Häufige Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung:
Zahlt die Hundehaftpflicht für Tierarztkosten?
Allgemeine Tierarztkosten sind nicht durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Hundehaftpflicht zahlt damit z.B. nicht für Tierarztkosten, die für Vorsorgeuntersuchungen, Behandlungen oder Operationen anfallen. Außnahme: Bei einem ungewollten Deckakt trägt die Hundehaftpflichtversicherung der NÜRNBERGER die daraus entstehenden Tierarztkosten. Im Komfort-Tarif zahlt die Hundehaftpflicht sogar die Tierarztkosten bei einem gewollten Deckakt.
Für die Absicherung aller anderen Kosten für tiermedizinische Behandlungen kann zum Beispiel eine Hundekrankenversicherung oder eine Hunde-OP-Versicherung abgeschlossen werden. Die Hundekrankenversicherung unseres Partner Uelzener bietet den optimalen Versicherungsschutz für Sie und Ihren Vierbeiner - profitieren Sie von einer Kostenerstattung von bis zu 100 Prozent der Tierarztkosten.
Weitere Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung
Sie möchten noch mehr zur Hundehaftpflichtversicherung wissen? In unserem FAQ-Bereich beantworten wir die häufigsten Fragen: