Das Wichtigste in Kürze:
- In der Regel wird die Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt
- Ausnahme: Im Fall der vorgezogenen Todesfallleistung kann die Auszahlung allerdings noch zu Lebzeiten erfolgen
- Suizid ist ein Sonderfall: Ob die Auszahlung bei Selbsttötung stattfindet, ist abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen