Meine Nürnberger
Mann sitzt mit einem Notizbuch auf dem Sofa

Rechtsschutz­versicherung*: direkte Hilfe im Streitfall.

Damit Sie nicht nur im Recht sind - sondern es auch durchsetzen können.

  • JURCALL: kostenlose Erstberatung durch erfahrene, unabhängige Rechtsanwälte
  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Weltweit gültig im Privat- und Verkehrsbereich

*Versicherer: Neue Rechtsschutz-Versicherungs­gesellschaft Aktiengesellschaft, ein Tochterunternehmen der NÜRNBERGER Versicherung

Im Überblick

Warum sollte ich eine Rechts­­­schutz­­­versicherung ab­­schließen?

Mann sitzt mit einem Notizheft auf de Couch

Bei Streitigkeiten in Schaden­fällen ist nicht immer klar, wer Täter und wer Opfer ist. Wenn beide Seiten Recht haben wollen, ist der Gang zum Anwalt und Richter meist unver­meidlich. Das kann nicht nur kräfte­­zehrend, sondern auch kost­spielig sein. Die Rechts­­schutzversicherung der NÜRNBERGER schützt Sie vor den finan­­ziellen Folgen von juri­stischen Aus­einander­­setzungen.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Rechts­schutz­versicherung

  • Rabatte bis zu 20 % möglich
  • Übernahme der Anwalts­kosten nach gesetzlicher Gebühren­ordnung
  • Zahlung von Gerichts­kosten, Zeugen­geldern, Sachver­ständigen­gebühren und Vollstreckungs­kosten
  • Übernahme der gegnerischen Kosten, soweit Sie diese zu tragen haben
  • Reisekostenübernahme bei Vorladung zu eigenem Auslandsprozess
  • Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen bis zu 300.000 EUR
  • Übernahme der Kosten bei Zwangsvollstreckung
  • Kostenübernahme für einen Mediator (bis 2.000 EUR je Mediation, max. 4.000 EUR im Kalenderjahr)

Unsere Rechtsschutz­versicherung im Überblick

Tarife im Detail

Rechtsschutz-Zusatzpakete für Ihren individuellen Bedarf

XXL-Baustein

Schutz u. a. bei außergericht­lichen Verfahren im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Auch Wohnraum sorgt oft für Rechtsstreit. Beugen Sie vor!

Straf-Rechtsschutz

Sichern Sie sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ab, z. B. bei Unfällen

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Damit Sie sich auch beim Vorwurf einer sogenannten Vorsatzstraftat verteidigen können

Preis und Rechenbeispiele

Rechenbeispiele: Welcher Recht­sschutz passt am besten zu Ihnen?

Mann im Anzug tippt an seinem Smartphone

Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Singles

Klaus ist Single und hat die Privat- und Berufs-Rechtsschutz­versicherung der NÜRNBERGER abgeschlossen. Die Selbstbeteiligung beträgt lediglich 150 EUR.

NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung
198,37 EUR im Jahr

Mutter und Vater blättern mit ihrem Kleinkind in einem Buch

Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Familien

Holger und Beate haben 2 Kinder. Sie wollen einen zuverlässigen Rechtsschutz für die ganze Familie und entscheiden sich für den Rechtsschutz der NÜRNBERGER - mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR.

NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung
259,54 EUR im Jahr

Frau mittleren Alters sitzt am Tisch

Rechtsschutz für alle 50+

Julia (56 Jahre) hat sich für den Tarif Ruhestand entschieden. Denn hier sind die Leistungen speziell auf die Anforderungen dieses Lebensabschnitts abgestimmt. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 EUR.

NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung
122,33 EUR im Jahr

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere Rabatt­möglichkeiten

Ob Tarifnachlass "All-in", Tarifnachlass "Rechts­schutz Ruhestand All-In", Laufzeit­rabatt oder Mehr­vertrags­rabatt beim Verkehrs­-Rechts­schutz für Einzel­fahrzeuge: Wir bieten Ihnen vielfältige Möglich­keiten zum Sparen.

Die Rabatt­möglichkeiten der NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung

Tarifnachlass All-in:

Sie erhalten auf den Versicherungs­beitrag insgesamt einen Nachlass in Höhe von 10 %, wenn Sie dieses Versicherungspaket wählen:

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige (§ 26 TOP) plus

  • XXL-Baustein (§ 26 a)
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 29)
  • XXL-Baustein zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 29 a)

Tarifnachlass Rechtsschutz Ruhestand All-in:

Sie erhalten auf den Versicherungsbeitrag insgesamt einen Nachlass in Höhe von 10 %, wenn Sie deses Versicherungspaket wählen:

Rechtsschutz Ruhestand All-in (privater Bereich) (§ 30)

  • XXL-Baustein zum privaten Bereich (§ 30 a)
  • Verkehrs-Rechtsschutz (§ 30 Abs. 5)
  • XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz (§ 30 a)
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 29)
  • XXL-Baustein zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 29 a)

Laufzeitrabatt:

Sie erhalten bei einer Vertrags­dauer von mindestens 3 Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Rabatt kann mit anderen Rabatten kombiniert werden.

Mehrvertragsrabatt Verkehrs­-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge:

Sie erhalten einen Nachlass von 20 %, wenn für das Fahrzeug ein
weiterer Versicherungsvertrag bei der NÜRNBERGER besteht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Rechts­­schutz­­versicherung

Was ist eine Rechts­­schutz­­versicherung?

Eine Rechts­schutz­versicherung über­nimmt die Kosten, die bei einer rechtlichen Aus­einander­setzung anfallen. Dazu gehören z. B. Gerichts­­kosten, Anwalts­kosten, Gutachter­­kosten, Sachver­ständigen­kosten, Straf­kautionen etc.

