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Mann steht vor einem weißen Auto und schaut in eine Straßenkarte

Autounfall im Ausland:

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Autounfall im Ausland?

zuletzt aktualisiert am 18.09.2026

Auslandsreisen, ob Geschäfts- oder Urlaubsreisen, sind oft mit einem hohen Unfallrisiko verbunden. Fehlende Orts­kenntnisse, fremde Verkehrs­regeln und sprachliche Un­sicherheiten beeinträchtigen die Aufmerksamkeit - und schon ist es passiert. Nicht in jedem Land sind die Regelungen für das Verhalten nach einem Verkehrs­unfall gleich. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig vor einer Auslands­reise umfassend zu informieren. Letztendlich kann sich die Schaden­regulierung über lange Zeit hinziehen. All diese Fragen werden wichtig, wenn es zu einem Unfall im Ausland kommt.

Mechaniker zeigt Mann Schaden am Auto

Unfall im Ausland: nicht ohne Polizei

Wenn Sie bei einer Auslands­reise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall haben, sollten Sie in jedem Fall die Polizei rufen - auch wenn es sich um einen Bagatell­schaden handelt. Dadurch stellen Sie sicher, dass der Unfall ordnungs­gemäß aufgenommen wird. Keinesfalls sollten Sie sich einfach vom Unfallort entfernen, auch dann nicht, wenn kein anderes Fahr­zeug und keine andere Person an dem Unfall beteiligt waren.

Das Verkehrs­recht in den Ländern Europas und in anderen Staaten der Welt unterscheidet sich teilweise sehr stark. Daher sollten Sie sich immer durch eine polizeiliche Unfall­aufnahme absichern.

Vor einer Auslandsreise rechtzeitig informieren

Wer ins Ausland reisen möchte, sollte sich frühzeitig vor Reiseantritt über die Verkehrs­vorschriften informieren, um bei einem Unfall gewappnet zu sein. In einigen Ländern ist es zum Beispiel Pflicht, beim Verlassen des Fahrzeugs Warnwesten zu tragen. Wie in Deutschland sind auch im Ausland Verbandskasten und Warndreieck vorgeschrieben.

Die Internationale Versicherungskarte - früher Grüne Karte - ist innerhalb der EU und in weiteren Staaten des Kennzeichenabkommens grundsätzlich nicht als Versicherungsnachweis erforderlich, kann die Schadenaufnahme aber erleichtern. Für bestimmte andere Reiseländer ist sie zwingend notwendig. Prüfen Sie vor der Reise den Geltungsbereich Ihrer Karte. Die NÜRNBERGER bietet ihren Versicherungsnehmern außerdem einen europäischen Unfallbericht zum Download.

Wichtige Not­ruf­nummern in Ihrem Reiseland sollten Sie immer zur Hand haben, um im Schadenfall leichter Versicherung, Polizei und Rettungs­dienst verständigen zu können. In allen EU-Mitgliedstaaten erreichen Sie über die kostenlose Notrufnummer 112 Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst. Der Anruf wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Einige Länder verwenden zusätzlich nationale Nummern für medizinische Notfälle, etwa 144 in Österreich und der Schweiz, 113 in Norwegen oder 15 in Frankreich.

Richtig verhalten nach einem Unfall im Ausland

  • Warnblinklicht einschalten, Warn­weste anziehen und Unfallstelle absichern
  • Nach verletzten Personen sehen, Erste Hilfe leisten und Rettungs­dienst rufen
  • Polizei rufen
  • Fotos von der Unfallstelle und den Beschädigungen aufnehmen
  • Namen und Adressen des Unfall­gegners und möglicher Zeugen notieren
  • Europäischen Unfallbericht möglichst gemeinsam ausfüllen und dabei Kennzeichen und Versicherungs­nummern eintragen
  • Unfallstelle räumen
  • Bei eigenen leichten Verletzungen einen Arzt aufsuchen
  • Eigene Versicherung und die des Unfallgegners informieren

NÜRNBERGER Kfz-Haftpflicht: Auslands­schaden­schutz & mehr

Kommt es bei einem Unfall im Ausland nur zu einem Blech­schaden, stellt sich zunächst die Frage, was mit dem beschädigten Fahr­zeug geschehen soll. Ist es noch fahr­bereit, dann bietet es sich an, die Reparatur nach der Reise am Heimatort durch­führen zu lassen. Ist das jedoch nicht der Fall, kann das Auto entweder von einem Ab­schlepp­dienst in die heimische Werkstatt transportiert oder in einer Werkstatt vor Ort repariert werden.

Wurde der Unfall durch eine andere Person verursacht, ist diese grund­sätzlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Nicht in allen Ländern gilt jedoch eine Versicherungs­pflicht wie in Deutschland. In anderen Ländern wiederum sind die Deckungs­summen sehr niedrig und reichen oft nicht aus, um den Schaden zu ­regulieren.

Die NÜRNBERGER bietet ihren Versicherungs­nehmern im Rahmen der Autoversicherungen Komfort und Premium einen Auslands­schaden­schutz an. Dieser stellt den Schaden­ersatz nach deutschem Recht sicher - in 26 europäischen Ländern! Weitere Zusatz­pakete zur Kfz-Haft­pflicht­versicherung unterstützen unsere Kunden bei einem Unfall im Ausland.

Zusatzpakete:

  • Unfallversicherung Private Line: Für ein unbeschwertes Leben. Sorgt dafür, dass finanzielle Belastungen nach einem Unfall Sie nicht aus dem Gleichgewicht bringen. Optional mit Bausteinen wie z. B. Unfall-Schutzbrief für Hilfe und Unterstützung nach einem Unfall.
  • Schutzbrief: Der Schutzbrief bietet umfassende Hilfe bei einem Unfall im Ausland.

Wie sinnvoll ist ein Schutzbrief?

Schutzbriefe für Fahrten im In- und Ausland bieten Verkehrs­verbände und Versicherungen an. Der Schutzbrief der NÜRNBERGER enthält europaweit umfassende Service­leistungen nach Unfällen sowie Pannen und anderen Zwischen­fällen.

Das leistet der Schutzbrief der NÜRNBERGER:

  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs
  • Rückreise mit einem Mietwagen oder der Bahn
  • Rücktransport von verletzten Personen
  • Umfassende Beratung und Unterstützung

Schadenregulierung nach einem Autounfall im Ausland

Wieder zurück zu Hause, stellt sich die Frage nach der Regulierung der Reparatur­kosten und möglicher Personen­schäden. Da das Verkehrs­- und das Schaden­ersatz­recht in vielen Ländern unterschiedlich sind, sollten Sie bei einem fremd­ver­schuldeten Unfall im Ausland gleich nach der Rück­kehr einen Rechts­anwalt einschalten. In einigen Ländern ist es zusätzlich notwendig, einen Anwalt vor Ort zu konsultieren. Der Zusatzbaustein Verkehrs-Rechtsschutz der NÜRNBERGER Autoversicherung hilft Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen.