Eine private Kranken­versicherung für Ihr Baby? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bringt viele Vorteile.

Krankenversicherung für Neugeborene - nicht immer automatisch.

In den Tagen vor und nach der Geburt haben Eltern vieles im Kopf - das Thema Krankenversicherung gehört aber bestimmt nicht dazu. Was einige Eltern beruhigt: Grundsätzlich besteht für Neugeborene ab dem 1. Lebenstag Versicherungsschutz. Und häufig entscheidet der Versicherungsstatus der Eltern automatisch darüber, ob das Kind gesetzlich oder privat versichert wird. Doch es gibt auch Fälle, in denen Sie als Eltern wählen können.

Krankenversicherung Neugeborene Babys
Der Nachwuchs ist in der Regel über die GKV mitversichert - eine PKV für Neugeborene kann sich trotzdem lohnen.

Haben Sie die Wahl? Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung.

Sind beide Elternteile gesetzlich pflichtversichert, ist der Fall in der Regel klar: Dann ist jedes Kind mit dem Tag der Geburt automatisch beitrags­frei in der Familienversicherung mitver­sichert. Dieser Schutz gilt bis zum 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr, wenn das Kind noch zur Schule geht, studiert, oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert.

Sind beide Eltern privat versichert, braucht das Neugeborene ebenfalls einen privaten Schutz, für den eigene Beiträge erhoben werden. Für das Kind kann der Antrag bei demjenigen Unternehmen gestellt werden, bei dem auch die Eltern versichert sind; bei manchen Versicherern wie der NÜRNBERGER ist auch die Allein­versicherung der Kinder möglich.

Anders sieht es aus, wenn nur ein Elternteil privat versichert ist. Dann können Sie wählen, ob Sie Ihr Neugeborenes privat oder gesetzlich versichern. Mit einer Einschränkung: Die beitragsfreie Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und sein Jahreseinkommen die aktuell gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. In diesem Fall muss ein monatlicher Beitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, entfällt diese Einschränkung.

Häufig gestellte Fragen zur PKV für Neugeborene:

  • Wie läuft die Antragsstellung für eine private Krankenversicherung (PKV) ab?

    Entscheiden Sie sich bei Ihrem Kind für eine PKV, muss ein Antrag gestellt werden. Erleichterte Aufnahmebedin­gungen gibt es dabei meist, wenn Mutter, Vater oder beide bereits bei dem gleichen Unternehmen versichert sind. Dafür gibt es 2 Voraussetzungen: Der Antrag muss spätestens 2 Monate nach der Geburt gestellt werden. Dann greift der Versicherungsschutz rückwirkend. Außerdem muss ein Elternteil bereits mindestens 3 Monate bei der PKV versichert gewesen sein. Idealerweise fordern Sie die Unterlagen bei Ihrem Versicherer bereits vor der Geburt an. Das senkt den Stresspegel in den Tagen nach der Entbindung erheblich.

  • Ist bei Kindern eine Gesundheits­prüfung nötig - und gibt es eine Annahmepflicht?

    Sofern Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Aufnahme erfüllen, gibt es keine Wartezeiten bis zur Aufnahme in die PKV. Der private Krankenversicherer des Elternteils hat eine Annahmepflicht, den sogenannten Kontrahierungszwang bei der Nachversicherung von Kindern - sofern der Antrag innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt gestellt wurde. Der Versicherer fordert in diesem Fall zudem keine Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass auch bei Erkrankungen des Kindes keine Risikozuschläge erhoben werden. Eine Ausnahme sollten Sie jedoch beachten: Wenn Sie für Ihr Baby einen anderen Tarif mit ergänzenden Leistungen wünschen, wird manchmal eine Gesundheits­prüfung verlangt.

  • Was ist zu beachten, wenn das Kind krank wird?

    Hier gibt es grundsätzlich keine Unterschiede zu den Erwachsenen. Ist das Kind in der PKV, wird der Arzt Ihnen eine Rechnung schicken, die Sie beim Versicherer einreichen. Muss Ihr Kind wegen einer Krankheit zu Hause bleiben und Sie möchten es dort betreuen, muss der Arbeitgeber Ihnen jährlich 5 Tage das Gehalt weiterzahlen - sofern das Kind jünger als 8 Jahre ist. Zusätzlich haben Sie für Kinder bis 12 Jahre Anspruch auf 10 Arbeitstage unbezahlte Frei­stellung im Jahr. Bei Alleinerziehen­den erhöht sich dieser Anspruch auf 20 Tage.

  • Wie hoch sind die monatlichen Beiträge in der PKV?

    Die monatlichen Beiträge richten sich stark nach dem Alter des Kindes sowie nach dem gewählten Leistungspaket. Meist liegen die Beiträge zwischen 100 und 180 EUR. Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss des Arbeitsgebers, der sich am Arbeitgeberzuschuss der GKV orientiert - maximal die Hälfte der monatlichen Beiträge. Selbstständige können Teile der Kosten steuerlich absetzen.

  • Welche Selbstbeteiligung wähle ich?

    Bei der Selbstbeteiligung für die private Krankenversicherung des Kindes verhält es sich wie bei Erwachsenen: Je nach Tarif und Beitragshöhe können Sie diese mitbestimmen. Es ist ratsam, dass der Tarif den Höchstsatz der ärztlichen Gebührenordnung übernimmt. Vor allem kleine Kinder müssen relativ häufig zum Arzt. Daher empfiehlt es sich, die Selbstbeteiligung nicht zu hoch anzusetzen. Zudem sollten Sie auf Zusatzleistungen achten. Da viele Kinder eine Zahnspange bekommen, ist etwa ein hoher Zuschuss des Versicherers für kieferorthopädische Behandlungen sinnvoll.

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Private Krankenversicherung fürs Kind.

Ein wichtiger Unterschied zur Familienversicherung der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt auf der Hand: In der PKV sind Ihre Kinder nicht automatisch mitversichert - für sie sind monatliche Beiträge zu entrichten. Doch die anfänglichen Mehrkosten können dauerhaft Vorteile für Eltern und Kind bringen:

Ihre Vorteile im Überblick.

  • Viele Versicherer bieten besonders günstige Kindertarife und dafür mehr Leistungen als die GKV.
  • Als Privatpatienten genießen Kinder, genauso wie die Eltern, eine Sonderstellung beim Arzt. Darunter fallen die freie Arztwahl, kürzere Wartezeiten sowie 1- bzw. 2-Bettzimmer im Krankenhaus.
  • Der Vertrag kann den individuellen Bedürfnissen angepasst werden - etwa für besonders hohe Zuschüsse beim Zahnarzt oder Kieferortho­päden, oder für Sehhilfen.
  • Ein weiterer Vorteil: Besteht für mindestens ein Elternteil Beihilfeberechtigung, so gilt dies auch für die Kinder. Kinder von Beamten erhalten demnach einen Beihilfesatz von meist 80 % vom Dienstherrn der Eltern, bei besseren Leistungen als in der GKV.
Private Krankenversicherung

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