Warum brauche ich eine Rechts­­schutz­­versicherung?

Allein in Deutschland werden jährlich 14 Millionen Pro­zesse geführt. Dabei entstehen Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- sowie Kautions­kosten in beträcht­licher Höhe. Verständlich, dass die Rechts­schutz­versicherung immer mehr an Be­deutung gewinnt. Bedenken Sie, dass ein einfacher Straf­prozess in der 1. Instanz allein schon bis zu 4.000 EUR kosten kann.

Welche Leistungen bietet die Rechts­schutz­versicherung?

Im Privat- und Berufs-Rechtsschutz sind folgende Leistungsarten versichert:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatz­ansprüchen aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer
  • Arbeits-Rechtsschutz: bei ungerechtfertigter Kündigung, falschem Berechnen des Arbeitsentgelts, Festlegen der Arbeitszeit und des Urlaubs etc.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - etwa für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturverträgen
  • Versicherungsschutz auch bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeld­konten, Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG), vermögenswirksamen Leistungen, Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieblicher Altersvorsorge­produkte, nicht fondgebundene private Renten- und Kapitallebensversicherung
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz (in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten): Auseinander­setzung vor den Sozialgerichten, z. B. wegen behaupteter falscher Berechnung der Arbeitslosen­unterstützung
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Verwaltungsgerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - etwa für die Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungs-Bescheid des Finanzamts
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Verteidigung in Standes- oder Disziplinarrechts-Verfahren für Kammerberufe und den Öffentlichen Dienst
  • Beratungs-Rechtsschutz für Rat oder Auskunft zu Fragen aus dem Familien- oder Erbrecht
  • Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung nach §1896 BGB
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Sie als Mieter und Eigentümer, auch bei nachbar­rechtlichen Auseinandersetzungen, sowie Mitversicherung von Studentenwohnungen (zusätzlich abschließbar)
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
Welche Wartezeit muss ich bei der NÜRNBERGER Rechts­schutz­versicherung beachten?

Bei uns haben Sie eine kürzere Warte­zeit als üblich - oder sogar gar keine: Nach Vertrags­ab­schluss beträgt die Warte­zeit 2 Monate, branche­n­üblich sind 3 Monate. Bei einem Wechsel von einem anderen Ver­sicherer zu uns entfällt die Warte­zeit ganz.

Bin ich auch im Ausland versichert?

Ihr Rechtsschutz gilt in Europa und allen Mittel­meer­ländern.

Sie haben sogar weltweit Ver­sicherungs­schutz im privaten und im Ver­kehrs­bereich und im Zu­sammen­hang mit nicht­selbst­ständigen Tätig­keiten (Berufs-Rechts­schutz für Nicht­selbst­ständige).

Dies gilt jedoch nicht,

  • wenn Sie eine rechtliche Ausein­ander­setzung in dem Land haben, dessen Staats­angehörig­keit Sie besitzen oder in dem Sie einen Wohn­sitz haben,
  • bei rechtlichen Aus­einander­setzungen im Zu­sammen­hang mit dem Erwerb oder der Ver­äußerung von Grund­stücken und Immo­bilien,
  • in Bereichen (etwa im Sozial- oder Steuer-Rechts­schutz), die sich aus­drücklich auf einen in Deutsch­land zuge­lassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.
Was muss ich im Rechtsschutz­fall tun?

In einem Rechts­schutz­fall wenden Sie sich bitte um­gehend an uns. Unter der 0621 49097720 erreichen Sie unsere kosten­freie Anwalts­hotline JURCALL. Dort stehen Ihnen unab­hängige Juristen mit ihrem Rat zur Seite.

Wer und was ist im Privat-/Berufs-Rechts­schutz versichert?

Versichert sind nicht nur Sie, sondern auch Ihr Lebens­partner sowie Ihre un­ver­heirateten Kinder, die nicht in einer einge­tragenen Partner­schaft leben und keinen eigenen Beruf aus­üben, in folgenden Rechts­bereichen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen­recht
  • Sozialgerichts-Rechts­schutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Kann ich im Rechtsschutz­fall meinen Anwalt selbst wählen?

Als Kunde der NÜRNBERGER Rechts­schutz­­versicherung haben Sie das Recht, Ihren Anwalt im Schaden­fall selbst zu wählen. Gerne stellen wir Ihnen einen unserer Anwälte zur Verfügung.

Kann ich meinen Versicherungs­­schutz anpassen, wenn sich meine Lebens­situation ändert?

Sollte sich in Ihrem Leben etwas ändern, können Sie Ihren Rechts­schutz nach dem Bau­kasten­­prinzip ergänzen oder reduzieren. Ihr Rechts­schutz­vertrag lässt sich somit jeder­zeit an Ihre aktuelle Lebens­situation anpassen. Bitte nehmen Sie mit dem Kunden­service der NÜRNBERGER Kontakt auf.

Welche Fälle deckt die NÜRNBERGER Rechts­­schutz­­versicherung nicht ab?

Von der Rechts­­schutz­­versicherung ausge­nommen sind z. B.:

  • Streitigkeiten vor inter­nationalen Gerichts­höfen (gemeint sind soge­nannte Supra­nationale Gerichts­höfe wie der Euro­päische Gerichts­hof oder der Gerichts­hof der Vereinten Nationen)
  • Streitigkeiten in ursäch­lichem Zusammen­hang mit Bau­vorhaben
  • Das Familien-, Lebens­partner­schafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechts­lage gewünscht wird
  • Streitigkeiten wegen der Vergabe von Studien­plätzen

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