Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung klingt verlockend, ist aber nicht für jeden möglich. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Bedingungen es geht.

Wie kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Stellen Sie einen Antrag bei Ihrem Wunschanbieter:
Am Anfang steht der Antrag. Informieren Sie sich zuallererst, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) in Ihrem Fall gegeben sind. Hierzu lesen Sie mehr im Abschnitt: "Für wen kommt der Wechsel zur PKV in Frage?".

Die Gesundheitsprüfung:
Alle PKV-Unternehmen verlangen bei einer Antragstellung Gesundheits­fragen. Der Hintergrund: Die zukünftige Versicherung will so das finanzielle Risiko einschätzen. Daher kann es passieren, dass sie für bestimmte Vorerkrankungen oder besondere Risikofaktoren einen Zuschlag zahlen, im schlimmsten Fall ist eine Aufnahme in die PKV nicht möglich. Aber keine Angst: Ein PKV-Unternehmen wird Sie nicht gleich ablehnen, nur weil Sie schon einmal im Krankenhaus lagen oder sich einer Behandlung unterziehen mussten. Jeder Antrag wird individuell geprüft.

Kündigen Sie die alte Versicherung erst nach dem Gesundheitscheck:
Die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenkasse beträgt in der Regel 2 Monate ab Ende des Monats, in dem Sie kündigen. Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) etwa am 12. Mai kündigen, sind Sie noch bis 31. Juli versichert. In einigen Ausnahme­fällen geht das auch schneller, etwa wenn versicherungspflichtige Angestellte zum Jahresbeginn versicherungsfrei werden.

Für die Kündigung bei der GKV brauchen Sie die Aufnahmebestätigung der neuen privaten Kranken­versiche­rung. Warten Sie daher ab, wie die PKV Ihre Gesundheitsprüfung bewertet und ob sie Sie als Versicherungsnehmer akzeptiert.

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Ihre Vorteile in der privaten Krankenversicherung:

  • Freie Arzt-, Krankenhaus- und Therapiewahl
  • Bei Krankenhausaufenthalt Unterbringung im 1- bzw. 2-Bett-Zimmer
  • Bezahlung aller zugelassenen Medikamente
  • Behandlung im Krankenhaus durch Chefarzt möglich
  • Beitragsrückerstattung
  • Bis zu 100 % Erstattung der Kosten für Zahnbehandlung
  • Auslandsschutz
  • Schnellere Terminvergabe
  • Kürzere Wartezeiten in der Praxis
  • Komfortleistungen bei Krankenhausaufenthalt

Für wen kommt der Wechsel zur privaten Krankenversicherung infrage?

Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Versicherungspflicht. Das heißt: Jeder, der in Deutschland lebt, muss krankenversichert sein. Die gesetzliche Krankenkasse nimmt jeden versicherungspflichtigen Arbeitnehmer auf. Nicht versicherungspflichtig sind dagegen Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie Angestellte, deren Jahreseinkommen über der aktuell gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Die GKV bietet eine gute Absicherung bei Krankheiten, weist jedoch auch Lücken in der medizinischen Versorgung auf. Ein Wechsel in die PKV ist daher für viele interessant. In der GKV dürfen Sie von Ihrer bisherigen Krankenkasse zu einer neuen Krankenkasse wechseln, wenn Sie bei erstgenannter mindestens 18 Monate versichert waren; für den Wechsel in die PKV gilt diese Frist nicht.

Krankenkassenwechsel PKV Angestellte

Versicherungsfreie Arbeitnehmer und Angestellte.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr Einkommen die Jahresarbeits­entgelt­grenze übersteigt, gilt für Sie die Versicherungsfreiheit. Das heißt, Sie sind nicht länger an eine gesetzliche Krankenkasse gebunden. Die Einkommensgrenze wird vom Gesetzgeber jedes Jahr neu bemessen und liegt derzeit bei 66.600 EUR (Stand: 2023).

In der GKV würden die monatlichen Beiträge derzeit bei 807,98 EUR liegen (Beitragssatz in Höhe von 14,6 % + Zusatzbeitrag 1,6 %). Da sich die Beiträge ähneln, ist ein Wechsel in die private Kranken­versicherung besonders erstrebenswert. Sie bekommen dann nämlich bei ähnlichen Beiträgen wesentlich mehr Leistungen für Ihre Gesundheit.

Krankenkassenwechsel PKV Selbstständige Freiberufler

Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler.

Auch Existenzgründer, Selbstständige und Freiberufler haben Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung - unabhängig vom individuellen Einkommen. Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, sind Sie alleiniger Beitragszahler. Ein Wechsel in die private Krankenver­siche­rung kann sich für Sie als Selbststän­diger lohnen.

Krankenkassenwechsel PKV Beamte

Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst.

Genau wie Selbstständige müssen Beamte keine finanziellen Voraus­setzun­gen erfüllen, um in die PKV aufgenom­men zu werden. Auch für sie besteht Versicherungsfreiheit. Sie können sich also aussuchen, ob sie sich freiwillig bei der GKV versichern oder bei einer privaten Krankenversiche­rung.

Wenn Sie Beamter sind, lohnt sich ein Wechsel in die PKV ganz besonders. Denn Sie bekommen von Ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu den anfallenden Krankheitskosten. Diese so genannte Beihilfe liegt meist zwischen 50 und 80 %. Auch Ehepartner und Kinder des Versicherungsnehmers sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt. Für Beamtenan­wärter und Beamte auf Probe gibt es spezielle Tarife.

PKV - besser privat versichert.

Wenn für Sie die Versicherungs­freiheit gilt, lohnt sich oft ein Wechsel in die PKV. Denn: Die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung sind im Gegensatz zur gesetzlichen nicht einkom­mens­abhängig. In der PKV können Sie erstklassige Leistungen abdecken - mit Tarifen, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Private Krankenversicherung

Private Kranken­versicherung

  • Hohe Beitragsrückerstattung möglich
  • Ausgezeichnete Service- und Beratungsangebote
  • Umfangreiche Zusatzleistungen wählbar

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