Meine NÜRNBERGER
Mann und Frau sitzen lachend in einem Garten

Die "Risikolebens­versicherung über Kreuz".

Wir klären Sie über diese besondere Variante einer Risikolebensversicherung (RLV) auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine Möglichkeit zur gegenseitigen Absicherung in einer Partnerschaft
  • Ein Vorteil an ihr ist, dass bei Auszahlung in der Regel keine Erbschaftssteuer fällig wird
  • Vor allem für unverheiratete Paare oder Geschäftspartner ist die Risikolebensversicherung über Kreuz sinnvoll

Haben Sie schon einmal von einer Risikolebensversicherung über Kreuz gehört? Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Mit dieser Variante können Sie sich mit einem Partner/einer Partnerin gegenseitig absichern. Dafür spricht Einiges. Was das ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warum ist eine Risikolebensversicherung wichtig?

Bei einer Risikolebensversicherung wird im Todesfall während der Vertragslaufzeit die Versicherungssumme an den im Vertrag genannten Begünstigten ausgezahlt. Damit werden die Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten, zumindest teilweise, finanziell abgesichert.

Eine Risikolebensversicherung macht vor allem dann Sinn, wenn man:

  • einen Kredit absichern möchte,
  • in einer Partnerschaft lebt,
  • eine Familie hat und/oder
  • einen Geschäftspartner hat.
Ein Mann mit Tablet und eine Frau mit geschlossenen sitzen im Garten

Was ist eine Risiko­lebens­versicherung über Kreuz?

Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließen Sie und Ihr/e Partner/in jeweils eine Risikolebensversicherung ab und sind gleichzeitig auch Begünstigter beim jeweils anderen.

Dabei versichern Sie jeweils das Leben Ihres (Geschäfts-)Partners. Stirbt ein (Geschäfts-)Partner, erhält der/die Begünstigte die vereinbarte Versicherungssumme.

Was sind die Vorteile der Über-Kreuz-Versicherung?

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, versichern Sie damit normalerweise Ihr eigenes Ableben. Sie legen fest, wer der oder die Begünstigte ist und diese Person erhält dann in Ihrem Todesfall die Versicherungssumme.

Allerdings müssen die Begünstigten unter Umständen Erbschaftssteuer bezahlen. Die Auszahlung der Risikolebensversicherung ist Teil der Erbschaft. Denn neben dem angesparten Vermögen wird auch die Versicherungssumme aus der Risikolebensversicherung mit zum Erbe gezählt.

Derzeit gelten für die Erbschaftssteuer Freibeträge. Das bedeutet, dass erst ab einer bestimmten Höhe des Erbes eine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Dieser Freibetrag richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft. Für unverheiratete Paare ist er recht niedrig.

Suchen Sie zur Risikolebensversicherung über Kreuz auf jeden Fall Ihren Steuerberater auf. Denn eventuell wirkt sich diese Variante positiv auf die Erbschaftssteuer aus.

Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist flexibel. Das heißt, sollte sich der Status der (Geschäfts-)Partnerschaft ändern, z. B. durch Trennung oder Scheidung, können Sie leichter die Verträge anpassen.

Ein weiterer Vorteil der Risikolebensversicherung über Kreuz kommt zum Tragen, wenn Sie Kinder haben. Sollten Sie und Ihr Partner gleichzeitig sterben, erhalten Ihre Kinder die Versicherungssummen aus beiden Verträgen. Damit sind sie doppelt abgesichert.

Ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz für Sie sinnvoll?

Eine Über-Kreuz-Versicherung kann sinnvoll sein, damit - falls ein/e (Geschäfts-)Partner/in verstirbt - bei Auszahlung keine Erbschaftssteuer anfällt. Besonders für unverheiratete Paare oder Geschäftspartner macht das Sinn, da normalerweise die Freibeträge für diese Personengruppen im Vergleich niedriger sind. Aber auch für verheiratete Paare, die neben der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung auch weitere Vermögenswerte vererben, kann sie eine sinnvolle Variante sein.

Was für Sie infrage kommt, hängt natürlich von unterschiedlichen Faktoren ab. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall von einem kompetenten Ansprechpartner beraten.

Wie können sich Paare noch mit einer Risikolebensversicherung absichern?

Neben der Über-Kreuz-Versicherung können Paare sich noch über Einzelverträge absichern oder gemeinsam eine verbundene Risikolebensversicherung abschließen.

Bei Einzelverträgen hat jeder Partner einen eigenen RLV-Vertrag und sichert das eigene Leben damit ab. Dabei ist jeder in seinem eigenen Vertrag Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Stirbt eine Person, erhält der überlebende Partner als Begünstigter die Versicherungssumme. Die Risikolebensversicherung des Hinterbliebenen läuft weiter und sichert im Todesfall seine Hinterbliebenen ab. Wird der Freibetrag überschritten, kann bei dieser Variante allerdings Erbschaftssteuer anfallen.

Die verbundene Risikolebensversicherung wird auch Partnerversicherung genannt, da hier ein gemeinsamer Vertag abgeschlossen wird. Beide Personen in der Partnerschaft können Versicherungsnehmer sein. Beiträge fallen nur für einen Vertrag an. Im Todesfall wird die Versicherungssumme an den überlebenden Partner ausgezahlt. Damit endet der Vertrag oder kann auf Wunsch als Einzelvertrag weitergeführt werden. Bei der verbundenen RLV ist die Versicherungsleistung für den überlebenden Partner zur Hälfte steuerfrei.

Risikolebensversicherung

  • Günstig: schon ab 2,35 EUR im Monat
  • Einfach: komplett online abschließbar
  • Flexibel: auch nach Vertragsabschluss anpassbar

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen:

Beruf & Vorsorge

Auszahlung der Risikolebens­versicherung - das ist wichtig!

Wer ist versichert, wer bezugsberechtigt? Und was ist bei Suizid?

Mehr erfahren
Beruf & Vorsorge

Risikolebens­versicherung für Paare

Wichtige Fakten zu den 3 Möglichkeiten für Paare.

Mehr erfahren
Beruf & Vorsorge

Was ist eine Risikolebens­versicherung (RLV)?

Vorteile, Leistungen und Abschluss einer Risikolebens­versicherung.

Mehr erfahren

In welchem Kundenbereich möchten Sie Ihren heutigen Besuch gerne fortsetzen?

Zum Geschäftskundenbereich Zum Privatkundenbereich