Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder einem Unfall für längere Zeit oder gar dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie zählt damit zu den wichtigsten Versicherungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung einfach erklärt.
So sichert eine BU-Versicherung Ihre Existenz.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung - kurz erklärt
Das deckt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab
Private Vorsorge wird heute immer wichtiger, denn der Staat allein kann weder für alle Fälle vorsorgen noch seine Bürger gegen alle denkbaren Gefahren absichern. Nicht zuletzt der vielzitierte demografische Wandel und eine alternde Bevölkerung stellen die Gesellschaft vor eine große finanzielle Herausforderung. Dies macht sich besonders im Renten-, Pflege- und Gesundheitsbereich bemerkbar. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Baustein der privaten Vorsorge und hilft, persönliche Risiken abzusichern.
Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung steht gesetzlich Rentenversicherten oft höchstens ein Drittel ihres letzten Bruttogehalts als Erwerbsminderungsrente zu. Davon fließen allerdings noch Steuern, Krankenkassenbeiträge sowie gegebenenfalls weitere Abschläge ab. In vielen Fällen erreicht diese Rente kaum mehr als Bürgergeld-Niveau. Zu wenig, um den Alltag zu bestreiten und am gesellschaftlichen Leben würdevoll teilzunehmen. Wer keinen staatlichen Rentenanspruch besitzt, den trifft es sogar noch härter. Dazu zählen Selbstständige, Freiberufler und Berufsanfänger. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung setzt genau hier an: Sie kann einen Großteil der wegbrechenden Einkünfte kompensieren.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Höhe des monatlichen Beitrags für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind dabei unter anderem:
- Beruf: Je risikoreicher Ihre Tätigkeit ist, desto höher kann der Beitrag ausfallen.
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen oder chronische Beschwerden wirken sich auf die Kalkulation aus. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung müssen Sie Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand ehrlich beantworten.
- Freizeitaktivitäten: Auch riskante Hobbys wie Motorradfahren oder Extremsportarten werden abgefragt. Je nach Risiko können bestimmte Hobbys zu einem Beitragszuschlag oder Leistungsausschluss führen.
- Höhe der BU-Rente: Je mehr monatliche Rente Sie im Ernstfall absichern möchten, desto höher fällt auch Ihr Versicherungsbeitrag aus. Die BU-Rente sollte so bemessen sein, dass Sie Ihren Lebensstandard auch ohne Arbeitseinkommen aufrechterhalten können.
- Vertragsdauer: Die Länge der Absicherung hat ebenfalls Einfluss auf die Kosten. Empfehlenswert ist eine Laufzeit bis zum regulären Renteneintritt, damit Sie lückenlos geschützt sind.
Früh absichern = Beiträge sparen
Am besten sichern Sie sich so früh wie möglich ab, denn meist gilt: Je jünger Sie sind, desto geringer können Ihre Beiträge ausfallen. Auch der jeweilige Beruf und das damit verbundene Risiko für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit beeinflussen unter Umständen die Beitragshöhe.
Das sagen unsere Kunden über unseren BU-Leistungsservice
Was ist die "abstrakte Verweisung?"
Die sogenannte abstrakte Verweisung bezeichnet ein Recht des Berufsunfähigkeitsversicherers. Wenn er dem Versicherten im Fall einer Berufsunfähigkeit nachweisen kann, dass dieser eine andere berufliche Tätigkeit theoretisch noch ausüben könnte, muss der Versicherer keine Leistungen erbringen. Voraussetzung ist aber, dass diese andere Tätigkeit der Ausbildung und den Fähigkeiten des Versicherten entspricht. Auch die bisherige Lebensstellung muss gewahrt bleiben. Sozialen Abstieg muss der Versicherte nicht einmal für theoretische Tätigkeiten akzeptieren. Derartige Klauseln finden Sie inzwischen aber nur noch selten in Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Wer entscheidet über Berufsunfähigkeit?
Ein Arzt attestiert Ihnen, ob Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate Ihren Beruf nicht ausüben können oder konnten. Er gibt zudem an, in welchem Umfang Ihre Fähigkeit eingeschränkt ist, den Beruf auszuüben.
Je nach Versicherer besteht entweder freie Arztwahl oder Ihnen wird ein ärztlicher Gutachter zugewiesen. Die Überprüfung Ihres Gesundheitszustands kann regelmäßig vom Versicherer eingefordert werden.
Wie wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Und für wen?
Eine Berufsunfähigkeit kann jeden Erwerbstätigen treffen. Die staatliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit ist kaum geeignet, um den früheren Lebensstandard zu halten. Eine private Vorsorge ist deshalb für jeden wichtig, der von seiner beruflichen Arbeit lebt. Gerade für junge Menschen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, um ihre Zukunft abzusichern. Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzlichen Rentenanspruch sollten diesen Schutz unbedingt in Erwägung ziehen.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die sogenannte Berufsunfähigkeitsrente ist der Betrag, den eine Berufsunfähigkeitsversicherung monatlich im Leistungsfall an den Versicherten auszahlt - vergleichbar einer staatlichen Rente. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen springen dann ein, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate anhalten wird oder bereits bestanden hat. Einige Versicherer zahlen die volle vereinbarte Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit.
Eine festgelegte Höhe für Ihre Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht. Es gibt Leitplanken, die Ihnen helfen, die für Sie notwendige Höhe Ihrer BU-Rente zu ermitteln. Entweder Sie orientieren sich an Ihrem Einkommen. Hier stellen in der Regel 60 bis 70 % Ihres Bruttoeinkommens eine gute Bezugsgröße dar.
Oder Sie orientieren sich an Ihrem zukünftigen Bedarf, also daran, was Sie zum Erhalt Ihres Lebensstandards benötigen werden. Dabei sollten Sie Ihre Beiträge zur Altersvorsorge nicht außer Acht lassen.
Arbeitsunfähig können Sie bereits mit einer schweren Erkältung sein. Ein Arzt stellt fest, dass Sie Ihre beruflichen Tätigkeiten vorübergehend nicht ausüben können und schreibt Sie krank. Und obwohl Sie in dieser Zeit Ihren Beruf nicht ausüben können, sind Sie nicht berufsunfähig im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang den regulären Lohn weiter (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Sind Sie gesetzlich krankenversichert, übernimmt bei noch längerer Krankheit die gesetzliche Krankenversicherung ab der 7. Woche 70 Prozent des Gehalts und das höchstens 78 Wochen lang.
Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Gesetzgeber in § 172 Versicherungsvertragsgesetz definiert: Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Verfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können.
Wesentlich sind also Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Einfluss dieser Beeinträchtigungen auf die Berufsausübung und die voraussichtliche Dauerhaftigkeit dieses Zustands. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie berufsunfähig sind, wenn Sie Ihren Beruf für immer gar nicht mehr ausüben können.
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sind da deutlich entgegenkommender. Um berufsunfähig zu sein, genügt es, dass Sie Ihren Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben können. Und statt zu verlangen, dass Sie Ihrem Beruf voraussichtlich nie wieder nachgehen können, genügt es, dass Sie ihn voraussichtlich für 6 Monate nicht ausüben können. Das Merkmal der Dauerhaftigkeit gilt dann bereits als erfüllt.
Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn Sie grundsätzlich auch keiner anderen Arbeit mehr nachgehen können. Hier greift die staatliche Erwerbsminderungsrente. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn der Betroffene nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist. Dabei werden alle möglichen Tätigkeiten geprüft, nicht nur der zuletzt ausgeübte Beruf.
Eine teilweise Auszahlung erfolgt, wenn die Arbeitsfähigkeit mindestens 3 und nicht mehr als 6 Stunden pro Tag beträgt. Allerdings decken die staatlichen Leistungen nur einen Bruchteil des vorherigen Einkommens ab. Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sind auf diesem Wege nicht abgesichert!