Meine Nürnberger
Blick in einen Hörsaal mit zuhörenden Studierenden

Studentenversicherung.

Diese Versicherungen sollte jeder Student haben.

Welche Versicherungen sollten Studenten auf jeden Fall haben? Klar, jeder muss sich krankenversichern, gesetzlich oder privat. Aber was ist, wenn Ihr Kaffee ins Notebook eines Kommilitonen kippt? Wir erklären, worum Sie sich im Studium kümmern sollten. Aber auch, womit Sie sich Zeit lassen können.

Versicherungen im Studium? Kleine Ausgaben mit Mehrwert!

Das Studium ist für viele ein finanzieller Balanceakt: Strikte Zeitvorgaben der Studienordnungen, wenig Zeit zum Jobben und hohe Mieten strapazieren das Budget. Eigentlich ein guter Grund, sich mit finanziellen Fragen zu beschäf­tigen. Tatsächlich unter­schätzen aber viele Studierende den praktischen Wert von Versicherungs­schutz im Studium. Waschmaschine in der WG falsch angeschlossen und nun ein Wasserscha­den? Welche Versicherungen neben einer Haftpflichtpolice brauchen Sie noch?

Private Haftpflicht­versicherung

Damit Sie für ein Missgeschick nicht lebenslang zahlen müssen.

Neustart Studium. Mit einigen Sicherheiten

Zugegeben, wer mit einem Studium beginnt, dem schwirrt der Kopf vor lauter neuem Input und Dingen. Viel ist zu organi­sieren: neue Stadt, neue Wohnung, neue Freunde. Da bleibt oft wenig Zeit, über Versicherungen nachzudenken. Solange Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, sind Sie teils über Ihre Eltern mitversichert. In anderen Lebensbereichen brauchen Sie aber eine eigene Versicherung.

Die Krankenversicherung - was ist zu beachten?

Wie ist die Gesetzeslage?

Fast alle Studierenden an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen müssen in einer Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein. Die Hochschulen verlangen bei der Immatrikulation die Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse.

Stichwort Krankenversicherung über die Familienversicherung. Wann bin ich mitversichert?

Die meisten Studienanfänger, die vorher noch keine Ausbildung begonnen haben, sind über ihre Eltern familienversichert. Das ist für Sie kostenlos und möglich, wenn Sie jünger als 25 Jahre sind und wenn beide oder der Elternteil mit dem höheren Einkommen gesetzlich krankenversichert sind. Und: Sollten Sie selbst Kinder haben, kann die Familienversicherung meist auch diese abdecken.

  • Ausnahmen gibt es nur bei berufsbegleitenden und dualen Studiengängen. Diese werden als Berufsausbildung angesehen, Sie müssen sich dann selbst versichern.
  • Auch über einen berufstätigen gesetzlich versicherten Ehepartner sind Sie familien­versichert, dann entfällt die Altersobergrenze.
  • In jedem Fall dürfen Sie nicht mehr als rund 450 EUR im Monat durch Jobben verdienen.
Wie kann ich in eine private Krankenversicherung wechseln?
  • Innerhalb der ersten 3 Monate nach Ihrer Immatrikulation können Sie sich von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Dieser Punkt spielt eine Rolle, wenn Sie bislang über Ihre Eltern privatversichert waren.
  • Bitte beachten Sie, dass diese Entscheidung für das ganze Studium gilt, Sie können nicht mehr wechseln. Auch beim späteren Berufseintritt ist ein Wechsel in die GKV nicht unproblematisch. Und ganz wichtig: Nach dem 25. Lebensjahr zahlt der Staat bei Kindern von Beamten keine Beihilfe mehr. Sie müssten dann den Beitrag für eine reguläre Kranken­versicherung selbst tragen.
Stichwort studentische Kranken­versicherung: Wann ist sie erforderlich?
  • Wenn Sie neben dem Studium im Semester mehr als 450 EUR monatlich verdienen.
  • Alle Studierenden nach dem 25. Lebensjahr werden in der studentischen Kranken­ver­sicherung versicherungs­pflichtig. Also auch die bislang familien­versicherten. Die studentische Krankenver­sicherung gilt bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters.
Stichwort studentische Krankenversicherung: Wie berechnet sich ihr Beitrag?
  • Der Beitrag setzt sich aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Somit zahlen alle Studierenden unterschiedliche Beitragssätze, je nach gewählter Krankenkasse.
  • Bemessungsgrundlage für alle Studierenden ist der BAföG-Bedarfssatz plus dem Zusatz­beitrag ihrer Krankenkasse. Rechnen Sie mit einem monatlichen Beitrag von derzeit 90,93 EUR - nutzen Sie Online-Rechner.
Wenn es mal etwas länger dauert: Was gilt für Ü30 und Examens­kandidaten?

