Warum eine Bauherrenhaftpflicht­versicherung unverzichtbar ist

Stellen Sie sich Folgendes vor: Aus einer beschädigten Palettenverpackung lösen sich Dachziegel und landen auf der Straße. Ein Motorradfahrer sieht das zu spät und stürzt. Die Reparatur des beschädigten Motorrads und die Arztkosten des Motorradfahrers müssten Sie als Bauherr bezahlen.

Ob privat oder gewerblich: wer baut, übernimmt auch eine große Verantwortung. Die NÜRNBERGER Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie effektiv vor den finanziellen Folgen, die ein Unfall am Bau nach sich ziehen kann.

Die besonderen Extras der NÜRNBERGER Bauherrenhaft­pflichtversicherung

  • Senkungen und Erdrutsche
  • Be- und Entladeschäden
  • Sonstige Tätigkeitsschäden bis 50.000 EUR
  • Leistungsschäden
  • Unterfangungen und Unterfahrungen
  • Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadens­gesetz

Unser Tarif im Detail

NÜRNBERGER Bauherrenhaftpflicht­versicherung

Deckt spezifische Risiken auf Baustellen ab

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 10 oder 20 Mio. EUR Versicherungssumme
  • Versicherungsschutz bei privaten wie auch gewerblichen Bauvorhaben
  • Schäden durch Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe mitversichert
  • Auf Wunsch: Zusatzschutz für Umweltschäden auf dem versicherten Baugrundstück

Unser Tipp: NÜRNBERGER Rohbauschutz

Entscheiden Sie sich für Sicherheit von Anfang an. Denn egal, ob Wohnhaus oder Gewerbegebäude, mit Keller oder ohne, aus Holz oder Stein: Als Bauherr liegt es Ihnen am Herzen, Ihre zukünftige Immobilie zu schützen. Feuer, Naturgewalten, Vandalismus etc. sind unvorhersehbare Ereignisse, die Ihren Rohbau beschädigen oder sogar zerstören können. Diese Sorgen können Sie sich sparen, denn der günstige NÜRNBERGER Rohbauschutz inklusive Bauleistungs- und Feuerrohbauversicherung kommt für Ihren Schaden am eigenen Rohbau auf. So sind Sie bereits während der Bauphase finanziell auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen zur Bauherren­haftpflichtversicherung

  • Was ist eine Bauherrenhaftpflicht­versicherung?

    Die Bauherrenhaftpflicht­versicherung schützt Bauherren vor Kosten, wenn Dritte während der Bauphase geschädigt werden. Sie prüft die Schadenersatzansprüche, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

  • Warum brauche ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

    Jede Baustelle ist eine Gefahrenquelle. Verantwortlich für die Verkehrssicherheit auf und vor dem Grundstück sind immer Sie als Bauherr: Von Ihnen wird verlangt, das Risiko zu begrenzen. Dazu zählen auch Maßnahmen zum Schutz anderer. Werden dennoch Dritte geschädigt, springt die Bauherrenhaftpflichtversicherung für Sie ein. Wir leisten finanziell bei berechtigten Schadenersatzansprüchen und übernehmen die Abwehr unberechtigter Forderungen, wenn es zum Rechtsstreit kommt.

    2 Beispiele:

    • Die angelieferten Dachziegel behindern den Straßenverkehr. Ein Motorradfahrer erkennt das Hindernis zu spät und stürzt. Für die Reparatur des Motorrads, die ärztliche Behandlung und den Verdienstausfall des Fahrers entstehen Kosten.
    • Die Helmpflicht wird auf der Baustelle missachtet und einem Arbeiter fällt ein Ziegel auf den Kopf. Die Folge: Schädelbasisbruch. Die Krankenkasse fordert von Ihnen die Behandlungskosten ein. Und das kann teuer werden!

  • Was leistet die NÜRNBERGER Bauherrenhaftpflichtversicherung?

    Die Bauherrenhaftpflicht­versicherung prüft die Haftpflicht­frage, bezahlt begründete Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und schützt Sie so vor Kosten, falls Dritte geschädigt werden.

    Eigenleistungen, die Sie, Ihre Verwandten oder Freunde beim Bau einbringen, können Sie mit absichern.

  • Welche Sonderleistungen sind bei der NÜRNBERGER Bauherrenhaftpflichtversicherung inklusive?

    Zusätzlich versichert sind:

    • Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz (mit nicht mehr als 6 km/h) und selbstfahrenden Arbeitsmaschi­nen wie Bagger, Schneeräum- und Kehrmaschinen
    • Senkungen und Erdrutsche
    • Be- und Entladeschäden
    • Leitungsschäden
    • Unterfangungen, Unterfahrungen
    • Sonstige Tätigkeitsschäden bis 50.000 EUR
    • Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz

  • Wann endet die NÜRNBERGER Bauherrenhaft­pflichtversicherung?

    Die Bauherrenhaftpflicht­versicherung endet mit Abschluss der Bauarbeiten.
    Verträge von Privatkunden enden spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn, können jedoch auf Wunsch verlängert werden.
    Bei Gewerbekunden läuft der Vertrag von Jahr zu Jahr weiter bis der Bau beendet ist.

  • Ich will meine Bauherrenhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?

    Liegt ein Versicherungsfall vor, können Sie uns den Schaden telefonisch unter 0800 531-6666 oder direkt online melden. Wir bieten Ihnen Hilfe im Schadenfall an 7 Tagen - 24 Stunden.

  • Brauche ich während der Bauzeit eine Haus- und Grundbesitzerhaft­pflichtversicherung?

    Während der Bauzeit benötigen Sie keine separate Haus- und Grund­besitzerhaftpflicht­, da diese in der Bauherrenhaftpflicht­versicherung miteingeschlossen ist.

    Unser Tipp: Nach Fertig­stellung des Baus ist das Haus- und Grunbesitzerrisiko meistens in der Privat- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung inklusive. Deshalb sollten Sie mit Ihrem Vermittler prüfen, ob Sie dafür einen eigenen Vertrag benötigen.

  • Wie ermittle ich meine Bausumme?

    Die gesamte Bausumme ermittelt sich aus den Leistungen fremder Unter­nehmen und der Eigenleistung inklusive Nachbarschaftshilfe. Dazu zählen die tatsächlichen Aufwendun­gen für die Bauausführung sowie die Kosten für das Ausheben von Grund und Boden.

  • Was bedeutet Eigenleistung?

    Eigenleistung ist die Bauleistung, die Sie in eigener Regie inklusive der Hilfe von Familie, Freunden und Nachbarn ausführen. Also ohne die Unterstützung fremder Unternehmen, wie z. B. Baufirmen.

Mehr anzeigen

Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

oder

Das könnte Sie auch interessieren

Gewässerschadenhaftpflicht
  • Schutz bei Verunreinigung des Grundwassers
  • Für ober- und unterirdische Öltanks
  • Miteinander verbundene Tanks (Batterietanks) gelten als ein Tank.
Jetzt informieren
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Passiver Rechtsschutz
  • Inklusive Bauherrenhaftpflicht
  • Geeignet auch für Wohnungseigentümergemeinschaften
Jetzt informieren