Wir erklären, was die Kostendämpfungspauschale ist und was sie für Angestellte im Öffentlichen Dienst bedeutet.
Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe - was ist das eigentlich?
Lehrer, Polizisten, Richter, Soldaten - sie alle sind Angehörige des Öffentlichen Dienstes. Im Gegensatz zu Angestellten, für die erst ab einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflicht endet, können Beamte unabhängig von ihrem Einkommen entscheiden, ob sie sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichern. Beamte sind damit in der Wahl ihrer Krankenversicherung frei.
Da der Staat in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für seine Beamten jedoch keinen Arbeitgeberanteil zusteuert, sind Staatsdiener fast ausschließlich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert.

Beihilfeversicherung
Wenn die Beihilfe vom Dienstherrn nicht reicht, übernehmen wir die Kosten.
Beamte erhalten zu ihren Krankheitskosten einen Zuschuss von ihrem Dienstherrn. In Krankheits-, Pflege-, Todes- oder Geburtsfällen übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten für Medikamente, Ärzte oder Krankenhausaufenthalte - die sogenannte Beihilfe.
Bei der Höhe dieser Beihilfesätze gibt es jedoch Unterschiede. Die tatsächlichen Aufwendungen sind in den Dienstvorschriften und Rechtsverordnungen von Bund, Ländern und Gemeinden geregelt. Die Höhe dieser Beihilfe liegt in der Regel bei 50 % für den Beamten. Aber auch dessen Ehepartner und Kinder profitieren vom Beamtenstatus und bekommen 70 % beziehungsweise 80 % der Kosten erstattet.
In einigen Bundesländern gibt es zudem eine Kostendämpfungspauschale. Dabei handelt es sich um eine Selbstbeteiligung der Beamten. Das heißt: Erst, wenn ein Staatsbediensteter eine festgelegte Summe aus eigener Tasche bezahlt hat, erstattet der Dienstherr Beihilfe.
Sprich: Die Kostendämpfungspauschale ist ein Nachteil für Beamte. Sie liegt zwischen 20 und 770 EUR.
Mit einer Restkostenversicherung können Sie die Kosten abdecken, die durch die Beihilfe des Dienstherrn nicht gewährleistet sind.
Was die Kostendämpfungspauschale bedeutet.
Die Höhe der Kostendämpfungspauschale (KDP) hängt zum einen von Ihrer Besoldungsgruppe ab - zum anderen ist sie Ländersache. Sie wird auf ein Kalenderjahr bezogen erhoben. Relevant ist das Eingangsdatum bei der zuständigen Beihilfestelle. Beispiel: Nicht geltend gemachte Rechnungen aus dem Jahr 2020, die 2021 eingereicht werden, werden der im Jahr 2021 erhobenen KDP zugeordnet.
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Wie wird die Kostendämpfungspauschale bei Teilzeit geregelt?
Die KDP richtet sich nach Ihrem Einkommen. Wenn Sie in eine 50 %-Stelle wechseln, reduziert sich auch Ihre KDP um die Hälfte.
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Gibt es Ausnahmen von der Pauschale?
Die KDP entfällt für Sie komplett, wenn Sie unterhalb der Besoldungsgruppe A7 eingestuft sind, Anwärter- oder Mindestversorgungsbezüge erhalten, dauerhaft pflegebedürftig oder Waise sind.
Außerdem entfällt die KDP, wenn der Beihilfeberechtigte verstorben ist oder der Beihilfeberechtigte in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
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Wie wirken sich Kinder auf die KDP aus?
Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, werden in der KDP berücksichtigt. Sie müssen somit eine geringere Pauschale zahlen. Um welchen Betrag sich Ihre KDP reduziert, hängt von der Anzahl Ihrer Kinder und dem Bundesland, in dem Sie beschäftigt sind, ab. In Hamburg reduziert sich Ihre KDP pro berücksichtigungsfähigem Kind um 25 EUR, in Nordrhein-Westfalen um 60 EUR.
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Was, wenn sich die Beschäftigungs- oder Familienverhältnisse ändern?
Die KDP wird beim ersten Antrag in einem Kalenderjahr festgesetzt. Änderungen der Beschäftigungs- oder Familienverhältnisse können sich daher erst bei der KDP im nächsten Jahr auswirken.
Wie berechnet sich die Kostendämpfungspauschale?
Für die Höhe der KDP sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung im Kalenderjahr maßgebend. Wichtig ist hierbei das Eingangsdatum des Antrags bei der jeweiligen Beihilfestelle, nicht das Ausstellungsdatum der eingereichten Belege und Quittungen und ebenso wenig der Behandlungstermin.
Wenn Sie also im Jahr 2021 beispielsweise noch Rechnungen aus 2020 haben, die Sie bei der Beitragsstelle noch nicht geltend gemacht haben, so gilt für diese Belege die KDP aus dem Jahr 2021, nicht die von 2020.
Außerdem beeinflussen Ihre Besoldungsgruppe und das Bundesland, in dem Sie tätig sind, die Höhe der KDP.
Wussten Sie schon?
In manchen Bundesländern sind Sie als Beamter von der Kostendämpfungspauschale im Falle einer Elternzeit komplett befreit - und zwar in Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein.
Welche Faktoren können die Höhe der Kostendämpfungspauschale schmälern?
Die Kostendämpfungspauschale ist, wie der Name schon sagt, ein Fixbetrag. Dennoch kann die tatsächliche KDP davon abweichen. Und zwar in mehreren Fällen:
- Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhalten Sie eine Vergünstigung von Ihrem Dienstherrn. Diese liegt pro Kind je nach Bundesland zwischen 25 und 60 EUR.
- Indirekt wirkt sich auch die Belastungsgrenze auf die KDP aus. Denn die Summe aus KDP und Eigenanteilen bei bestimmten Leistungen, wie Material- und Laborkosten bei Zahnersatz sowie Wahlleistungen bei stationären Krankenhausaufenthalten, darf nicht höher als 2 % (1 % bei chronisch Kranken) des Jahresbruttoeinkommens sein.
- Versorgungsempfänger sowie Witwen und Witwer zahlen je nach Bundesland entweder eine ermäßigte Pauschale (40 bis 70 %) oder sind gänzlich von der KDP befreit.
Selbstbehalt und Eigenanteile mindern - mit einer Restkostenversicherung.
Eine private Ergänzungs- oder Restkosten- beziehungsweise Beihilfeversicherung kommt für Kosten auf, die durch die Beihilfe Ihres Dienstherrn nicht abgedeckt werden.