RLV als Raucher möglich? Ab wann Raucher? RLV für Raucher Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ob man raucht oder nicht, entscheidet in der Regel nicht über die Abschlussfähigkeit einer Risikolebensversicherung (RLV).
  • Wer raucht, muss allerdings mit höheren Beiträgen als Nichtraucher rechnen.
  • Als Nichtraucher gilt, wer mindestens in den letzten 12 Monaten kein Nikotin zu sich genommen hat.

Kann ich als Raucher eine Risikolebensversicherung abschließen?

Ja, das geht. Auch als Raucher (aktiver Nikotinkonsum als Zigarette, E-Zigarette etc.) kann eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Zwar sind die Beiträge für Raucher in der Regel höher als für Nichtraucher, aber der Schutz ist der gleiche.

Ab wann gilt man bei einer Risikolebensversicherung als Raucher?

Jeder Mensch, der in den vergangenen 12 Monaten aktiv Nikotin konsumiert hat, gilt in der Regel als Raucher bei einer Risikolebensversicherung bzw. bei Versicherungen allgemein. Wichtig: Damit ist nicht nur das Rauchen von Zigaretten gemeint. Wie das Nikotin aufgenommen wurde, ist nicht erheblich. Nikotinpflaster sind vielleicht ein guter Weg, um mit dem Rauchen aufzuhören, machen aber aus einem Raucher nicht automatisch einen Nichtraucher.

Als Raucher gilt, wer in den letzten 12 Monaten aktiv Nikotin konsumiert hat in Form von

  • (Elektrischen) Zigaretten
  • (Elektrischen) Zigarillos
  • (Elektrischen) Zigarren
  • (Elektrischen) Pfeifen
  • (Elektrischen) Shishas
  • Schnupftabak
  • Kautabak
  • Nikotinpflastern
  • Nikotinkaugummis

Warum sind die Beiträge für Raucher teurer?

Die Beiträge für Raucher sind teurer, weil Rauchen schädlich ist und ein erwiesenes Risiko für die eigene Gesundheut darstellt. Statistisch betrachtet steigt die Sterblichkeitswahrscheinlichkeit als Raucher deutlich an. Pro Jahr versterben etwa 127.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Nikotinkonsums. Unterm Strich sind das mehr als 300 Menschen am Tag.

Junges Paar sitzt am Strand und blickt rauchend in den Sonnenuntergang

Somit ist ein höherer Beitrag zur Risikolebensversicherung die logische Konsequenz. Je höher die Chance ist, zu versterben, desto höher muss der Versicherer die Beiträge kalkulieren. Nur so ist es möglich, dass der Versicherer langfristig sein Leistungsversprechen erfüllen kann.

Wenn die Kosten für Raucher nicht höher wären als für Nichtraucher, müssten die Beiträge zur Risikolebensversicherung für alle steigen. Auch für Nichtraucher.

Kann ich beim Abschluss der Risikolebensversicherung verschweigen, dass ich rauche?

Wer wissentlich und vorsätzlich eine Vorerkrankung oder z. B. das Rauchen unterschlägt, muss im Ernstfall mit Problemen bei der Auszahlung der Versicherungssumme rechnen. Zu verschweigen, dass man raucht, ist also keine gute Idee.

Niemand kann Sie dazu zwingen, beim Abschluss der Risikolebensversicherung die Wahrheit zu sagen. Allerdings riskieren Sie Ihren kompletten Versicherungsschutz, wenn Sie bei den Antragsfragen vorsätzlich falsche Angaben machen.

Zudem lässt sich das Rauchen auch im menschlichen Körper nachweisen. Wie lange das möglich ist, hängt vom jeweiligen Ansatzpunkt ab. Nikotin lässt sich nachweisen in:

  • Blut
  • Haar
  • Urin

Mit dem Rauchen aufgehört oder angefangen: Muss ich die Risikolebensversicherung informieren?

Was grundsätzlich im Umgang mit einer bestehenden Risikolebensversicherung immer gilt, gilt auch fürs Rauchen: Wenn sich Ihre Rauch-Gewohnheiten ändern, müssen Sie Ihren Versicherer darüber informieren.

