"Oh!" - "Aaaaah!" Das Silvesterfeuerwerk gehört für viele einfach zur Neujahrsnacht dazu. Doch ab wann darf eigentlich geknallt werden und was sollten Sie sonst noch beachten? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Woran erkennen Sie gefährliches Feuerwerk?
Illegale Böller und Feuerwerksraketen, die nicht in Deutschland zugelassen oder geprüft wurden, können sehr gefährlich sein! Was auf fliegenden Märkten oder 'unter dem Ladentisch' verkauft wird, explodiert oftmals deutlich schneller und gewaltiger - etwa durch unerlaubt verwendetes Metallpulver anstelle des handelsüblichen Schwarzpulvers. Auch die Zündschnüre sind oft kürzer oder brennen schneller und lösen damit deutlich früher als gewohnt aus. Daher sollten Sie schon beim Einkauf der Silvester-Kracher einen Blick darauf haben, ob Sie wirklich zugelassene Böller erwerben.
Geprüfte und erlaubte Knallkörper sind sofort an der Kennzeichnung "BAM PI" oder "PII" plus einer 4-stelligen Zahlenreihe zu erkennen. Diese wird vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben. Europäische Ware wiederum trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer. Bei solchen Feuerwerksartikeln können Sie guten Gewissens davon ausgehen, dass sie ungefährlich sind - wenn Sie sich an die entsprechenden Sicherheitstipps halten!

Ab wann dürfen Sie an Silvester böllern?
Offiziell darf in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr geknallt werden. Je nach Wohnort kann es jedoch leichte Abweichungen geben, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden. Wer außerhalb dieses Zeitfensters Feuerwerk zündet, muss sich beim zuständigen Ordnungsamt eine Sondergenehmigung holen, andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.
Altersbeschränkung beachten
Auch wenn sie eine große Faszination ausüben: Chinaböller und Feuerwerksraketen gehören nicht in Kinderhände! Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen nur Kleinstfeuerwerk (Springteufel, Wunderkerzen etc.) kaufen und abbrennen - leicht zu erkennen an der Kennzeichnung "F I".
Mit "F II" wird das 'Erwachsenen-Feuerwerk' gekennzeichnet, also Chinaböller und mächtige Silvesterraketen. Diese entwickeln eine massive Sprengkraft und können gefährliche Verletzungen nach sich ziehen, wenn sie nicht richtig gehandhabt werden.
Sicherheitstipps
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Feuerwerkskörper richtig lagern
Feuerwerkskörper sind in der Regel bereits 2 Tage vor Silvester in den Geschäften erhältlich. Bis zum Neujahrsabend sollte das Feuerwerk in der Originalverpackung an einem trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder unzugänglich ist.
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Feuerwerksraketen richtig sichern
Feuerwerksraketen sollten immer aus einem standsicheren Rohr oder einer Flasche heraus abgefeuert, die Lenkstäbe und Zündschnüre nicht eigenmächtig verkürzt oder verändert werden. Bei einem versuchten Start aus der Hand kann nämlich die nach unten aus der Rakete schießende Treibladung schwerste Verbrennungen verursachen.
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Raketen richtig anzünden
Beim Anzünden immer auf einen entsprechend großen Sicherheitsabstand zu umstehenden Personen und Tieren achten - und die Feuerwerkskörper niemals mit brennender Lunte in der Hand behalten!
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Keine Raketen oder Böller einsammeln, die scheinbar nicht gezündet haben
Solche vermeintlichen Blindgänger können als Spätzünder nochmals losgehen und schwere Verletzungen verursachen - auch, wenn versucht wird, sie erneut anzuzünden. Denn dann ist oft keine ausreichend lange Zündschnur mehr vorhanden und so fehlt die Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Auch sollten Sie auf keinen Fall versuchen, feucht gewordene Blindgänger anzuwärmen oder zu trocknen - hier besteht höchste Explosionsgefahr!
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Im Notfall durchdacht handeln
Sollte es trotz Einhaltung aller Sicherheitshinweise zu einem Unfall kommen, gilt es Ruhe zu bewahren. Wählen Sie unverzüglich die 112 und leisten Sie wenn erforderlich Erste Hilfe.
Böllerverbote in Deutschland
Verboten ist das Knallen und Raketen-Starten in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. In einigen Städten herrscht sogar aufgrund der Brandgefahr ein generelles Böllerverbot. Hier sollten Sie sich rechtzeitig informieren.
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