Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist für alle Privatpersonen unverzichtbar! Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben - und zwar in unbegrenzter Höhe mit Ihrem eigenen Vermögen.

Welche Tarifvariante der Privathaftpflicht passt am besten zu mir - Kompakt, Komfort oder Premium?

Die Vorteile der NÜRNBERGER Privathaftpflicht

  • Unsere Experten prüfen schnellstmöglich, ob Schadenersatzansprüche vorliegen, und wehren unberechtigte Ansprüche ab
  • Unser Versicherungsschutz gilt weltweit, rund um die Uhr - ob zu Hause, in der Freizeit oder auf Reisen. Gleichzeitig wehrt die private Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Schadenersatzansprüche von Dritten ab
  • Ihr Schutz lässt sich an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen
  • Jetzt NEU: Unser Premium-Tarif bietet Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket mit Leistungen der Extraklasse

Unsere Tarife im Detail

Unsere Empfehlung
Kom­pakt
Grund­­ab­siche­rung ab 3,26 EUR im Monat
Kom­fort
Für die um­fas­sen­de Ab­siche­rung
Premium
Das Rundum-sorglos-Paket
Leis­tungen
Perso­nen-, Sach- und Vermö­gens­­schä­den

50 Mio. EUR

75 Mio. EUR

100 Mio. EUR

Auslands­aufent­halte

europaweit unbegrenzt, weltweit 5 Jahre

europaweit unbegrenzt, weltweit 7 Jahre

europaweit unbegrenzt, weltweit unbegrenzt

Gefälligkeitsschäden/unentgeltliche Hilfeleistung

Schä­den aus priva­ter Inter­net­nut­zung

bis 100.000 EUR

Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen

bis 25.000 EUR
(SB 150 EUR)

bis 50.000 EUR
(SB 150 EUR)

bis 50.000 EUR

Schä­den durch delikt­un­fähige Kin­der

bis 500.000 EUR

Ehren­amt­liche Tätig­kei­ten ohne verantwortliche Funktion

Ehrenamtliche Tätigkeiten mit verantwortlicher Funktion

Tätig­keit als Tages­mutter/-vater

bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 EUR

Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten

bis zu einem Jah­res­um­satz von 15.000 EUR

bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 EUR

Halten von Tieren

zah­me Haus­tie­re, ge­zähm­te Klein­tie­re, Bie­nen

zah­me Haus­tie­re, ge­zähm­te und wil­de Klein­tie­re, Bie­nen, Assis­tenz­hun­de

zah­me Haus­tie­re, ge­zähm­te und wil­de Klein­tie­re, Bie­nen, Assis­tenz­hun­de

Gewäs­ser­schä­den durch Heiz­öl­tanks und Flüs­sig­gas­tanks

max. 5.000 l bzw. 1 t Ge­samt­fas­sungs­ver­mö­gen

max. 10.000 l bzw. 3 t Ge­samt­fas­sungs­ver­mö­gen

Schlüsselverlust (privat)

bis 50.000 EUR

Schlüsselverlust (privat) ohne Verschulden

bis 50.000 EUR

bis 100.000 EUR

Sachschäden beim Arbeitgeber

bis 100.000 EUR

Schlüsselverlust (beruflich, ehrenamtlich und dienstlich)

bis 50.000 EUR

bis 100.000 EUR

For­derungs­aus­fall­deckung

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Wichtige Fragen zur Haftpflicht­versicherung

  • Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

    Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie als Privatperson und auf Wunsch Ihren Partner oder Ihre Familie gegen finanzielle Forderungen Dritter ab. Denn laut § 823 BGB gilt: "Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." Im Gegensatz zur Kfz-Haftplicht ist die Privathaft­pflicht keine gesetzliche Pflicht­versicherung. Verbraucherschützer sind sich jedoch einig, dass jeder eine private Haftpflichtversicherung abschließen sollte.

  • Warum brauche ich eine private Haftpflicht­versicherung?

    Fügen Sie als Privatperson anderen einen Schaden zu, haften Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen. Schon kleine Unachtsamkeiten können dazu führen, dass Ihre Existenz auf dem Spiel steht. Egal ob bei alltäglichen Gefahren, als Wohnungsinhaber oder Bewohner eines eigenen Ein- oder Zweifamilienhauses, beim Sport oder im Urlaub. Mit einer Privathaft­pflicht­versicherung haben Sie weltweit rund um die Uhr Versicherungsschutz.

  • Welche Leistungen bietet die Privat­haftpflicht­versicherung der NÜRNBERGER?

    Die Privathaftpflicht prüft die Haftpflichtfrage, bezahlt begründete Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

    Die Haftpflichtversicherung leistet jedoch nur, wenn die verursachten Schäden nicht auf Vorsatz beruhen.

  • Ich habe einen Schaden verursacht. Was soll ich tun?

    Haben Sie eine andere Person geschädigt, dann melden Sie uns den Schaden bitte schnellstmöglich telefonisch unter 0911 531-666 630 oder direkt per Online-Schaden­meldung. Die NÜRNBERGER bietet Ihnen Hilfe im Schadenfall an 7 Tagen die Woche - 24 Stunden lang.

  • Jemand beschuldigt mich, sein Eigentum beschädigt zu haben. Wie soll ich mich verhalten?