Und das ist auch völlig normal: Risikolebensversicherungen sind Verträge, die man in der Regel über einen längeren Zeitraum hat. Dass sich in dieser Zeit Gewohnheiten und Ansichten ändern, gehört dazu.

Mit dem Rauchen aufgehört: Ab wann ist man Nichtraucher?

Um als Nichtraucher zu gelten, müssen Sie in der Regel in den letzten 12 Monaten kein Nikotin aktiv zu sich genommen haben. Erst dann kann der Versicherer Sie als Nichtraucher einstufen und günstigere Konditionen bieten.

Mit dem Rauchen angefangen: Ab wann ist man Raucher?

Wer während einer bestehenden Risikolebensversicherung mit dem Rauchen anfängt, muss das in aller Regel dem Versicherer als Gefahrerhöhung melden. Der Grund ist die Gesundheitsprüfung zu Beginn: Dort wurden Sie als Nichtraucher eingestuft und Ihr Beitrag entsprechend festgelegt.

Ändern sich Ihre Gewohnheiten, ändert sich auch die Einstufung im Versicherungsvertrag. In diesem Fall erfolgt die Umstellung auf Raucher-Tarif.

Lohnt sich eine Risikolebensversicherung für Raucher?

Eine Risikolebensversicherung lohnt sich immer dann, wenn man sie braucht - das gilt auch für Raucher. Wer beispielsweise einen Immobilienkredit, den Geschäftspartner oder die Familie für den Fall der Fälle absichern will, profitiert von einer solchen Versicherungspolice. Rauchen hin oder her.

Einerseits sind die monatlichen Beiträge für Raucher zwar in der Regel höher als für Nichtraucher, andererseits auch die Sterblichkeit. Rein rechnerisch lohnt sich eine Risikolebensversicherung also für Raucher sogar leider mehr als für Nichtraucher: Laut Statistik ist die Chance bei Rauchern höher als bei Nichtrauchern, frühzeitig aus dem Leben gerissen zu werden.

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung für Raucher

  • Wie lange kann man Rauchen im Blut nachweisen?

    Wie lange Rauchen im Blut nachweisbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Menge und Dauer des Konsums. In der Regel kann man Rauchen im Blut für bis zu 22 Stunden nachweisen.

  • Wie lange kann man Rauchen im Urin nachweisen?

    Rauchen kann durch Tests auf bestimmte Stoffe im Urin nachgewiesen werden, wie z. B. Nikotin oder Cotinin. Die Nachweisdauer hängt beispielsweise von der Menge und Dauer des Konsums ab. In der Regel kann man Rauchen im Urin für bis zu 3 Wochen nachweisen.

  • Wie lange kann man Rauchen in der Lunge nachweisen?

    Rauchen hinterlässt Spuren in der Lunge, die durch bildgebende Verfahren wie beispielsweise Röntgenaufnahmen oder CT-Scans sichtbar gemacht werden können. Wie lange diese Spuren nach dem Rauchen sichtbar bleiben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Menge und Dauer des Konsums sowie der individuellen Gesundheit.

  • Wie lange kann man Shisha-Rauchen nachweisen?

    Shisha-Rauchen kann durch Tests auf bestimmte Stoffe im Blut oder im Urin nachgewiesen werden. Wie lange diese Stoffe nach dem Rauchen nachweisbar sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Menge und Dauer des Konsums.

  • Kann ich als Gelegenheitsraucher eine Risikolebensversicherung abschließen?

    Ja, als Gelegenheitsraucher können Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, allerdings nur im Rauchertarif. Als Nichtraucher zählt nämlich nur, wer innerhalb der letzten 12 Monate vor Vertragsabschluss kein Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren aktiv zu sich genommen hat und auch beabsichtigt, Nichtraucher zu bleiben. Je nach Versicherer und Versicherungstarif müssen Raucher mehr zahlen als Nichtraucher, da das Risiko eines Todesfalls durch rauchbedingte Erkrankungen höher ist. Es ist daher empfehlenswert, bei Vertragsabschluss ehrlich anzugeben, ob Sie rauchen (wenn auch nur gelegentlich) oder nicht, um im Versicherungsfall Probleme bei der Auszahlung der Versicherungssumme zu vermeiden.

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