Risiko­lebens­versicherung für die Absicherung der Angehörigen

Warum Sie eine Risikolebensversicherung brauchen

Wer kümmert sich um Ihre Liebsten, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte? Fallen Sie als Versorger der Familie aus, reichen die gesetzlichen Leistungen nicht aus, um den Lebensstandard zu halten: Es entsteht eine Versorgungslücke. Hier lohnt es sich, frühzeitig mit einer Risikolebens­versicherung an die Angehörigen zu denken.

Mit der NÜRNBERGER Risikolebensversicherung treffen Sie eine gute Entscheidung. Ob als reine Hinterbliebenenvorsorge oder zur Darlehensabsicherung: Wir bieten Ihnen die passende Vorsorgelösung.

Unsere Produktlinien* der Risikolebensversicherung - für jeden der passende Schutz

Basis
Günstig mit starkem Schutz
Komfort
Wichtige Extras zur Soforthilfe
Premium
Alle Vorteile nutzen
Weltweiter Versicherungsschutz

Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod

Erhöhungsgarantie

Nachversicherungsgarantie

10 % Soforthilfe

10 % Extra bei Unfalltod

Vorgezogene Todesfall­leistung bei schwerer Krankheit

Verlängerungsoption

Kinderschutz-Extra

Kinder- und Eigenheim-Bonus

*Weitere Informationen zu den Tarifbausteinen der NÜRNBERGER Risikolebensversicherung

  • Weltweite Todesfallleistung

    Wir zahl­en die ver­ein­barte Ver­sicherungs­summe, wenn Sie als Versicherungsnehmer innerhalb der Versicherungslaufzeit sterben. Dieser Versicherungsschutz gilt weltweit. Wenn Sie den Vertragsablauf erleben, erlischt die Ver­sicher­ung ohne An­sprüche.

  • Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod

    Ab Ver­trags­an­nahme bis zum Ver­sicherungs­beginn haben Sie be­reits vor­läufig­en Ver­sicherungs­schutz, der bei Tod infolge ein­es Un­falls greift. So sind Ihre An­gehörig­en auch in dies­er Zwi­schen­pha­se schon mit einem Mi­ndestschutz ver­sorgt.

  • Erhöhungsgarantie

    Mit un­ser­er Er­­höhungs­garan­tie können Sie die Ver­­sicherungs­­­summe inner­halb der er­­sten 3­ Jahre nach Ver­­sicherungs­be­­ginn um bis zu 30.000 EUR er­höh­en - oh­ne An­­­gabe ei­nes Grun­d­­es und oh­ne er­­neu­te Ge­­­sund­heits­­­prü­­fung. Die Er­­höhungs­­garan­­tie kann bis zur Voll­end­ung des 35. Le­bens­jahres in An­spruch ge­nommen werden.

  • Nachversicherungsgarantie

    Im Rahmen unserer Nachversicherungsgarantie können Sie Ihren Versicherungsschutz an veränderte Lebensumstände und den damit gestiegenen Versorgungsbedarf anpassen. Bei bestimmten Ereignissen kann die Versicherungssumme um bis zu insgesamt 100.000 EUR erhöht werden - und das ohne erneute Gesundheitsprüfung!

    Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie (Erhöhungsgarantie)
    Sie haben das Recht, innerhalb der ersten 3 Jahre nach Versicherungsbeginn und vor Vollendung des 35. Lebensjahres einmalig die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

    Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie
    Zudem können Sie bei folgenden Ereignissen bis zur Vollendung des 46. Lebensjahres die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen:

    • Heirat
    • Tod des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners
    • Geburt oder Adoption eines Kindes
    • Einkommenserhöhung bei Nichtselbstständigen um mindestens 10 % (Bruttogehalt)
    • Gewinnsteigerung bei Selbstständigen um mindestens 30 %
    • Finanzierung einer Immobilie (mind. 25.000 EUR Darlehen)

  • 10 % Soforthilfe

    Damit im Leistungsfall Ihren Hinterbliebenen finanziell schnellstmöglich geholfen ist, zahlen wir bereits ab unserer Produktlinie "Komfort" eine Soforthilfe. Sie beträgt 10 % Ihrer zum Zeitpunkt des Leistungsfalls vereinbarten Versicherungssumme. Soforthilfe deshalb, weil die Leistung VOR der eigentlichen Leistungsfallprüfung ausgezahlt werden kann. Als Nachweis reicht uns die Kopie der amtlichen Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort der versicherten Person.

