Schutz für den Jäger bei Haftpflichtansprüchen.
Jeder, der einen Jagdschein besitzt und aktiv jagt, ist dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Schließlich kann auf der Jagd viel passieren: Beim Reinigen Ihrer Waffe löst sich versehentlich ein Schuss und verletzt jemanden. Oder Ihr Jagdhund verursacht beim Überqueren der Straße einen Verkehrsunfall mit schlimmen Folgen. Die Jagdhaftpflichtversicherung der NÜRNBERGER bietet Ihnen umfassenden Schutz und sichert Sie gegen finanzielle Folgen ab.
Unser Tarif im Detail.
Jagdhaftpflichtversicherung.
Bester Schutz im Revier. Für Sie und Ihren Jagdhund.
- Schützt Sie bei der Jagd und auf Jagdveranstaltungen.
- Sichert Sie bei der Pflege des Wildbestands.
- Schließt den Besitz und Gebrauch von Jagdwaffen ein.
- Bis zu 5 Jagdhunde sind mitversichert - auch außerhalb der Jagd.
- Schäden aus dem Verkauf von Wildbret an Restaurants oder Gaststätten sind mitversichert.
Unser Tipp: Forderungsausfalldeckung inklusive!
Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie sind gemeinsam mit einem ausländischen Jäger unterwegs. Aus seinem Gewehr löst sich ein Schuss und Sie werden dabei schwer verletzt. Wenn der ausländische Jäger keine Jagdhaftpflichtversicherung oder nur eine mit unzureichender Versicherungssumme hat und deshalb die Kosten nicht tragen kann, springt Ihre Forderungsausfalldeckung ein.
Häufige Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung.
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Warum brauche ich eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Wer einen Jagdschein beantragt, muss eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen. Die Versicherung greift u. a. bei erlaubtem Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition.
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Welche Leistungen bietet die Jagdhaftpflichtversicherung und vor was schützt sie mich?
Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt Sie bei Haftpflichtansprüchen, die aufgrund Ihrer Jagdtätigkeit entstehen. Wir prüfen für Sie die Forderungen des Anspruchstellers, wehren unberechtigte Ansprüche ab und leisten bei berechtigter Schadenersatzforderung.
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Wo gilt die Jagdhaftpflichtversicherung?
Die Jagdhaftpflichtversicherung gilt auf der Jagd und auf Jagdveranstaltungen - im In- und Ausland.
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Was muss ich im Schadenfall beachten?
Liegt ein Jagdunfall vor, sollten Sie unverzüglich die Polizei verständigen. Danach melden Sie den Vorfall bitte Ihrer Versicherung, auch wenn noch keine Ansprüche gegen Sie erhoben worden sind. Sie können uns den Schaden telefonisch unter 0800 531-6666 oder direkt online melden.
Wir sind für Sie da.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten freien Berater in Ihrer Nähe.
Telefonischer Kontakt.
Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
oder