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Junge Frau sitzt an Arbeitsplatz und schreibt sich etwas auf

Was heißt 50 % berufsunfähig?

Wir klären Sie auf.

50 % berufsunfähig: Was bedeutet das?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet dann, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Ursachen dafür können zum Beispiel eine Krankheit oder ein Unfall sein. Damit Sie die Leistungen Ihrer BU-Versicherung erhalten, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegen. Das ist der Fall, wenn sie entweder voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen andauert oder bereits angedauert hat. Zum anderen müssen Sie mindestens zu 50 % berufsunfähig sein. Aber wann sind 50 % erreicht? Und wer legt das fest? Erfahren Sie hier mehr.

  • Ein wichtiges Kriterium ist, wie viele Arbeitsstunden Sie in Ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit noch arbeiten können und in welchem Maß Sie bei der Ausübung gesundheitlich eingeschränkt sind
  • Eine ärztliche Diagnose bildet die Basis für den Grad der Berufsunfähigkeit

Allgemeiner Hinweis:
Die jeweiligen Voraussetzungen können sich je nach Versicherer und Vertrag unterscheiden.

Wie wird 50 % Berufs­unfähigkeit definiert?

Der Grad der Berufsunfähigkeit wird individuell ermittelt. Denn ob und in welchem Ausmaß eine Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führt, hängt davon ab, welche Tätigkeiten Sie zuletzt ausgeübt haben: Dieselbe Erkrankung kann es unmöglich machen, einen bestimmten Beruf auszuüben, während Sie einer anderen Tätigkeit sehr wohl noch nachgehen können.

Um herauszufinden, ob für Ihren Fall mindestens 50 % Berufsunfähigkeit gilt, können Sie sich unter anderem an der Anzahl der Arbeitsstunden vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit orientieren. Wie lange Sie täglich arbeiten können, ist aber nicht das einzige Kriterium. Denn auch die von Ihnen vorwiegend ausgeübten Tätigkeiten spielen eine wichtige Rolle: Unabhängig vom zeitlichen Umfang Ihrer Arbeit kann Berufsunfähigkeit dann vorliegen, wenn Sie eine besondere, Ihren Beruf prägende Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

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50 % berufsunfähig - ein Beispiel aus der Praxis

Was es heißt, zu 50 % berufsunfähig zu sein, ist nicht immer ganz eindeutig. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies:

Stellen Sie sich vor, eine angestellte Hauswirtschafterin übernimmt Reinigungsaufgaben, betreut die Kantine und kümmert sich um die Einkäufe in einer Anwaltskanzlei. Nach einem Treppensturz kann sie nicht mehr schwer heben. Das schränkt sie vor allem bei den Einkäufen ein. Da diese nur 1-mal wöchentlich anstehen, könnte man basierend auf den Arbeitsstunden annehmen, dass sie nicht zu 50 % berufsunfähig ist. Das sah der Bundesgerichtshof jedoch anders (AZ IV ZR 535/15): Kann die Versicherte nicht mehr einkaufen, ist es ihr auch nicht möglich, die Kantine zu betreuen. Genau diese Tätigkeit macht aber einen Großteil ihrer Arbeitszeit aus. Damit ist die Voraussetzung von 50 % Berufsunfähigkeit erfüllt.

Wer entscheidet, ob ich zu 50 % berufsunfähig bin?

Es gibt viele Gründe für eine diagnostizierte Berufsunfähigkeit. Zunächst wird Ihr Hausarzt oder ein Facharzt eine Diagnose stellen. Er untersucht Sie und gibt eine fachliche Einschätzung zu folgenden Punkten ab:

  • Art der körperlichen bzw. seelischen Beeinträchtigungen
  • Leistungsminderung im beruflichen Alltag
  • Voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit
  • Weiterer Verlauf der Behandlung und Entwicklung der Beeinträchtigung

Der Arzt stellt aber nicht im Alleingang fest, ob eine Berufsunfähigkeit von 50 % vorliegt. Das entscheidet der Versicherer anhand von Diagnosen und Befunden. Die Fragebögen, die Sie bei der Antragstellung auszufüllen haben, sind ebenfalls wichtig.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes reicht also nicht aus, um Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Einzige Ausnahme: Ihr Versicherungsvertrag enthält eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel. Ist sie eingeschlossen, genügt es, wenn Sie eine Krankschreibung für mindestens 6 Monate einreichen. Dann erhalten Sie so lange die volle Berufsunfähigkeitsrente, wie Sie arbeitsunfähig sind bzw. maximal für die vertraglich vereinbarte Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit.

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