  • 10 % Extra bei Unfalltod

    Tritt der Todesfall innerhalb des ersten Versicherungsjahres aufgrund eines Unfalls ein, erhält Ihre bezugsberechtigte Person 10 % zusätzlich zur versicherten Todesfallleistung.

  • Vorgezogene Todesfall­leistung bei schwerer Krankheit

    Bei schweren fortschreitenden und unheilbaren Erkrankungen bekommen Sie bereits vor dem Leistungsfall (Tod) Ihre vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Mit der Zahlung der vorgezogenen Todesfallleistung endet der Versicherungsvertrag.

  • Verlängerungsoption

    Lebensumstände verändern sich schnell. Wir können alle nur schwer abschätzen, wie hoch z. B. in 10 Jahren der Zins bei der Neuverhandlung eines Darlehens für Restverbindlichkeiten sein wird. Oder ob vielleicht noch ein weiteres Kind unsere Lebensplanung bereichert, aber auch unseren Bedarf erhöht.

    Die Verlängerungsoption in unserer Produktlinie "Premium" ist genau dafür vorgesehen: So bleiben Sie flexibel und können die Versicherungsdauer Ihre Risikolebensversicherung Digital um bis zu 10 Jahre verlängern - ohne erneute Gesundheitsprüfung!

  • Kinderschutz-Extra

    Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Kinder haben, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen wir zusätzlich zur Versicherungssumme einmalig 2.500 EUR für jedes dieser Kinder aus.

  • Kinder- und Eigenheim-Bonus

    In der Regel steigt der Bedarf an Absicherung, sobald ein Kind das Licht der Welt erblickt oder eine Immobilie zur Selbstnutzung gekauft oder gebaut wird. Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten nach einem dieser Ereignisse versterben, erhöhen wir die vereinbarte Versicherungssumme deshalb um bis zu 30.000 EUR (je nach Höhe der Todesfallleistung).

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So günstig sichern Sie sich mit der Risikolebensversicherung der NÜRNBERGER ab

Risikolebensversicherung Kinder

Absicherung der Kinder

Martin (30) ist von Beruf Informatiker (Akademiker) und möchte seine 2 Kinder gut absichern für den Fall, dass ihm etwas zustößt. Martin wählt einen Todesfallschutz in Höhe von 100.000 EUR für die Dauer von 20 Jahren.

NÜRNBERGER Risikolebensversicherung
ab 4,09 EUR im Monat***

Risikolebensversicherung Darlehensschuld

Absicherung der Darlehensschuld

Angelika (30) will ihre Darlehensschulden preisgünstig absichern. Die Diplom-Volkswirtin schließt für die Dauer von 20 Jahren und einen monatlichen Todesfallschutz von 400.000 EUR die Risikolebensversicherung ab.

NÜRNBERGER Risikolebensversicherung
ab 11,57 EUR im Monat***

Risikolebensversicherung Angehörige

Absicherung der ganzen Familie

Niklas (38), Maschinenbauingenieur, will seine Frau und Kinder gut versorgt wissen, falls ihm etwas passiert. Er wählt die Risikolebens­versicherung mit einem Todesfallschutz von 100.000 EUR und 30 Jahren Dauer.

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ab 14,05 EUR im Monat***

Risikolebensversicherung Ehepartner

Absicherung des Ehepartners

Tom (35) ist Sanitärinstallateur und möchte seinen Ehemann Michael mit einer Risikolebensversicherung absichern. Er entscheidet sich für eine Versicherungssumme von 100.000 EUR bei einer Dauer von 30 Jahren.

