Meine Nürnberger
Kleines weißes Haus mitten in Bäumen und Pflanzen

Garten-Versicherung:

So sichern Sie Ihr Garten­häuschen richtig ab.

Für viele Hobbygärtner in Deutschland ist ein Gartenhäuschen die Krönung der eigenen Grünfläche. Als Lagerort für Gartengeräte und Co. ist es aber auch Risiken ausgesetzt. Mit diesen Tipps sorgen Sie vor.

In den Garten wird häufiger einge­bro­chen als gedacht

Allein in den letzten 5 Jahren nahmen Garteneinbrüche um 30 % zu. Nennen Sie teure Gartengeräte und Outdoor-Möbel Ihr Eigen und möchten sie im Gartenhäuschen sicher aufbewahren und vor Dieb­stahl schützen? Dann sollten Sie eine Hausratversicherung haben.

Eine Hausratversicherung versi­chert Gar­ten­möbel gegen einfa­chen Diebstahl

Unter einfachem Diebstahl versteht man die Entwendung von Ge­gen­stän­den, die nicht in verschlossenen und damit gesicher­ten Räumen oder Be­hält­nissen untergebracht sind. Hier muss der Dieb kein Hindernis überwin­den oder etwas aufbrechen, um an sei­ne Beute zu kommen - darunter fällt etwa die Wäsche auf der Trocken­leine oder unabgeschlossene Gartenmöbel auf der Ter­ras­se.

Machen Sie es den Langfingern nicht zu leicht: Wer sein Garten­häus­chen unge­sichert lässt, geht ein hohes Risi­ko ein. Damit Rasen­mäher und Co. nicht auf Nimmerwiedersehen ver­schwin­den und Sie auf dem Schaden sitzen blei­ben, soll­ten Sie ein paar Vorkehrungen treffen.

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Sicherheitstipps für den Garten

Fenster und Türen sichern

Das Gartenhäuschen sollte über eine stabile Tür mit einem Zylin­der­schloss verfügen. Gegen ein simples Aufhe­beln der Tür hilft ein Sicher­heits­schließ­blech. Auch die Fenster soll­ten von innen entsprechend ge­si­chert sein - falls möglich, mit ei­nem angebrachten Gitter. Schließen Sie die Tür immer ab, auch wenn das Häuschen in Sichtweite steht!

Ersatzschlüssel sicher deponieren

Hinterlegen Sie die Ersatzschlüssel zur Laube lieber bei einem vertrau­ens­würdigen Nachbarn, als sie im Garten zu verstecken. Gerade hohle Steine aus dem Versandkatalog sind den Lang­fingern bestens bekannt und inzwischen ein alter Hut.

Ordnung ist die halbe Miete

Lassen Sie keine Gartengeräte un­be­aufsichtigt oder ungesichert her­um­liegen. Denn bei Ein­brüchen kön­nen sie schnell als Einstiegshilfe oder gar Aufbruchwerkzeug genutzt werden - und werden vielleicht eben­falls ge­stohlen.

Anschließen und Absichern

Neigt sich die Saison dem Ende zu oder nutzen Sie Ihren Garten nicht mehr so häufig, sollten Sie Garten­möbel, Sonnenschirm, Grill und Co. mit einer stabilen Kette und einem Vorhänge­schloss zusammen­schlie­ßen oder an einem Ring an der Haus­wand sichern.

Dafür brauchen Sie die Wohnge­bäude­versicherung

Die klassische Hausratversicherung schützt das Inventar eines Hauses oder einer Wohnung vor Diebstahl oder Beschädigung durch Feuer, Leitungs­wasser, Sturm oder Hagel. Eine Wohn­ge­bäu­de­versicherung wiederum si­chert Schäden am eigenen Haus und Grund­stück ab, zum Beispiel wenn das Gar­ten­häuschen von einem entwur­zel­ten Baum getroffen wird, Ziergärten ver­wüstet werden und die ganze harte Gartenarbeit zunichtegemacht wird.

Bei der NÜRNBERGER haben Sie mit dem Zusatzbaustein Gar­ten­schutz bestens vorgesorgt: Gartenhäuschen und Geräte­schuppen, Brunnen und Brücken werden bis insgesamt 10.000 EUR ersetzt. Außerdem übernehmen wir die Kosten für die Wiederher­stel­lung von Gartenbepflanzung und Wie­derauf­fors­tung von Bäumen sowie Aufräumarbeiten nach Sturmschäden.

Wohngebäudeversicherung

Ihr Schutz für die eigenen 4 Wände.

Wichtiger Hinweis zum Gartenhäuschen

Wollen Sie nur Ihr eigenes Gar­tenhäuschen absichern, können Sie auf den Zusatz­bau­stein Gar­tenschutz verzichten: Lassen Sie es einfach mit dem Brutto-Neu­wert in die Wohngebäude­versi­che­rung mitaufnehmen. So ist es gegen die gleichen Gefah­ren abgesichert wie Ihr Zuhause, etwa gegen Vandalismus und mut­willige Beschädigung.

Mann mit Vollbart arbeitet im Garten

Kleingärtner brauchen zusätzli­chen Schutz

Wer einen Schrebergarten vor den To­ren der Stadt hat, braucht ei­ne separa­te Absicherung. Steht das Gartenhäus­chen etwa auf ei­nem Pachtgrundstück im Bereich einer Kleingartenanlage, können Sie über den jeweiligen Klein­gartenverein eine entspre­chende Ver­sicherung abschließen.

Viele Satzun­gen schreiben aber auch den Ab­schluss ei­ner privaten Gartenhaus- oder Klein­gartenversicherung vor. Diese kombi­niert dann oft den Schutz, den Sie von der Gebäude- und Haus­ratversicherung gewohnt sind.

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