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Ältere Frau springt in großen See vor Bergkulisse

Rentenanspruch und Mindestversicherungszeit.

Was bedeuten eigentlich Rentenanspruch und Mindestversicherungszeit und warum ist das für Sie wichtig?

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer sogenannten Wartezeit von 5 Jahren, in denen Sie Rentenbeiträge gezahlt haben, haben Sie einen Rentenanspruch.
  • Weitere Wartezeiten für unterschiedliche Arten der Rente betragen zwischen 20 und 45 Jahren.
  • Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass nach einer Scheidung die Versorgungsanteile für beide Partner gerecht verteilt werden.

Ab wann erfüllen Sie Ihren Rentenanspruch und was ist die Mindestversicherungszeit?

Die Begriffe Rentenanspruch und Mindestversicherungszeit sind untrennbar miteinander verbunden. Sie haben einen Anspruch auf Rente, wenn Sie die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, erfüllt haben.

Für diese Wartezeit gibt es unterschiedliche Abstufungen. Die geringste Mindestversicherungszeit beträgt 5 Jahre. Erst nach dieser Wartezeit haben Sie Anspruch auf eine Rente.

Das bedeutet, Sie müssen über einen Zeitraum von 5 Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Es fließen außerdem noch Ersatzzeiten mit in die Berechnung ein. Also Zeiten, in denen Sie nicht in die Rentenversicherung einzahlen konnten, weil Sie beispielsweise politisch in der DDR verfolgt wurden.

Was sind Ersatz- und Anrechnungszeiten?

Ersatz- und Anrechnungszeiten sind in Bezug auf die Rente sogenannte beitragsfreie Zeiten.
Ersatzzeiten bedeuten, dass der oder die Betroffene aus ganz bestimmten Gründen keinen Beitrag leisten konnte. Diese sind z. B. Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der ehemaligen DDR.

Anrechnungszeiten sind ähnlich, nur dass sich die Gründe für die Beitragsfreiheit unterscheiden.
Gründe hier sind z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studium.

Zusätzlich gibt es noch Berücksichtigungszeiten. Darunter fällt z. B. die Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.

Gibt es noch weitere Rentenansprüche?

Wie bereits oben erwähnt, haben Sie also einen Rentenanspruch nach 5 Jahren Wartezeit. Danach erhalten Sie eine Regelaltersrente, sofern Sie das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreicht haben. Zudem würden Sie eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bekommen. Sollten Sie versterben, würde Ihrem Ehe- oder Lebenspartner eine Rente ausgezahlt werden. Es gibt allerdings noch weitere Formen der Rente. Hierbei sind die Wartezeiten und Voraussetzungen unterschiedlich. Es gibt:

  • die Wartezeit von 20 Jahren
    Nach 20 Jahren erhalten Sie eine Rente bei voller Erwerbsminderung, sofern die volle Erwerbsminderung bereits vor der Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit eingetreten ist und seitdem ohne Unterbrechung angehalten hat.
  • die Wartezeit von 25 Jahren
    Nach 25 Jahren können Bergleute, die viele Jahre unter Tage gearbeitet haben, und Bergleute ab dem 50. Lebensjahr eine Altersrente erhalten.
  • die Wartezeit von 35 Jahren
    Ab 35 Jahren gelten Sie als langjährig versichert und können, sofern Sie vor 1964 geboren wurden, noch vor Ihrem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Geburtsjahr auch für Menschen mit Schwerbehinderung.
  • die Wartezeit von 45 Jahren
    Ab einer erfüllten Wartezeit von 45 Jahren gibt es die Rente für besonders langjährig Versicherte. Dabei können Sie ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Mann und Frau tanzen durch Wohnung

Was ist der Versorgungsausgleich?

Wenn es um den Rentenanspruch geht, kommt häufig die Frage auf, wie der Rentenanspruch in einer Ehe zu handhaben ist. Denn wenn es nicht gesetzlich geregelt wäre, bliebe eine Person bei einer Scheidung ohne Rente zurück, wenn z. B. ein Partner nicht rentenversicherungspflichtig gearbeitet, sich aber um Kinder und Haushalt gekümmert hat.

Dafür gibt es den sogenannten Versorgungsausgleich. Er bedeutet, dass Versorgungsansprüche wie z. B. die Rente, die während einer Partnerschaft erworben wurden, als gemeinsame Lebensleistung anzusehen sind.

Diese Ansprüche gehören also beiden Partnern gleichberechtigt, sodass bei einer Scheidung beide mit den gleichen Versorgungsanrechten die Partnerschaft beenden sollten.

Wie diese Aufteilung vonstattengeht, darüber entscheidet dann in jedem Fall das Familiengericht.

Wie können Sie Ihren Rentenanspruch berechnen?

Sie möchten wissen, wann Sie in Rente gehen können und wie hoch Ihr Rentenanspruch ist? Außerdem wollen Sie wissen, wie dabei Ihre Beitrags-, Kindererziehungs- und Ausbildungszeiten einbezogen werden? Hierfür können Sie den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Rentenanspruch bereits nach 5 Jahren

Sie haben bereits nach 5 Jahren Wartezeit Anspruch auf Rente. Allerdings gibt es zusätzliche Wartezeiten, die wesentlich länger sind. Durch längere Wartezeiten ist Ihr Rentenanspruch natürlich höher. Denn letztendlich kommt es darauf an, wie viel und wie lange Sie in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben bzw. ob Sie Jahre der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen anrechnen lassen können. Denn dadurch sammeln Sie Rentenpunkte, die in ihrer Summe wichtig für die Berechnung Ihrer Rente sind.

Klassische Rentenversicherung

  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung garantiert
  • Weitere Absicherung durch Zusatzversicherungen möglich
  • Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz

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