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ab 15,37 EUR im Monat***

***Sie zahlen den hier genannten Nettobeitrag (Zahlbeitrag). Dieser kann nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden. Er gilt, solange die Überschussbeteiligung unverändert bleibt. Alle Beitragsbeispiele in den oben genannten Fällen beziehen sich auf Nichtraucher.

Über-Kreuz-Versicherung: Warum über Kreuz versichern?

Die Über-Kreuz-Versicherung soll folgendes Problem lösen:
In der Regel versichert der Versicherungsnehmer sein eigenes Ableben, bezahlt die Beiträge für den Vertrag und trägt eine Person als Begünstigten ein. Bei der Auszahlung der Versicherungssumme muss der Begünstigte möglicherweise Erbschaftssteuer bezahlen. Dabei können je nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker verschiedene Freibeträge berücksichtigt werden.

Mit der Über-Kreuz-Versicherung fällt bei der Auszahlung grundsätzlich keine Erbschaftssteuer an (ErbStR 3.7).

Und das funktioniert so:
- 2 Personen schließen 2 Verträge ab
- Pro Vertrag ist eine Person zugleich Beitragszahler und Versicherungsnehmer, versichert jedoch das Leben einer anderen Person
- Stirbt eine Person, bekommt der jeweils andere die Versicherungssumme ausgezahlt. Im juristischen Sinne wird nichts vererbt, sondern man bekommt seine eigene Versicherung ausbezahlt und das ist in der Regel erbschaftssteuerfrei. Der 2. Vertrag kann bestehen bleiben und es können neue Bezugsberechtigte dafür ausgewählt werden.

Bei näheren Fragen zu dem Thema Steuer wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

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Wo liegt der Unterschied der Risiko­lebens­versicherung zur Kapital­lebens­versicherung?

Sowohl mit der Risikolebensversicherung als auch mit der Kapitallebensversicherung sichern Sie als Versicherungsnehmer Ihre Angehörigen finanziell ab. Der größte Unterschied zwischen beiden Produkten ist die Voraussetzung einer Auszahlung.

Bei der Risikolebensversicherung erfolgt die Auszahlung nur im Todesfall. Dafür bietet die Risikolebensversicherung einen hohen Versicherungsschutz zum günstigen Preis. Bei einer Kapitallebensversicherung hingegen wird Vermögen angespart, das Sie als Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit als Einmalzahlung oder monatliche Rente erhalten.

Ihre häufigsten Fragen zur Risikolebensversicherung

  • Welche Vertragslaufzeiten sind bei der Risikolebensversicherung möglich?

    Die Vertragslaufzeit ist ein wichtiger Faktor beim Versicherungsschutz. Ausschlaggebend ist der Grund für den Abschluss einer Risikolebens­versicherung. Wenn Sie eine Familie mit Kindern haben, sollte die Laufzeit so gewählt werden, dass der Nachwuchs auf eigenen Beinen stehen kann. In der Regel sind dies 20 bis 25 Jahre.

    Ist der Grund für den Abschluss ein Immobilienkauf, sollte die Laufzeit mindestens genauso lange sein wie die des Darlehens. So sind die Angehörigen im Ernstfall vor einem finanziellen Desaster geschützt.

  • An wen wird bei Tod die Leistung ausgezahlt (= Bezugsrecht)?

    Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an den im Versicherungsschein genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Das kann eine beliebige natürliche Person sein.

  • Was bekomme ich, wenn ich den Vertragsablauf meiner Risikolebensversicherung erlebe?

    Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Das versicherte Risiko ist der Tod der versicherten Person. Tritt der Versicherungs­fall während der Vertragslaufzeit nicht ein, wird auch keine Versicherungsleistung fällig. Die Versicherung endet dann also ohne Auszahlung.

  • Wann erfolgt eine Gesundheitsprüfung bei der Risiko­lebensversicherung?

