Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2023
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von der Bundesregierung für das Jahr 2023 in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 59.850 EUR/Jahr bzw. 4.987,50 EUR/Monat festgelegt. Der GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,6 %. Diese werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt.
Mit diesen Rechengrößen ergibt sich Folgendes: Der maximale Arbeitgeberbeitrag zur GKV liegt 2023 bei 403,99 EUR monatlich (8,10 % von 4.987,50 EUR).
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung in Euro
Jahresbeitrag
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Monatsbeitrag
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2023 |
59.850,00 |
4.987,50 |
2022 |
58.050,00 |
4.837,50 |
2021 |
58.050,00 |
4.837,50 |
2020 |
56.250,00 |
4.687,50 |
2019 |
54.450,00 |
4.537,50 |
2018 |
53.100,00 |
4.425,00 |
2017 |
52.200,00 |
4.350,00 |
2016 |
50.850,00 |
4.237,50 |
2015 |
49.500,00 |
4.125,00 |
2014 |
48.600,00 |
4.050,00 |
So beeinflusst die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung die Bemessungsgrundlage
Die Höhe Ihrer Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen wie Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung hängt grundsätzlich von Ihrem Einkommen ab.
- Es gilt das Solidaritätsprinzip: Menschen mit geringem Einkommen zahlen kleinere Beträge in das System ein als Besserverdienende.
- Der Gesetzgeber begrenzt die Bemessungsgrundlage (in der Regel Ihr Bruttoeinkommen) für die Berechnung der Beiträge jedoch nach oben: mit der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Sie wird jedes Jahr aufgrund der Veränderungen bei Löhnen und Gehältern für die verschiedenen Sozialversicherungsbereiche neu festgelegt.
- Übersteigt Ihr Einkommen diesen Wert, müssen für den Betrag, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, keine Sozialabgaben gezahlt werden. Die Beiträge fallen also nur für das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze an. Oberhalb des Limits werden allerdings auch keine Ansprüche auf Leistungen wie Rente und Arbeitslosengeld erworben.
- Die Beitragsbemessungsgrenze hat auch Auswirkungen auf den Arbeitgeber-Zuschuss. Der Arbeitgeber beteiligt sich sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherung grundsätzlich mit der Hälfte der Kosten - aber maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Warum gibt es die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung?
Die Bundesregierung stellt durch die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze sicher, dass der Anstieg bei Löhnen und Gehältern in der Sozialversicherung berücksichtigt wird. Vielleicht wundern Sie sich, warum der Staat freiwillig auf Sozialabgaben über der Beitragsbemessungsgrundlage verzichtet? Diese Deckelung zielt in erster Linie nicht auf die Einnahmen, sondern auf die Ausgaben des Staates ab.
Es soll verhindert werden, dass bei sehr hohen Gehältern die Renten- und Krankengeldansprüche der Arbeitnehmer quasi ungebremst steigen. Die gesetzlichen Krankenkassen mussten in früheren Zeiten nämlich fast 95 % ihrer Ausgaben nur für Krankengeld aufwenden. Bei Versicherten, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird davon ausgegangen, dass sie im Krankheitsfall keinen darüber hinausgehenden Schutz durch die Krankenkassen nötig haben.
Gleiche Limits in Ost und West
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Versicherungspflichtgrenze sind bundesweit einheitlich - ganz im Gegensatz zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Diese liegt in Westdeutschland sehr viel höher als im Osten (2023 sind es im Westen 87.600 EUR/Jahr, im Osten 85.200 EUR/Jahr).