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Junges Paar liest Unterlagen an einem Tisch durch

Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe:

Alles Wichtige zum Thema.

Kostendämpfungs­pauschale in der Beihilfe - was ist das eigentlich?

Lehrer, Polizisten, Richter, Soldaten - sie alle sind Angehörige des Öffent­lichen Dienstes. Im Gegensatz zu Angestellten, für die erst ab einem bestimmten Jahres­bruttoeinkommen die Ver­sicher­ungs­pflicht endet, können Beamte un­abhängig von ihrem Ein­kommen ent­scheiden, ob sie sich lieber gesetz­lich oder privat kranken­versichern. Beamte sind damit in der Wahl ihrer Kranken­versicherung frei.

Da der Staat in der gesetzlichen Kranken­­versicherung (GKV) für seine Beamten jedoch keinen Arbeit­geberanteil zusteuert, sind Staats­diener fast ausschließlich in der privaten Kranken­versicherung (PKV) versichert.

Beihilfeversicherung für Beamte

Wenn die Beihilfe vom Dienstherrn nicht reicht, übernehmen wir die Kosten.

Beamte erhalten zu ihren Krank­heitskosten einen Zuschuss von ihrem Dienstherrn. In Krankheits-, Pflege-, Todes- oder Geburtsfällen über­nimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten für Medikamente, Ärzte oder Kranken­hausaufenthalte - die sogenannte Beihilfe.

Bei der Höhe dieser Beihilfesätze gibt es jedoch Unterschiede. Die tat­sächlichen Aufwendungen sind in den Dienst­vorschriften und Rechts­ver­ordnungen von Bund, Ländern und Gemeinden geregelt. Die Höhe dieser Beihilfe liegt in der Regel bei 50 % für den Beamten. Aber auch dessen Ehe­partner und Kinder profitieren vom Beamtenstatus und bekommen 70 % beziehungsweise 80 % der Kosten erstattet.

In einigen Bundesländern gibt es zudem eine Kostendämpfungspauschale. Dabei handelt es sich um eine Selbst­beteiligung der Beamten. Das heißt: Erst, wenn ein Staats­bediensteter eine festgelegte Summe aus eigener Tasche bezahlt hat, erstattet der Dienstherr Beihilfe.

Sprich: Die Kostendämpfungs­pauschale ist ein Nachteil für Beamte. Sie liegt zwischen 20 und 770 EUR.

Mit einer Restkostenversicherung können Sie die Kosten abdecken, die durch die Beihilfe des Dienstherrn nicht gewährleistet sind.

Was die Kosten­dämpfungs­pauschale bedeutet

Die Höhe der Kosten­dämpfungs­pauschale (KDP) hängt zum einen von Ihrer Be­soldungsgruppe ab - zum anderen ist sie Ländersache. Sie wird auf ein Kalender­jahr bezogen er­hoben. Relevant ist das Eingangs­datum bei der zuständigen Bei­hilfe­stelle. Beispiel: Nicht geltend gemachte Rechnungen aus dem Jahr 2020, die 2021 ein­gereicht werden, werden der im Jahr 2021 erhobenen KDP zugeordnet.

Wie wird die Kosten­dämpfungs­­pauschale bei Teilzeit geregelt?

Die KDP richtet sich nach Ihrem Einkommen. Wenn Sie in eine 50 %-Stelle wechseln, reduziert sich auch Ihre KDP um die Hälfte.

Gibt es Ausnahmen von der Pauschale?

Die KDP entfällt für Sie komplett, wenn Sie unterhalb der Be­soldungs­gruppe A7 eingestuft sind, Anwärter- oder Mindest­versorgungsbezüge erhalten, dauerhaft pflegebedürftig oder Waise sind.

Außerdem entfällt die KDP, wenn der Beihilfeberechtigte verstorben ist oder der Beihilfe­berechtigte in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.

Wie wirken sich Kinder auf die KDP aus?

Kinder, für die Sie Kindergeld be­ziehen, werden in der KDP be­rücksichtigt. Sie müssen somit eine geringere Pauschale zahlen. Um welchen Betrag sich Ihre KDP reduziert, hängt von der Anzahl Ihrer Kinder und dem Bundesland, in dem Sie beschäftigt sind, ab. In Hamburg reduziert sich Ihre KDP pro be­rück­sichtigungs­­fähigem Kind um 25 EUR, in Nordrhein-Westfalen um 60 EUR.

Was, wenn sich die Beschäftigungs- oder Familienverhältnisse ändern?

Die KDP wird beim ersten Antrag in einem Kalenderjahr festgesetzt. Änderungen der Be­schäftigungs- oder Familienverhältnisse können sich daher erst bei der KDP im nächsten Jahr auswirken.

Wie berechnet sich die Kosten­dämpfungs­pauschale?

Für die Höhe der KDP sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der ersten Antrag­stellung im Kalender­jahr maß­gebend. Wichtig ist hierbei das Ein­gangsdatum des Antrags bei der je­weiligen Beihilfestelle, nicht das Ausstellungs­datum der ein­gereichten Belege und Quittungen und ebenso wenig der Behandlungstermin.

Wenn Sie also im Jahr 2021 bei­spielsweise noch Rechnungen aus 2020 haben, die Sie bei der Beitrags­stelle noch nicht geltend gemacht haben, so gilt für diese Belege die KDP aus dem Jahr 2021, nicht die von 2020.

Außerdem beeinflussen Ihre Bes­oldungs­gruppe und das Bundesland, in dem Sie tätig sind, die Höhe der KDP.

Wussten Sie schon?

In manchen Bundesländern sind Sie als Beamter von der Kosten­dämpfungspauschale im Falle einer Elternzeit komplett befreit - und zwar in Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein.

Welche Faktoren können die Höhe der Kosten­dämpfungs­pauschale schmälern?

Die Kostendämpfungspauschale ist, wie der Name schon sagt, ein Fix­betrag. Dennoch kann die tat­säch­liche KDP davon abweichen. Und zwar in mehreren Fällen:

  • Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhalten Sie eine Vergünstigung von Ihrem Dienst­herrn. Diese liegt pro Kind je nach Bundesland zwischen 25 und 60 EUR.
  • Indirekt wirkt sich auch die Be­lastungs­grenze auf die KDP aus. Denn die Summe aus KDP und Eigenanteilen bei be­stimmten Leistungen, wie Material- und Laborkosten bei Zahn­ersatz sowie Wahlleistungen bei stationären Kranken­hausaufenthalten, darf nicht höher als 2 % (1 % bei chronisch Kranken) des Jahres­bruttoeinkommens sein.
  • Versorgungsempfänger sowie Witwen und Witwer zahlen je nach Bundesland entweder eine ermäßigte Pauschale (40 bis 70 %) oder sind gänzlich von der KDP befreit.

Selbstbehalt und Eigenanteile mindern - mit einer Rest­kostenversicherung

Eine private Ergänzungs- oder Rest­kosten- beziehungsweise Beihilfe­versicherung kommt für Kosten auf, die durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn nicht abgedeckt werden.

Beihilfeversicherung für Beamte

  • Bis zu 100 % Erstattung statt Zuzahlungen
  • Im Krankenhaus, beim Arzt und Zahnarzt
  • Beitragsrückerstattung, wenn Leistungen nicht beansprucht werden

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