Das Wichtigste in Kürze
- Vom 31. Dezember, 0:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr dürfen Sie offiziell böllern. Für alles andere benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
- In der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern herrscht ein generelles Böllerverbot
- Beim Kauf von Böllern sollten Sie auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten
Ab wann dürfen Sie an Silvester böllern?
Offiziell darf in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr geknallt werden. Je nach Wohnort kann es jedoch leichte Abweichungen geben, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden. Wer außerhalb dieses Zeitfensters Feuerwerk zündet, muss sich beim zuständigen Ordnungsamt eine Sondergenehmigung holen, andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.

Böllerverbote in der Nähe von bestimmten Einrichtungen
Verboten ist das Knallen und Raketen-Starten in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. In einigen Städten herrscht sogar aufgrund der Brandgefahr ein generelles Böllerverbot. Hier sollten Sie sich rechtzeitig informieren.
Woran erkennen Sie gefährliches Feuerwerk?
Illegale Böller und Feuerwerks-Raketen, die nicht in Deutschland zugelassen oder geprüft wurden, können sehr gefährlich sein! Was auf fliegenden Märkten oder 'unter dem Ladentisch' verkauft wird, explodiert oftmals deutlich schneller und gewaltiger - etwa durch unerlaubt verwendetes Metallpulver anstelle des handelsüblichen Schwarzpulvers. Auch die Zündschnüre sind oft kürzer oder brennen schneller und lösen damit deutlich früher als gewohnt aus. Daher sollten Sie schon beim Einkauf der Silvester-Kracher einen Blick darauf haben, ob Sie wirklich zugelassene Böller erwerben.
Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind sofort an der Kennzeichnung "BAM P1" oder "P2" plus einer 4-stelligen Zahlenreihe zu erkennen. Diese wird vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben. Europäische Ware wiederum trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Bei solchen Feuerwerks-Artikeln können Sie guten Gewissens davon ausgehen, dass sie ungefährlich sind - wenn Sie sich an die entsprechenden Sicherheitstipps halten!
Altersbeschränkung beachten
Auch wenn sie eine große Faszination ausüben: Chinaböller und Feuerwerks-Raketen gehören nicht in Kinderhände! Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen nur Kleinst-Feuerwerk (Springteufel, Wunderkerzen etc.) kaufen und abbrennen - leicht zu erkennen an der Kennzeichnung "F1".
Mit "F2" wird das 'Erwachsenen-Feuerwerk' gekennzeichnet, also Chinaböller und mächtige Silvester-Raketen. Diese entwickeln eine massive Sprengkraft und können gefährliche Verletzungen verursachen, wenn sie nicht richtig gehandhabt werden.
Sicherheitstipps für's Böllern
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Feuerwerks-Körper richtig lagern
Feuerwerks-Körper sind in der Regel bereits 2 Tage vor Silvester in den Geschäften erhältlich. Bis zum Neujahrsabend sollte das Feuerwerk in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist.
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Feuerwerks-Raketen richtig sichern
Feuerwerks-Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert werden. Die Lenkstäbe und Zündschnüre sollten Sie nicht eigenmächtig verkürzen oder verändern. Bei einem versuchten Start aus der Hand kann die nach unten aus der Rakete schießende Treibladung schwerste Verbrennungen verursachen.
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Raketen richtig anzünden
Beim Anzünden immer auf einen entsprechend großen Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren achten - und die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand behalten!
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Keine Raketen oder Böller einsammeln, die scheinbar nicht gezündet haben
Solche vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen - auch, wenn versucht wird, sie erneut anzuzünden. Denn dann ist oft keine ausreichend lange Zündschnur mehr vorhanden und so fehlt die Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Auch sollten Sie auf keinen Fall versuchen, feucht gewordene Blindgänger anzuwärmen oder zu trocknen - hier besteht höchste Explosionsgefahr!
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Im Notfall durchdacht handeln
Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren. Wählen Sie unverzüglich die 112 und leisten Sie wenn erforderlich Erste Hilfe.
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