Böllern ab wann? Verbote Altersbeschränkung Sicherheitstipps

Das Wichtigste in Kürze

  • Vom 31. Dezember, 0:00 Uhr bis zum 1. Januar, 24:00 Uhr dürfen Sie offiziell böllern. Für alles andere benötigen Sie eine Sondergenehmigung.
  • In der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie vor Krankenhäusern herrscht ein generelles Böllerverbot
  • Beim Kauf von Böllern sollten Sie auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung achten

Ab wann dürfen Sie an Silvester böllern?

Offiziell darf in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr geknallt werden. Je nach Woh­nort kann es jedoch leichte Ab­wei­chungen ge­ben, da Städte und Ge­mein­den selbst über die genauen Zei­ten ent­scheiden. Wer außer­halb dieses Zeit­fens­ters Feuerwerk zündet, muss sich beim zu­stän­­­­digen Ord­nungs­amt eine Sonder­genehmigung holen, an­dern­falls drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.

Angezündeter Böller in einer Hand

Böllerverbote in der Nähe von bestimmten Einrichtungen

Verboten ist das Knallen und Raketen-Starten in der unmittelbaren Nähe von Kir­chen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. In einigen Städten herrscht sogar aufgrund der Brand­ge­fahr ein gene­relles Böllerverbot. Hier sollten Sie sich rechtzeitig informieren.

Woran erkennen Sie gefährliches Feuerwerk?

Illegale Böller und Feuerwerks­-Ra­ke­ten, die nicht in Deutschland zuge­las­sen oder geprüft wurden, können sehr ge­fährlich sein! Was auf flie­gen­den Märk­ten oder 'unter dem Laden­tisch' ver­kauft wird, explodiert oft­mals deutlich schneller und gewal­tiger - etwa durch unerlaubt ver­wen­detes Metallpulver anstelle des han­dels­üb­li­chen Schwarz­pul­vers. Auch die Zünd­schnüre sind oft kürzer oder bren­nen schneller und lö­sen damit deutlich früher als ge­wohnt aus. Da­her sollten Sie schon beim Ein­kauf der Sil­ves­ter-Kracher einen Blick darauf haben, ob Sie wirklich zuge­las­sene Böl­ler erwer­ben.

Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind sofort an der Kennzeich­nung "BAM P1" oder "P2" plus einer 4-stel­li­gen Zahlen­reihe zu er­kennen. Die­se wird vom Bun­­desamt für Material­forschung und -prüfung (BAM) ver­ge­ben. Europäi­sche Ware wiederum trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Bei solchen Feuer­werks­-Artikeln kön­nen Sie guten Gewis­sens davon ausgehen, dass sie unge­fähr­lich sind - wenn Sie sich an die ent­spre­chenden Sicherheitstipps hal­ten!

Altersbeschränkung beachten

Auch wenn sie eine große Faszination ausüben: Chinaböller und Feuerwerks­-Raketen gehören nicht in Kin­der­hände! Kinder und Jugendliche unter 18 dür­fen nur Kleinst-Feuerwerk (Spring­teu­fel, Wun­­der­kerzen etc.) kaufen und abbren­nen - leicht zu er­kennen an der Kenn­zeich­nung "F1".

Mit "F2" wird das 'Erwachsenen-Feuer­­werk' gekennzeichnet, also Chinaböller und mächtige Silvester­-Ra­keten. Diese entwickeln eine massive Sprengkraft und können gefährliche Verletzungen verursach­en, wenn sie nicht richtig gehandhabt wer­den.

Sicherheitstipps für's Böllern

  • Feuerwerks-Körper richtig lagern

    Feuerwerks-Körper sind in der Regel bereits 2 Tage vor Silvester in den Geschäf­ten erhältlich. Bis zum Neu­jahrsabend sollte das Feuerwerk in der Originalver­packung an einem trockenen Ort gela­gert werden, der für Kinder unzugänglich ist.

  • Feuerwerks-Raketen richtig sichern

    Feuerwerks-Raketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Fla­sche heraus ab­ge­feuert werden. Die Lenk­stäbe und Zündschnüre sollten Sie nicht eigen­mäch­tig ver­kürzen oder verän­dern. Bei einem versuchten Start aus der Hand kann die nach un­ten aus der Rakete schie­ßende Treib­ladung schwerste Ver­bren­nun­gen ver­ursachen.

  • Raketen richtig anzünden

    Beim Anzünden immer auf einen ent­­sprechend großen Sicherheits­ab­stand zu um­steh­enden Personen und Tieren achten - und die Feuer­werks­körper niemals mit bren­nen­der Lun­te in der Hand behalten!

  • Keine Raketen oder Böller ein­sam­meln, die scheinbar nicht ge­zün­det haben

    Solche vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Ver­let­zungen verursachen - auch, wenn versucht wird, sie erneut anzu­zün­den. Denn dann ist oft keine ausreichend lange Zündschnur mehr vorhan­den und so fehlt die Zeit, sich in Sicher­heit zu bringen. Auch sollten Sie auf keinen Fall ver­suchen, feucht gewordene Blindgänger anzuwärmen oder zu trocknen - hier be­steht höchste Ex­plosionsgefahr!

  • Im Notfall durchdacht handeln

    Sollte es trotz Einhaltung aller Si­cher­heitshinweise zu einem Unfall kom­men, gilt es Ruhe zu bewahren. Wäh­len Sie unverzüglich die 112 und leis­ten Sie wenn erfor­der­lich Erste Hilfe.

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