"Ob man wirklich gut versichert ist, merkt man erst im Schadenfall."

Bund der Versicherten - Infoblatt Kraftfahrzeugversicherung

Note 1,6 für die Zufriedenheit mit der Bearbeitung im Schadenservice Auto.

Stand 01.2022, Ergebnis der Zufriedenheitsbefragung unter rund 54.000 NÜRNBERGER Kunden, deren Schäden wir 2021 reguliert haben

6 Vorteile der NÜRNBERGER Autoversicherung

  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert
  • Elektro Plus: spezielle Leistungen für Elektro- bzw. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge
  • Unkompliziert Schaden melden: telefonisch bei Ihrem persönlichen Schadenmanager
  • Werkstatt Plus: Servicepartner der NÜRNBERGER reparieren nach Herstellervorgaben mit Originalersatzteilen
  • Rabattschutz: 1 Schaden pro Jahr ist "frei" - d. h. Sie bleiben in Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF)
  • Schnelle Regulierung der Kaskoschäden: Wir bezahlen innerhalb von 3 Werktagen, sobald uns alle Unterlagen vorliegen

Unsere Kfz-Versicherung im Detail

NÜRNBERGER Auto­versicherung Kompakt
Starke Leistung zum günstigen Preis
NÜRNBERGER Auto­versicherung Komfort
Rundumschutz für alle Fälle
NÜRNBERGER Autoversicherung Premium*
Ihre Luxus-Absicherung
Kfz-Haftpflicht
Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

100 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR pro Person

100 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR pro Person

100 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR pro Person

Mallorca-Police - erweitert den Versicherungsschutz für Unfälle mit Mietwagen im europäischen Ausland

Auslandsschadenschutz (Schadenersatz nach deutschem Recht in 26 europäischen Staaten)

Eigenschadendeckung

bis 100.000 EUR je Kalenderjahr, 500 EUR Selbstbeteiligung (SB)

Teilkasko
Grobe Fahrlässigkeit**

Schäden durch Dachlawinen

Schäden durch Erdbeben oder Erdrutsch

Erdfall und Vulkanausbruch

Unfälle mit Tieren

alle Tiere

alle Tiere

alle Tiere

Tierbissschäden

Tierbiss mit Folgeschäden

5.000 EUR

10.000 EUR

15.000 EUR

Kurzschlussschäden an der Verkabelung

Keine Selbstbeteiligung, wenn Glasschäden repariert werden (gilt nicht für Scheibenaustausch)

Parkschadendeckung

bis max. 200 EUR, 50 EUR SB, 1 x pro Kalenderjahr

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Vollkasko
Kaufpreisersatz für Neuwagen bei Totalschaden, Verlust oder Zerstörung

bis 12 Monate nach Erstzulassung, inkl. Zulassungs- und Überführungskosten bis 1.000 EUR

bis 24 Monate nach Erstzulassung, inkl. Zulassungs- und Überführungskosten bis 1.000 EUR

bis 36 Monate nach Erstzulassung, inkl. Zulassungs- und Überführungskosten bis 1.000 EUR

Kaufwertentschädigung für Gebrauchtwagen bei Totalschaden, Verlust oder Zerstörung, Wiederbeschaffungswert plus 15 %

bis 12 Monate nach Zulassung

bis 24 Monate nach Zulassung

bis 36 Monate nach Zulassung

Ersatzwagen bei Reparatur

bis zu 40 EUR/Tag, max. 200 EUR

Sonderausstattung wird ersetzt

bis 5.000 EUR

bis 10.000 EUR

bis 10.000 EUR

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Ergänzen Sie Ihren Schutz
Rabattschutz: 1 Schaden frei -
kein Hochstufen ab SF-Klasse 1/2

optional

optional

optional

Komfort-Plus-Baustein

(Leistungsinhalte siehe Autoversicherung Premium)

Elektro Plus: spezielle Leistungen und höhere Versicherungssummen für Ihr Elektro- bzw. Hybridfahrzeug, z. B. Tierbissfolgeschäden oder Falschbedienung während des Ladevorgangs

