Verkehrs­rechtsschutz für Kfz und mehr

Warum ist ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?

Ob zu Fuß, auf dem Rad oder Skateboard, im Auto oder Bus: Passiert ein Unfall, kommt es oft zu Rechtsstreitigkeiten. Zum Glück gibt es den NÜRNBERGER Verkehrsrechtsschutz*: Er steht Ihnen zur Seite - mit Rat und Tat und mit der Übernahme sämtlicher Kosten, die bei einem Rechtsstreit anfallen.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht zu bekommen - nicht nur im Straßenverkehr, auch beim Freizeitsport und auf Wunsch sogar auf Reisen.

Der NÜRNBERGER Verkehrs­rechts­schutz bietet viele Vorteile

  • Rabattmöglichkeiten bis zu 20 %
  • Schon nach 2 Monaten Versicherungsschutz
  • Übernahme der Kosten Ihres Anwalts nach der gesetzlichen Gebührenordnung
  • Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigen­gebühren und Vollstreckungskosten inbegriffen
  • Wir übernehmen die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese tragen müssen
  • JURCALL: Ihre kostenlose juristische Erstberatung

Unsere Rechtsschutztarife im Detail

Verkehrs-Rechts­­schutz
Fahrer-Rechts­­schutz
JURCALL
Kostenlose telefonische Erstberatung

Leistungsarten
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Opfer-Rechtsschutz

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

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Inklusive XXL-Baustein
Reisevertrags-Rechtsschutz

Rechtsschutz im Zusammenhang mit Mietverträgen über Garagen

Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anliegerabgaben

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere Rabattmöglichkeiten

Profitieren Sie von unserem Laufzeitrabatt in Höhe von 5 %, wenn der Vertrag mindestens 3 Jahre läuft. Haben Sie bereits ein Fahrzeug bei uns versichert, erhalten Sie bei Abschluss des Verkehrs­rechtsschutzes sogar 20 % Rabatt. Gerne beraten wir Sie.

Welcher Verkehrsrechtsschutz ist für Sie der richtige?

Verkehrsrechtsschutz für ein Fahzeug

Rechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug

Marc hat sich ein neues und teures Auto gekauft. Um es rundum abzusichern, wählt er die Verkehrsrechts­schutzversicherung für Einzelfahrzeuge - mit 150 EUR Selbstbeteiligung.

Verkehrsrechtsschutz der NÜRNBERGER

116,14 EUR im Jahr bei 3 Jahre Laufzeit

Verkehrsrechtsschutz für Familien

Rechtsschutz für Familien

Bernd und Vera haben bereits 2 ältere Kinder. Julia, ihre 17-jährige Tochter, macht bald den Führerschein. Der Verkehrsrechtsschutz sichert die ganze Familie perfekt ab - mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR.

Verkehrsrechtsschutz der NÜRNBERGER

182,31 EUR im Jahr bei 3 Jahre Laufzeit

Verkehrsrechtsschutz für einen Fahrer

Fahrer-Rechtsschutz

Nils ist viel mit Mietfahrzeugen unterwegs. Ein eigenes Fahrzeug hat er nicht. Mit der Fahrer-Rechtsschutzversicherung bleibt er ganz entspannt. Die Selbst­beteiligung beträgt 150 EUR.

Verkehrsrechtsschutz der NÜRNBERGER

101,39 EUR im Jahr bei 3 Jahre Laufzeit

Häufige Fragen zur (Verkehrs-)Rechtsschutz­versicherung

  • Was ist eine Rechtsschutz­versicherung?

    Eine Rechtsschutzversicherung für den Verkehrsbereich übernimmt die Kosten, die bei einer rechtlichen Auseinandersetzung etwa mit dem Unfallverursacher oder mit der Reparaturwerkstatt oder wegen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens anfallen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten wie Gerichts-, Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigenkosten, Strafkautionen

  • Warum brauche ich eine Rechtsschutz­versicherung?

