Meine Nürnberger
Junger Mann hält sich an Seil auf einem Boot fest

Wassersport­haftpflicht: immer sorgenfrei an Bord.

Finanzielle Hilfe, wenn Personen verletzt werden oder Ihr Boot beschädigt wird.

  • Skipper-Haftung
  • Forderungsausfalldeckung inklusive
  • Zulassungs- und kennzeichnungsfreie Bootsanhänger
Im Überblick

Wofür brauche ich eine Wasser­sport­haft­pflicht­­versicherung?

Segel setzen, den Motor anwerfen - mit dem eigenen Boot durchs Wasser zu gleiten, ist für viele ein Traum. Doch Sport­boot­fahren bringt auch etliche Gefahren mit sich. Besonders dort, wo die Gewässer von sehr vielen Boots- und Wasser­­sportlern sowie Badenden genutzt werden. Ob Beschä­digungen durch Havarien oder verletzte Schwimmer beim Segeltörn: Die NÜRNBERGER Wasser­sport­­haft­pflicht­v­ersicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden auf, die bei Wasser­sport­­aktivitäten entstehen können.

Die Leistungen der NÜRNBERGER Wasser­sport­­haft­­pflicht­versicherung

  • Haftpflichtschutz bei Fahrten weltweit (Standort des Liege­platzes in Europa)
  • Die Forderungs­ausfall­deckung springt ein, wenn Ihr eigenes Boot von einem Dritten beschädigt wurde, der nicht zahlen kann
  • Such- und Hilfe­kosten bis 10.000 EUR (SB 10 %, max. 150 EUR)
  • Mietsachschäden bis 100.000 EUR (SB 150 EUR)
  • Ziehen von aufblas­baren Wasser­sport­utensilien (z. B. Tubes oder Bananas)
  • Zulassungs- und kenn­zeichnungs­freie Boots­anhänger (5 Mio. EUR Versicherungssumme)
  • Beiboote sind eingeschlossen
  • Innovationsgarantie
  • Summen- und Konditions­differenzdeckung

Unser Tipp: Denken Sie auch an Ihren Auslands­kranken­schutz

Mit der Auslands­kranken­­versicherung der NÜRNBERGER haben Sie welt­weiten Schutz auf Reisen - und das schon ab 8,40 EUR im Jahr. So sind Sie auch auf inter­nationalen Gewässern im Krankheits­fall abgesichert.

Tarif im Detail

Die Vorteile der NÜRNBERGER Wasser­sport­haft­pflicht­­versicherung

So halten Sie sich über Wasser - auch finanziell
  • Günstige Beiträge
  • Viele Leistungsextras inklusive
  • Soforthilfe: Im Schadenfall erreichen Sie uns kostenfrei und rund um die Uhr
  • Auch Abschluss einer Kaskoversicherung möglich
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wasser­sport­­haft­pflicht­versicherung

Was ist eine Wasser­sport­haft­­pflicht­versicherung?

Die Wassersporthaft­pflicht ist eine Versicherung, die Sie als "Freizeit­kapitän" mit Segel- oder Motor­boot vor Kosten schützt, wenn Dritte geschädigt werden.

Warum brauche ich eine Wasser­­sport­haft­pflicht­versicherung?

Sind Sie Halter oder Besitzer eines Bootes, müssen Sie für alle von Ihnen verur­sachten Personen- und Sach­schäden einstehen. Das kann schnell teuer werden. Die NÜRNBERGER Wasser­­sport­haft­pflicht­versicherung schützt Sie vor Haft­pflicht­ansprüchen. Wir prüfen für Sie die Forderung des Geschädigten, wehren unbe­rechtigte Ansprüche ab, bezahlen be­rechtigte Schaden­ersatz­­forderungen und über­nehmen die Prozess­kosten.

Was leistet die NÜRNBERGER Wasser­sport­haft­pflicht­­versicherung?

Sind die Schadenersatz­forderungen berechtigt, leisten wir bei Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden wahl­weise bis zu 3, 5 oder 10 Mio. EUR und bei Ver­mö­gens­schäden bis zu 100.000 EUR.

Welche Boote sind versichert?

Versichert sind:

  • Eigene Segelboote
  • Eigene motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor)
  • Fremde motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor), wenn eine behörd­liche Erlaubnis erforderlich ist
Habe ich auch im Ausland Ver­sicherungs­­schutz?

Versicherungsschutz für Wasser­­sport­­­fahrzeuge besteht welt­weit, solange der Stand­ort Ihres Bootes in Europa ist.

Ich will meine Versicherung in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?

Melden Sie Ihren Schaden­fall kosten­frei telefonisch unter 0800 531-6666 oder direkt online. Wir bieten Ihnen Hilfe im Schaden­fall an 7 Tagen - 24 Stunden.

Was ist eine Forderungs­ausfall­deckung?

Die Forderungs­ausfall­deckung ist eine Zusatz­leistung der privaten Haft­pflicht­versicherung. Die Ausfall­deckung leistet bei einem Schaden des Versicherungs­nehmer, wenn der Ver­ursacher des Schadens für diesen finan­ziell nicht auf­kommen kann.

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