Warum eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar ist.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Aus einer beschädigten Palettenverpackung lösen sich Dachziegel und rutschen auf die Straße. Ein Motorradfahrer sieht diese zu spät und stürzt. Für die Reparatur des beschädigten Motorrads und für Arztkosten des Motorradfahrers fallen Kosten an.
Wer ein eigenes Haus baut, übernimmt als Bauherr große Verantwortung. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, die ein Unfall am Bau nach sich ziehen kann, ist die NÜRNBERGER Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Die besonderen Extras der NÜRNBERGER Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Senkungen und Erdrutsche
- Be- und Entladeschäden
- Sonstige Tätigkeitsschäden bis 50.000 EUR
- Leistungsschäden
- Unterfangungen und Unterfahrungen
- Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
Unser Tarif im Detail.
NÜRNBERGER Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Deckt spezifische Risiken auf Baustellen ab.
- Versicherungsschutz bei privaten wie auch gewerblichen Bauvorhaben
- Schäden durch Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 10 oder 20 Mio. EUR versicherbar
- Auf Wunsch: Zusatzschutz für Umweltschäden auf dem versicherten Baugrundstück bei Bauvorhaben mit gewerblicher bzw. gemischter Nutzung
Unser Tipp: NÜRNBERGER Rohbauschutz.
Für Sie als Bauherren ist es besonders wichtig, Ihr zukünftiges Zuhause zu schützen. Egal ob Fertighaus, Ein- oder Mehrfamilienhaus, mit Keller oder ohne, aus Holz oder Stein, mit Gewerbeanteil oder ohne. Feuer, Naturgewalten, Vandalismus etc. sind unvorhersehbare Ereignisse, die Ihren Rohbau ruinieren können. Diese Sorgen können Sie sich sparen, denn mit dem NÜRNBERGER Rohbauschutz kommen wir für Ihren Schaden auf.
Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung.
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Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren vor Kosten, wenn Dritte während der Bauphase geschädigt werden.
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Warum brauche ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Jede Baustelle ist eine Gefahrenquelle. Verantwortlich für die Verkehrssicherheit auf und vor dem Grundstück ist immer der Bauherr. Von ihm wird verlangt, das Risiko zu begrenzen. Dazu zählen auch Maßnahmen zum Schutz anderer. Werden dennoch Dritte geschädigt, springt die Bauherrenhaftpflichtversicherung für Sie ein. Kommt es zum Rechtsstreit, übernehmen wir die Abwehr unberechtigter Ansprüche und leisten finanziell bei berechtigten Schadenersatzforderungen.
Beispiele:
Die angelieferten Dachziegel behindern den Straßenverkehr. Ein Motorradfahrer erkennt das Hindernis leider zu spät und stürzt. Für die Reparatur des Motorrads, für Arztkosten und für den Verdienstausfall des Fahrers entstehen Kosten.Die Helmpflicht wird auf der Baustelle missachtet und einem Arbeiter fällt ein Ziegel auf den Kopf. Die Folge: Schädelbasisbruch. Die Krankenkasse fordert von Ihnen Regress für die Behandlungskosten, was Sie teuer zu stehen kommen kann.
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Was leistet die NÜRNBERGER Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft die Haftpflichtfrage, bezahlt begründete Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und schützt so vor Kosten, falls Dritte geschädigt werden.
Eigenleistungen, die Sie oder Ihre Verwandten beim Bau einbringen, können Sie mit absichern.
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Wie ermittle ich meine Bausumme?
Die gesamte Bausumme ermittelt sich aus den Leistungen fremder Unternehmen und der Eigenleistung inklusive Nachbarschaftshilfe. Dazu zählen die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung sowie die Kosten für das Ausheben von Grund und Boden.
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Was bedeutet Eigenleistung?
Eigenleistung ist die Bauleistung, die unter eigener Regie inklusive Nachbarschaftshilfe durchgeführt wird. Also ohne die Unterstützung fremder Unternehmen, wie z. B. Baufirmen.
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Welche Sonderleistungen sind inklusive?
Versichert sind zusätzlich:
- Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz (mit nicht mehr als 6 km/h) und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Bagger, Schneeräum- und Kehrmaschinen
- Senkungen und Erdrutsche
- Be- und Entladeschäden
- Leitungsschäden
- Unterfangungen, Unterfahrungen
- Sonstige Tätigkeitsschäden bis 50.000 EUR
- Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
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Brauche ich während der Bauzeit eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Während der Bauzeit benötigen Sie keine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, da diese in der Bauherrenhaftpflichtversicherung mit eingeschlossen ist. Nach Fertigstellung sollten Sie eine solche jedoch abschließen.
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Wann endet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens jedoch 2 Jahre nach Versicherungsbeginn.
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Ich will meine Versicherung in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?
Liegt Ihnen ein Versicherungsfall vor, können Sie den Schaden telefonisch unter 0800 531-6666 oder direkt online melden. Wir bieten Ihnen Hilfe im Schadenfall an 7 Tagen - 24 Stunden.
Wir sind für Sie da.
Sie wünschen sich eine persönliche Beratung? Rufen Sie uns einfach an oder suchen Sie den nächsten Berater in Ihrer Nähe.
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Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr
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