Meine Nürnberger
Ältere Frau hat junge Frau im Arm

Ist die Sterbegeldversicherung zweckgebunden?

Darf der Versicherungsbeitrag bei der Sterbegeldversicherung nur für die Beerdigung verwendet werden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Angehörigen des Verstorbenen sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die Bestattungskosten aufzukommen.
  • Eine Sterbegeldversicherung deckt die Kosten der Bestattung und gilt deshalb als zweckgebunden.
  • Schonvermögen: Dank der Zweckgebundenheit ist das Geld vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
  • Die Hinterbliebenen werden mit einer Sterbegeldversicherung finanziell entlastet.

Eine Sterbegeldversicherung dient dazu, Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes finanziell zu entlasten. Mithilfe dieser Absicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Familienmitglieder die Kosten für Ihre Bestattung nicht selbst tragen müssen. Die Sterbegeldversicherung wird daher auch Bestattungsvorsorge genannt.

Die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass die vereinbarte Versicherungssumme für Ihre Beerdigung eingesetzt werden soll. Allerdings ist diese Zweckbestimmung oft nicht vertraglich festgelegt, sodass der Empfänger im Grunde über die Versicherungssumme frei verfügen kann.

Um sicherzustellen, dass das zweckgebundene Sterbegeld tatsächlich für die anfallenden Bestattungskosten eingesetzt wird, können Versicherungsnehmer einen Bestatter oder eine andere Vertrauensperson als bezugsberechtigte Person wählen. Diese Person muss die zweckgebundene Summe aus der Sterbegeldversicherung verwenden, um die Beisetzung zu bezahlen. Der Überschussbetrag kann dann auf Wunsch die Aufwendungen der eingesetzten Vertrauensperson abdecken oder an die Erben ausgezahlt werden.

Sterbegeldversicherung als Bestattungsvorsorge: Zusammenarbeit mit der Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH

Die NÜRNBERGER Versicherung arbeitet mit der Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH (Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.) zusammen. Durch diese Zusammenarbeit ist vertraglich festgelegt, dass das Kuratorium über die Versicherungssumme verfügt und sie für Ihre Bestattung verwenden muss. Somit ist der Zweck der Sterbegeldversicherung klar, nämlich die Durchführung und Finanzierung der Bestattung.

Die Versicherungsleistung zählt dadurch eindeutig zum sogenannten Schonvermögen und ist vor einem Zugriff des Sozialamts geschützt. Als Schonvermögen wird der Teil des Vermögens bezeichnet, den der Bezieher von Sozialleistungen nicht anzugreifen braucht. Damit ist die NÜRNBERGER Sterbegeldversicherung eine besonders sichere Art der Bestattungsvorsorge.

Auf der Seite unseres Kooperationspartners bestatter.de finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Beerdigung.

Sterbegeldversicherung Erbe

Was passiert mit dem Restbetrag einer Sterbegeld­versicherung?

Sind alle Rechnungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bestattung bezahlt, kann durchaus ein Restbetrag übrig bleiben. Haben Sie beim Abschluss der Sterbegeldversicherung eine bezugsberechtigte Person festgelegt, kann die namentlich genannte Person diesen Restbetrag in der Regel behalten. Sollte ein Bestatter oder keine Person als bezugsberechtigt angegeben worden sein, sieht die gesetzliche Regelung eine Auszahlung an Ihre Erben vor.

Was ist bei einer Sterbegeldversicherung wichtig?

Normalerweise müssen bei Abschluss einer Lebensversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden. In der Regel wird auf eine Gesundheitsprüfung bei der Sterbegeldversicherung verzichtet. Deshalb gilt dann immer eine Wartezeit, die unterschiedlich lange andauern kann. Während der Wartezeit besteht kein vollständiger oder gar kein Versicherungsschutz und somit ist auch kein Sofortschutz möglich. Deshalb sollte diese sogenannte Aufbauzeit so kurz wie möglich sein. Bei Tod innerhalb der Wartezeit wird die Versicherungssumme gestaffelt ausgezahlt oder lediglich die Versicherungsbeiträge zurückerstattet.

Ein Unfalltod stellt aber die Ausnahme dar. Versterben Sie durch einen Unfall, wird die volle Versicherungssumme ohne Anrechnung einer Wartezeit ausgezahlt.

Bei der NÜRNBERGER Versicherung sieht die Staffelung im Leistungsfall folgendermaßen aus:

  • Tod bis 6. Monat: die eingezahlten Beiträge
  • 7. bis 12 Monat: 25 % der Versicherungssumme
  • 13. bis 15. Monat: 50 % der Versicherungssumme
  • 16. bis 18. Monat: 75 % der Versicherungssumme
  • Tod ab dem 19. Monat: 100 % der Versicherungssumme

Beiträge müssen nicht "ewig" gezahlt werden

Eine Sterbegeldversicherung können Sie bei der NÜRNBERGER Versicherung noch bis zu Ihrem 80. Lebensjahr abschließen. Bis zum Eintrittsalter 60 beträgt die Beitragszahlungsdauer maximal 25 Jahre. Bei einem Eintrittsalter ab 61 zahlen Sie höchstens bis zu Ihrem 85. Lebensjahr Beiträge für die volle Versicherungsleistung.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel "Sterbegeldversicherung: Ab welchem Alter?".

Können Sie sich einen Teil der Sterbegeldversicherung auszahlen lassen?

Eine Teilauszahlung aus der Sterbegeldversicherung ist zu Lebzeiten nicht vorgesehen, da sie grundsätzlich der Absicherung der Beerdigungskosten dient. Aber Sie können die Sterbegeldversicherung auf Ihren eigenen Wunsch hin kündigen. In diesem Fall erhalten Sie jedoch nur die eingezahlten Beiträge zurück und Ihr Versicherungsschutz für die Bestattungsvorsorge endet.

Sterbegeldversicherung

  • Sofortiger und lebenslanger Versicherungsschutz
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Weltweiter Schutz - inkl. Auslandsrückholung

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen:

Beruf & Vorsorge

Checkliste Todesfall

Was Angehörige wissen sollten.

Mehr erfahren
Beruf & Vorsorge

Sterbegeldversicherung: ab welchem Alter?

Wer früh einsteigt, zahlt niedrigere Beiträge.

Mehr erfahren
Beruf & Vorsorge

Versicherungen für Rentner und Senioren

Welche sind wirklich wichtig?

Mehr erfahren

In welchem Kundenbereich möchten Sie Ihren heutigen Besuch gerne fortsetzen?

Zum Geschäftskundenbereich Zum Privatkundenbereich