*Versicherer: Neue Rechtsschutz-Versicherungs­gesellschaft Aktiengesellschaft, ein Tochterunternehmen der NÜRNBERGER Versicherung

Rechtsschutzversicherung für finanzielle Absicherung

Warum sollte ich eine Rechts­schutz­versicherung abschließen?

Bei Streitigkeiten in Schadenfällen ist nicht immer klar, wer Täter und wer Opfer ist. Wenn beide Seiten Recht haben wollen, ist der Gang zum Anwalt und Richter meist unvermeidlich. Das kann nicht nur kräfte­zehrend, sondern auch kostspielig sein. Die Rechtsschutzversicherung der NÜRNBERGER schützt Sie vor den finan­ziellen Folgen von juristischen Auseinander­setzungen.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung

  • Rabatte bis zu 20 % möglich
  • Übernahme der Anwaltskosten nach gesetzlicher Gebührenordnung
  • Zahlung von Gerichtskosten, Zeugengeldern, Sachverständigen­gebühren und Vollstreckungskosten
  • Übernahme der gegnerischen Kosten, soweit Sie diese zu tragen haben
  • Reisekostenübernahme bei Vorladung zu eigenem Auslandsprozess
  • Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen bis zu 300.000 EUR
  • Übernahme der Kosten bei Zwangsvollstreckung
  • Kostenübernahme für einen Mediator (bis 2.000 EUR je Mediation, max. 4.000 EUR im Kalenderjahr)

Rechtsschutzversicherung nach Maß. Unsere Tarife im Vergleich

Privat- und Berufs-Rechts­schutz für Nicht­selbst­ständige (§ 25)
Privat-, Berufs- und Verkehrs­rechts­schutz für Nicht­selbst­ständige (§ 26)
Privat-Rechts­schutz für Nicht­selbst­ständige ab 50
JURCALL
Kostenlose telefonische Erstberatung

Grund­leistungen
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Opfer-Rechtsschutz

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Arbeits-Rechtsschutz
(auch als Arbeitgeber von Haushaltskräften)

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Erb- und Betreuungsrecht

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Leistungen mit XXL-Baustein
Sozial-Rechtsschutz auch außergerichtlich

Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich

Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten auch außergerichtlich

Rechtsschutz im Zusammenhang mit privaten Solaranlagen (bis max. 15 kW)

Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Erb- und Betreuungsrecht über das Beraten hinaus (bis 1.000 EUR, im Betreuungsrecht bis 2.000 EUR)

Vorsorge-Rechtsschutz

Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen

Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen (bis 1.000 EUR)

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Verzicht auf die Selbstbeteiligung unter bestimmten Voraussetzungen

Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung (bis 750 EUR/Jahr)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit Mietverträgen über Garagen

Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anliegerabgaben

Beratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
(500 EUR je Versicherungsfall)

Kleinunternehmer-Rechtsschutz (ohne Beschäftigte, bis 17.500 EUR Umsatz/Jahr, Umsätze der mitversicherten Personen sind mit zu berücksichtigen)

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Ergänzungsangebot
Spezial-Straf-Rechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere Rabattmöglichkeiten

Ob Tarifnachlass "All-in", Tarifnachlass "Rechtsschutz Ruhestand All-In", Laufzeitrabatt oder Mehrvertragsrabatt beim Verkehrs­-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge: Wir bieten Ihnen vielfältige Möglichkeiten zum Sparen.

Die Rabatt­möglichkeiten der NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung

Tarifnachlass All-in:

Sie erhalten auf den Versicherungs­beitrag insgesamt einen Nachlass in Höhe von 10 %, wenn Sie dieses Versicherungspaket wählen:

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige (§ 26 TOP) plus

  • XXL-Baustein (§ 26 a)
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 29)
  • XXL-Baustein zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 29 a)

Tarifnachlass Rechtsschutz Ruhestand All-in:

Sie erhalten auf den Versicherungsbeitrag insgesamt einen Nachlass in Höhe von 10 %, wenn Sie deses Versicherungspaket wählen:

Rechtsschutz Ruhestand All-in (privater Bereich) (§ 30)

  • XXL-Baustein zum privaten Bereich (§ 30 a)
  • Verkehrs-Rechtsschutz (§ 30 Abs. 5)
  • XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz (§ 30 a)
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 29)
  • XXL-Baustein zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 29 a)

Laufzeitrabatt:

Sie erhalten bei einer Vertrags­dauer von mindestens 3 Jahren einen Nachlass von 5 %.
Dieser Rabatt kann mit anderen Rabatten kombiniert werden.

Mehrvertragsrabatt Verkehrs­-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge:

Sie erhalten einen Nachlass von 20 %, wenn für das Fahrzeug ein
weiterer Versicherungsvertrag bei der NÜRNBERGER besteht.

Unsere Rechtsschutzversicherung im Überblick

Rechtsschutz-Zusatzpakete für Ihren individuellen Bedarf

Welcher Recht­sschutz passt am besten zu Ihnen?

Rechtsschutz für Singles

Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Singles

Klaus ist Single und hat die Privat- und Berufs-Rechtsschutz­versicherung der NÜRNBERGER abgeschlossen. Die Selbstbeteiligung beträgt lediglich 150 EUR.

NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung

225,51 EUR im Jahr bei 3 Jahre Laufzeit

Rechtsschutz für Familien

Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Familien

Holger und Beate haben 2 Kinder. Sie wollen einen zuverlässigen Rechtsschutz für die ganze Familie und entscheiden sich für den Rechtsschutz der NÜRNBERGER - mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR.

NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung

271,20 EUR im Jahr bei 3 Jahre Laufzeit

Rechtsschutz 50+

Rechtsschutz für alle 50+

Julia (56 Jahre) hat sich für den Tarif Ruhestand entschieden. Denn hier sind die Leistungen speziell auf die Anforderungen dieses Lebensabschnitts abgestimmt. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 EUR.

NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung

122,33 EUR im Jahr bei 3 Jahre Laufzeit

Häufige Fragen zur Rechts­schutz­versicherung

  • Was ist eine Rechts­schutz­versicherung?

    Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die bei einer rechtlichen Auseinandersetzung anfallen. Dazu gehören z. B. Gerichts­kosten, Anwaltskosten, Gutachter­kosten, Sachverständigenkosten, Strafkautionen etc.

  • Warum brauche ich eine Rechts­schutz­versicherung?

    Allein in Deutschland werden jährlich 14 Millionen Prozesse geführt. Dabei entstehen Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- sowie Kautionskosten in beträchtlicher Höhe. Verständlich, dass die Rechtsschutzversicherung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Bedenken Sie, dass ein einfacher Strafprozess in der 1. Instanz allein schon bis zu 4.000 EUR kosten kann.

  • Welche Leistungen bietet die Rechts­schutz­versicherung?

    Im Privat- und Berufs-Rechtsschutz sind folgende Leistungsarten versichert:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatz­ansprüchen aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer
    • Arbeits-Rechtsschutz: bei ungerechtfertigter Kündigung, falschem Berechnen des Arbeitsentgelts, Festlegen der Arbeitszeit und des Urlaubs etc.
    • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - etwa für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturverträgen
    • Versicherungsschutz auch bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeld­konten, Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG), vermögenswirksamen Leistungen, Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieblicher Altersvorsorge­produkte, nicht fondgebundene private Renten- und Kapitallebensversicherung
    • Sozialgerichts-Rechtsschutz (in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten): Auseinander­setzung vor den Sozialgerichten, z. B. wegen behaupteter falscher Berechnung der Arbeitslosen­unterstützung
    • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Verwaltungsgerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
    • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - etwa für die Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzahlungs-Bescheid des Finanzamts
    • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Verteidigung in Standes- oder Disziplinarrechts-Verfahren für Kammerberufe und den Öffentlichen Dienst
    • Beratungs-Rechtsschutz für Rat oder Auskunft zu Fragen aus dem Familien- oder Erbrecht
    • Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung nach §1896 BGB
    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für Sie als Mieter und Eigentümer, auch bei nachbar­rechtlichen Auseinandersetzungen, sowie Mitversicherung von Studentenwohnungen (zusätzlich abschließbar)
    • Straf-Rechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    • Opfer-Rechtsschutz

  • Welche Wartezeit muss ich bei der NÜRNBERGER Rechtsschutzversicherung beachten?

    Bei uns haben Sie eine kürzere Wartezeit als üblich - oder sogar gar keine: Nach Vertragsab­schluss beträgt die Wartezeit 2 Monate, branchen­üblich sind 3 Monate. Bei einem Wechsel von einem anderen Versicherer zu uns entfällt die Wartezeit ganz.

  • Bin ich auch im Ausland versichert?

    Ihr Rechtsschutz gilt in Europa und allen Mittelmeerländern.

    Sie haben sogar weltweit Versicherungsschutz im privaten und im Verkehrsbereich und im Zusammenhang mit nichtselbstständigen Tätigkeiten (Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige).

    Dies gilt jedoch nicht,

    • wenn Sie eine rechtliche Auseinandersetzung in dem Land haben, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie einen Wohnsitz haben,
    • bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken und Immobilien,
    • in Bereichen (etwa im Sozial- oder Steuer-Rechtsschutz), die sich ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.

  • Was muss ich im Rechtsschutzfall tun?

    In einem Rechtsschutzfall wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Unter der 0621 49097720 erreichen Sie unsere kostenfreie Anwaltshotline JURCALL. Dort stehen Ihnen unabhängige Juristen mit ihrem Rat zur Seite.

  • Wer und was ist im Privat-/Berufs-Rechtsschutz versichert?

    Versichert sind nicht nur Sie, sondern auch Ihr Lebenspartner sowie Ihre unverheirateten Kinder, die nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben und keinen eigenen Beruf ausüben, in folgenden Rechtsbereichen:

    • Schadenersatz-Rechtsschutz
    • Arbeits-Rechtsschutz
    • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    • Sozialgerichts-Rechtsschutz
    • Steuer-Rechtsschutz
    • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    • Beratungs-Rechtsschutz
    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

  • Kann ich im Rechtsschutzfall meinen Anwalt selbst wählen?

    Als Kunde der NÜRNBERGER Rechtsschutz­versicherung haben Sie das Recht, Ihren Anwalt im Schadenfall selbst zu wählen. Gerne stellen wir Ihnen einen unserer Anwälte zur Verfügung.

  • Kann ich meinen Versicherungs­schutz anpassen, wenn sich meine Lebenssituation ändert?

    Sollte sich in Ihrem Leben etwas ändern, können Sie Ihren Rechtsschutz nach dem Baukasten­prinzip ergänzen oder reduzieren. Ihr Rechtsschutzvertrag lässt sich somit jederzeit an Ihre aktuelle Lebenssituation anpassen. Bitte nehmen Sie mit dem Kundenservice der NÜRNBERGER Kontakt auf.

  • Welche Fälle deckt die NÜRNBERGER Rechts­schutz­versicherung nicht ab?

    Von der Rechts­schutz­versicherung ausgenommen sind z. B.:

    • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen (gemeint sind sogenannte Supranationale Gerichtshöfe wie der Europäische Gerichtshof oder der Gerichtshof der Vereinten Nationen)
    • Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Bauvorhaben
    • Das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird
    • Streitigkeiten wegen der Vergabe von Studienplätzen

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

oder

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