    Mit dem Antrag erfolgt eine Prüfung der gesundheitlichen Verhältnisse des Kunden. Die dort gestellten Gesund­heitsfragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Zusätzliche Bescheinigungen oder Untersuchungen sind nur in seltenen Fällen wie z. B. bei Vorerkrankungen oder sehr hohen Versicherungssummen erforderlich.

    Bei der Risikolebensversicherung erfolgt der Gesundheits-Check komplett online anhand weniger Fragen. Arztbesuche oder Bescheinigungen sind nicht nötig.

  • Wie hoch sollte die Absicherung durch die Risikolebensversicherung sein?

    Die Höhe der Absicherung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie der Allein­verdiener einer Familie mit Kindern sind, gilt das 5-fache Jahresbruttogehalt als sinnvoll.

    Bei einem bestehenden Darlehen sollten die Restschulden noch dazu addiert werden. Kinderlose (Ehe-)Paare sollten mindestens 3, eventuell auch 4 Jahresbruttoeinkommen absichern.

  • Ist eine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

    Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind grundsätzlich steuerlich absetzbar als sonstige Vorsorgeaufwendungen.

    Die Leistung aus einer Risikolebensversicherung führt grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Allerdings müssen der Bezugsberechtigte und der Versicherungsnehmer identisch sein.

  • Bekomme ich bei einer Kündigung meine Beiträge zurückerstattet?

    Nein, bei der Risikolebensversicherung zahlen Sie die Beiträge nur für den Risikoschutz und nicht zum Vermögens­aufbau wie bei der Altersvorsorge.

  • Wann zähle ich bei der Risikolebensversicherung zu den Nichtrauchern?

    Wenn Sie in den vergangenen 12 Monaten vor Antragstellung keine (elektrischen) Zigaretten, (elektrischen) Zigarren, (elektrischen) Zigarillos, (elektrischen) Pfeifen geraucht bzw. kein Nikotin in anderer Form (z. B. Kautabak, Schnupf­tabak) aktiv zu sich genommen haben - gleichgültig in welcher Menge. Als Raucher gelten Sie, wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

  • Kann ich die Risiko­lebens­versicherung kündigen?

    Die Risikolebensversicherung ist monatlich kündbar.

    Die Dauer des Versicherungsschutzes beträgt 1 Jahr ab dem im Versicherungsschein angege­benen Versicherungsbeginn und verlängert sich danach um je 1 weiteres Jahr, sofern Sie nicht vor Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode kündigen. Die Risikolebensversicherung ist ausschließlich eine Absicherung für den Todesfall und keine kapitalbildende Versicherung. Bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags haben Sie deshalb keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder auf die Rück­erstattung der gezahlten Beiträge.

  • Welche Steuern fallen bei Auszahlung der Versicherungssumme an?

    Leistungen aus einer Risikolebens­versicherung unterliegen grundsätzlich nicht der Abgeltungs- oder Einkom­mens­steuer. Diese Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Höhe der ausgezahlten Versicherungssumme.

  • Ist jetzt in Zeiten der Pandemie der richtige Zeitpunkt für eine Risikolebensversicherung?

    Die Verbreitung des Coronavirus hat uns gezeigt, wie schnell sich Lebensumstände ändern und bisher nicht wahrgenommene Risiken zur Gefahr werden können. Ein starker Hinterbliebenenschutz ist auch jetzt wichtig, um im Fall des eigenen Todes neben der familiären nicht noch eine finanzielle Lücke zu hinterlassen. Die Risikolebensversicherung zahlt auch dann, wenn Sie an Covid-19 versterben sollten.

  • Wie teuer ist eine Risikolebensversicherung?

    Der Beitrag der Risikolebensversicherung hängt von der gewünschten Versicherungssumme, der Versicherungsdauer und dem Alter bei Vertragsschluss ab. Zudem werden gesundheitliche Einschränkungen und Risikofaktoren abgefragt. Gefährliche Hobbys, wie beispielsweise Tiefseetauchen, können den Beitrag erhöhen (Risikozuschlag). Dies gilt auch für gesundheitsschädigende Verhaltensweisen, wie beispielsweise Rauchen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Zahlbeitrag und Tarifbeitrag (Bruttobeitrag vs. Nettobeitrag)?

