Gewässerschäden durch Heizöl - was kann passieren?

Tritt Öl aus Ihrem Tank und sickert z. B. ins Grundwasser, kann das erhebliche Kosten verursachen. Als Inhaber von Heizöltanks haften Sie bei Gewässer­schäden nach den Grundsätzen der Gefährdungs­haftung. Das heißt, es wird nicht danach gefragt, ob Sie an dem Ölaustritt wirklich selbst schuld sind. Mit der NÜRNBERGER Gewässer­schaden­haftpflichtversicherung haben Sie gut vorgesorgt und brauchen sich keine Gedanken über finanzielle Folgen zu machen.

Unser Tarif im Detail

NÜRNBERGER Gewässerschaden­haftpflichtversicherung

Umfassender Schutz für Besitzer von Heizöltanks

  • Für Öltanks mit einem Fassungsvermögen bis 50.000 l
  • Versicherungssummen von 10 oder 20 Mio. EUR wählbar
  • Kostenübernahme für Schadenbesei­ti­gung, Schadengutachten und Erdabtragung

Unser Tipp: Prüfen Sie genau!

Öltanks mit einem bestimmten Fassungsvermögen sind bereits in der Privathaftpflicht eingeschlos­sen. Sollte Ihr Tank diese Grenze über­schreiten, benötigen Sie eine separate Gewässerschaden­haft­pflicht­versicherung.
Mehr dazu lesen Sie hier.

Gewässer­schadenhaft­pflicht­versicherung - die häufigsten Fragen

  • Was ist eine Gewässerschaden­haftpflicht­versicherung?

    Eine Gewässer­schadenhaft­pflichtversicherung schützt Öltankbesitzer vor den Ansprüchen Dritter, sollte ihr Öltank auslaufen. Sie wird darum auch Öltankhaftpflicht oder Öltankversicherung genannt.

  • Warum ist eine Gewässer­schadenhaftpflicht­versicherung sinnvoll?

    Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie bei Schaden­an­sprüchen Dritter, wenn aus Ihrem Tank Öl in das Grund­wasser oder ein Gewässer sickert und dieses dadurch verseucht wird. Wir prüfen die Forderung des Geschädig­ten, wehren unberechtigte Ansprüche ab und leisten bei berechtigten Schadenersatz­forderungen.

  • Warum hafte ich für Schäden, auch wenn mich keine Schuld trifft?

    Für Öltankbesitzer gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass allein der Besitz eines Öltanks ein gewisses Risiko mit sich bringt und der Eigentümer haften muss. Daher ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ab einem bestimmten Fassungsvermögen unverzichtbar.

  • Sind Öltanks in der Privathaftpflicht nicht mitversichert?

    In der NÜRNBERGER Privathaft­pflichtversicherung sind Öltanks im selbst bewohnten Ein- oder Zwei­familienhaus bis zu einem bestimmten Fassungs­vermögen beitragsfrei mitversichert: im Kompakt-Tarif bis 5.000 l und im Komfort-Tarif bis 10.000 l (nur bei Einschluss des Komfort-Plus-Bausteins entfällt die Begrenzung). Haben Sie einen Tank mit größerem Fassungsvermögen oder sind Sie Vermieter eines Hauses, benötigen Sie eine separate Gewässerschaden­haftpflicht­versicherung.

  • Ich will meine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?

    Melden Sie uns den Schaden einfach telefonisch unter 0800 531-6666 oder direkt online. Wir bieten Ihnen Hilfe im Schadenfall an 7 Tagen - 24 Stunden.

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Telefonischer Kontakt.

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

oder

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