Meine Nürnberger
Studentin sitzt am Schreibtisch und schreibt etwas auf einen Block

Was Sie beim Beihilfeantrag beachten müssen.

Diese Dokumente und Informationen benötigen Sie.

Der Beihilfeantrag wirft häufig Fragen auf. Wir erklären Ihnen, wo Sie den Antrag stellen, welche Infos und Dokumente wichtig sind und was Sie generell beachten sollten.

Beihilfeantrag - das müssen Sie wissen

Denkbar ist folgender Fall: Thomas K. ist junger Lehrer in Bayern und wurde kürzlich auf Lebenszeit verbeamtet. Kranken­versichert ist er bei einer privaten Krankenversicherung (PKV). Er ist ver­heiratet, hat einen 2-jährigen Sohn und eine 4-jährige Tochter. Bei dieser wurde chronisches Asthma diagnostiziert. Deshalb muss die 4-Jährige regelmäßig entsprechende Thera­peutika einnehmen. Die Rechnung für die Medikamente möchte Thomas K. bei der Beihilfe­stelle einreichen. Was muss er dabei beachten? Und welche Zahlungen stehen seiner Tochter überhaupt zu?

Vater und Tochter umarmen sich

Mit dem Begriff Beihilfe wird jeder Beamte konfrontiert, und zwar bereits zum Dienstantritt auf Probe. Denn die Krankenversorgung bei Beamten ist ein wenig anders geregelt als bei An­gestellten. Die Beihilfe für Beamte ist ein eigen­ständiges Fürsorgesystem. Während Angestellte einen Arbeit­geber­zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung be­kommen, haben Beamte Anspruch auf Beihilfe. Damit beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten, die im Fall von Krank­heit, Geburt und Pflege­bedürftigkeit anfallen. Ein­geschlossen ist dabei nicht nur der Beamte selbst, sondern auch Ehepartner und Kinder - sofern sie berück­sichtigungsfähige Angehörige sind. Versichert sich ein Beamter frei­willig gesetzlich, entfällt in der Regel der Anspruch auf Beihilfe. Zudem muss in diesem Fall der volle Monatsbeitrag für die Versicherung selbst gezahlt werden.

Beachten Sie aber: Die Beihilfe ist begrenzt, gezahlt wird nur der sogenannte Beihilfebemessungssatz. Dieser kann sich je nach Fall und Bundesland unters­­cheiden. So hat etwa Baden-Württemberg im Jahr 2013 den Bemessungssatz für neueingestellte Beamte auf 50 % reduziert. Je nach Bundesland sind auch die Leistungen unterschiedlich, die als medizinisch notwendig und somit beihilfeb­erechtigt aufgeführt sind. So gibt es etwa Beihilfe für stationäre Wahlleistungen in Hessen oder Rheinland-Pfalz, nicht aber in Bremen oder Brandenburg.

Thomas K. und seiner Familie steht Beihilfe zu. Wäre er selbst erkrankt, stünden ihm 70 % auf die ents­prechenden Aufwendungen zu, für die Krankheitskosten seiner Tochter sogar 80 %. Doch bevor die Beih­ilfestelle einen Teil der Rechnung erstattet, muss der junge Lehrer einen Antrag stellen. Und dabei gibt es einige Formalien und Kniffe zu beachten.

Schnell-Check: Wichtiges zum Beihilfeantrag

  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden.
  • Nummerieren Sie die Belege in der Reihenfolge der Auf­wendungen - das kann die Bearbeitung ebenfalls beschleunigen.
  • Jeder Antrag muss vom Antragssteller persönlich unterschrieben werden.
  • Versenden Sie alle Dokumente per Post - E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
  • Die Gesamthöhe der Rechnungen muss in der Regel mindestens 200 EUR betragen; liegen Ihre Aufwendungen nach 10 Monaten immer noch darunter, können Sie die Rechnungen dennoch einreichen.
  • Der Beihilfeantrag muss in den meisten Bundesländern innerhalb von 1 Jahr gestellt werden, manche Länder gewähren 2 Jahre.

Wo wird der Antrag auf Beihilfe gestellt?

