÜRNBERGER Hunde­haft­pflicht­versicherung

  • Schutz bei Miet­sach­schäden (für Schäden in der gemieteten Wohnung, im Hotel oder in der Ferien­wohnung)
  • Versicherungsschutz auch auf Reisen im Ausland
  • Schutz bei Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb
  • Forderungs­ausfall­deckung (im Komfort-Tarif): übernimmt Kosten für Schäden, die ein Dritter Ihnen verursacht, der z. B. selbst keine Hunde­haft­pflicht hat oder für den Schaden nicht auf­kommen kann
  • Absicherung in der Hunde­schule oder bei Hunde- bzw. Schlittenrennen
  • Summen- und Konditions­differenz­deckung (im Komfort-Tarif): Schon vor Vertrags­beginn, nämlich ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift, profitieren Sie von unseren Leistungen. Wichtig: Gilt nur dann, wenn zuvor ein Vertrag bei einem anderen Versicherer bestanden hat/noch besteht.
  • Welpenschutz (Welpen sind 1 Jahr beitragsfrei mit der Hunde­haft­pflicht der Mutter versichert)

TÜV-NORD-CERT Zertifikat für Schadenservice

Unsere Schadenservices werden seit 2010 (Auto) bzw. 2016 (Sach, Haftpflicht, Unfall) durchgehend mit dem TÜV-NORD-CERT-Zertifikat "Geprüfte Service-Qualität" ausgezeichnet.

Es bescheinigt den NÜRNBERGER Schadenservices eine herausragende Freundlichkeit und Kompetenz.
Bestens bewertet: Klicken Sie hier - und erfahren Sie, welche Note unsere Kunden der NÜRNBERGER für ihre Gesamtzufriedenheit geben.

Die Pflicht zur Hunde­haft­pflicht ist abhängig vom Bundesland

Auch, wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment gar nicht anwesend waren: Für Schäden rund um den Hund haftet in der Regel der Hunde­halter. Um nicht auf den hohen Kosten aus Schaden­ersatz­forderungen sitzen zu bleiben, kann sich eine Haftpflicht für Hunde also lohnen. Trotz des Namens Hunde­haft­pflicht ist diese Versicherung für Hunde jedoch nicht in ganz Deutsch­land Pflicht. Ob Ihr Hund haft­pflicht­versichert werden muss, ist von Bundes­land zu Bundes­land unter­schiedlich und hängt auch von der Rasse Ihres Hundes ab:

  • In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Hunde­haftpflicht Pflicht ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten.
  • In Branden­burg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland besteht eine Ver­sicherungs­pflicht für bestimmte Hunde­rassen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Pflicht zur Hunde­versicherung.

Um diese Schäden müssen Sie sich keine Sorgen machen

Hunde können - auch wenn sie gut erzogen sind und auf ihren Besitzer hören - Schäden anrichten. Als Hunde­halter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für den Schaden Ihres Vier­beiners zu haften. Ob durch die Verlet­zung anderer Menschen oder Tiere, Schäden in der Wohnung oder Schäden im Straßen­verkehr: Die dabei entstandenen Personen-, Sach- und Vermögens­schäden können schnell hohe Kosten verursachen.

  • Beispiel Personen­schaden
    Beim Gassigehen im Wald rennt Ihr Hund plötzlich los und beißt einen entgegen­kommenden Jogger. Die Hunde­haft­pflicht­versicherung kommt für die Behand­lungs­kosten des Geschädigten auf.
  • Beispiel Sachschaden
    Beim Besuch mit dem Hund bei Freunden stößt der Vierbeiner gegen ein Regal, woraufhin eine teure Vase herunterfällt und kaputt­geht. Die Hunde­haft­pflicht­versicherung kommt für den Ersatz oder die Repara­tur der Vase auf.
  • Beispiel Vermögens­schaden
    Ein Hund verletzt einen Geschäfts­mann, der dadurch einen wichtigen ge­schäft­lichen Flug verpasst. Die Ver­sicherung ersetzt den Schaden aus ent­gangenem Geschäfts­gewinn sowie anfallende Kosten, wie z. B. Um­buchungs­gebühren.

