Schützen Sie sich als Jäger vor Schadenersatzansprüchen

Besser nur mit Jagdversicherung ins Revier: Denn wer in Deutschland oder Österreich einen Jagdschein lösen will oder dessen Verlängerung bei der zuständigen Jagdbehörde beantragen möchte, muss den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen.

Schließlich kann auf der Jagd viel passieren: Beim Reinigen Ihrer Waffe löst sich versehentlich ein Schuss und verletzt jemanden. Oder Ihr Jagdhund verursacht beim Überqueren der Straße einen Verkehrsunfall mit schlimmen Folgen. Die Jagdhaftpflicht­versicherung der NÜRNBERGER bietet Ihnen umfassenden Schutz und sichert Sie gegen finanzielle Folgen ab.

Unser Tarif im Detail

Jagdhaftpflicht­versicherung

Bester Schutz im Revier. Für Sie und Ihre Jagdhunde

  • Schützt Sie bei der Jagd und auf Jagdveranstaltungen
  • Sichert Sie bei der Pflege des Wildbestands
  • Schließt den Besitz und Gebrauch von Jagdwaffen ein
  • Bis zu 5 Jagdhunde sind mitversichert - auch außerhalb der Jagd
  • Schäden aus dem Verkauf von Wildbret an Restaurants oder Gaststätten sind mitversichert

Unser Tipp: Forderungsausfalldeckung inklusive!

Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie sind gemeinsam mit einem ausländischen Jäger, z. B. ihrem Jagdgast, unterwegs. Aus seinem Gewehr löst sich ein Schuss und Sie werden dabei schwer verletzt. Wenn der ausländische Jäger keine Jagdhaftpflichtversicherung oder nur eine mit unzureichen­der Versicherungssumme hat und deshalb die Kosten nicht tragen kann, springt Ihre Forderungs­ausfalldeckung ein.

Häufige Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung

  • Warum brauche ich eine Jagdhaftpflichtversicherung?

    Wer einen Jagdschein bzw. Jahresjagdschein beantragt, muss eine Jagdhaftpflicht­versicherung vorweisen. Die Versicherung greift u. a. bei erlaubtem Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition.

  • Welche Leistungen bietet die Jagdhaftpflichtversicherung und vor was schützt sie mich?

    Die Jagdhaftpflicht schützt Sie bei Haftpflichtan­sprüchen, die aufgrund Ihrer Jagdtätigkeit entstehen. Wir prüfen für Sie die Forderungen des Anspruchstellers, wehren unberechtigte Ansprüche ab und leisten bei berechtigter Schadenersatzforderung.

    Beispiele für entsprechende Leistungsfälle:

    • Nach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden PKWs
    • Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss diesen in die Hand
    • Der Jagdhund hetzte ein Wildschein und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto

  • Wo gilt die Jagdhaftpflicht­versicherung?

    Die Jagdhaftpflichtversicherung gilt auf der Jagd und auf Jagdveranstal­tungen - im In- und Ausland.

  • Was muss ich im Schadenfall beachten?

    Liegt ein Jagdunfall vor, sollten Sie unverzüglich die Polizei verständigen. Danach melden Sie den Vorfall bitte Ihrer Versicherung, auch wenn noch keine Ansprüche gegen Sie erhoben worden sind. Sie können uns den Schaden telefonisch unter 0800 531-6666 oder direkt online melden.

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

oder

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