Für viele Eltern ist eines ganz besonders interessant: den Schadenfreiheitsrabatt auf ihre Kinder zu übertragen, damit so deren Versicherungsbeiträge sinken. Es ist üblich, dass man seine Prozente an nahe Verwandte abtreten kann. In der Regel erfolgt diese Übertragung auf die eigenen Kinder oder den Ehepartner. Bevor Ihr Nachwuchs also seine erste Autoversicherung abschließt, informieren Sie sich besser zuerst, wie hoch Ihr Schadenfreiheitsrabatt ist. Fahranfänger werden allerdings kaum Prozente übernehmen können, denn ausschlaggebend ist, seit wann diese den Führerschein besitzen. Nur für diese Zeit ist eine Übernahme von Prozenten möglich. Gerade für frisch gebackene Fahranfänger bieten deshalb viele Versicherer Zweitwagen- oder Familien-Einstufungen an.
Bei manchen Versicherern lassen sich darüber hinaus Rabatte von Großeltern an Enkel, von Eltern an nicht-leibliche Kinder oder an den Lebensgefährten weiterreichen.