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Können Sie die private Rentenversicherung von der Steuer absetzen?

Diese Bedingungen bringt die private Rentenversicherung in Hinblick auf die Steuer mit sich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Klassische private Rentenversicherungs-Produkte sind nicht von der Steuer absetzbar
  • Riester- und Rürup-Rentenversicherungen dagegen sind staatlich gefördert und können von der Steuer abgesetzt werden
  • In Ihrer Einkommenssteuererklärung sollten Sie Ihre Ausgaben für Ihre Altersvorsorge mit angeben

Können Sie Ihre private Rentenversicherung von der Steuer absetzen?

Die Frage, ob Sie die Kosten für Ihre private Rentenversicherung von der Steuer absetzen können, kann man mit Nein beantworten. Das gilt zumindest für klassische sowie fondsgebundene Produkte der privaten Altersvorsorge.

Sie sind nicht staatlich gefördert und bringen in der Ansparphase keine steuerlichen Vorteile mit sich. In der Auszahlungsphase profitieren Sie jedoch von der Ertragsanteilbesteuerung.

Was ist die Ertragsanteilbesteuerung?

Ertragsanteilbesteuerung bedeutet, dass Sie in der Auszahlungsphase nur auf einen Teil Ihrer monatlichen Rente Steuern zahlen müssen. Damit haben Sie auch bei der privaten Altersvorsorge einen Steuervorteil, der aber erst in der Auszahlungsphase zum Tragen kommt.

Bei einem privaten Rentenprodukt gibt es den Ansparanteil, also das Geld, das Sie einzahlen - und den Ertragsanteil, also das Geld, das Sie durch Überschüsse erwirtschaften. Ertragsanteilbesteuerung bedeutet, dass Sie nur auf den erwirtschafteten Teil Ihrer privaten Altersvorsorge Steuern zahlen müssen.

Welche Steuervorteile haben Riester- und Rürup-Rente?

Streng genommen handelt es sich bei Riester- und Rürup-Rente nicht um private Altersvorsorgen, da sie staatlich gefördert werden. Diese staatliche Förderung bringt allerdings Steuervorteile mit sich.

Für die Riester-Rente erhalten Sie Zuschläge vom Staat, jährlich 175 EUR und zusätzlich pro Kind bis zu 300 EUR. Daneben ist die Riester-Rente auch von der Steuer absetzbar. Bis zu 2.100 EUR können Sie hier bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Frau mittleren Alters sitzt auf Stuhl und stützt ihren Kopf auf der eigenen Hand ab

Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler, Beamte sowie Gutverdiener interessant und bietet für diese Gruppen erhebliche Steuervorteile. Weitere Zuschläge gibt es nicht. Die staatliche Förderung findet komplett über die genannten Steuervorteile statt.

Bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, der derzeit 26.528 EUR beträgt, können seit 2023 100 % als Altersvorsorgeaufwendung von der Steuer abgesetzt werden.

Bei Riester und Rürup handelt es sich also um Altersvorsorgeaufwendungen, die steuerlich absetzbar sind.

Was müssen Sie bezüglich der privaten Altersvorsorge bei der Steuererklärung beachten?

Auch wenn Sie die Ausgaben für Ihre private Altersvorsorge nicht von der Steuer absetzen können, müssen Sie diese selbstverständlich in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.

In der Regel müssen Sie Ihre Angaben dazu im Formular Vorsorgeaufwand der Steuererklärung machen.
Außerdem gibt es noch eine Anlage zur Altersvorsorge. Hier tragen Sie normalerweise Ihre Angaben zur Riester-Rente ein.

Ist Altersvorsorge steuerfrei möglich?

Ihre Altersvorsorge kann unterschiedliche Formen annehmen. Jede davon hat ihre eigenen Bedingungen. Gemeinsam haben allerdings alle, dass Sie früher oder später Steuern zahlen müssen. Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung werden die Steuern auf Ihre Beiträge von Jahr zu Jahr geringer. Dafür wird die Steuerzahlung parallel in der Auszahlungsphase erhöht.

  • Denn Renten sind grundsätzlich einkommens- bzw. lohnsteuerpflichtig.

Bei der privaten Altersvorsorge zahlen Sie in der Auszahlungsphase nur Steuern auf den Ertragsanteil.
Bei Riester- und Rürup-Rente erhalten Sie zwar staatliche Förderung in der Ansparphase und können auch Ihre Beiträge, zumindest teilweise, von der Steuer absetzen. In der Auszahlungsphase sind diese aber ebenso einkommens- oder lohnsteuerpflichtig.

Macht eine private Altersvorsorge Sinn?

Private Altersvorsorge macht immer Sinn, denn die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um Ihren Lebensstandard halten zu können. Für welche Form der Altersvorsorge Sie sich entscheiden, hängt zum einen von Ihren persönlichen Vorlieben ab, denn eine fondsgebunden Rentenversicherung ist sicherlich risikoreicher als eine konventionelle Rentenversicherung.

Zum anderen müssen Sie das zu Ihrer Lebenssituation passende Produkt finden. Damit hält sich die steuerliche Belastung in Grenzen und Sie können ausgiebig von Ihrer jeweiligen Rentenversicherung profitieren.

Klassische Rentenversicherung

  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung garantiert
  • Weitere Absicherung durch Zusatzversicherungen möglich
  • Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz

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