Hundehaftpflicht­schaden melden

Ihr Vierbeiner hat beim Toben einen Schaden verursacht? Wir sind für Sie da! Melden Sie jetzt den Schaden bei unserem Schaden­service - Online. Telefonisch. Per Post.

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Tarife im Detail
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Hunde­haft­pflicht­versicherung

Was passiert, wenn man keine Hunde­haft­pflicht­versicherung hat?

In Bundesländern mit ver­pflichtender Hunde­haft­pflicht kann auf Hunde­besitzer ohne entsprechende Ver­sicherung ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR zukommen. Für alle Bundes­länder gilt, dass Hunde­besitzer für die Schäden ihres Vierbeiners haften und für entstehende Kosten selbst auf­kommen müssen.

Warum lohnt sich eine Hunde­haft­pflicht­versicherung?

Hundehalter haften für Schäden, die ihr Tier verursacht, was zu hohen Schaden­ersatz­forderungen führen kann. Um auf dieser finanziellen Belastung nicht sitzen zu bleiben, kann der Abschluss einer Hunde­haft­pflicht sinnvoll sein.

Wann zahlt die Hunde­haft­pflicht­versicherung?

Die Haftpflicht­versicherung zahlt bei durch den Hund verursachten Schäden:

  • Leistung bei Personen-, Sach- und Vermögens­schäden
  • Schutz bei Miet­sach­schäden (Wohnung, Hotel, Ferien­wohnung etc.)
  • Haftung bei Deckakten (ungewollt & gewollt, je nach Tarif)
  • Hilfe bei Auslands­reisen

Die Hunde­versicherung zahlt grund­sätzlich, wenn ein gültiger Versicherungs­schutz besteht und beim Abschluss der Versicherung alle Angaben wahrheits­gemäß beantwortet wurden.

Worauf sollte man bei einer Hunde­haft­pflicht­versicherung achten?

Die Leistungen und die Inhalte einer Hunde­haft­pflicht­versicherung können je nach Versicherer oder Anbieter und den angebotenen Tarifen unter­schiedlich ausfallen. Daher kann sich ein Vergleich ver­schiedener Ver­sicherungen lohnen. Hunde­halter sollten ent­sprechend ihren Erwartungen an eine Hunde­haft­pflicht auf folgende Aspekte achten:

  • Deckungssumme
  • Laufzeit
  • Selbstbeteiligung

Zudem können individuell wichtige Faktoren in die Ent­scheidung für eine Hunde­haft­pflicht­versicherung mit ein­bezogen werden, z. B. ob ein Schutz auch im Ausland bestehen soll oder ob auch unge­wollte Deckakte versichert sein sollen.

Was kostet die Hunde­haftpflicht­versicherung?

Die Kosten für eine Hunde­haft­pflicht­versicherung hängen grund­sätzlich von mehreren Faktoren ab, wie

  • Rasse des Hundes
  • Anbieter
  • gewählter Tarif (gewünschte Leistungen)
  • Höhe der Selbst­beteiligung

Mit der Hundehaft­pflicht der NÜRNBERGER ist ein Versicherungs­schutz ab 5,80 EUR pro Monat, also ab 69,60 EUR pro Jahr möglich.

Warum sollte ich meinen Hund bei der NÜRNBERGER versichern?

Mit der Haftpflicht­versicherung für Hunde der NÜRNBERGER sind Sie rundum abgesichert. Schäden, die Ihr Hund verursacht hat, sind - je nach Tarif - mit einer Ver­sicherungs­summe bis 20 Mio. EUR versichert.

Die Versicherung ist ohne Selbst­beteiligung möglich und deckt u. a. Miet­sach­schäden sowie Schäden im Ausland ab. Im Komfort-Tarif können Sie außerdem beispiels­weise von einer Forderungs­ausfall­deckung profitieren.

Gibt es Hunde oder Hunde­rassen, die nicht versichert werden können?

Gewerblich oder land­wirtschaftlich gehaltene Tiere müssen über eine gesonderte gewerbliche Tier­halter­haftpflicht versichert werden. Zudem können als Kampf­hunde eingestufte Rassen nicht versichert werden.

Kann eine Hundehaft­pflicht auch für 2 oder mehrere Hunde abge­schlossen werden?

Bei der NÜRNBERGER können auch weitere Hunde mit der Haft­pflicht versichert werden. Ebenso wie die Versicherung für einen Hund kann die Hunde­haft­pflicht für den 2. oder mehrere Hunde ebenfalls online abge­schlossen werden.

Wie hoch ist die Selbst­beteiligung bei der Hunde­haft­pflicht der NÜRNBERGER?

Bei der Haftpflicht­versicherung für Hunde der NÜRNBERGER können Sie indivi­duell wählen, ob Sie die Versicherung mit oder ohne Selbst­beteiligung ab­schließen wollen.

Sichert die Hundehaft­pflicht­versicherung auch Schäden im Ausland ab?

Ihr Vierbeiner ist auch im Ausland rundum abgesichert:

  • Kompakt-Tarif: europaweit 3 Jahre, weltweit 2 Jahre
  • Komfort-Tarif: europaweit unbegrenzt, weltweit 5 Jahre
Wann beginnt und endet die Absicherung durch die Hunde­haftpflicht?

Der Versicherungs­schutz von Tier­versicherungen beginnt zu dem im Versicherungs­schein angegebenen Zeitpunkt. Voraus­setzung ist, dass der 1. oder einmalige Ver­sicherungs­beitrag rechtzeitig gezahlt wurde. Andernfalls beginnt der Ver­sicherungs­schutz mit der Zahlung. Mit unserem Komfort-Tarif können Sie von einer Summen- und Konditions­differenz­deckung profitieren. Das heißt: Schon vor Vertrags­beginn, nämlich ab dem Zeit­punkt Ihrer Unter­schrift, können Sie unsere Leistungen erhalten. (Wichtig: Dies gilt nur dann, wenn zuvor ein Vertrag bei einem anderen Ver­sicherer bestanden hat/noch besteht.)

Möchten Sie Ihre Hunde­haft­pflicht kündigen, hängt die Kündigungs­frist von ihrer Laufzeit ab:

  • Laufzeit von 1 Jahr oder mehr: Der Vertrag ver­längert sich automatisch um jeweils 1 Jahr. Ausnahme: Der Versicherte oder der Versicherer hat den Vertrag gekündigt.
  • Laufzeit von 3 Jahren oder mehr: Der Vertrag kann zum Ende des 3. Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss 3 Monate vor Ende des 3. Jahres bei uns eingehen.
Was passiert, wenn der versicherte Hund stirbt?

Ist der geliebte Vierbeiner nicht mehr Teil des Lebens, haben viele Hunde­besitzer andere Sorgen, als sich um Ver­sicherungen zu kümmern. Für den Ver­sicherer bedeutet dieser Umstand jedoch ein Weg­fallen des Versicherungs­risikos. Deshalb kann der Vertrag in solchen Fällen auch vor dem ver­einbarten Ende gekündigt werden.

Gibt es Hunde oder Hunde­rassen, die nicht versichert werden können?

Ja, folgende Hunde­rassen werden als gefährliche Hunde oder Kampf­hunde einge­stuft und sind deshalb nicht versicherbar:

  • Alano, American-Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Argentinische Dogge
  • Bandog, Bordeaux-Dogge, Bullmastiff, Bullterrier
  • Ca de Bou, Cane Corso, Cane de Presa, Chinesischer Kampfhund
  • Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kuba-Dogge
  • Mastino, Mastin de los Pirineos, Mastin(o) Espanol, Mastino Napole(i)tano, Mastiff
  • Per Perro de Canario, Presa ro de Presa Mallorquin, Pitbull, Pitbull-Terrier
  • Römischer Kampfhund
  • Staffordshire, Staffordshire-Bullterrier, Staffordshire-Terrier
  • Tosa, Tosa-Inu

Außerdem sind Kreuzungen untereinander oder mit deren Hunden und Kreuzungen mit derartigen Kreuzungen vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen.

Wir haben die häufigsten Fragen rund um die Hundehaftpflicht für Sie zusammengefasst. Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Schauen Sie in unserem Hundehaftpflicht-FAQ vorbei.

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