Anspruch bei Minijob? Rechenbeispiel Häufige Fragen

Haben Minijobber Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

Ja, auch Minijobber können Teile ihres Gehalts oder der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich eine zusätzliche Rente durch Entgeltumwandlung aufzubauen. Und da Minijobber ebenfalls Arbeitnehmer sind, haben auch sie grundsätzlich diesen gesetzlichen Anspruch.

Wichtig: Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn Sie als Minijobber auch rentenversichert sind. Wer sich von der Rentenversicherung befreien lässt, hat keinen Anspruch auf Entgeltumwandlung. In der Praxis ist eine solche Befreiung allerdings nur selten sinnvoll.

Früher 450-EUR-Job, heute 520 EUR: Als Minijobber gilt jeder, der als geringfügig Beschäftigter angestellt ist und höchstens 520 EUR Arbeitsentgelt erhält. Mithilfe der Entgeltumwandlung können auch Minijobber Teile ihres Verdiensts in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln - und sich so eine wertvolle Zusatzrente für später sichern.

Dürfen Minijobber eine Direktversicherung haben?
Ja, das ist möglich. Rentenversicherte Arbeitnehmer können ihren Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Direktversicherung umsetzen.

Betriebliche Altersvorsorge der NÜRNBERGER Versicherung: Betriebsrente 520plus

Mit der NÜRNBERGER können Sie sich eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen, ohne auf die Vorteile eines Minijobs verzichten zu müssen.

Vorteile der Betriebsrente im Minijob

Entgeltumwandlung von dem Betrag, der über die 520 EUR hinausgeht

Sie sprechen mit Ihrem Arbeitgeber, arbeiten einige Stunden mehr oder Ihr Verdienst steigert sich aufgrund einer Erhöhung des Stundenlohns und Sie wandeln den Mehrverdienst ("das, was über die 520 EUR hinausgeht") in eine bAV um. Für den Erhalt des Minijobber-Status ist ausschließlich relevant, dass der Verdienst nach der Entgeltumwandlung maximal 520 EUR beträgt.

Der Vorteil: Ihr Nettolohn bleibt heute gleich und Sie sichern sich für morgen eine Zusatzrente.

Rechenbeispiel: Entgeltumwandlung von dem Betrag, der über 520 EUR hinausgeht

Eine rentenversicherte Bürohilfe beschließt mit ihrem Arbeitgeber eine Stundenerhöhung und verdient zukünftig pro Monat 620 EUR (brutto). Damit sie nicht als Midijobberin eingestuft wird und Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, vereinbart sie mit dem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung zugunsten einer Direktversicherung: Dabei werden 100 EUR in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt.

620 EUR (aktuelles Brutto) minus 100 EUR Entgeltumwandlung = 520 EUR Verdienst (Minijob)

Die Bürohilfe ist weiterhin eine Minijobberin: Mit den 520 EUR schöpft sie die 520-EUR-Grenze komplett aus und erhält dabei ihren Status als geringfügig Beschäftigte. Zusätzlich sichert sich die Bürohilfe eine attraktive Zusatzrente für später.

Häufige Fragen zur Betriebsrente 520plus der NÜRNBERGER

  • Welche Vorteile haben Arbeitnehmer von der Betriebsrente 520plus?

    ✔ Steuerstundung und -ersparnis
    ✔ Sozialabgabenersparnis
    ✔ Minijob-Status bleibt erhalten
    ✔ Aufbau einer zusätzlichen pfändungsgeschützten Altersversorgung

  • Welche Vorteile haben Arbeitgeber von der Betriebsrente 520plus?

    ✔ Einsparung von Lohnnebenkosten
    ✔ Motivation und Bindung steigen
    ✔ Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird erfüllt

  • Wie funktioniert die Betriebsrente 520plus in Zusammenhang mit der bAV?

    Die Betriebsrente 520plus kann als Direktversicherung abgeschlossen werden. Die Entgeltumwandlung bleibt dann bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung West (2023: 292 EUR monatlich) inkl. dem gesetzlichen Arbeitgeber-Pflichtzuschuss i. H. v. 15 % steuer- und sozialabgabenfrei.

    Handelt es sich nicht um das erste Dienstverhältnis, ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse möglich.

  • Welche arbeitsrechtlichen Grundsätze sind für die Betriebsrente 520plus zu beachten?

    Grundsätzlich unterliegt es der freien Willensentscheidung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine zusätzliche Arbeitszeit verbunden mit einer Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV zu vereinbaren. Bei Tarifbindung darf allerdings der tarifliche Mindestlohn je Arbeitsstunde nicht unterschritten werden.

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bAV für Gesellschafter

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