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (BBB)

optional

optional

optional

Fahrerschutz: Gehalts- und Kostenerstattung nach einem Unfall

optional

optional

Schutzbrief: europaweite Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl

optional

optional

optional

Werkstatt Plus: Ausgewählte Servicepartner reparieren Ihr Auto nach Herstellervorgaben. Das heißt für Sie: günstigerer Beitrag und weitere Vorteile, z. B. Hol- und Bringservice.

optional

optional

optional

GAP-Versicherung: schließt die Lücke zwischen Kasko-Entschädigungsleistung und Leasing- bzw. Kreditrestbetrag (begrenzt auf max. 30 % vom Wiederbeschaffungswert)

optional

optional

optional

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Extras
Fahrer Plus: Kfz-Versicherungsschutz auf weitere Fahrer übertragen, für 1 bis 30 Tage

optional

optional

optional

Begleitetes Fahren ab 17:
viele Beitragsvorteile für Fahrzeughalter und Führerscheinneulinge

optional

optional

optional

*Nur bei Abschluss Komfort Plus im Komfort-Tarif
**Wir zahlen je nach Schwere des Verschuldens. Nicht aber bei Entwendung durch unzureichende Sicherung und bei Fahrten unter Einfluss berauschender Mittel.

TÜV-NORD-CERT Zertifikat für Schadenservice Auto.

Note 1,6 für die Zufriedenheit mit der ausgezeichneten Bearbeitung im Schadenservice der Autoversicherung (Stand 01.2022, Ergebnis der Zufriedenheitsbefragung unter rund 54.000 NÜRNBERGER Kunden, deren Schäden wir 2021 reguliert haben).

5 Zusatzpakete für einen noch besseren Schutz

Jährliche Auszahlung für private Halter von Elektroautos

Dank der THG-Quote bekommen Sie als Halter eines Elektrofahrzeugs eine jährliche Prämie für das Einsparen von CO2. Aber es kommt noch besser: Wir machen unseren Kunden die Auszahlung besonders einfach! Klicken Sie einfach auf untenstehenden Link und Sie erhalten Ihre Prämie von 240 EUR per Sofortauszahlung innerhalb weniger Werktage.

Unser exklusiver Vorteil für Sie über unseren Partner GreenAir:

  • 240 EUR sofortige Auszahlung oder
  • 360 EUR Flex-Auszahlung (Wartezeit ca. 12 Wochen)

Unkompliziert, sicher und schnell

  • Einfache Registrierung
  • Komfortabel und sicher
  • Garantierte Auszahlung

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Empfohlener Schutz für Ihr Auto

Top-Leistung bei den häufigsten Teilkaskoschäden: Die NÜRNBERGER Autoversicherung ist immer für Sie da, wenn etwas passiert

Top-Leistung
Die häufigsten Teilkasko-Schäden 2018
Schadenfälle in Deutschland
Ihr Schutz im Komfort-Tarif
Glasbruch

2.113.000

ohne Selbstbeteiligung bei Reparatur

Wildunfälle

268.000

alle Unfälle mit Tieren

Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung

200.000

Berg- und Dachlawinen, Erdbeben und Erdrutsch zusätzlich abgesichert

Marderbiss

198.000

Tierbiss an allen Fahrzeugteilen + Folgeschäden bis 10.000 EUR (mit Komfort Plus)

Autoteile-Diebstahl

72.000

bis zu 12 Monate nach Erstzulassung zum Neupreis

Verantwortung wächst

Unsere Wälder leiden erheblich unter dem Klimawandel. Mit einer zukunftsfähigen Waldbewirtschaftung lässt sich etwas dagegen tun. Wir wollen Verantwortung übernehmen für die Welt, in der wir leben. Deshalb unterstützen wir die Aktion "Waldzukunft zum Anfassen" im Nürnberger Land - und Sie helfen mit: Wir unterstützen klimastabile Wälder und pflanzen mit jeder Autoversicherung für ein Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht einen Baum.

Ihre häufigsten Fragen zur Autoversicherung - kompetent beantwortet

  • Warum brauche ich eine Kfz-Haftpflicht?

    Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer sein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden möchte, braucht eine vorläufige Versicherungsbestätigung (eVB) von seinem Versicherer. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Schadenersatzansprüchen bei Unfällen, die Sie verschulden.

  • Welche Leistungen bietet die Teilkaskoversicherung?

    Die Teilkasko ist für Ihr eigenes Fahrzeug da. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Brand und Explosion, Diebstahl, Raub, unbefugtem Gebrauch, Unterschlagung und Elementarschäden einschließlich Berg- und Dachlawinen. Wir zahlen auch, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder einen Kurzschluss an der Verkabelung entstanden ist. Außerdem leistet unsere Teilkasko bei Zusammenstoß mit allen Tieren sowie bei jeglichen Tierbissen.

  • Welche Leistungen bietet die Vollkaskoversicherung?

    Die Vollkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die der Fahrer bzw. Halter selbst verursacht oder zu verantworten hat. Zusätzlich springt die Vollkasko ein, wenn Unbekannte mutwillig Ihr Fahrzeug beschädigen (Vandalismus).

  • Was bedeutet eVB und wann benötige ich diese?

    Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigt. Sie bestätigt das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (nach § 29 Abs. 1 StVZO). Bis zum 1. Januar 2003 hieß die eVB auch Doppelkarte, weil die Zulassungsstelle eine Durchschrift an den Versicherer weiterleitete. Seitdem dieses Verfahren abgeschafft ist, wird sie Deckungskarte genannt. Seit 2008 benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeugs nur noch die eVB-Nummer, eine 7-stellige Buchstaben- bzw. Zahlenkombination. Damit haben Sie ab dem Tag der Zulassung vorläufigen Haftpflicht­versicherungs­schutz.

  • Wann kann ich meine alte Kfz-Versicherung kündigen und zur NÜRNBERGER wechseln?

    Grundsätzlich müssen bei einer Kündigung die Fristen und Formalitäten eingehalten werden. So kommt es darauf an, welcher Kündigungstermin im Vorvertrag vereinbart wurde: In der Regel laufen Kfz-Versicherungen jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Versicherung muss dann fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei einer Kündigungsfrist von 1 Monat ergibt sich der Stichtag 30. November, an dem die Kündigung beim Versicherer eingehen muss. Aber auch unterjährige Versicherungsverträge (beginnen nicht zum 01.01.) können vereinbart werden. Neben der ordentlichen Kündigung besteht ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel wenn sich der Beitrag der aktuellen Versicherung erhöht.

  • Wie viel kostet mich die Kfz-Versicherung?

    Ihr individueller Beitrag berechnet sich nach mehreren Faktoren. Maßgebend ist beispielsweise die Anzahl der pro Jahr gefahrenen Kilometer. Auch auf Alter und Fahrerkreis, Typklasse oder Regionalklasse (Bezirk, in dem das Kfz angemeldet ist) kommt es an. Sparen können Sie z. B. durch den Verzicht auf die freie Werkstattwahl. Dann bestimmt der Versicherer, in welche Werkstatt das Fahrzeug nach einem Schaden gebracht werden soll.

  • Was muss ich bei der Anmeldung eines Kfz beachten?

    Für die Anmeldung bei der Zulassungsbehörde benötigen Sie die Fahrzeugpapiere (Zulassungs­bescheinigung Teil I + II), einen gültigen Führerschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass, einen Nachweis der letzten HU, evtl. Kennzeichen (bei noch zugelassenen Kfz) sowie eine elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB). Die eVB bestätigt Ihnen den vorläufigen Versicherungs­schutz, bis Ihr Antrag durch den Versicherer angenommen bzw. der Vertrag zustande gekommen ist.

  • Warum muss ich angeben, wie viele Kilometer ich im Jahr fahre?