    Der Zahlbeitrag (Nettobeitrag) ist der Betrag, den Sie tatsächlich monatlich an uns überweisen müssen. Dieser ist geringer als der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag), da Überschüsse, die wir erwirtschaften, sofort gutgeschrieben werden und damit den Beitrag reduzieren.

    Um die Versicherungsleistung garantieren zu können, müssen wir vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen im Allgemeinen Überschüsse, an denen der Versicherungsvertrag im Rahmen der Überschussbeteiligung teilhat. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt vor allem vom Risikoverlauf, aber auch von der Entwicklung der Kosten und von unseren langfristig erzielbaren Kapitalerträgen ab. Die daraus resultierenden Ergebnisse unterliegen Schwankungen. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Aufgrund eines ungünstigen Risikoverlaufs kann eine Zuteilung von Überschüssen entfallen. Der ausgewiesene zu zahlende Beitrag entsteht durch Verrechnung der Überschüsse mit dem Tarifbeitrag. Ihren Tarifbeitrag können Sie der Antragsdokumentation (vor Abschluss) und dem Versicherungsschein entnehmen. Auf den ausgewiesenen Zahlbeitrag kann kein Anspruch erhoben werden, falls die vertragsgemäß berechnete Überschussbeteiligung geringer ausfällt.

  • Welche Zusatzversicherungen können zur Risikolebensversicherung kombiniert werden?

    Sie können zu Ihrer Risikolebensversicherung z. B. eine Beitragsfreiheit bei Berufsun­fähigkeit mit absichern. Dann haben Sie den Vorteil, dass die Beiträge vom Versicherer bis zum Vertragsende weitergezahlt werden, wenn Sie berufsunfähig werden sollten. Darüber hinaus können auch die Zahlung einer Berufsunfähig­keitsrente und eine Kapitalleistung bei bestimmten schweren Krankheiten verein­bart werden. Folgende Zusatz­versicherungen sind möglich:

    • Berufsunfähigkeit (Beitragsfreiheit/Rente)
    • Dread Disease (Kapital bei schwerer Erkrankung)

    Wenn Sie mehr über die Vorteile von kombinierten Zusatzversicherungen erfahren oder diese nutzen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

  • Was muss ich bei einer Risikolebensversicherung nach Vertragsabschluss melden?

    Sie müssen uns später auftretende Krankheiten nicht nachmelden. Nur bei der Änderung des Raucherstatus müssen Sie uns informieren. Das heißt: Wenn Sie angegeben haben, Nichtraucher zu sein oder schon seit über einem Jahr nicht mehr zu rauchen und nach Abschluss des Vertrags wieder mit dem Rauchen beginnen, müssen Sie uns dies umgehend mitteilen. Ansonsten kann im Leistungsfall gegebenenfalls die Versicherungssumme nicht vollständig ausgezahlt werden.

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Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne auch persönlich

Wenn Sie noch Fragen haben und Ihre Risikolebensversicherung nicht sofort online abschließen möchten, können Sie uns selbstverständlich auch persönlich erreichen. Nutzen Sie dazu gerne unser Angebotsformular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit einem Berater bei Ihnen vor Ort auf.

Telefonischer Kontakt

0800 531-8119

kostenlos, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr,
Samstag von 10 bis 16 Uhr

oder

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**Sie erhalten den Gutschein nach Vertragsbeginn, wenn Sie bei der NÜRNBERGER evo-X GmbH einen Versicherungsvertrag abschließen. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 30 Tagen widerrufen, mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlen und der Vertrag ungekündigt ist. Pro Vertrag und Versicherungsnehmer wird der Gutschein nur einmal gewährt.

Die NÜRNBERGER evo-X GmbH behält sich das Recht vor, im Fall des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Die NÜRNBERGER evo-X GmbH behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, falls Unvorhergesehenes eintritt (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig wird.

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