    Wenden Sie sich bitte umgehend an uns, bevor Sie dem Geschädigten Ersatz versprechen oder den Schaden begleichen. Ihre private Haftpflicht­versicherung prüft erst, ob tatsächlich ein Haftungsanspruch besteht und in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt werden muss. Ist der Anspruch gerechtfertigt, kommen wir selbstverständlich dafür auf.

  • Was bedeutet Forderungs­ausfall­deckung?

    Die Forderungsausfalldeckung greift dann, wenn Sie einen Schaden durch jemanden erleiden, der keine private Haftpflichtversicherung besitzt und nicht in der Lage ist, den Ihnen zugefügten Schaden zu begleichen.

    Wir übernehmen außerdem die gesetzlichen Gebühren eines für Sie tätigen Rechtsanwalts und die sonstigen erforderlichen Kosten einer Rechtsverfolgung. Voraussetzung ist, dass kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Rechtsschutzversicherung) besteht.

    Beispiel: Ein Fußgänger übersieht ein Motorrad. Der Motorradfahrer stürzt beim Ausweichmanöver schwer und ist danach querschnittsgelähmt. Der Fußgänger ist nicht haft­pflichtver­sichert und auch sonst nicht in der Lage, den Schaden finanziell zu begleichen. Enthält die Privathaft­pflichtversicherung des Motorrad­fahrers die Forderungsausfall­deckung, springt diese ein und der Verletzte erhält von seiner eigenen Haftpflichtversicherung finanzielle Leistungen.

  • Sind meine Kinder und mein Lebenspartner mitversichert?

    Im Familien- bzw. Alleinerziehenden-Tarif der NÜRNBERGER Privathaftpflicht sind Ihre Kinder grundsätzlich mitversichert, wenn sie ledig sind und bei Ihnen im Haushalt leben - egal, wie alt sie sind. Sie sind außerdem mitversichert,

    • solange sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden,
    • während einer Wartezeit von bis zu 1 Jahr zwischen den Ausbildungen,
    • wenn sie nach den Ausbildungs­maßnahmen bis zu 1 Jahr arbeitslos sind sowie
    • während des freiwilligen Wehr- oder Zivildiensts.

    Und zwar auch dann, wenn keine häusliche Gemeinschaft mit Ihnen besteht.

    Sie waren alleinstehend und möchten nun Ihren Ehe- oder Lebenspartner in Ihre private Haftpflichtver­sicherung mit aufnehmen? Kein Problem. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass ein gemeinsamer Haushalt besteht. Sind Sie beide dann in einem Partnertarif versichert, sind gegenseitige Ansprüche jedoch ausgeschlossen. Leben Sie beide in eigenen Wohnungen, braucht auch jeder von Ihnen eine eigene private Haftpflichtversicherung.

  • Ist mein Mitbewohner in meiner privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

    Sie können Ihren Mitbewohner in Ihren Versicherungsvertrag mit aufnehmen, indem Sie Ihren Singletarif auf Partnertarif umstellen. Studieren Sie und wohnen in einer WG, sind Sie bis zum Ende der Studien- bzw. Ausbildungszeit über Ihre Eltern mitversichert.

  • Zahlt die private Haftpflicht­versicherung, wenn der Geschädigte ein Familienmitglied oder Mitbewohner ist?

    Ist der Geschädigte ein Familienmitglied und in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, können wir den Schaden nicht übernehmen, da gegenseitige Ansprüche hier ausgeschlossen sind. Genauso verhält es sich mit Ihrem Mitbewohner, sollte dieser über Ihren Vertrag mitversichert sein.

  • Zahlt die private Haftpflicht­versicherung, wenn ich etwas in meiner Miet- oder Eigentumswohnung beschädige?

    Mietsachschäden sind bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert. Ausgenommen davon sind Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung.

    Die private Haftpflichtversicherung leistet aber nur, wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen. Die Einrichtung Ihrer selbst bewohnten Eigentumswohnung müssen Sie über eine Hausratversicherung absichern.

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TÜV-NORD-CERT Zertifikat für Schadenservice

Unsere Schadenservices werden seit 2010 (Auto) bzw. 2016 (Sach, Haftpflicht, Unfall) durchgehend mit dem TÜV-NORD-CERT-Zertifikat "Geprüfte Service-Qualität" ausgezeichnet.

Es bescheinigt den NÜRNBERGER Schadenservices eine herausragende Freundlichkeit und Kompetenz.
Bestens bewertet: Klicken Sie hier - und erfahren Sie, welche Note unsere Kunden der NÜRNBERGER für ihre Gesamtzufriedenheit geben.

Gut zu wissen

Die NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung: sichert Ihre Existenz und Ihr Vermögen ab und bietet Leistungen für jede Lebenslage. Ihren Schutz können Sie mit Zusatzpaketen nach Ihrem Bedarf ergänzen.

Weitere private Haftpflichtversicherungen:

Hervorragend ausgezeichnet

Franke und Bornberg bewertet die NÜRNBERGER Privat­haftpflichtversicherung Premium mit hervorragend (FFF+).

Das ist die NÜRNBERGER Privathaftpflicht­versicherung Komfort

Der Rundumschutz für den Alltag

Kleine Missgeschicke haben oft große Folgen: Ob ein kaputtes Handy, die ausgelaufene Wasch­maschine oder sogar eine verletzte Person - wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem Vermögen. Wie Sie die private Haft­pflicht­­versicherung der NÜRNBERGER schützt, zeigt unser Video anschaulich.

In Ihrer privaten Haftpflicht­versicherung inbegriffen

Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

oder

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