Übertragen von Prozenten - so wird die Versicherung günstiger:

Eine Übertragung ist nur in der Haftpflichtversicherung oder in der Vollkaskoversicherung möglich, da in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen existieren. Generell gibt es 3 Möglichkeiten:

  • SF-Klasse an Kinder, Enkel, Ehepartner übertragen
  • Übertragen der Prozente auf einen Zweitwagen
  • Übertragung bei einem Versicherungswechsel

Wozu gibt es überhaupt Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Versicherung?

Anhand der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), errechnen Kfz-Versicherer das potenzielle Risiko für einen Schaden. Da die Wahrscheinlichkeit relativ hoch ist, dass unerfahrene Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursachen, landen diese bei ihrer ersten Autoversicherung in der SF-Klasse 0. Sprich: in der teuersten Stufe! Die Schadenfreiheitsklasse ist also ein entscheidender Faktor bei der Berechnung der Beitragshöhe in der Kfz-Versicherung. Wer lange ohne Unfall fährt oder aber von seiner Versicherung nur selten Gebrauch macht, erhält einen hohen Schadenfreiheitsrabatt und somit günstigen Versicherungsschutz. Je länger Sie unfallfrei unterwegs sind, desto geringer fallen Ihre Beiträge aus. Außerdem steigt auf diese Weise Ihr Schadenfreiheitsrabatt.

Wer darf die SF-Klasse von einem anderen Fahrer übernehmen?

Für viele Eltern ist eines ganz besonders interessant: den Schadenfreiheitsrabatt auf ihre Kinder zu übertragen, damit so deren Versicherungsbeiträge sinken. Es ist üblich, dass man seine Prozente an nahe Verwandte abtreten kann. In der Regel erfolgt diese Übertragung auf die eigenen Kinder oder den Ehepartner. Bevor Ihr Nachwuchs also seine erste Autoversicherung abschließt, informieren Sie sich besser zuerst, wie hoch Ihr Schadenfreiheitsrabatt ist. Fahranfänger werden allerdings kaum Prozente übernehmen können, denn ausschlaggebend ist, seit wann diese den Führerschein besitzen. Nur für diese Zeit ist eine Übernahme von Prozenten möglich. Gerade für frisch gebackene Fahranfänger bieten deshalb viele Versicherer Zweitwagen- oder Familien-Einstufungen an.

Bei manchen Versicherern lassen sich darüber hinaus Rabatte von Großeltern an Enkel, von Eltern an nicht-leibliche Kinder oder an den Lebensgefährten weiterreichen.

Prozente übertragen Kfz-Versicherung
Eltern können Prozente auf ihre Kinder übertragen.

4 Dinge, die Sie über die SF-Klassen wissen müssen:

  • Was wird eigentlich übertragen?

    Übertragen wird die SF-Klasse. Es kann durchaus sein, dass Ihr Beitragssatz (Prozente) in derselben SF-Klasse nicht bei jedem Versicherer gleich ist.

  • Darf ich meine Prozente an einen Fahranfänger übertragen?

    Theoretisch ja, nur lohnt sich das nicht, wenn dieser Versicherungsnehmer ist. Denn: Sie können nur so viele Prozente übertragen, wie der Fahranfänger bereits selbst hätte ansammeln können. Ausschlaggebend ist, wie lange der Fahranfänger seinen Führerschein schon besitzt.

  • Entstehen Nachteile für mich, wenn ich Prozente abgebe?

    Wenn Sie als Versicherter Ihren Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person übertragen, verlieren Sie Ihren SF-Rabatt unwiderruflich. Haben Sie zum Beispiel bereits 20 unfallfreie Jahre angesammelt und Ihr Kind besitzt erst seit 4 Jahren den Führerschein, können Sie auch nur 4 Jahre übertragen. Damit gehen die 16 weiteren Jahre einfach verloren. Besser: vor dem Abschluss beraten lassen!

  • Kann ich die Prozente später wieder zurück übertragen?

    Eine Rückübertragung ist nur auf den Ehepartner möglich.

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Übertragen Ihrer Prozente - wir helfen Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrags.

Um den Schadenfreiheitsrabatt von sich auf andere zu übertragen, müssen Sie Folgendes tun:

  • die Fahrzeug- und Vertragsdaten von beiden Versicherten eintragen,
  • bestätigen, dass Sie Ihren Anspruch aufgeben - und
  • angeben, in welchem Verhältnis Sie zu dem Rabattnehmer stehen.

Schließlich bestätigen die Vertragspartner sämtliche Angaben durch ihre Unterschriften. Den Antrag reichen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung ein. Derjenige, der den Rabatt überträgt, muss glaubhaft belegen können, regelmäßig mit dem Fahrzeug gefahren zu sein, von dem die Prozente übertragen werden sollen.

Wann sich die Übertragung wirklich lohnt.

Im Grunde gibt es nur 3 Szenarien, in denen eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts sinnvoll ist:

  • Eltern oder Großeltern fahren selbst nicht mehr und geben deshalb ihre Prozente ab.
  • Eltern lassen das Auto ihres Kindes als Zweitwagen versichern und übertragen die Prozente vom Erstwagen.
  • Oder im Todesfall: Dann können die Kinder oder Enkelkinder den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen.

Fragen Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer nach.

Damit für Sie keine unnötigen Nachteile aus der Übertragung Ihrer Prozente entstehen, erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Versicherer, wie dieser die Übertragung von SF-Rabatten regelt. Gehen Sie alle Optionen durch und besprechen Sie mit Ihren Kindern oder Enkeln, welche Variante am besten ist.

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