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Der starke Partner an der Seite von Hundehaltern & Hunden

Auch wenn Ihr Hund gut erzogen ist - Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Kurz nicht aufgepasst und schon kann es beispielsweise durch einen Biss oder einen Verkehrsunfall zu einem Schaden kommen. Werden Personen oder andere Hunde verletzt, können hohe Kosten auf Sie als Hundehalter zukommen. Anders als Katzen oder andere Kleintiere sind Hunde nicht in der Privathaftpflichtversicherung des Hundebesitzers mitversichert. Eine separate Hundehaftpflicht ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern in einigen Bundesländern sogar Pflicht.

  • Rundum abgesichert
    Als Hundebesitzer haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für Schäden durch das Tier. Mit der Hundehaftpflichtversicherung bleiben Sie nicht auf Schadenersatzansprüchen Dritter sitzen.
  • Leistungsstark
    Verlassen Sie sich auf einen umfassenden Versicherungsschutz und profitieren Sie von einer Absicherung auch im Ausland oder bei Mietsachschäden.
  • Sofortiger Schutz
    Schließen Sie die Hundehaftpflicht mit wenigen Klicks online ab und genießen Sie das gute Gefühl, sofort abgesichert zu sein.

Leistungen: Ihre Vorteile mit der NÜRNBERGER Hundehaftpflichtversicherung

  • Schutz bei Mietsachschäden (für Schäden in der gemieteten Wohnung, im Hotel oder in der Ferienwohnung)
  • Versicherungsschutz auch auf Reisen im Ausland
  • Schutz bei Führen des Hundes ohne Leine und Maulkorb
  • Forderungsausfalldeckung (im Komfort-Tarif): übernimmt Kosten für Schäden, die ein Dritter Ihnen verursacht, der z. B. selbst keine Hundehaftpflicht hat oder für den Schaden nicht aufkommen kann
  • Absicherung in der Hundeschule oder bei Hunde- bzw. Schlittenrennen
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung (im Komfort-Tarif): Schon vor Vertragsbeginn, nämlich ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift, profitieren Sie von unseren Leistungen. Wichtig: Gilt nur dann, wenn zuvor ein Vertrag bei einem anderen Versicherer bestanden hat/noch besteht.
  • Welpenschutz (Welpen sind 1 Jahr beitragsfrei mit der Hundehaftpflicht der Mutter versichert)

Sie haben die Wahl: Unsere Tarife der Hundehaftpflicht

Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen und Ihrem Hund passt:

Unser Tipp
Alle Leistungen des Kompakt-Tarifs
  • Versicherungssumme 20 Mio. EUR
  • Forderungsausfalldeckung ab 2.500 EUR
  • Schäden durch gewollten Deckakt
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
  • Versicherungssumme 10 Mio. EUR
  • Mietsachschäden
  • Auslandsaufenthalt
  • Schäden durch ungewollten Deckakt
  • Mit oder ohne Selbstbeteiligung

Unsere Tarife der Hundehaftpflichtversicherung im Detail

Kompakt
Komfort
Allgemeine Leistungen
Deckungssumme Personen-, Sach- und Vermögensschäden

10 Mio. EUR

20 Mio. EUR

Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden

Beschädigung von Einrichtungsgegenständen

bis 50.000 EUR

Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen

bis zu 1 Jahr

bis zu 1 Jahr

Schäden durch gewollten Deckakt

Schäden durch ungewollten Deckakt

Flurschäden

Forderungsausfalldeckung

ab 2.500 EUR

Schäden durch tierische Ausscheidungen

Summen- und Konditionsdifferenzdeckung

Kautionsleistung im europäischen Ausland

bis 100.000 EUR

Innovationsgarantie

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Urlaub und Ausland
Aufenthalt Hundepension

Auslandsaufenthalt

europaweit 3 Jahre, weltweit 2 Jahre

europaweit unbegrenzt, weltweit 5 Jahre

Freizeit und Sport
Besuch in der Hundeschule

Führen ohne Leine und Maulkorb

Einsatz als Therapiehund

Schauvorführungen, Turniere, Hunde(schlitten)rennen

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TÜV-NORD-CERT Zertifikat für Schadenservice

Unsere Schadenservices werden seit 2010 (Auto) bzw. 2016 (Sach, Haftpflicht, Unfall) durchgehend mit dem TÜV-NORD-CERT-Zertifikat "Geprüfte Service-Qualität" ausgezeichnet.

Es bescheinigt den NÜRNBERGER Schadenservices eine herausragende Freundlichkeit und Kompetenz.
Bestens bewertet: Klicken Sie hier - und erfahren Sie, welche Note unsere Kunden der NÜRNBERGER für ihre Gesamtzufriedenheit geben.

Die Pflicht zur Hundehaftpflicht ist abhängig vom Bundesland

Auch, wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment gar nicht anwesend waren: Für Schäden rund um den Hund haftet in der Regel der Hundehalter. Um nicht auf den hohen Kosten aus Schadenersatzforderungen sitzen zu bleiben, kann sich eine Haftpflicht für Hunde also lohnen. Trotz des Namens Hundehaftpflicht ist diese Versicherung für Hunde jedoch nicht in ganz Deutschland Pflicht. Ob Ihr Hund haftpflichtversichert werden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt auch von der Rasse Ihres Hundes ab:

  • In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht ab einem Alter von 3 bzw. 6 Monaten.
  • In Brandenburg, Bremen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland besteht eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Pflicht zur Hundeversicherung.

Um diese Schäden müssen Sie sich keine Sorgen machen

Hunde können - auch wenn sie gut erzogen sind und auf ihren Besitzer hören - Schäden anrichten. Als Hundehalter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für den Schaden Ihres Vierbeiners zu haften. Ob durch die Verletzung anderer Menschen oder Tiere, Schäden in der Wohnung oder Schäden im Straßenverkehr: Die dabei entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden können schnell hohe Kosten verursachen.

  • Beispiel Personenschaden
    Beim Gassigehen im Wald rennt Ihr Hund plötzlich los und beißt einen entgegenkommenden Jogger. Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für die Behandlungskosten des Geschädigten auf.
  • Beispiel Sachschaden
    Beim Besuch mit dem Hund bei Freunden stößt der Vierbeiner gegen ein Regal, woraufhin eine teure Vase herunterfällt und kaputtgeht. Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für den Ersatz oder die Reparatur der Vase auf.
  • Beispiel Vermögensschaden
    Ein Hund verletzt einen Geschäftsmann, der dadurch einen wichtigen geschäftlichen Flug verpasst. Die Versicherung ersetzt den Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn sowie anfallende Kosten, wie z. B. Umbuchungsgebühren.

Häufige Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung

  • Was passiert, wenn man keine Hundehaftpflichtversicherung hat?

    In Bundesländern mit verpflichtender Hundehaftpflicht kann auf Hundebesitzer ohne entsprechende Versicherung ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR zukommen. Für alle Bundesländer gilt, dass Hundebesitzer für die Schäden ihres Vierbeiners haften und für entstehende Kosten selbst aufkommen müssen.

  • Warum lohnt sich eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Hundehalter haften für Schäden, die ihr Tier verursacht, was zu hohen Schadenersatzforderungen führen kann. Um auf dieser finanziellen Belastung nicht sitzen zu bleiben, kann der Abschluss einer Hundehaftpflicht sinnvoll sein.

  • Wann zahlt die Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Haftpflichtversicherung zahlt bei durch den Hund verursachten Schäden:

    • Leistung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    • Schutz bei Mietsachschäden (Wohnung, Hotel, Ferienwohnung etc.)
    • Haftung bei Deckakten (ungewollt & gewollt, je nach Tarif)
    • Hilfe bei Auslandsreisen

    Die Hundeversicherung zahlt grundsätzlich, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht und beim Abschluss der Versicherung alle Angaben wahrheitsgemäß beantwortet wurden.

  • Worauf sollte man bei einer Hundehaftpflichtversicherung achten?

    Die Leistungen und die Inhalte einer Hundehaftpflichtversicherung können je nach Versicherer oder Anbieter und den angebotenen Tarifen unterschiedlich ausfallen. Daher kann sich ein Vergleich verschiedener Versicherungen lohnen. Hundehalter sollten entsprechend ihren Erwartungen an eine Hundehaftpflicht auf folgende Aspekte achten:

    • Deckungssumme
    • Laufzeit
    • Selbstbeteiligung

    Zudem können individuell wichtige Faktoren in die Entscheidung für eine Hundehaftpflichtversicherung mit einbezogen werden, z. B. ob ein Schutz auch im Ausland bestehen soll oder ob auch ungewollte Deckakte versichert sein sollen.

  • Was kostet die Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung hängen grundsätzlich von mehreren Faktoren ab, wie

    • Rasse des Hundes
    • Anbieter
    • gewählter Tarif (gewünschte Leistungen)
    • Höhe der Selbstbeteiligung

    Mit der Hundehaftpflicht der NÜRNBERGER ist ein Versicherungsschutz ab 5,80 EUR pro Monat, also ab 69,60 EUR pro Jahr möglich.

