Das Wichtigste in Kürze
- Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit 63 bzw. 65 Jahren in Rente gehen, ohne dabei Abschläge hinzunehmen.
- Personen, die 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können ebenfalls unter bestimmten Umständen früher in Rente gehen.
- An einer privaten Vorsorge führt kein Weg vorbei.
Was passiert, wenn man früher in Rente gehen möchte?
Das Renteneintrittsalter wurde seit 2012 stufenweise erhöht. Lag die sogenannte Regelaltersgrenze früher bei 63 Jahren, liegt sie jetzt bei 67 Jahren. Das bedeutet: Sofern Sie ab 1964 geboren wurden, erhalten Sie erst ab Ihrem 67. Lebensjahr abschlagsfrei Rente.
Personen, die vor 1953 geboren wurden, können mit 63 Jahren abschlagsfrei Rente beziehen, wenn dabei einige Voraussetzungen erfüllt sind. Für Personen, die zwischen 1953 und 1963 das Licht der Welt erblickten, wurde die Regelaltersgrenze jetzt schrittweise angehoben.
Wenn Sie nun trotzdem früher in Rente gehen möchten, müssen Sie dafür Einbußen hinnehmen. Ihre Rente wird Ihnen also nicht voll ausgezahlt.
Ist es möglich, abschlagsfrei früher in Rente zu gehen?
Viele Erwerbstätige träumen davon, schon vor ihrem 67. Lebensjahr in Rente zu gehen. Sie gehören auch dazu? Dann müssen Sie daran denken, dass das nicht abschlagsfrei möglich ist. Pro Monat, den Sie früher in Rente gehen, nehmen Sie einen Rentenabschlag von 0,3 % in Kauf. Dieser Abschlag gilt lebenslang. Also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird Ihnen nicht der volle Rentenbetrag ausgezahlt.
Früher in Rente nach 45 Versicherungsjahren
Unter bestimmte Voraussetzung können Sie allerdings abschlagsfrei schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Dafür müssen Sie allerdings vor 1953 geboren sein und 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dabei handelt es sich um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Sind Sie nach 1953 geboren und haben ebenfalls 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, können Sie zwar auch früher abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings nicht mehr mit 63, da ja das Renteneintrittsalter ab diesem Zeitpunkt schrittweise angehoben wurde. Das heißt, ist Ihr Geburtsjahr 1964 oder später, können Sie beispielsweise mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Gut zu wissen: Folgende Zeiten werden für die Berechnung der 45 Jahre angerechnet:
- Jahre der Beschäftigung oder der selbstständigen Tätigkeit, in denen Sie die Pflichtbeiträge gezahlt haben
- Zeiten, in denen Sie für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr zuständig waren und Pflichtbeiträge gezahlt haben
- Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber zusammen Beiträge für Minijobs gezahlt haben; hat Ihr Arbeitgeber Ihre Beiträge voll bezahlt, wird diese Zeit nur anteilig angerechnet
- Zeit der Wehr- und Zivildienstpflicht
- Freiwillige Beiträge, sofern Pflichtbeiträge für mindestens 18 Jahre gezahlt wurden
- Zeiten, in denen Sie einen Angehörigen gepflegt haben
- Zeiten, in denen Sie Sozialleistungen erhalten haben
- Ersatzzeiten: z. B., wenn Sie in der ehemaligen DDR politisch verfolgt wurden
Früher in Rente nach 35 Versicherungsjahren
Die abschlagsfreie Rente nach 35 Arbeits- bzw. Versicherungsjahren, also die Altersrente für langjährig Versicherte, im Gegensatz zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ist ebenfalls möglich. Allerdings nur für die Jahrgänge 1949 - 1963. Wenn Sie danach geboren wurden, liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können dann zwar trotzdem früher in Rente gehen, müssen aber die üblichen Abschläge von 0,3 % pro Monat in Kauf nehmen.

Früher in Rente dank Lebensarbeitszeitkonto
Bei manchen Arbeitgebern können Sie ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto einrichten. Das geht aber wirklich nur, wenn Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit anbietet und Sie eine Vereinbarung dazu mit ihm treffen.
Hierbei können Sie vereinbaren, dass Sie z. B. Überstunden und Urlaubstage, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie weitere Gehaltsbestandteile auf ein Lebensarbeitszeitkonto einzahlen. Das Guthaben, das Sie so ansparen, können Sie dann für Ihren vorzeitigen Ruhestand verwenden.
Früher in Rente dank privater Vorsorge
Bei aller Rechnerei ist jedoch eine Sache sicher: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um im Alter ein sorgenfreies Leben zu führen. Das bedeutet, Sie benötigen eine zusätzliche private Vorsorge. Mithilfe einer privaten Vorsorge können Sie eventuell früher in Rente gehen, da Sie auf diesem Weg die Abschläge ausgleichen können. Vorausgesetzt, Sie haben genügend angespart.
Es gibt unterschiedliche Produkte, mit denen Sie privat für Ihr Alter vorsorgen können, darunter z. B.:
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Klassische Rentenversicherung
Sie zahlen einen monatlichen Beitrag und sparen so Kapital an, das aus Ihren Beiträgen, einem festgelegten Zinssatz und erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens besteht. Die daraus entstehende Rente wird Ihnen lebenslang ausgezahlt.
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Fondsgebunde Rentenversicherung
Sie zahlen in einen Aktienfonds ein, der vom Versicherer verwaltet wird. Dabei können Sie höhere Gewinne erzielen als bei einer klassischen Rentenversicherung. Das Risiko ist allerdings ebenfalls erhöht, da die Wertentwicklung der Aktien nicht vorhersehbar ist.
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Betriebliche Altersvorsorge
Hierbei handelt es sich um das Ansparen einer Zusatzversicherung über Ihren Arbeitgeber. Das lohnt sich vor allem, da der Arbeitgeber diese Form der Rentenversicherung bezuschussen muss.
Ist es sinnvoll, früher in Rente zu gehen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie früher in Rente gehen und müssen dabei keine Abschläge in Kauf nehmen. Das trifft allerdings nicht mehr auf allzu viele Personen zu. In jedem Fall lohnt es sich, privat vorzusorgen, da die gesetzliche Rente nicht hoch genug ist, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Für diese private Vorsorge gibt es viele Möglichkeiten. Informieren Sie sich doch gleich bei uns und fordern Sie ein Angebot an!