    Das ist wichtig für die individuelle Beitragsberechnung. Fahren Sie viele Kilometer im Jahr, ist das Risiko eines Unfalls höher und Sie müssen dementsprechend einen höheren Beitrag bezahlen. Dabei gibt es sogenannte Kilometerklassen, in denen die vorläufige Einstufung erfolgt. Fahren Sie tatsächlich mehr oder weniger Kilometer (wird nachträglich abgefragt), müssen Sie nachzahlen oder Sie bekommen Beiträge zurück.

  • Welche Zusatzleistungen kann ich abschließen?

    Die NÜRNBERGER bietet Ihnen folgende Zusatzbausteine zu Ihrem Vertrag: Elektro Plus, Fahrer Plus, Fahrerschutz, GAP-Versicherung, Komfort Plus, Rabattschutz, Schutzbrief, Sofortservice-Unfall, Unfallhilfe und Werkstatt Plus (siehe Zusatzpakete/-bausteine).

  • Was bedeuten Schaden­freiheits­klasse und Schadenfreiheitsrabatt und wie werden diese ermittelt?

    Für jedes Jahr, in dem Sie keinen Schaden verursachen, bekommen Sie eine höhere (und damit günstigere) Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Das bedeutet, Ihr individueller Versicherungsbeitrag reduziert sich durch den jeweiligen Schaden­freiheits­rabatt Jahr für Jahr. Den beim Vorversicherer erworbenen Schadenfreiheitsrabatt können wir berücksichtigen, wenn wir genaue Angaben über die Vorversicherung erhalten (Versicherer, Versicherungs­schein-Nummer und Beitragssatz). Die Bescheinigung Ihres Vorversicherers über den Schadenverlauf ist maßgeblich für die Einstufung in die SF-Klasse. Wenn der Vorversicherer Ihre Angaben nicht oder abweichend bestätigt, müssen wir die Beitragsklasse korrigieren und den Vertrag neu berechnen.

  • Muss ich bei Fahrten ins Ausland Besonderheiten beachten?

    Bei Fahrten ins Ausland sollten Sie sich in jedem Fall über die individuellen Regelungen des jeweiligen Landes informieren (Bußgelder, Warnwesten, Alkoholtest, Geschwindigkeitsregelung etc.), um keine bösen Überraschungen zu erleben. Weiterhin benötigen Sie in einigen Ländern (Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Türkei, Ukraine) als Nachweis Ihrer Versicherung eine grüne Versicherungskarte (auch IVK: Internationale Versicherungskarte). Sie enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und Versicherung. Die grüne Versicherungskarte bekommen Sie kostenlos bei Ihrem Versicherer. Sie ist mehrere Jahre gültig.

  • Was tun bei einem Unfall im Ausland?

    • Bei einem Unfall im Ausland empfiehlt es sich immer, die Polizei zu benachrichtigen - insbesondere bei Verletzten, hohen Sachschäden oder wenn sich einer der Unfallgegner unerlaubt entfernt hat.
    • Füllen Sie mit den Beteiligten einen Europäischen Unfallbericht aus - mit Angaben zum Unfallhergang, den beteiligten Fahrzeugen und Personen. Den Europäischen Unfallbericht finden Sie unter "Weitere Informationen zum Herunterladen".
    • Rufen Sie uns in jedem Fall an. Auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, kann es sein, dass wir unberechtigte Ansprüche zurückweisen müssen.

  • Was ist die THG-Quote?

    Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß jährlich um eine festgelegte Quote zu senken. Erreicht ein Unternehmen diese Quote nicht, muss es Strafe zahlen oder CO₂-Einsparungen von Dritten abkaufen. Dritte sind beispielsweise auch Besitzer von E-Fahrzeugen oder Betreiber von Ladesäulen. Diese sollen so finanziell für Ihren Beitrag zum Klimaschutz belohnt werden.

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Das ist die NÜRNBERGER Autoversicherung

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Abgesichert - so wie Sie es sich wünschen.

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Wählen Sie einfach Ihren Wunsch-Tarif und erweitern Sie ihn je nach Bedarf um nützliche Zusatzpakete.

Weitere Zusatzpakete für mehr Leistung

*Versicherer: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, ein Tochterunternehmen der NÜRNBERGER

Wir sind für Sie da

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

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