  • Warum sollte ich meinen Hund bei der NÜRNBERGER versichern?

    Mit der Haftpflichtversicherung für Hunde der NÜRNBERGER sind Sie rundum abgesichert. Schäden, die Ihr Hund verursacht hat, sind - je nach Tarif - mit einer Versicherungssumme bis 20 Mio. EUR versichert.

    Die Versicherung ist ohne Selbstbeteiligung möglich und deckt u. a. Mietsachschäden sowie Schäden im Ausland ab. Im Komfort-Tarif können Sie außerdem beispielsweise von einer Forderungsausfalldeckung profitieren.

  • Gibt es Hunde oder Hunderassen, die nicht versichert werden können?

    Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere müssen über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflicht versichert werden. Zudem können als Kampfhunde eingestufte Rassen nicht versichert werden.

  • Kann eine Hundehaftpflicht auch für 2 oder mehrere Hunde abgeschlossen werden?

    Bei der NÜRNBERGER können auch weitere Hunde mit der Haftpflicht versichert werden. Ebenso wie die Versicherung für einen Hund kann die Hundehaftpflicht für den 2. oder mehrere Hunde ebenfalls online abgeschlossen werden.

  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Hundehaftpflicht der NÜRNBERGER?

    Bei der Haftpflichtversicherung für Hunde der NÜRNBERGER können Sie individuell wählen, ob Sie die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen wollen.

  • Sichert die Hundehaftpflichtversicherung auch Schäden im Ausland ab?

    Ihr Vierbeiner ist auch im Ausland rundum abgesichert:

    • Kompakt-Tarif: europaweit 3 Jahre, weltweit 2 Jahre
    • Komfort-Tarif: europaweit unbegrenzt, weltweit 5 Jahre

  • Wann beginnt und endet die Absicherung durch die Hundehaftpflicht?

    Der Versicherungsschutz von Tierversicherungen beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der 1. oder einmalige Versicherungsbeitrag rechtzeitig gezahlt wurde. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Mit unserem Komfort-Tarif können Sie von einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung profitieren. Das heißt: Schon vor Vertragsbeginn, nämlich ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift, können Sie unsere Leistungen erhalten. (Wichtig: Dies gilt nur dann, wenn zuvor ein Vertrag bei einem anderen Versicherer bestanden hat/noch besteht.)

    Möchten Sie Ihre Hundehaftpflicht kündigen, hängt die Kündigungsfrist von ihrer Laufzeit ab:

    • Laufzeit von 1 Jahr oder mehr: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr. Ausnahme: Der Versicherte oder der Versicherer hat den Vertrag gekündigt.
    • Laufzeit von 3 Jahren oder mehr: Der Vertrag kann zum Ende des 3. Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss 3 Monate vor Ende des 3. Jahres bei uns eingehen.

  • Was passiert, wenn der versicherte Hund stirbt?

    Ist der geliebte Vierbeiner nicht mehr Teil des Lebens, haben viele Hundebesitzer andere Sorgen, als sich um Versicherungen zu kümmern. Für den Versicherer bedeutet dieser Umstand jedoch ein Wegfallen des Versicherungsrisikos. Deshalb kann der Vertrag in solchen Fällen auch vor dem vereinbarten Ende gekündigt werden.

  • Gibt es Hunde oder Hunderassen, die nicht versichert werden können?

    Ja, folgende Hunderassen werden als gefährliche Hunde oder Kampfhunde eingestuft und sind deshalb nicht versicherbar:

    • Alano, American-Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Argentinische Dogge
    • Bandog, Bordeaux-Dogge, Bullmastiff, Bullterrier
    • Ca de Bou, Cane Corso, Cane de Presa, ChinesischerKampfhund
    • Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux
    • Fila Brasileiro
    • Kuba-Dogge
    • Mastino, Mastin de los Pirineos, Mastin(o) Espanol, Mastino Napole(i)tano, Mastiff
    • Per Perro de Canario, Presa ro de Presa Mallorquin, Pitbull, Pitbull-Terrier
    • Römischer Kampfhund
    • Staffordshire, Staffordshire-Bullterrier, Staffordshire-Terrier
    • Tosa, Tosa-Inu
    Außerdem sind Kreuzungen untereinander oder mit deren Hunden und Kreuzungen mit derartigen Kreuzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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Wir haben die häufigsten Fragen rund um die Hundehaftpflicht für Sie zusammengefasst. Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Schauen Sie in unserem Hundehaftpflicht-FAQ vorbei.

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