Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2023

Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von der Bundesregierung für das Jahr 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 59.850 EUR/Jahr bzw. 4.987,50 EUR/Monat festgelegt. Der GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,6 %. Diese werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.

Mit diesen Rechengrößen ergibt sich Folgendes: Der maximale Arbeit­geberbeitrag zur GKV liegt 2023 bei 403,99 EUR monatlich (8,10 % von 4.987,50 EUR).

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung in Euro

Jahresbeitrag
Monatsbeitrag
2023

59.850,00

4.987,50

2022

58.050,00

4.837,50

2021

58.050,00

4.837,50

2020

56.250,00

4.687,50

2019

54.450,00

4.537,50

2018

53.100,00

4.425,00

2017

52.200,00

4.350,00

2016

50.850,00

4.237,50

2015

49.500,00

4.125,00

2014

48.600,00

4.050,00

So beeinflusst die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung die Bemessungsgrundlage

Die Höhe Ihrer Beiträge zu den gesetzlichen Sozial­versicherungen wie Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung hängt grundsätzlich von Ihrem Einkommen ab.

  • Es gilt das Solidaritätsprinzip: Menschen mit geringem Einkommen zahlen kleinere Beträge in das System ein als Besserverdienende.
  • Der Gesetzgeber begrenzt die Bemessungsgrundlage (in der Regel Ihr Bruttoeinkommen) für die Berechnung der Beiträge jedoch nach oben: mit der sogenannten Beitragsbemessungs­grenze. Sie wird jedes Jahr aufgrund der Veränderungen bei Löhnen und Gehältern für die verschiedenen Sozialversicherungsbereiche neu festgelegt.

  • Übersteigt Ihr Einkommen diesen Wert, müssen für den Betrag, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, keine Sozialabgaben gezahlt werden. Die Beiträge fallen also nur für das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungs­grenze an. Oberhalb des Limits werden allerdings auch keine Ansprüche auf Leistungen wie Rente und Arbeitslosengeld erworben.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze hat auch Auswirkungen auf den Arbeitgeber-Zuschuss. Der Arbeitgeber beteiligt sich sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Kranken­versicherung grundsätzlich mit der Hälfte der Kosten - aber maximal bis zur Beitrags­bemessungsgrenze.

Lachende Familie schaut unter einer weißen Decke hervor

Warum gibt es die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung?

Die Bundesregierung stellt durch die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze sicher, dass der Anstieg bei Löhnen und Gehältern in der Sozialversicherung berücksichtigt wird. Vielleicht wundern Sie sich, warum der Staat freiwillig auf Sozialabgaben über der Beitragsbemessungsgrundlage verzichtet? Diese Deckelung zielt in erster Linie nicht auf die Einnahmen, sondern auf die Ausgaben des Staates ab.

Es soll verhindert werden, dass bei sehr hohen Gehältern die Renten- und Krankengeldansprüche der Arbeitnehmer quasi ungebremst steigen. Die gesetzlichen Krankenkassen mussten in früheren Zeiten nämlich fast 95 % ihrer Ausgaben nur für Krankengeld aufwenden. Bei Versicherten, deren Gehalt über der Beitragsbemessungs­grenze liegt, wird davon ausgegangen, dass sie im Krankheitsfall keinen darüber hinausgehenden Schutz durch die Krankenkassen nötig haben.

Gleiche Limits in Ost und West

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Versicherungspflichtgrenze sind bundesweit einheitlich - ganz im Gegensatz zur Beitragsbemessungs­grenze in der Rentenversicherung. Diese liegt in Westdeutschland sehr viel höher als im Osten (2023 sind es im Westen 87.600 EUR/Jahr, im Osten 85.200 EUR/Jahr).

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