Meine Nürnberger
Mann mit schwarzer Brille sitzt an Tisch und arbeitet am Laptop

Arbeitsunfall im Homeoffice:

Wer zahlt?

Welche Versicherung zahlt eigentlich, wenn Sie sich im Homeoffice verletzen? Wir blicken für Sie auf die unterschiedlichen Abdeckungen einer gesetzlichen und einer privaten Unfallversicherung.

Wann zahlt die gesetzliche Unfall­versicherung?

Wenn Sie als Arbeitnehmer auf dem Weg zur Kaffeemaschine stolpern und sich dabei den Fuß brechen, ist der Ort des Geschehens entscheidend: Passiert der Unfall im Unternehmen, sind Sie in jedem Fall über die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert. Anders sieht es da beim Arbeiten im Homeoffice aus. Denn dort sind Sie nur direkt am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem unmittel­baren Weg dorthin gesetzlich versichert.

Dazu zählen übrigens sämtliche Tätigkeiten, die im jeweiligen Arbeitsvertrag genannt werden. Dazu zählen Arbeiten, die zu erledigen sind, um die beruflichen Aufgaben erfüllen zu können. Deswegen werden auch Unfälle von Tele- oder Heimarbeitern berücksichtigt, die sich beim Instandsetzen oder Aufstellen von Arbeitsgeräten im Arbeitszimmer zu Hause ereignen – wie etwa beim Auffüllen von Druckerpapier oder Anschließen eines Arbeits-PCs.

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Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht?

Das Kaffeeholen in der Küche zählt da zum Beispiel nicht dazu. Verletzen Sie sich auf dem Weg dorthin, haftet demnach nicht der Arbeitgeber, sondern Sie selbst. Die Küche gilt wie alle anderen Räume, die nicht zum Arbeiten genutzt werden, als privater Lebensbereich. Unfälle beim Kaffeekochen, Türöffnen oder Toilettengang sind somit - anders als im Firmengebäude - keine Arbeits­unfälle, da in diesen Momenten keiner versicherten Beschäftigung nachgegangen wird.

Für solche Fälle ist es sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung und kommt auch für Unfälle auf, die sich zu Hause oder in der Freizeit ereignen. Außerdem zahlt die private Unfallversicherung vertraglich vereinbarte Summen bei teilweiser oder vollständiger Invalidität oder bei einem Unfalltod.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfall­versicherung

Vereinfacht gesagt, springt die gesetzliche Unfall­versicherung (GUV) bei Unfällen ein, die auf der Arbeit oder auf dem Weg dorthin passieren. Die private Unfall­versicherung (PUV) leistet dagegen auch bei Unfällen in der Freizeit, beim Sport oder zu Hause. Ein weiterer Unterschied liegt beim Versicherungs­nehmer: Während die Beiträge in der GUV vom Arbeitgeber bezahlt werden, muss der Versicherte bei der PUV selbst für die Prämien aufkommen.

Kann ich meinen Homeoffice-Arbeitsplatz steuerlich absetzen?

Das kommt ganz darauf auf, wie viele Stunden Sie von zu Hause aus arbeiten. In der Regel gilt, dass Sie mindestens 3 Werktage pro Woche vom häuslichen Arbeitszimmer aus tätig sein müssen, um Ihren Arbeitsplatz von der Steuer als sogenannte Werbungskosten absetzen zu können.

Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie Ihr Arbeitszimmer ausschließlich beruflich oder auch für private Zwecke nutzen. Wenn Sie beispiels­weise nur eine Arbeitsecke im Schlafzimmer haben, können Sie die Kosten nicht absetzen.

Für den Fall, dass Sie ausschließlich von zu Hause aus für Ihr Unter­nehmen tätig sind, können Sie die Kosten für das heimische Arbeits­zimmer bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 EUR pro Jahr steuerlich geltend machen.

Arbeiten von zu Hause aus - das ist zu beachten:

  • Sie sollten nicht einfach vom Küchen­tisch aus arbeiten, sondern in einem abgetrennten Arbeits­zimmer, das im besten Fall nur zum Arbeiten genutzt wird.
  • Auch zu Hause müssen Sie Betriebs- und Geschäfts­geheimnisse wahren. Lassen Sie deshalb keine Kunden­daten offen auf dem Schreibtisch liegen - schon gar nicht, wenn Sie Besuch haben.
  • Bei der Heimarbeit gelten meist ebenfalls Kern­arbeits­zeiten, die eingehalten werden müssen und zu denen Sie erreichbar sein sollten.
  • Weil der Arbeitgeber die arbeits­schutz­rechtlichen Bestimmungen immer wieder überprüfen muss, muss der Mitarbeiter in der Regel Zutritts­recht zur Privat­wohnung gewähren.
  • Grundsätzlich gelten am Arbeitsplatz zu Hause die gleichen Arbeitszeitgesetze wie im Unternehmen. So sollte etwa die Arbeitszeit daheim nicht länger sein als im Büro. Das ist wichtig, weil Übermüdung und Überanstrengung selbst im Homeoffice zu Arbeitsunfällen führen können. Pausen einhalten: Wer mehr als 6 Stunden am Tag arbeitet, muss für eine halbe Stunde unterbrechen.
  • Der Arbeitsplatz im Homeoffice unterliegt den gesetzlichen Arbeits­schutz­bestimmungen. So müssen z. B. Büromöbel, die Raumgröße oder die Art der Beleuchtung gewisse Standards erfüllen.

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