Mit dem 30. Lebensjahr bzw. dem Ende Ihres 14. Fachsemesters endet Ihre Versicherungspflicht als Studierender. Sie müssen sich dann innerhalb einer Übergangsphase von 6 Monaten freiwillig gesetzlich versichern. Ihr Bruttoeinkommen darf 1.015 EUR nicht übersteigen.

  • Im "Examenstarif" starten Sie in einer Übergangsphase (6 Monate) günstiger und zahlen dann meist den Mindestbeitrag freiwillig Versicherter in Ihre gewählte Krankenkasse. Das sind derzeit rund 142,30 EUR plus Zusatz­beitrag. Danach müssen Sie sich zu höheren Tarifen freiwillig gesetzlich versichern.
  • Diese Option der freiwilligen studentischen Krankenver­sicherung endet spätestens mit Ende Ihres 37. Lebensjahres.

Welche Versicherungen sind gerade für Studierende wichtig und sinnvoll?

  • Private Haftpflichtversicherung:
    Experten sind sich einig, eine private Haftpflicht ist die wichtigste Versiche­rung, die Sie freiwillig abschließen sollten. Wie leicht kann es als Radfahrer zu einem Unfall mit Sachschäden kommen? Das Gesetz sieht bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen hohe Schaden­ersatzzahlungen vor. Wenn Sie noch nie berufstätig waren, können Sie weiterhin auch über Ihre Eltern versichert sein, wenn diese eine private Haftpflicht haben. Wenn Sie Ihre erste Ausbildung abschließen oder 25 Jahre alt werden, müssen Sie sich selbst versichern. Dann helfen Online-Tools beim Ermitteln der für Sie gut tragbaren Jahresbeiträge. Je nach gewählter Höhe der Deckung (am besten 5 Mio. EUR) und der Selbstbeteiligung (meist 150 EUR) kommen in der Regel Kosten von rund 50 EUR auf Sie zu.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):
    Klar, als Studierender stehen Sie noch nicht im Beruf und eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung kostet auch Ihr Geld. Vorteil im Studium: Sie sind noch jung, der Einstiegsbeitrag ist entsprechend niedrig und bleibt günstig für Sie. Spätestens, wenn Sie nach dem Studium ein Arbeitsverhältnis haben, sollten Sie konkret über eine BU nachdenken. Diese springt ein, wenn Sie auf Dauer nicht mehr Ihrem Beruf nachgehen können, etwa durch Krankheit. Die staatliche Erwerbs­minderungsrente reicht da nicht aus.
  • Unfallversicherung:
    Die Unfallversicherung kann helfen, wenn Sie sich keine BU leisten wollen oder abgelehnt werden. Achten Sie auf eine hohe Summe für den Fall, dass ein Unfall Sie invalide macht.
  • Hausratversicherung:
    Eine Hausratversicherung ist noch nicht unbedingt notwendig. Fachleute setzen einen Gesamtwert von 20.000 EUR als Einstiegsschwelle einer Hausrat­ver­sicherung an. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn Sie es sich nicht leisten können, Ihren Hausrat notfalls zu ersetzen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Stark und zuverlässig
  • Flexibel: Lässt sich an Lebenssituationen und Bedürfnisse anpassen
  • Nachhaltig: Fokus auf Umwelt sowie soziale Aspekte

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