    Die Hauptaufgabe der Rechtsschutzversicherung besteht darin, die Kosten für einen Rechtsanwalt zu übernehmen, die eigentlich Sie als Versicherter tragen müssten. Allein in Deutschland werden jährlich 14 Mio. Prozesse geführt. Das dabei entstehende Kostenrisiko ist beträchtlich: Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten sowie Kautionen können auf Sie zukommen. Bedenken Sie, dass ein einfacher Strafprozess in der 1. Instanz allein schon bis zu 3.900 EUR kosten kann.

  • Welche Leistungen bietet die Verkehrsrechtsschutz­versicherung der NÜRNBERGER?

    Folgende Leistungen sind in Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung enthalten:

    • Wir leisten weltweit ohne zeitliche Einschränkung im Rahmen der Bedingungen
    • Unbegrenzte Deckungssummen
    • Anwaltskosten
    • Gerichtskosten
    • Zeugengebühren
    • Kosten der Gegenseite
    • Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters
    • Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen bei Kauf, Reparatur von Kfz und bei der Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren
    • Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen
    • Kosten der Zwangsvollstreckung
    • Kautionsstellung bei Strafverfahren als Darlehen bis zu 300.000 EUR
    • Gebühren eines Schieds- und Schlichtungsverfahrens
    • Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden
    • Übersetzungskosten im Ausland
    • Leistungen von erforderlichen Vorschusszahlungen auf die vorgenannten Kostenarten
    • JURCALL: telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte

  • Wer ist alles in meiner Verkehrs­rechtsschutz­versicherung mitversichert?

    Versichert sind:

    • Sie als Versicherungsnehmer in Ihrer Funktion als Eigentümer, Halter, Erwerber oder auch als Mieter oder Fahrer fremder Fahrzeuge, die nicht auf Sie zugelassen sind
    • Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
    • Sie, Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder in ihrer Eigenschaft als Fußgänger, Radfahrer, Fahrgast und als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern

  • Welche Wartezeit muss ich beim NÜRNBERGER Verkehrsrechtsschutz beachten?

    Bei uns haben Sie eine kürzere Wartezeit als üblich - oder sogar gar keine. Nach Vertragsab­schluss beträgt die Wartezeit 2 Monate, branchen­üblich sind 3 Monate. Bei einem Wechsel von einem anderen Versicherer zu uns entfällt die Wartezeit ganz.

  • Ich will meine Verkehrsrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Was muss ich tun?

    Haben Sie einen Rechtsschutzfall, dann wenden Sie sich bitte umgehend an uns: Melden Sie Ihren Schaden kostenfrei unter 0621 4204-222 . Unter der 0621 49097720 erreichen Sie unsere Anwaltshotline JURCALL - dort stehen Ihnen unabhängige Juristen mit ihrem Rat zur Verfügung.

  • Kann ich im Rechtsschutzfall meinen Anwalt selbst wählen?

    Als Kunde der NÜRNBERGER Rechtsschutz­versicherung haben Sie das Recht, Ihren Anwalt im Schadenfall selbst zu wählen. Gerne stellen wir Ihnen einen unserer Anwälte zur Verfügung.

  • Bin ich auch im Ausland versichert?

    Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung gilt in Europa und den Mittelmeerländern. Geht es um Ihren privaten Verkehrsrechtsschutz, gilt er sogar weltweit im Verkehrs­bereich. Dabei schließt er auch Leistungen wie die Übersetzung notwendiger Unterlagen in die jeweilige Landessprache mit ein.

  • Ist die Versicherungssumme wirklich unbegrenzt?

    Ja, die Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt die Kosten in unbegrenzter Höhe. Eine Ausnahme bilden Sachverständigenkosten: Sie sind auf maximal 200.000 EUR begrenzt. Für Strafkautionen werden bis zu 300.000 EUR bereitgestellt.

  • Kann ich die Selbstbeteiligung für meine Verkehrsrechtsschutzversicherung selbst wählen?

    Ja, Sie haben die Möglichkeit, zwischen einer Selbstbeteiligung von 250 EUR, 150 EUR oder 0 EUR zu wählen.

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Telefonischer Kontakt

0911 531 - 5

Ortstarif, Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

oder

* Versicherer: Neue Rechtsschutz-Versicherungs­gesellschaft Aktiengesellschaft, ein Tochterunternehmen der NÜRNBERGER Versicherung

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