Der Versicherte ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird. Wenn beispielsweise eine Mutter eine Risikolebensversicherung abschließt, um sicherzustellen, dass ihre Familie finanziell abgesichert ist, falls sie plötzlich verstirbt, ist sie die Versicherte.
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und auch die Beiträge zahlt. In diesem Fall wäre die Mutter, die die Versicherung abschließt, die Versicherungsnehmerin.
Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Todesfall des Versicherten die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. In diesem Beispiel wäre es die Familie der Mutter, die als Bezugsberechtigte festgelegt wird und die Versicherungssumme im Falle ihres Todes ausgezahlt bekommt.