Unabhängig davon, ob Sie eine einmalige Rechnung bei der Apotheke erstattet bekommen möchten oder aufgrund eines Pflegefalls in der Familie langfristig auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind: Wer Beihilfe in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag stellen. Über die Bewilligung entscheidet die Fest­setzungsstelle. Welche für Ihren Antrag zuständig ist, hängt davon ab, wer Ihr Dienstherr ist. Dieser ist an ein Bundesland gebunden - und je nach Bundesland variieren die Zu­ständig­keiten sowie die Ent­scheidungswege. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist für den Beihilfe-Leistungsantrag das Landesamt für Versorgung und Besoldung zuständig, in Hamburg das Zentrum für Personal­dienste. Beamte des Bundes müssen sich in der Regel an die höchste Dienststelle wenden.

Unser Tipp: Verkürzen Sie die Wartezeiten bei der Beihilfestelle

Mit dem System der Beihilfe genießen Beamte einige Vorteile. Als lästig empfinden viele aber die Tatsache, dass die meisten Rechn­ungen aus eigener Tasche vorgestreckt werden müssen - und die Be­arbeitungs­zeit ihres Antrags in Stoßzeiten mehrere Wochen dauern kann. Unser Tipp: Sie können diese Zeit unter Umständen verkürzen. Informieren Sie sich im Vorfeld genau darüber, an welche Bezirks­regierung oder Dienst­stelle Sie den Antrag schicken müssen - dann wird er nicht hin- und hergereicht, sondern landet direkt bei den Zuständigen.

Welche Infos und Dokumente werden für den Beihilfeantrag benötigt?

Besonders umfangreich ist der Beihilfeantrag, wenn Sie ihn zum 1. Mal stellen. Denn in diesem Fall muss die zuständige Behörde neben den Rech­nungen auch all Ihre Stamm­daten erfassen. Dieser Erst­antrag nennt sich in der Regel ganz schlicht "Antrag auf Beihilfe", manchmal ist auch der Zusatz "lang" aufgeführt. Ab dem 2. Mal genügt - wenn sich keine beitrags­relevanten Sach­verhalte geändert haben - ein Kurzantrag auf Beihilfe, meist "Vereinfachter Antrag auf Beihilfe" genannt.

In Ihrem Beihilfe-Formular sind folgende Angaben nötig: Neben persönlichen Daten wie Namen, Geburts-, Adress- und Kontodaten sind Angaben zu Ihrem Berufsstatus und -umfang, Ihrer Dienst­stelle, Ihrem Familienstand, Beurlaubungen, Ihrer Kranken­versicherung sowie zu eventuell beihilfeberechtigten Kindern und Ehepartnern zu machen. Dazu gehören auch Angaben zum Ein­kommen des Ehepartners. Die Mit­gliedschaft bei Ihrer Kranken- beziehungsweise Bei­hilfe-Ergänzungs­versicherung muss durch ent­sprechende Formulare belegt werden.

Beihilfeversicherung für Beamte

Wenn die Beihilfe vom Dienstherrn nicht reicht, übernehmen wir die Kosten.

Neben dem ausgefüllten Beihilfe-Vordruck verlangt die Fes­tsetzungs­stelle Nachweise über die Auf­wendungen, für die Sie Beihilfe beantragen. Das können Rechnungen sowie Rezepte sein. Für alle Belege reichen normalerweise Kopien.

Wichtig: Auf Kopien von Rezepten sollte die Pharmazentralnummer (PZN) deutlich erkennbar sein. Das ist eine deutschlandweit einheitliche, achts­tellige Identifikationsn­ummer mit 7 Ziffern und einer Prüfziffer für Medik­amente und Apothekenprodukte.

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen:

Beruf & Vorsorge

Kostendämpfungs­pauschale in der Beihilfe

Alles Wichtige zum Thema.

Mehr erfahren
Beruf & Vorsorge

Krankenversicherung für Beamte

Beihilfe- und Restkosten?

Mehr erfahren
Beruf & Vorsorge

Dienstunfähigkeit ohne Gutachten vom Amtsarzt?

So stehen die Chancen.

Mehr erfahren

In welchem Kundenbereich möchten Sie Ihren heutigen Besuch gerne fortsetzen?

Zum Geschäftskundenbereich Zum Privatkundenbereich